JAHRESBERICHT Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuungsstelle. bewusstseinsklar. ausgeglichen. depressiv. schwingungsfähig.

Ähnliche Dokumente
JAHRESBERICHT verlangsamt. ausgeglichen. bewusstseinsklar. hoffnungslos. im Gedankengang geordnet. offen. schwingungsfähig

Konzept. Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis

Kreis Segeberg Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts

Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Betreuung - wer, wie, wann in welcher Form?

AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Struktur des. Gemeindepsychiatrischen Verbundes. der Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen zur rechtlichen Betreuung

Für den Bereich der Eingliederungshilfe sollten die Landschaftsverbände Zahlenmaterial vorliegen haben. Dies betrifft sowohl die Frage, wie viel

Gemeindepsychiatrischer Verbund Stuttgart zur Versorgung chronisch psychisch erkrankter Menschen

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie

Deutscher Fürsorgetag 2018 Stuttgart Rolle der Betreuungsbehörde

Märkischer Kreis. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013

II. 14 Betreuungsrecht

)\tlantis ..., Ambulanter psychiatrischer Fachpflegedienst für psychiatrische Fachpflege integrierte Versorgung Soziotherapie betreutes VVohnen

Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Angebote des Gesundheitsamtes Düsseldorf für psychisch kranke obdachlose Menschen

Landeshauptstadt Stuttgart Sozialamt Rosel Tietze April 2015 Folie 1

NOVELLIERUNG DES GESETZES ÜBER DIE HILFEN FÜR PSYCHISCH KRANKE UND SCHUTZMAßNAHMEN DES LANDES SACHSEN-ANHALT (PSYCHKG LSA)

Unterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz

TREFFEN FÜR ANGEHÖRIGE

Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium

Anmeldungen HPK 2005 bis 2010

Michael Herzog Sozialamt

Konzept der Betreuungsstelle des Landkreises Coburg

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gesamttreffen aller relevanten Berliner Strukturen, die zur Versorgung am Lebensende beraten

Konzeptentwicklung zur Verknüpfung von

Ihr Recht Gut vertreten!

Fachtagung Psychiatrie der LHP

Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Begleitung und Unterstützung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Demenz in Ludwigshafen Qualifizierung und sektorübergreifende Vernetzung

Die Planung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes am Beispiel Dresden. Was verbirgt sich dahinter? Dresden

Unterstützungsangebote für berufstätige pflegende Angehörige und Unternehmen. Iserlohn, 19. Juni 2018

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Tätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht)

Anzahl der Kinderbetreuungen Stand: Juli des Jahres

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention

Die gesetzliche Betreuung

Konzeption. Januar InSel. Integration & Selbständigkeit

Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff

Ein soziotherapeutisches Angebot im Wandel. Gestaltung der Übergänge

Verantwortung übernehmen für Die Schwierigsten!

Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst München gemeinnützige GmbH

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014

Der Sozialpsychiatrische Dienst als subsidiärer Helfer für Flüchtlinge

Kreistag, Ausschüsse und Beiräte des Märkischen Kreises. Verwaltung des Märkischen Kreises. Rechtssammlung des Märkischen Kreises

Demografische Entwicklung, Pflege und gerontopsychiatrischer Bedarf

Auftaktveranstaltung zur Gründung eines GPV im Landkreis Nordwestmecklenburg

ambulant vor stationär reicht das aus?!

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Neue Psychiatrie im Bremer Westen

Zusammenarbeit der Jugendhilfe und der Suchthilfe des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Kreis Lippe

Die Betreuungsbüros des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.v.

Konzept. des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Märkischer Kreis. Inhaltsverzeichnis

Chancen der Pflegereform

(beschlossen in der 10. Sitzung des Landespsychiatriebeirates am 14. November 2000)

Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Dokumentation des Anreizprogrammes

JAHRESBERICHT verlangsamt. ausgeglichen. bewusstseinsklar. hoffnungslos. im Gedankengang geordnet. offen. schwingungsfähig

Die rechtliche Betreuung

PERSONENZENTRIERTE INSTRUMENTE DER PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG IN THÜRINGEN

Ulrich Wesseloh Fachliche Leitung der Ambulanten psychiatrischen Pflege ( APP ) in der GAPSY

