Informationsaustausch zur Weiterentwicklung des DRG- Fallpauschalensystems

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Transkript:

() Informationsaustausch zur Weiterentwicklung des DRG- Fallpauschalensystems Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bonn, 26.01.2004

1. Weiterentwicklung des Lösungsansatzes für frührehabilitative Leistungen I. Der Lösungsansatz erscheint als grundsätzlich tragfähig Vorrangige Probleme: Selektive Gruppierungsrelevanz des OPS 8-550.- Fehlende Differenzierung der Geriatrie-DRG Weitere Probleme: Kombinierte Wund- und Komplexbehandlung Komplexbehandlung bei Malignompatienten Algorithmusposition für 901Z, 902Z, 903Z

1. Weiterentwicklung des Lösungsansatzes für frührehabilitative Leistungen A) Der für 2004 implementierte Lösungsansatz erscheint als grundsätzlich tragfähig Innere: InEK Innere: PROJEKT Geriatrie: InEK Geriatrie: PROJEKT DRG 2004 E41Z F45Z E62A F62A F62B F62C Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere oder schwere CC Herzinsuffizienz und Schock mit schweren CC Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit äußerst schweren CC Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane Internistische Geriatrie ( Akutgeriatrie ) Geriatrische Komplexbehandlung 0 6000 5000 4000 3000 2000 1000 Mittlere Fallkosten in 7000 Daten: - G-DRG V2003/2004 Report-Browser 2003 InEK ggmbh (Orange) - Projekt zur Nachkalkulation von Fallkosten in der Geriatrie 2003 FGG (Blau)

1. Weiterentwicklung des Lösungsansatzes für frührehabilitative Leistungen B) Selektive Gruppierungsrelevanz am Beispiel der ADRGs I03, I04: +1.931 +3.519 PCCL<3 + OPS 8-550.-! Jeder PCCL, mit und ohne OPS 8-550.-! Australische CCL-Werte! Med. nicht sinnvoll!

1. Weiterentwicklung des Lösungsansatzes für frührehabilitative Leistungen C) Fehlende Differenzierung der Geriatrie-DRGs B42C, E41Z, F45Z, G51Z, I41Z nach Schweregrad der Funktionsbeeinträchtigung: Projekt Kalkulation von Fallkosten in der Geriatrie, 2003 Fallkosten und DRG-Erlöse 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Mittlere Fallkosten nach Barthelkategorie (ICD U50.x0) 34 U50.00! 100 387 U50.10! 80-95 620 U50.20! 60-75 661 U50.30! 40-55 618 U50.40! 20-35 Fallzahl / ICD-Kode / Barthel-Kategorie 729 U50.50! 0-15 Daten: GEMIDAS plus Kalkulationsprojekt 2003

1. Weiterentwicklung des Lösungsansatzes für frührehabilitative Leistungen D) Algorithmusposition für Prüfung auf OR-Prozeduren ohne Bezug nicht sinnvoll Entscheidungslogik in der MDC 01 (Ausschnitt): RG 2,087 0,970 1,704 6,160 3,429 2,160 Voraussichtliche Konsequenz: Kodierung von OR-Prozeduren ohne Bezug wird vermieden werden!

2. Auswirkungen der KFPV 2004 auf die teilstationäre geriatrische Versorgung A) Schätzwerte zur Zahl der teilstationären BT, die der ogvd-regel nach 6 Abs. 2 KFPV 2004 unterliegen werden B) Uneinheitliche Handhabung bzw. Unklarheiten bei der Abrechnung/Dokumentation teilstationärer Fälle

2. Auswirkungen der KFPV 2004 auf die teilstationäre geriatrische Versorgung A) Schätzwerte zur Zahl der teilstationären BT, die der ogvd-regel unterliegen werden: Teilstationäre Behandlungstage nach 6 Abs. 2 KFPV 2004 Projekt Kalkulation von Fallkosten in der Geriatrie, 2003 Anteil an Tagesklinik-BT 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1402 1796 4141 6381 9661 Krankenhaus-ID Ohne TK-Erlös Tage aus Teilerlös Voller TK-Erlös

2. Auswirkungen der KFPV 2004 auf die teilstationäre geriatrische Versorgung B) Uneinheitliche Handhabung bzw. Unklarheiten bei der Abrechnung/Dokumentation: I. Teilstationäre Falldefinition: Quartalsweise? Tageweise? Wochenweise? Verweildauer mit Fehltagen in Feld Beurlaubungstage? II. Patientennummer fehlt zumeist (2002: ~50%) III. Rückwirkung auf zuvor abgerechnete DRG bei verteilter Leistung? IV. Voller teilstationärer Erlös bei Erstaufnahme in die TK und vorübergehender vollstationärer Überwachung? V. Verschiebung von Budgetanteilen aus dem teilstationären Bereich in den DRG-Bereich? VI. Transportkosten (zumeist) nicht Budgetbestandteil

