Interregionale Zusammenarbeit in der EU 2007-2013 Das Programm INTERREG IV C Allgemeine Hinweise für Antragsteller www.bmwi.de
Einführung Was ist INTERREG IV C? Wie wird das Programm verwaltet? Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der EU (Art. 158 EGV). Als einer der zentralen Förderbereiche der Europäischen Union nimmt die Strukturpolitik in der Periode 2007-2013 mit über 347 Mrd. mehr als ein Drittel der EU-Haushaltsmittel in Anspruch. Sie dient dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft ( der Kohäsion ) und ist auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung insbesondere in den weniger entwickelten Regionen ausgerichtet. Die Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt in drei Bereichen, den so genannten Zielen. Das dritte Ziel, Ziel 3, umfasst die Förderung der Zusammenarbeit der Regionen Europas bzw. die so genannte Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ). Die ETZ erfolgt ihrerseits in drei Ausrichtungen: die grenzübergreifende Zusammenarbeit (Grenzregionen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten), die transnationale Zusammenarbeit (Regionen von mehreren Mitgliedstaaten eines größeren Raumes, z.b. Ostseeanrainer, Alpenstaaten) und die interregionale Zusammenarbeit aller Europäischen Regionen. Das Programm INTERREG IV C dient der interregionalen Zusammenarbeit und umfasst alle Regionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Regionen Norwegens und der Schweiz. Ziel des Programms ist die Effizienzsteigerung der Regionalpolitik in verschiedenen Bereichen. Wie alle Förderprogramme der ETZ folgt auch das INTERREG IV C Programm der vorgegebenen europäischen Verwaltungsstruktur. INTERREG IV C verfügt deshalb über: eine Verwaltungsbehörde (Managing Authority), ein gemeinsames technisches Sekretariat (Joint Technical Secretariat), eine Bescheinigungsbehörde (Certifying Authority), eine Prüfbehörde (Audit Authority) und Informationspunkte (Info-Points) Außerdem trägt das Programm den Kontrollsystemen nach EU-Vorgaben Rechnung. Dies ist mit Blick auf die Vergabe von Fördermitteln an Antragsteller wichtig. Antragstellern wird empfohlen, sich mit dem Kontrollsystem auseinanderzusetzen. In diesen drei Ausrichtungen bestehen für den Zeitraum 2007-2013 zahlreiche Förderprogramme. Das Programm INTERREG IV C ist eines der Programme. Es ist mit einem Mittelvolumen von insgesamt rd. 411 Mio. Euro ausgestattet, der EFRE-Anteil beträgt 321 Mio. Euro.
Wie läuft das Verfahren der Förderung? Im Zeitraum 2007-2013 wird mehrmals zur Einreichung von Projektideen öffentlich aufgerufen werden. Die so genannten Calls werden auf der Website des gemeinsamen technischen Sekretariats publiziert (s. Information und Ansprechpartner ). Die Einreichung der Projektanträge erfolgt beim Programm- Sekretariat, das auch Hilfe bei der Antragstellung leistet. Die Anträge werden auf ihre Zulässigkeit und die Vereinbarkeit mit EU- und nationalen Regeln geprüft und bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung wird der Projektantrag ggf. auch Sachverständigen zur Stellungnahme vorgelegt. Ein internationales Gremium (der Programm- bzw. Projektausschuss) aus Vertretern der am Förderprogramm beteiligten Staaten wählt letztlich die Projekte aus, die gefördert werden. Mit dem federführenden Projektpartner (s. nachfolgende Ausführungen) schließt die Verwaltungsbehörde den Fördervertrag. Der Fördervertrag legt das Projekt, die Projektziele, die Höhe der Förderung und die Pflichten der Projektpartner fest. Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten und wie wird gefördert? Aufgrund der Regelungen in den EU-Verordnungen gelten folgende Rahmenbedingungen für die Förderung von Projekten der ETZ, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit der Regionen und vom konkreten Förderprogramm: Es gilt das Prinzip des Leadpartners, d. h. jedes Projekt muss mit einem federführenden Begünstigten bzw. Projektpartner umgesetzt werden. Der Leadpartner trägt die Verantwortung für das gesamte Projekt. Er erhält die EFRE- Mittel und ist alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde und seinerseits alleiniger Ansprech- und Vertragspartner für die weiteren am Projekt beteiligten Partner. Die Partner müssen mindestens aus drei Ländern, davon zwei aus EU-Ländern kommen. Die EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Höhe der Förderung und der nationalen Kofinanzierung ergibt sich im Einzelnen aus dem Programm und dem Förderbescheid. Für INTERREG IV C stellt sich die maximale Förderung mit EFRE-Mitteln in den beiden Förderschwerpunkten (so genannte Prioritäten) wie folgt dar: bis zu 75 % für Partner aus: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Schweden, Spanien bis zu 85 % für Partner aus: Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern bis zu 50 % für Partner aus: Norwegen und der Schweiz (sofern der notwendige Eigenanteil erbracht wird)
Was wird gefördert? Wer wird gefördert? INTERREG IV C fördert die interregionale Zusammenarbeit in den beiden Prioritäten Innovation und wissensbasierte Wirtschaft sowie Umweltschutz und Risikovermeidung. Damit ist insbesondere die Förderung des Erfahrungsaustauschs, Übertragung von guten Beispielen ( good practice ) und Weiterentwicklung von Instrumenten und Strategien der Regionalentwicklung in folgenden Bereichen gemeint: Priorität 1: Priorität 2: Innovation, Forschung und Technologie Unternehmensgründungen und KMU Informationsgesellschaft und Beschäftigung, Humankapital und Bildung Vermeidung von natürlichen und technologischen Risiken Verbesserung des Wasser- und Abfallmanagements Umweltfreundliche Energiegewinnung und Verkehrssysteme Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes sowie Landschaftsschutz Begünstigte sind öffentliche Einrichtungen oder Einrichtungen mit einem öffentlichem Auftrag. Welche Partner konkret förderfähig sind, ist von den Prioritäten des Programms abhängig. Projektpartner können z.b. sein: Priorität 1 Innovation und wissensbasierte Wirtschaft : regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen regionale Entwicklungsagenturen/-gesellschaften Universitäten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen Betreiber von Wissenschafts- und Technologieparks, Einrichtungen zur Förderung von Unternehmensgründungen und Innovationen Einrichtungen der Wirtschaft zur Förderung unternehmerischer Aktivität, insbesondere in Bezug auf kleinere und mittlere Unternehmen andere Einrichtungen mit Relevanz für die Förderung einer innovativen und wissensbasierten, regionalen Wirtschaft Priorität 2 Umweltschutz und Risikovermeidung : regionale oder lokale öffentliche Einrichtungen Naturschutzorganisationen Einrichtungen der Notfallvorsorge und des Risikomanagements Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs Einrichtungen zum Schutz des kulturellen Erbes Einrichtungen des Tourismus Universitäten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen andere relevante Einrichtungen
Informationen und Ansprechpartner Auskünfte erteilen das Sekretariat in Lille INTERREG IV C Joint Technical Secretariat, Conseil Regional Nord-Pas de Calais, 24 Boulevard Carnot, 59800 Lille, France, Tel.: +33 3 2838-1111, E-Mail: west@interreg3c.net, Internet:www.interreg3c.net sowie der für Deutschland zuständige Info-Point in Rostock: INTERREG IV C Informationspoint North, Grubenstr. 20, 18055 Rostock,Tel.: +49 381 45484-5279. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesregierung oder bei übergreifenden Fragen ggf. an das für die Koordinierung im Bund zuständige Referat EB2 im BMWi: EB2@bmwi.bund.de Weitere Informationen finden Sie unter: Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): http://www.bmwi.de/bmwi/navigation/europa/eu-strukturpolitik.html Website der Generaldirektion Regionalpolitik der EU-Kommission (GD-Regio): http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm Hinweis: Bei den aufgeführten Informationen handelt es sich um eine erste Einführung in das Programm, die eine weitere Beratung nicht ersetzen können. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.