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

Überblick über die Situation der geschlossenen Heimunterbringung in Oberbayern. Tobias Döring, Bezirk Oberbayern

zur Vereinbarung gem. 93 Betreutes Wohnen für chronisch mehrfach geschädigte Suchtkranke

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht

Angehörigenberatung. Seite 1

Kooperation im Versorgungs- und Unterstützungsnetz in Duisburg

APP. Ambulante Psychiatrische Pflege

Ambulante Psychiatrische Pflege

Vorstellung der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna Referentinnen: Anne Kappelhoff Heike Kruse

Familien mit einem psychisch kranken Elternteil BruderhausDiakonie Sozialpsychiatrische Hilfen Reutlingen Zollernalb Marion Krieg 22.3.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Russischsprachige in Nürnberg

Qualitätssicherung und Verfahrensabläufe

Kinder- und jugendpsychiatrische Beratungsangebote in den Kommunen

Regierungsbezirk Arnsberg

Demenz und Migration. Workshop am in Kiel Uhr. Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg

Erklärung zur Behandlung meiner persönlichen Daten in der Teilhabekonferenz / im Hilfeplangespräch des Landkreises Mainz-Bingen

Prof. Dr. Sigrid Leitner: BEDARFE UND RESSOURCEN EINER ALTERNDEN GESELLSCHAFT: PERSPEKTIVEN FÜR DIE SOZIALE ARBEIT

F 4447/15 Fachtag Betreuungsrecht. am 10. Oktober :30 Uhr bis 16:30 Uhr in Heidelberg

Was nun? Demenz Was nun?

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen

Selbsthilfe Demenz: Hilfe und Entlastung für Angehörige Ursula Helms, NAKOS, Neuwied,

Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)

vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes.

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

18 werden mit Behinderung

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)

Transkript:

ausgeglichen freundlich zugewandt bewusstseinsklar hoffnungslos unruhig zugewandt wach depressiv verlangsamt im Gedankengang geordnet getrieben/aggressiv offen ambivalent gehemmt schwingungsfähig JAHRESBERICHT 2014 Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuungsstelle

Impressum Märkischer Kreis Der Landrat Gesundheit und Soziales Sozialpsychiatrischer Dienst Stand: Januar 2015 Redaktion: Sozialpsychiatrischer Dienst Hausdruckerei Märkischer Kreis

Inhalt I. Allgemeines/Einleitung II. Aufgaben 2014 a) Unabhängige Beschwerdestelle b) Betreuungsstelle Stadt Lüdenscheid c) Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden d) Hilfeplankonferenz / Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII) e) Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. 67 SGB XII (Beauftragte Stelle) f) 25 Jahre Gesprächskreis Pflegende Angehörige Menden g) Überarbeitung des Konzeptes des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle III. Ausblick IV. Jahresstatistiken

Jahresbericht 2014 I. Allgemeines/Einleitung Im Jahre 2015 wird der Märkische Kreis 40 Jahre alt. Die Gründung des Märkischen Kreises fand somit im gleichen Jahr statt wie die Veröffentlichung der Psychiatrie Enquete durch den Deutschen Bundestag. Die Psychiatrie Enquete beschäftigte sich mit der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen. Erhebliche Defizite sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich wurden aufgezeigt. Infolge dieser Psychiatrie Enquete und weiterer Reformbestrebungen hat sich die gesamte Versorgungslandschaft für Menschen mit seelischen Erkrankungen deutlich verbessert. Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsstelle arbeiten seit Dezember 2001, d. h. seit nunmehr 13 Jahren als gemeinsamer Fachdienst zusammen. Dienstsitze sind in Lüdenscheid, Iserlohn, Menden und Hemer. Die im Jahre 1994 erstellte Schwachstellenanalyse der psychiatrischen Versorgung in und für den Märkischen Kreis einschließlich Vorschlägen zu deren Neuordnung und Umstrukturierung war Ausgangspunkt für mehrere Umstrukturierungen, die im Ergebnis zu dem jetzt erfolgreich arbeitenden Fachdienst im Fachbereich Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises geführt haben. Der Sozialpsychiatrische Dienst nimmt eine wichtige Rolle im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem ein. So konnte unter aktiver Mitarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes im April 1999 der Gemeindepsychiatrische Verbund Iserlohn gegründet werden. Im September 2000 wurde der Gemeindepsychiatrische Verbund südlicher Märkischer Kreis gegründet, beide Verbünde wurden im Mai 2010 als Instrument der Sozialraumplanung für den Märkischen Kreis zusammengefasst.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind nicht nur in den vier oben genannten Dienststellen anzutreffen. Regelmäßig werden Sprechstunden in den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises angeboten. Darüber hinaus werden in nicht unerheblichem Maße Hausbesuche durchgeführt. Diese Hausbesuche sind nicht nur ein Entgegenkommen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, sondern bieten vor allem die Möglichkeit, sich einen eigenen Eindruck von den jeweiligen Gegebenheiten zu machen. Dies fließt in die individuelle Hilfeplanung ein, sodass eine realistische Perspektive mit den jeweiligen Klienten erarbeitet werden kann. II. Aufgaben 2014 Die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) festgelegt. Jeder psychisch Kranke hat das Recht auf sofortige und umfassende Hilfen. Hauptzielgruppen des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind psychisch kranke Menschen mit schizophrenen Störungen, affektiven Störungen, neurotischen Störungen, posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen sowie Persönlichkeits und Verhaltensstörungen. Des Weiteren werden abhängigkeitskranke Menschen, hier vor allem Alkohol und Medikamentenabhängige sowie Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungsbildern (vor allem demenziellen Erkrankungen sowie ebenfalls Menschen mit affektiven Psychosen, Angst /Zwangsstörungen und Persönlichkeitsstörungen) beraten. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch ( 1896 bis 1908i BGB), im FamFG, im Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz, BtBG), sowie im zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden, festgelegt. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle ist die Ermittlung, Sachverhaltsaufklärung und Stellungnahme im Betreuungsverfahren an die jeweils zuständigen Amtsgerichte.

