Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen in Deutschland SULECHOW, 18. November 2011 Remigiusz Pluciennik Netztechnik Asset Management
1. E.ON edis AG Regionalnetzbetreiber 2. Entwicklung der erneuerbaren Energien im Netzgebiet 3. Herausforderungen für den Regionalnetzbetreiber 4. Fazit Seite 2
Das Strom- und Gasnetz E.ON edis versorgt ca. 1,30 Mio. Kunden mit Strom und ca. 33.000 Haushalte mit Erdgas Anteilseigner E.ON 2/3 und Kommunalunternehmen ca.1/3 E.ON edis Kenndaten für das Stromnetz der E.ON edis (VNB): Netzdaten HS-Netz 1) MS-Netz 1) NS-Netz 1) Umspannwerke Stationen versorgte Fläche E.ON edis AG 5.217 km 26.849 km 47.277 km 145 16.884 35.878 km² RB Nord- Mecklenburg RB Mecklenburgisch e Seenplatte RB Vorpommern RB Uecker-Peene E.ON- REVU Kenndaten für das Gasnetz der E.ON edis (övnb): Netzdaten Transportnetz Verteilnetz HA-Netz Hausanschlüsse Stationen versorgte Fläche E.ON edis AG 435 km 3.333 km 462 km 27.359 146 12.920 km² RB Prignitz-Ruppin RB Havel- Dosse RB Fläming- Mittelmark RB Oberhavellan d RB Uckermark-Oderland RB Barnim- Spree RB Dahme- Schönefeld RB Oderland-Spree 1) Angaben beziehen sich auf Stromkreislängen Gasnetzgebiet Stromnetzgebiet RB Teltow-Fläming Seite 3
1. E.ON edis AG Regionalnetzbetreiber 2. Entwicklung der erneuerbaren Energien im Netzgebiet 3. Herausforderungen für den Regionalnetzbetreiber 4. Fazit Seite 4
Energiewirtschaftliches Zieldreieck Gesetze und Richtlinien, Emissionshandel, Kernenergieausstieg Umwelt & Rahmenbedingungen Brennstoffmix, Zuverlässigkeit der Netze / Kraftwerke, Kernenergieausstieg Versorgungssicherheit Wirtschaftlichkeit Brennstoffpreise, Europäischer Strom- Markt, Kosten neuer Kraftwerke Seite 5
Anteil der regenerativen Energien ist stark steigend Stromeinspeise -gesetz seit 1991 Erneuerbare-Energien- Gesetz (1. Novelle) Erneuerbare-Energien- Gesetz (2. Novelle) Erneuerbare-Energien- Gesetz (3. Novelle) 5 12 21 66 + Verordnungen 2000 2004 2009 Erneuerbare-Energien- Gesetz (4. Novelle) Änderungen von 4 2010 2012 Seite 6
Installierte regenerative Einspeiseleistung 4.669,6 MW regenerative Leistung sind im Versorgungsgebiet der E.ON edis AG installiert installierte Leistung E.ON edis AG Windenergie 3.563,3 MW BHKW (reg.) 489,3 MW Photovoltaik 615,5 MW Wasserkraft Summe 1,5 MW 4.669,6 MW 4000 3500 3000 E.ON edis davon in MV davon in Brdg. KWK: 948,1 MW sonstige: 41,5 MW 2500 2000 1500 1000 500 0 Seite 7 Windenergie BHKW (reg.) Photovoltaik Wasserkraft
Beantragte regenerative Einspeiseleistung 10.250,8 MW regenerative Leistung sind beantragt bzw. werden zurzeit beplant beantragte Leistung E.ON edis AG Windenergie 5.143,2 MW BHKW (reg.) 754,8 MW Photovoltaik 4.352,3 MW Wasserkraft 0,5 MW 6000 E.ON edis davon in MV davon in Brdg. Summe 10.250,8 MW 5000 4000 KWK: 107,4 MW sonstige: 10,1 MW 3000 2000 1000 0 Windenergie BHKW (reg.) Phot ovolt aik Wasserkraft Seite 8
Hohe Komplexität der netztechnischen Bewertung. Ursache: Regulierung wird immer umfangreicher und komplizierter gestaltet Seite 9
