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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2540 16. Wahlperiode 2009-03-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel und Antwort der Landesregierung - Innenminister Kosten und Zahlen von Abschiebungen 1. Wie viele ausländische Flüchtlinge wurden in dem Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008 durch das Land Schleswig-Holstein zwangsweise zurückgeführt und mit welchem Verkehrsmittel geschah dies? In Schleswig-Holstein werden Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern in deren Herkunftsstaaten bzw. in die für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gem. 58 Aufenthaltsgesetz nahezu ausschließlich durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte des Landes durchgeführt. Im Erhebungszeitraum ist nur eine Abschiebung in Wahrnehmung der eigenen Zuständigkeit durch eine Kreisausländerbehörde durchgeführt worden. Daraus ergeben sich folgende Gesamtzahlen: 2007: 271 Abschiebungen 2008: 262 Abschiebungen

Drucksache 16/2540 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Die Abschiebungen wurden im Erhebungszeitraum regelmäßig auf dem Luftwege mit Linienmaschinen durchgeführt. In wenigen Fällen (etwa 15 Personen pro Jahr) wurden auch durch andere Bundesländer organisierte Sammelcharterflüge genutzt. Die Zuführung zum jeweiligen Flughafen ist mit Dienstkraftfahrzeugen (Kleinbussen) des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten bzw. der Landespolizei erfolgt. 2. Welche Kosten sind dem Land für welche Form der Rückführung in diesem Zusammenhang entstanden und aus welchem Haushaltstitel wurden sie beglichen? Eine Abschiebung umfasst neben der Sicherstellung der tatsächlichen Ausreise aus dem Bundesgebiet auch die im Vorwege vielfach erforderliche Beschaffung von Pass- bzw. Passersatzpapieren. Die hierfür entstehenden Kosten sind daher bei der Berechnung von Abschiebungskosten zu berücksichtigen. Für die stets auf dem Luftwege durchgeführten Abschiebungen sind im Erhebungszeitraum in Schleswig-Holstein folgende Kosten entstanden: 2007: Kostenart LfA in eigener Zuständigkeit LfA in Amtshilfe für Ausländerbehörden in S.-H. Kreisausgaben Gesamtkosten Reisekosten 69.332,09 125.281,08 --- 194.613,17 Kosten für Pass- 7.171,67 42.401,59 --- 49.573,26 bzw. Passersatzbeschaffung Gesamtkosten 76.503,76 167.682,67 --- 244.186,43 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2540 2008: Kostenart LfA in eigener LfA in Amtshilfe Kreis- Gesamtkosten Zuständigkeit für Aus- länderbehör- den in S.-H. ausgaben Reisekosten 81.422,65 115.540,80 1.657,73 198.621,18 Kosten für Pass- 5.554,57 45.528,29 --- 51.082,86 bzw. Passersatzbeschaffung Gesamtkosten 86.977,22 161.069,09 1.657,73 249.704,04 Die durch das LfA aufgewendeten Mittel werden aus dem Titel 0407 534.62 beglichen. Die dem LfA durch Amtshilfeleistungen für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes entstandenen Auslagen für Reise- und Passersatzbeschaffungskosten werden durch die ersuchenden Behörden erstattet. Hinsichtlich entstandener Personalkosten wird auf die Antwort zu Frage 6 hingewiesen. 3. Mit welchen Firmen wurde in diesem Zusammenhang in welcher Form kooperiert? Für Flugbuchungen arbeitet das LfA regelmäßig mit einem Hamburger Flugreisebüro zusammen. Ansonsten bereiten sowohl das LfA als auch der betreffende Kreis Abschiebungen in eigener Zuständigkeit vor und führen sie mit eigenen Kräften, in Vollzugshilfe tätigen Kräften der Landes- oder Bundespolizei oder mit kommunalen Bediensteten durch. Es wurden keine privaten Firmen beauftragt, um anstelle von Hoheitsträgern Zwangsmaßnahmen durchzuführen. 3

Drucksache 16/2540 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 4. Wie erfolgte in diesem Zusammenhang die Ausschreibung der jeweiligen Aufträge? Antwort. Da Abschiebungen jeweils Einzelmaßnahmen darstellen und für Flüge die Listenpreise der Airlines zu entrichten sind, existiert keine zuvor ausgeschriebene Rahmenvereinbarung mit dem regelmäßig beauftragten Hamburger Flugreisebüro. In einem zuletzt im Jahr 2005 durchgeführten Preisvergleich mit weiteren Bewerbern hat sich dieses Reisebüro als kostengünstigstes herausgestellt. Es ist zudem nach den Erfahrungen des LfA regelmäßig rasch und zuverlässig in der Lage, geeignete Flüge anzubieten und zeigt sich auch bei vielfach erforderlichen Stornierungen von Flugbuchungen als sehr flexibel. 5. An welchen Rückführungen waren Landesbeamte konkret in welcher Form beteiligt? Jede vom LfA veranlasste Abschiebung aus der Abschiebehafteinrichtung in Rendsburg oder einer der Justizvollzugsanstalten des Landes erfolgt regelmäßig in Begleitung von Kräften der Landespolizei und ergänzend von Vollzugskräften des LfA. Dabei werden das Geschlecht der Abzuschiebenden und deren bisheriges oder zu erwartendes Verhalten bei Auswahl und der Zahl der Vollzugskräfte berücksichtigt. Bei Abschiebungen, die das Landesamt in Amtshilfe für kommunale Gebietskörperschaften organisatorisch vorbereitet, werden ebenfalls Vollzugskräfte des LfA sowie Polizeivollzugskräfte des Landes tätig. Abschiebungen aus den Landesunterkünften werden durch Vollzugskräfte des LfA begleitet. Bei erwartetem Widerstand oder Kenntnissen über Gewaltbereitschaft der Ausreisepflichtigen werden Polizeivollzugskräfte in Vollzugshilfe allein oder begleitend tätig. Die Vollzugskräfte des LfA und der Landespolizei begleiten Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen von Abschiebungen regelmäßig nur bis zum Flughafen. Dort werden die Betroffenen der Bundespolizei übergeben. Diese begleitet in Einzelfällen auch Flüge. 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2540 6. Welche Kosten entstanden in diesem Zusammenhang? Eine statistische Erfassung aller im Rahmen von Abschiebungen angefallenen Personalkosten erfolgt weder beim LfA noch bei dem in diesem Zusammenhang tätig gewordenen Kreis. Sofern angefallene Personalkosten bestimmten Kostenschuldnern nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (6. Kapitel) in Rechnung gestellt werden können, werden diese im Einzelfall durch das LfA nach der Personalkostentabelle des Landes berechnet. Bei Amtshilfeleistungen zwischen Behörden werden gemäß 35 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein nur Auslagen erstattet. Personalkosten zählen grundsätzlich nicht zu den Auslagen im Sinne dieser Regelung und werden daher durch das LfA bei der Berechnung von Amtshilfekosten nicht berücksichtigt. 5