Geklärt werden soll, inwieweit eine rechtliche Betreuung im Einzelfall erforderlich ist und wer als geeigneter Betreuer in Frage kommt. Im Sinne vorrangiger Hilfen werden Lösungsansätze geprüft um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Außerdem wirkt die Betreuungsstelle im Unterbringungsverfahren nach 1906 BGB mit und berät vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Information über Möglichkeiten zur Vermeidung betreuungsgerichtlicher Maßnahmen, hierzu gehören vor allem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. In den letzten Jahren hat sich das Aufgabenspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle deutlich erweitert. Neben den gerade angerissenen individuellen Hilfen arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst mit den anderen Suchtberatungsstellen bei der ambulanten Rehabilitation für suchtkranke Menschen im Märkischen Kreis (ARS MK) eng zusammen. Im Auftrag des Landschaftsverbandes übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst die Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. In den letzten Jahren ebenfalls neu übernommene Aufgaben sind in der Psychiatriekoordination, sowie im ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen zu sehen. Die lösungsorientierte psychologische Beratung durch einen stundenweise beim Sozialpsychiatrischen Dienst tätigen Dipl. Psychologen sowie die Mitarbeit in der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis sind weitere neu hinzugekommene Aufgabenfelder. Im Folgenden wird auf einige dieser Aufgabenfelder näher eingegangen. a) Unabhängige Beschwerdestelle Die von den Mitgliedern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes getragene Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis wurde auch im Jahr 2014 von den Betroffenen nur sehr wenig in Anspruch genommen. Dies, obwohl nicht nur MitarbeiterInnen der verschiedenen psychosozialen