3. Krankenhausindividuelle Vereinbarungen: Unkalkulierbare Budgetrisiken? A) Zunehmende Zahl funktionell schwerst beeinträchtiger geriatrischer Patienten B) Kumulativer Effekt der neuen Abrechnungsregeln nicht sicher kalkulierbar und nur schwer prospektiv einschätzbar

3. Krankenhausindividuelle Vereinbarungen: Unkalkulierbare Budgetrisiken? A) Zunehmende Zahl funktionell schwerst beeinträchtiger geriatrischer Patienten: Barthel-Index bei Aufnahme 60 58 56 54 52 50 48 46 44 42 40 109 109+111 111 2000 2001 2002 Q1-Q3 / 2003 Versorgungsvertrag Daten: GEMIDAS

3. Krankenhausindividuelle Vereinbarungen: Unkalkulierbare Budgetrisiken? B) Kumulativer Effekt der neuen Abrechnungsregeln nicht sicher kalkulierbar und nur schwer prospektiv einschätzbar: I. Anzahl Wiederaufnahmen und Rückverlegungen nach 2 und 3 KFPV 2004 + Anteil teilstationäre BT, die voraussichtlich unter die ogvd-regel nach 6 Abs. 2 KFPV 2004 fallen (= Verlagerung des zugehörigen Budgetanteils?) + Kosten bzw. Budgetanteil für Patienten mit Diabetischem Fuß (K01A) + ZE40-Budgetanteil für die Versorgung schwerstbehinderter geriatrischer Patienten + OPS 8-550 außerhalb von Geriatrie-MDC??: Vergleichbare Kosten, geringere Erlöse

4. Qualitätswettbewerb oder Erlösoptimierungswettstreit? A) Geriatrische Komplexbehandlung erfordert Krankenhausressourcen B) Geriatrische Komplexbehandlung wird auch über ein Abrechnungskonstrukt nach 111 SGB V vergütet C) Das vorgeschlagene Kriterium erfordert Zusatzqualifikation»Klinische Geriatrie«wurde für den OPS 8-550 2004 nicht implementiert D) Die Geriatrie bereitet sich aktiv auf den Qualitätswettbewerb vor und fordert faire Ausgangsbedingungen (gegen Erlösoptimierung zu Lasten geriatrischer Patienten)

4. Qualitätswettbewerb oder Erlösoptimierungswettstreit? A) Geriatrische Komplexbehandlung erfordert Krankenhausressourcen (keine Kann-Leistung ): Modellprojekt GEMIDAS-QM: www.gemidas-qm.de

4. Qualitätswettbewerb oder Erlösoptimierungswettstreit? B) Geriatrische Komplexbehandlung wird auch über ein Abrechnungskonstrukt nach 111 SGB V vergütet: Modellprojekt GEMIDAS-QM: www.gemidas-qm.de

4. Qualitätswettbewerb oder Erlösoptimierungswettstreit? C) Das vorgeschlagene Kriterium erfordert Zusatzqualifikation»Klinische Geriatrie«wurde für den OPS 8-550 2004 nicht implementiert: I. Einladung für Türschild -Leistungen ( Labormediziner ) II. Fächerübergreifend gesteigertes Interesse am Kode III. In Verbindung mit Entlassung in die Reha (09) hochattraktiv im Hinblick auf CMI-Steigerungen IV. Drohender 4-fach Fehlanreiz: Frühreha hoch bewertet, jedoch an keinerlei Qualifikationsnachweis gebunden, zugleich Direktverlegung aus der KH-Frühreha in die Reha nicht abschlagspflichtig (obwohl Behandlungsteilung): Wohnortferne Verlegung in nicht-spezialisierte Reha-Einrichtung durch nicht spezialisiertes Krankenhaus an bestehenden qualifizierten Versorgungsstrukturen vorbei

4. Qualitätswettbewerb oder Erlösoptimierungswettstreit? D) Die Geriatrie......verfügt über Mindestkriterien der Strukturqualität...verfügt über einen Standard der Ergebnisqualitätssicherung (GEMIDAS), der bundesweit implementiert ist, in einigen BL flächendeckend (Gemidas-Hessen, GiBDAT)...entwickelt die Qualitätssicherung im Rahmen eines bundesweiten Modellprojekts zum Benchmarking weiter (GEMIDAS-QM)...entwickelt ein Zusatz-Zertifizierungsverfahren für fachspezifische QM-Anforderungen ( Qualitätssiegel Geriatrie ) Ohne etablierte Kontroll- und Gegensteuerungsmechanismen: Fruchtlose Bemühungen! Forderung: Regeln für Qualitätswettbewerb, gegen Erlösoptimierung zu Lasten geriatrischer Patienten!