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - 01.05.2011 Anpassung EEG an die EU Richtlinie 2009/28/EG EAG EE Bearbeitungsfrist maximal 8 Wochen Verpflichtungen: Zeitplan zur Herstellung Netzanschluss nachvollziehbarer und detaillierter Kostenvoranschlag für Netzanschlusskosten einschließlich Anschlussanlage des Kunden Umstritten: Für die netztechnische Aussage entstehen keine Kosten(für Antragsteller) Seite 10
1. E.ON edis AG Regionalnetzbetreiber 2. Entwicklung der erneuerbaren Energien im Netzgebiet 3. Herausforderungen für den Regionalnetzbetreiber 4. Fazit Seite 11
Stromnetze E.ON edis AG FRÜHER Areal Stromnetze Nebenstraßen, Lastflussrichtung vom 50Hertz- Transmission-Einspeisepunkt in das Netz der E.ON edis AG Geringe Lastdichte: geringes Verkehrsaufkommen Fazit: Ausbau notwendig! HEUTE Immer noch Nebenstraßen Bei Starkwind: LASTFLUSSUMKEHR! Regionale Windstromerzeugung 3-fach größer als regionaler Verbrauch, d.h. extrem hohes Verkehrsaufkommen in Gegenrichtung Seite 12
Hohe Belastung durch regenerative Einspeisung führt zu drohender Überlastung der 110-kV-Netze Stetig steigende Rückspeisungen von regenerativ erzeugter Energie aus dem Netz der E.ON edis AG in das 380-/220-kV- Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH max. Rückspeisung (MW) an 50Hertz 2 0722 053 1 931 1 766 1 565 1 363 609 876 966 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 * Stand: 07. November 2011 Seite 13
Geplanter EEG-bedingter Netzausbau (für Brandenburg) Pasewal k 2 110-kV- Freileitungen Die Realisierungszeiträume im 110-kV-Freileitungsneubau liegen aktuell zwischen ca. 7 10 Jahren! Perleberg voraussichtl. Leitungslänge in Planung seit Inbetriebnahme 1. Perleberg Wittstock ca. 56 km 06/2003 12/2013 2. Pasewalk Prenzlau ca. 26 km 06/2003 12/2010 3. Schönewalde Baruth ca. 48 km 05/2004 12/2013 4. Schönewalde Rietz ca. 45 km 05/2004 12/2012 5. Neuenhagen Abz. Letschin ca. 40 km 03/2006 12/2012 1 6 Wusterm ark Neuenhage n 4 Thyrow Legende: der beantragt Schönewald e 3 5 Vierrade n Eisenhüttenstad t Pohlitz 110-kV-Leitungsnetz E.ON edis EEG-Netzausbau gemäß 9 EEG 6. Ziesar Kirchmöser ca. 18 km 05/2009 12/2015 Summe: ca. 233 km Seite 14
Ausgelastete Netze kontra EEG-Anschlussbegehren Widerspruch! langwierige Genehmigungs- verfahren für den Netzausbau Lösu ng kurzfristiges Anschlussbegehren von regenerativen Einspeisern Ohne NSM kann es zu Überlastungen von Betriebsmitteln kommen, die Folgen wären Versorgungsunterbrechungen! Bis zum Ausbau des Netzes ist als Übergangslösung ein Netzsicherheitsmanagement (NSM) notwendig gemäß 11 Absatz 1 EEG. Seite 15
Technische Umsetzung des NetzSicherheitsManagement - NSM Alle Anlagen angeschlossen in Niederspannungsebene werden gemäß 6 EEG und Technischen Anschlussbedingungen mit einem Funkrundsteuerempfänger versehen. ISDN PC in der Leitstelle Zentralrechner EFR Sender (Langwelle) Funkempfänger Alle Anlagen angeschlossen in Mittelspannungs- bzw. Hochspannungsebene werden gemäß 6 EEG und Technischen Anschlussbedingungen fernwirktechnisch erschlossen. Seite 16