Organisationen in der Beschwerdestelle tätig sind, sondern konzeptionell auch die gleichwertige Beteiligung von Angehörigen und Betroffenen vorgesehen ist. Der trialogische Gedanke soll somit im Beschwerdemanagement in die Praxis umgesetzt werden. Gerade dieser trialogische Gedanke war im Jahre 2014 nur schwer umzusetzen. Die bisherige Betroffenenvertreterin war krankheitsbedingt zunehmend weniger in der Lage, an der Beschwerdestelle teilzunehmen. Versuche, NachfolgerInnen zu finden, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Auch die Einbeziehung des Selbsthilfezentrums brachte keinen Erfolg. Auf der regionalen Ebene scheint es nur schwer möglich zu sein, Betroffene und Angehörige zu finden, die sich ein Engagement zutrauen (außerhalb der Selbsthilfegruppen). Auch bei den professionellen MitarbeiterInnen hat es teilweise Wechsel geben. Zwei langjährige Teilnehmer der Beschwerdestelle schieden zum Ende des Jahres 2014 aus. Diese personellen Wechsel, sowie die Tatsache der recht geringen Inanspruchnahme der Beschwerdestelle macht es erforderlich, in absehbarer Zeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund über die Struktur und Arbeitsweise der Beschwerdestelle zu beraten und den Erfordernissen anzupassen. Es besteht schon jetzt Konsens, dass die Unabhängige Beschwerdestelle als wesentlicher Teil der psychosozialen Versorgung auf jeden Fall weiter bestehen soll. Landesweit wird ebenfalls vermeldet, dass die unterschiedlichsten Beschwerdemöglichkeiten von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nur wenig in Anspruch genommen werden. Dies liegt sicherlich nicht nur daran, dass es keine Beschwerden von Seiten der Nutzer psychiatrischer Hilfen gibt. Häufig werden die Beschwerden bereits ohne Einschaltung einer Unabhängigen Beschwerdestelle direkt vor Ort zwischen den Beteiligten zufriedenstellend geklärt. Dies sollte jedoch nicht zu dem Schluss verleiten, dass eine Unabhängige Beschwerdestelle in der vorliegenden Form keine Bedeutung hätte. Sie ist Ausdruck der Qualität der Arbeit des gesamten Hilfesystems und sollte aus diesem Grund auch, wie vorgesehen, weiter bestehen bleiben.

b) Betreuungsstelle Stadt Lüdenscheid Bis Ende 2014 war die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises für den gesamten Märkischen Kreis mit Ausnahme der Städte Iserlohn und Lüdenscheid zuständig. Diese beiden Städte hatten bisher eigene Betreuungsstellen. Zum 01.01.2015 übernimmt die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises zunächst einen Teil der Aufgaben der Betreuungsstelle der Stadt Lüdenscheid, ab Mitte 2016 wird der Märkische Kreis diese Aufgabe von der Stadt Lüdenscheid komplett übernehmen. Somit wird nur noch die Stadt Iserlohn eine eigene Betreuungsstelle haben. Aufgrund des zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden mit den sich daraus ergebenden Aufgaben wurde auf Initiative der Stadt Lüdenscheid zwischen dem Märkischen Kreis und der Stadt ein Vertrag erarbeitet, der die sukzessive Übernahme der Aufgaben der Betreuungsstelle für die Stadt Lüdenscheid durch den Märkischen Kreis vorsieht. Synergieeffekte sollten genutzt werden, die Fachkompetenz sollte in einer Betreuungsstelle gebündelt werden. Konkret bedeutet dies, dass ab 01.01.2015 beim Märkischen Kreis zunächst eine weitere MitarbeiterIn gegen Kostenerstattung für die Aufgaben der Betreuungsstelle eingestellt wird. Ab Mitte 2016, d. h. wenn der bisherige Mitarbeiter der Stadt Lüdenscheid in Ruhestand geht, wird eine weitere Stelle beim Märkischen Kreis geschaffen werden. Vorteile dieser Verfahrensweise sind unter anderem darin zu sehen, dass die Vertretungsmöglichkeiten in Urlaubs und Krankheitsfällen besser geregelt und Auftragsspitzen besser abgefangen werden können. Für die BürgerInnen gibt es einen festen Ansprechpartner mit einheitlichen Standards im Kreisgebiet. c) Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden Im Jahre 2014 bestand das Team der Betreuungsstelle aus 8 Dipl. SozialarbeiterInnen/ pädagoginnen, die sich insgesamt 7 Vollzeitstellen teilten. Ab 01.01.2015 wird für den Bereich der Stadt Lüdenscheid eine weitere volle Stelle eingerichtet.

