Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

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Transkript:

Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO 1. Anmeldung zur Eignungsprüfung Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist für eine Bewerbung bis zum 1. Februar 2012 unter Angabe des angestrebten Studiengangs an die Studienakademie zu richten, an der das Studium angestrebt wird. DHBW Heidenheim Marienstraße 20 89518 Heidenheim DHBW Karlsruhe Erzbergerstraße 121 76133 Karlsruhe DHBW Lörrach Hangstraße 46-50 79539 Lörrach DHBW Mannheim Coblitzallee 1-9 68163 Mannheim DHBW Mosbach Lohrtalweg 10 74821 Mosbach DHBW Ravensburg Marienplatz 2 88212 Ravensburg DHBW Stuttgart Jägerstraße 56 70174 Stuttgart DHBW Villingen- Schwenningen Friedrich-Ebert-Str. 30 78054 Villingen- Schwenningen Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Antragsformular und fügen Sie die in dem Antragsformular genannten Unterlagen im Original bzw. als amtlich beglaubigte Kopien bei. Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird eine Gebühr von 80,00 Euro erhoben. 2. Bitte beachten Sie: Wer die Prüfung für einen bestimmten Studiengang erfolgreich abgelegt hat oder bei Nichtbestehen verbindlich auf die Wiederholung verzichtet, kann einmal zu einer weiteren Prüfung in einem anderen Studiengang zugelassen werden. 3. Die Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung umfasst eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz),

eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache); von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch kann der Bewerber befreit werden, wenn der Nachweis englischer Sprachkenntnisse erbracht wird. (Mindestanforderung: Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit. Die Prüfungsaufgaben in Englisch und Deutsch können einen Bezug zum gewählten Studiengang haben. Die Bearbeitungszeit beträgt pro Aufsichtsarbeit 120 Minuten. Die Bearbeitungszeit für die fachspezifische Aufsichtsarbeit beträgt zwischen 120 und 180 Minuten. Bei der Prüfung ist ein Personalausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Die Prüfung kann auch praktische Teile enthalten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von 4,0 oder besser erreicht hat, in keinem dieser Fächer die Note 5,5 oder schlechter und in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note 4,5 oder schlechter erhalten hat. Die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt als Nichtbestehen der Prüfung. Die Prüfung dauert je Prüfling in der Regel 30 Minuten. Bei der Prüfung ist ein Personalausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Ort und Zeit Die nächste Eignungsprüfung wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 stattfinden Der Prüfungsort wird Ihnen mit der Einladung zur Eignungsprüfung rechtzeitig mitgeteilt.

4. Vorbereitungsmöglichkeiten Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerber auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und ihrer Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet sind. In der schriftlichen Eignungsprüfung im Fach Deutsch wird ein Aufsatz in Deutsch angefertigt, dem ein Text (z.b. aktueller Zeitungsartikel) zugrunde gelegt werden kann. Anhand des Aufsatzes soll insbesondere neben der Allgemeinbildung die Ausdrucks- und Formulierungsfähigkeit in der deutschen Sprache, die Fähigkeit zu strukturieren, Rechtschreibkenntnisse, Textverständnis bzw. analytisch-kognitive, mitunter auch analytisch-interpretatorische Fähigkeiten des Bewerbers überprüft werden. Insofern kann sich die tägliche Lektüre einer großen Tageszeitung empfehlen. Auf der nächsten Seite des Dokuments finden Sie den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Verordnung des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg über den Zugang beruflich Qualifizierter zu einem Studium (Berufstätigenhochschulzugangsverordnung - BerufsHZVO) Name Vorname geb. am Straße PLZ, Wohnort E-Mail Telefon Gewünschter Studiengang An der Studienakademie Meldung zur Prüfung im Jahr Hiermit stelle ich verbindlich den Antrag auf Zulassung zur Prüfung für beruflich Qualifizierte gem. 9 BerufsHZVO. Hiermit erkläre ich, dass ich (Zutreffendes bitte ankreuzen) bisher nicht an einer Eignungsprüfung nach der BerufsHZVO teilgenommen habe. bereits an einer Eignungsprüfung nach der BerufsHZVO teilgenommen habe und bestanden habe im Jahr mit der Note. und einmal nicht bestanden habe im Jahr an der Hochschule. bereits zweimal nicht bestanden habe in den Jahren an der Hochschule. um Zulassung einer Eignungsprüfung nach der BerufsHZVO bereits nachgesucht habe. an einer entsprechenden Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland bereits teilgenommen habe. um Zulassung zu einer entsprechenden Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland bereits nachgesucht habe. über einen Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfüge. Von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch möchte ich daher befreit werden.

Folgende Unterlagen habe ich im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien beigefügt: Hinweis: Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor ( 33 LVwVfG in Verbindung mit der Verordnung über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung vom 11.08.2005, GBl. S. 613). (a) Einen Nachweis über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Bestätigung über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich. (b) Die Bescheinigung über die studienfachliche Beratung (c) Einen tabellarischen Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit (d) Eine Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Erfolg bisher an einer Eignungsprüfung oder einer entsprechenden Prüfung teilgenommen wurde oder ob um Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht wurde (e) Sofern eine Befreiung von der Aufsichtsarbeit in Englisch beantragt wurde: Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen In besonders begründeten Einzelfällen ist beim Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit eine Zulassung zur Eignungsprüfung möglich. In diesem Fall sind folgende Unterlagen beizufügen: ggf. die unter (a) genannten Unterlagen die unter (b), (c), (d) genannten Unterlagen Das Merkblatt für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO habe ich zur Kenntnis genommen. Datum. Unterschrift