Neuerungen im TNP-Bereich

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Transkript:

Neuerungen im TNP-Bereich Revision der EU-Bestimmungen LVD Konferenz Salzburg, 08.03.2011 Mag. Rudolf Scherzer, BMG II/B/12 1 EU-Rechtsgrundlagen Bisher: VO (EG) Nr. 1774/2002 + Durchführungsbestimmmungen ab 04.03.2011: Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Grundlegende Bestimmungen und Zielsetzung Verordnung (EU) Nr. 142/2011 Zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1069/2009 2 1

Zielsetzung der Revision Klärung des Geltungsbereichs Konsolidierung bestehender Bestimmungen Abstimmung mit sonstigem EU-Recht Verbesserte Kategorisierung Flexiblere Anwendung von Abweichungen Verbesserte Anpassungsmöglichkeiten an technische Entwicklung Deutlichere Unternehmerverpflichtungen 3 Änderungen neue Struktur Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 38 Artikel + 11 Anhänge (ca. 15 x geändert) Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 56 Artikel (Änderungen durch Mitentscheidungsverfahren) DF-Verordnung (EG) Nr. 142/2011 37 Artikel + 16 Anhänge ca 15 separate DF-Verordnungen (Änderungen bis auf Weiteres durch Komitologie-Verfahren) 4 2

Klarere Kategorie-Zuordnung Kategorie 1 unverändert Kategorie 2 Erweiterung: NEU: Material mit Fremdkörpern, Föten, Embryonen, Samen, Steckenbleiber-Kücken Erweiterte Verwendungsoptionen: Nutzung als Brennstoff Herstellung von Folgeprodukten Kat.2-Darmpakete für Biogas 5 Klarere Kategorie-Zuordnung Kategorie 3 Ergänzung NEU: NP von Wild, Geflügelköpfe und füße NP von Geflügel und Hasentieren aus LW-Schlachtung Zentrifugen-Schlamm aus Milchverarbeitung TNP von Lebendtieren (Blut, Placenta, ) Getötete Eintagskücken Wirbellose Tiere Ehemalige Futtermittel Nagetiere und Hasenartige Breite Verwendungsoptionen (wie bisher) 6 3

Anwendungsbereich Anfangspunkt Im Ursprungsbetrieb, wo TNP anfallen Endpunkt > Festlegung produktabhängig Festgelegt (ex lege) für Folgeprodukte, die durch andere EU-Vorschriften geregelt sind (Kosmetika, AM, Medizinprodukte, IVD) Festlegung durch DF-VO möglich für Heimtierfutter, nicht zur Fütterung oder Ausbringung bestimmte Folgeprodukte 7 Endpunkt-Festlegung Voraussetzung: Herkunftssicherung > sichere Behandlung -> sicherer Verwendungszweck Bereits festgelegt für: Verarbeitetes Heimtierfutter Biodiesel, erneuerbare Brennstoffe Häute, Felle, Pelze Wolle, Haare, Federn Zu prüfen: Oleochemische Produkte Bestimmte Zwischenprodukte 8 4

Registrierung/Zulassung Registrierung grundsätzlich alle Unternehmer, die auf einer der Stufen von der Erzeugung bis zur Endverwendung/Entsorgung tätig sind (Meldeverpflichtung!) NEU: Händler, Transporteure, bestimmte Verwender Ausgenommen: Herkunftsbetriebe, die nach LM- Recht zugelassen/registriert sind, Tierhalter Zulassung -> nur bei bestimmten Aktivitäten, größtenteils wie bisher! 9 TNP-Kennzeichnung Eindeutige TNP-Identifizierung ab Ursprung bis Endverwendung/Entsorgung (Unternehmerpflicht!) Kennzeichnung durch Behälteraufschrift Farbcodierung schwarz gelb grün Aufschrift: immer: TNP-Kategorie + Zusatzangabe ( Hinweise ) NEU: Differenzierung bei Zusatzangaben je nach Bestimmungszweck 10 5

Verbringen im IGH Vorab-Genehmigung vom BestimmungsMS bei Material der Kategorie 1 incl. Folgeprodukten Material der Kategorie 2 incl. Folgeprodukten TRACES-Meldung bei jeder Versendung im IGH von Material der Kategorie 1 incl. Folgeprodukten Material der Kategorie 2 incl. Folgeprodukten Verarbeitetes tierisches Eiweiß - nur aus Kat.3! NEU: KEINE TRACES-Meldung bei Proben für Forschung/Diagnose; Handelsmuster Verbringung in Grenzregionen (bilaterale Vereinbarung!) 11 Ausnahmen/Flexibilität National festzulegen: Sammlung/Entsorgung in entlegenen Gebieten von Kleinmengen aus EH Entsorgung/Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen (wie bisher) Biodynamische Präparationen Jagdtrophäen Düngemittel aus TNP -> Zumischungsgebot Möglichkeit für nationale Branchenleitlinien 12 6