Aufgabe der Betreuungsstelle ist die kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten. Ein Schwerpunkt der Aufgaben ist in der Unterstützung der Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren zu sehen. Die Betreuungsstelle schlägt in diesem Rahmen geeignete Personen als ehrenamtlich oder beruflich tätige rechtliche Betreuer vor. Zum 01.07.2014 trat das novellierte Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden in Kraft. Grund dieser Gesetzesnovelle ist die Hoffnung des Gesetzgebers, die Zahl der vom Gericht angeordneten Betreuungen zu verringern, bzw. weniger umfassende Betreuungen anzuordnen. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Regelung ist vor allem darin zu sehen, dass die Gerichte verpflichtet sind, vor der Erstbestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes die zuständige Betreuungsstelle in jedem Fall anzuhören. Diese Beteiligung ist zwingend vorgeschrieben. Die Betreuungsstelle hat nun die Pflicht, dem Gericht einen qualifizierten Bericht zur persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation des Betroffenen vorzulegen. Außerdem soll die Betreuungsstelle in den Fällen, in denen kein Betreuer zu bestellen ist, anderweitige notwendige Hilfen zu vermitteln. Ein ggfls. vorhandener Hilfebedarf muss anderen Fachbehörden mitgeteilt werden und dem Betroffenen müssen Wege zu den zuständigen Stellen aufgezeigt werden. Im Vorfeld der Gesetzesnovellierung gab es landesweit große Unklarheiten darüber, welche Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der vorhandenen Betreuungsstellen das Gesetz haben wird. In einem Teil der Städte und Kreise war es bis zur Novellierung keinesfalls üblich, dass die Betreuungsstellen eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung in jedem Einzelfall durchführten. Der Märkische Kreis hatte hier schon frühzeitig hohe Standards gesetzt, sodass die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Aufgaben bereits seit Jahren erfüllt wurden. In deutlich mehr als 90% der beantragten Betreuungen wurde schon jetzt die Betreuungsstelle eingeschaltet und mit der umfangreichen Sachverhaltsermittlung betraut. Wie die im Anhang aufgeführten Zahlen der Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2014 zeigen, hat das neue Gesetz somit zu keiner Fallzahlerhöhung geführt. Die bisherigen

Standards im Märkischen Kreis sind durch das neue Gesetz landesweit vorgeschrieben. Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises wird weiterhin auf hohem fachlichen Niveau dazu beitragen, das grundgesetzlich verankerte Selbstbestimmungsrecht des Bürgers zu stärken, bei der Vermittlung von notwendigen Hilfen aktiv zu unterstützen und bei der Abklärung der Notwendigkeit zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung eine aussagekräftige Sachverhaltsermittlung durchzuführen. Nicht vergessen wird bei der Aufgabenerledigung die Beratung über Vorsorgemöglichkeiten, um das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und rechtliche Betreuungen soweit als möglich zu vermeiden. d) Hilfeplankonferenz/Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII) Das von mittlerweile 21 Anbietern im Märkischen Kreis vorgehaltene Betreute Wohnen (ambulant und stationär) für Menschen mit Behinderungen hat nicht unerheblichen Einfluss auf die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die 21 Institutionen machen insgesamt 34 Wohnangebote für die drei Bereiche der Menschen mit geistigen Behinderungen, seelischen Behinderungen und Suchterkrankungen. Bedingt durch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankung und der geänderter Sozialstrukturen steigt die Nachfrage nach Beratung, Begleitung und Behandlung von Menschen mit seelischen Störungen, Suchterkrankungen und geistigen Behinderungen. Längerfristige Betreuungen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst finden nur noch in Einzelfällen statt, diese Aufgabe wird fast komplett durch das ambulant Betreute Wohnen (ABW) übernommen. Schwerpunkte der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind die aufsuchenden und motivierenden Beratungen sowie die Vermittlung in entsprechende Angebote. Diese sogenannte Hilfeplanung findet bei fast allen Klienten statt, in standardisierter Form vor allem bei der Hilfeplanung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( 67 SGB XII), sowie bei der Hilfeplankonferenz des Landschaftsverbands Westfalen Lippe für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII).