5. Vermeidung von Fehlanreizen und Wettbewerbsverzerrungen I. Der Entlassungsgrund 09 ist bei Abrechnung einer der 15 Geriatrie-DRGs dem Entlassungsgrund 06 gleich zu stellen: Beispiel für eine I03-Optimierung und Konsequenzen: I. Coxarthrose M16.-, PCCL 3; Prozedur: Elektive TEP DRG I03C, Relativgewicht: 2,790 II. Physiotherapie + physikal. Anwendung OPS 8-550.1 DRG I03A, Relativgewicht: 4,033 (+1,243 = +3.519 ) III. Entlassung am 10. resp. 14. Tag in die orthopädische Reha abschlagsfrei, voller Erlös, Fall ist kalkulationstauglich IV. Konsequenzen: Patient: keine fachgerechte geriatrische Behandlung Kostenträger: Vergütung einer nicht-erbrachten Leistung DRG-System: Verzerrung der Kalkulationsbasis Spezialisierte Leistungserbringer: RG-Inflation

6. Bundesweit geltendes DRG-System und landesspezifische Geriatriekonzepte A) Vorrangige Problembereiche B) Lösungsmöglichkeiten C) Sicht des AOK-BV (Anfang 2003)

6. Bundesweit geltendes DRG-System und landesspezifische Geriatriekonzepte A) Problembereiche: 1. Niedersachsen, teilweise NRW: Versorgungsverträge nach 109 SGB V und nach 111 SGB V (geriatrisch-frührehabilitative Komplexbehandlung verteilt über verschiedene Abrechnungsfälle): Reales Beispiel: Geriatrischer Patient mit Schenkelhalsfraktur infolge Sturz; im frührehabilitativen Verlauf akute Blutung und Wundinfektion: 1. Reha, HD=S72.10, VD=1 Tag, 111: 165 2. Akut, HD=D62, VD=7 Tage, DRG Q02A: 6.961 3. Reha, HD=S72.10, VD=13 Tage, 111: 2.145 4. Akut, HD=T89.02, VD=13 Tage, DRG X06A: 7.050 Kalk. 2. Baden-Württemberg: 3. Bayern: Konzept Geriatrisierung angrenzender Fachbereiche plus Geriatrische Schwerpunkte plus Geriatrische Zentren, zumeist Versorgungsvertrag nach 111 SGB V Fallsteuerung an Geriatrien mit 111er Konstrukt vorbei Zumeist geriatrische Reha -Fachabteilung im Krankenhaus (mit GRB-Versorgungsvertrag nach 111 SGB V, Anfang 1990er Jahre umgewandelt) und solitäre geriatrische Rehabilitationskliniken als Bundesmodelleinrichtungen

6. Bundesweit geltendes DRG-System und landesspezifische Geriatriekonzepte B) Lösungsmöglichkeiten: 1. Gleichstellung von Entlassungsgrund 09 und Entlassungsgrund 06 bei Abrechnung einer Komplexoder Kombinations-DRG ( Geriatrie-DRG ) Begründung: Effekte: Leistungen der geriatrisch-frührehabilitativen Komplexbehandlung werden derzeit auch noch auf Basis von 111 SGB V abgerechnet - Abschwächung Erlösoptimierungsanreiz - Sicherung der fachgerechten Versorgung geriatrischer Patienten - Faire Wettbewerbschance für geriatrische Modelleinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach 111 SGB V 2. Angleichung der Geriatriekonzepte, Sicherstellung der fach- und sachgerechten Krankenhausversorgung von geriatrischen Patienten; Festlegung von Mindestmengen 3. Alternativ: Flächendeckend ausgebaute komplementäre Versorgungsstrukturen (demographische Entwicklung)

Kurzfristig geforderte Lösungen 1. OPS 8-550 an Zusatzqualifikation Klinische Geriatrie, Strukturmindestmerkmale und Mindestmengen binden Vergleichbar: Rehafachpflegekraft (OPS 8-551) Multimodale Schmerztherapie 2. Operative Fehler-DRGs erst nach den DRGs der Anderen Partition prüfen 3. Übermittlung der Kalkulationsdaten aus 2003 mit Barthel- Index und MMSE als ICD-Codes (vorwärts übersetzt) zulassen 4. Geriatrie-DRG im Prä-MDC-Bereich für geriatrische Malignompatienten mit Komplexbehandlung 5. Aufhebung der ogvd-regel für geriatrische Tagesklinik, alternativ Zulassung der verteilten Leistung 6. Gleichstellung von Entlassungsgrund 09 und Entlassungsgrund 06 bei Abrechnung einer Komplex- oder Kombinations-DRG ( Geriatrie-DRG )