Netzsicherheitsmanagement in den letzten Jahren stetig mehr Aufrufe Maßnahmen zur Leistungsabsenkung durch Regionalnetzbetreiber, um Netzengpässe durch temporär zu hohe EEG-Einspeisung zu vermeiden NSM-Aufrufe nach 11 Abs. 1 EEG zur Einsenkung regenerativer und konventioneller Einspeiseleistung Mengenabschätzungen für die nach 12 EEG geregelten Entschädigungszahlungen NSM-Aufrufe 149 Ausfallarbeit gesamt in MWh 2 805,84 54 549,60 895,25 14 7 2008 2009 2010 2011 Stand: 07. November 2011 2008 2009 2010 BNetzA Leitfaden zur Ermittlung Ausfallarbeit für WIND liegt vor. Andere Energieträger in Vorbereitung. Seite 17
SystemSicherheitsManagement SSM - Aufrufe durch EEG-Einspeisung notwendig Maßnahmen zur Leistungsabsenkung durch Übertragungsnetzbetreiber, um Systemstabilität in Folge außergewöhnlicher Netzsituationen wieder herzustellen 35 SSM Aufrufe von November 2008 bis November 2011 von der 50Hertz Transmission GmbH waren gemäß Anforderung Anpassungen vorzunehmen ( 13 Abs. 2 EnWG) 27 2 3 3 Stand: 07. November 2011 2008 2009 2010 2011 Maximal 410 MW/Aufruf Gemäß EnWG keine Zahlungsverpflichtung ableitbar, aber von Betreibern gefordert! E.ON edis wurde, einmal allein und einmal zusammen mit der 50Hertz Transmission GmbH auf Zahlung entgangener Einspeisevergütung verklagt. Rem Seite 18
Große Photovoltaik Freiflächenanlage 21MW 21 MW 19
Große Photovoltaik Freiflächenanlage 21MW 21 MW P 10MW t 10min 20
1. E.ON edis AG Regionalnetzbetreiber 2. Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Netzgebiet 3. Herausforderungen für den Regionalnetzbetreiber 4. Fazit 21
Zunehmend wird die Antragsbearbeitung für Netzbetreiber aufgrund komplizierter werdende gesetzliche Regelungen sowie den bereits an das Netz angeschlossenen EEG Anlagen immer umfangreicher! EEG jedes Jahr Vermehrung der Vergütungsvarianten zusätzliche unterjährliche Degressionen bei PVA Transparenz und Dokumentation gegenüber Antragstellern wächst zunehmend Aufwand netztechnische Bewertung durch bereits ausgelastete Netzte wächst rapide Veröffentlichungspflichten gemäß EEG ufern aus (monatliche Stammdaten etc..) Gefahr der Anerkenntnis von Netzausbaukosten wächst Risiko der Anerkenntnis von Entschädigungszahlungen nach 12 EEG Seite 22
Der politisch gewünschte Fortschritt bei der Nutzung der regenerativen Energiequellen ist nur dann umsetzbar, wenn die Politik das EEG dahingehend weiterentwickelt, dass: EEG der erforderliche Netzausbau der Investitionsbereitschaft der Einspeiser und der Netzbetreiber folgen kann (Beschleunigung von Genehmigungsverfahren) erforderliche Netzausbaukosten und erforderlicher Verwaltungsaufwand auch bundesweit solidarisiert werden (Bundesweiter Ausgleich der Kosten) auch regenerativen Erzeugungsanlagen ihre Energieabgabe dem Energiebedarf anpassen können (Anpassung Einspeisung an Verbrauchsverhalten) mit Blick auf eine gesamteinheitliche Energieversorgung auch regenerative Erzeugungsanlagen mit weiteren Umwandlungsstufen der Förderung unterliegen (gezielte Förderung von Speichertechnologien). Seite 23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit E.ON edis AG Remigiusz Pluciennik Grundsätze EEG/KWK-G Tel. +49 3361 70-2327 Fax. +49 3361 70-3175 Mob. +49 151 538-66-756 remigiusz.pluciennik@eon-edis.com