Die Arbeit in den beiden ein bis zweimal monatlich tagenden Hilfeplankonferenzen teilen sich fünf Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Weitere Teilnehmer dieser Hilfeplankonferenzen sind der LWL sowie jeweils vom Gemeindepsychiatrischen Verbund bzw. der PSAG gewählte VertreterInnen des ambulanten und des stationären Betreuten Wohnens. In der Hilfeplankonferenz wird über die Notwendigkeit und den dann erforderlichen Stundenumfang des Betreuten Wohnens beraten. Im Jahr 2014 fanden insgesamt 38 Hilfeplankonferenzen im Märkischen Kreis statt. Besprochen wurde der Hilfebedarf für insgesamt 381 Klienten, die einen erstmaligen Antrag auf Aufnahme in das Betreute Wohnen gestellt haben. Hiermit ist gegenüber 2013 eine weitere Fallzahlsteigerung zu verzeichnen. (34 Hilfeplankonferenzen, 335 Klienten) e) Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. 67 SGBXII ( Beauftragte Stelle ) Seit 2011 führen MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes als sogenannte Beauftragte Stelle die Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe durch. In den vorbereitenden Gesprächen für die Übernahme dieser Aufgabe gingen sowohl Landschaftsverband Westfalen Lippe wie auch der Fachdienstes Soziales und der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreises von einer jährlichen Zahl von ca. 100 Anträgen aus. Es gab zum damaligen Zeitpunkt zwei stationäre Angebote (Iserlohn und Lüdenscheid), sowie ein ambulantes Angebot in Iserlohn. Die Zahl der stationären Angebote ist stabil geblieben, die ambulanten Angebote haben sich deutlich ausgeweitet. Zusätzlich zum damals bestehenden ambulant Betreuten Wohnen haben drei weitere Anbieter mit Sitz in Lüdenscheid ihre Arbeit aufgenommen. Die beiden Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die diesen Bereich verantwortlich bearbeiten, mussten im Jahre 2014 bei insgesamt 179 Klienten prüfen, ob diese zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zählen und

wenn ja, welcher konkrete Hilfebedarf vorliegt. Von diesen 179 Klienten erfüllten 110 die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Gewährung der Hilfen, sodass hier die konkrete Hilfeplanung durchgeführt werden konnte. Gingen wir Anfangs davon aus, dass die Klienten ca. 1 bis 1 ½ Jahre im ambulant Betreuten Wohnen verbleiben, hat sich diese Zeit im Schnitt offenbar deutlich verlängert. Die zunehmende Zahl an Hilfeplanfortschreibungen, die von den Anbietern der Hilfen erstellt und von den beiden Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes inhaltlich geprüft werden müssen, sind hierfür ein Indiz. Neben den 179 Neufällen waren 162 Hilfeplanfortschreibungen im Jahr 2014 zu verzeichnen. f) 25 Jahre Gesprächskreis Pflegende Angehörige Menden Im Oktober 2014 konnte der Gesprächskreis Pflegende Angehörige in Menden sein 25jähriges Bestehen feiern. Der Gesprächskreis ist damit eine der am längsten bestehenden Angehörigengruppen im Märkischen Kreis. Begleitet wurde die Gruppe über viele Jahre durch eine Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die eine neue Aufgabe gefunden hat, sowie durch die Leiterin der Pflegedienste DRK Soziale Dienst Iserlohn Land ggmbh. Seit Anfang 2014 begleitet ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der mit einer halben Stelle beim Sozialpsychiatrischen Dienst und mit der anderen halben Stelle beim Demenz Servicezentrum NRW für die Region Dortmund beschäftigt ist, die Gruppe. Neben der Vermittlung über Fakten und Neuigkeiten im Bereich der Pflege, insbesondere bei demenziell erkrankten Menschen, steht der Austausch der betroffenen Angehörigen im Vordergrund der sich einmal monatlich treffenden Gruppe. Gegenseitige Entlastung und Unterstützung stärken die Angehörigen bei der teilweise langen und kräftezehrenden Pflege in der häuslichen Umgebung. Neben der Gruppe in Menden gibt es noch weitere Gesprächskreise für pflegende Angehörige im Märkischen Kreis. Vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Märkischen Kreises direkt unterstützt wird die gemeinsam mit dem Gerontopsychiatrischen Zentrum der Hans Prinzhorn Klinik getragene Gruppe in Iserlohn.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass reine Selbsthilfegruppen in diesem Bereich meist nur kurze Zeit existieren. Professionelle Begleitung ist eines der Merkmale länger existierender Gruppen. Angehörige sind mit der Pflege häufig so gefordert, dass die zusätzliche ehrenamtliche Organisation und Mitarbeit in einer Angehörigen Selbsthilfegruppe meist kaum möglich ist. Mit dieser Erkenntnis werden sich sowohl im Märkischen Kreis, wie auch NRW weit, die entsprechenden Institutionen und Gremien auseinandersetzen müssen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst in NRW wird dies zu einem der Schwerpunktthemen für das Jahr 2015 machen. g) Überarbeitung des Konzeptes des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle Im Jahre 2014 wurde das Konzept des Fachdienstes erneut überarbeitet. Zu finden ist das Ergebnis auf den Internetseiten des Märkischen Kreises. Änderungen gegenüber dem bisherigen Konzept gab es unter anderem in der beratenden Tätigkeit gem. PsychKG bei den verschiedenen Zielgruppen. Im Vordergrund der jetzigen Beratung steht vor allem die konkrete Hilfeplanung und Vermittlung der Klienten in entsprechende Angebote. Eine längerfristige Betreuung durch die MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes findet außer beim ambulant Betreuten Wohnen in der Regel nur noch in Ausnahmefällen statt. Im Bereich des Betreuungsrechtes hat das bereits erwähnte Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden Auswirkungen auf Art und Umfang der Arbeit. Die in den letzten Jahren hinzugekommenen Aufgaben wie ambulante Rehabilitation für Suchtkranke, Psychiatriekoordination, Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ( 67 SGB XII) und ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen werden im neuen Konzept dargestellt.

III. Ausblick Neben der Fortführung der bisherigen Arbeit wird es im Jahre 2015 einige Themen geben, die, meistens gemeinsam mit anderen Institutionen, im Märkischen Kreis bearbeitet werden sollen. Hierbei handelt es sich stichwortartig um folgende Themen: Aufbau und Förderung weiterer örtlicher Arbeitsgemeinschaften im Betreuungswesen zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure in diesem Bereich. Angehörigenarbeit Hier ist eine kreisweite Fachtagung angedacht. Die vorhandenen Angehörigengruppen sollen weiter unterstützt werden; gemeinsam mit anderen Anbietern sollen, wo erforderlich, neue Angehörigengruppen initiiert und begleitet werden. Die Behandlungsvereinbarung zwischen Betroffenen und vor allem Kliniken werden als wichtiges Instrument zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum wertschätzenden Umgang mit psychisch Kranken gesehen. Vom Ministerium Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, wird das Thema Behandlungsvereinbarung als sehr wichtig angesehen. Mit den Beteiligten vor Ort soll ein sinnvoller Umgang mit diesem Instrumentarium entwickelt werden. Ab 01.01.2015 wird, wie bereits oben dargestellt, die Aufgabe der Betreuungsstelle der Stadt Lüdenscheid sukzessive vom Märkischen Kreis übernommen. IV. Jahresstatistiken Anlage I u. II Sozialpsychiatrischer Dienst 2014/2013 Anlage III u. IV Betreuungsstelle 2014/2013

Anlage I Statistik Sozialpsychiatrischer Dienst vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Stadt/ Gemeinde Geschlecht Abhängigkeitserkrankung G Psychische Störung G Alterserkrankung Psychische Störung Keine Störung Gesamt Summe Klienten M W Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung G Abhängigkeitserkrankung Altena 45 30 8 8 4 2 0 0 3 1 19 18 6 6 40 35 75 Balve 20 14 1 2 1 1 1 3 0 8 8 9 0 0 11 23 34 Halver 39 39 11 9 2 2 0 0 3 5 24 18 2 2 42 36 78 Hemer 79 74 30 21 7 8 6 4 3 3 29 29 8 5 83 70 153 Herscheid 19 13 4 1 3 4 0 0 3 2 9 6 0 0 19 13 32 Iserlohn 178 161 27 35 10 19 1 3 5 10 91 109 9 21 143 197 340 Kierspe 54 42 16 7 3 7 2 0 4 3 21 26 2 5 48 48 96 Lüdenscheid 190 147 50 39 11 14 1 4 9 9 54 91 17 38 142 195 337 Meinerzhagen 37 33 6 6 6 3 3 0 1 2 12 26 2 3 30 40 70 Menden 108 132 12 19 9 11 0 3 35 23 64 56 3 4 123 116 239 Nachrodt 12 6 2 2 1 0 0 0 0 0 5 6 1 1 9 9 18 Wiblingwerde Neuenrade 15 7 3 2 0 2 0 0 0 0 5 7 1 2 9 13 22 Plettenberg 41 22 6 8 1 2 0 1 0 1 17 15 5 7 29 34 63 Schalksmühle 20 21 2 6 2 3 0 0 1 3 8 14 1 1 14 27 41 Werdohl 49 30 22 11 2 2 0 0 2 1 10 12 4 13 37 42 79 Summe 906 771 200 176 62 80 14 18 69 71 376 442 61 108 779 898 1677

Anlage II Statistik Sozialpsychiatrischer Dienst vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Stadt/ Gemeinde Geschlecht Abhängigkeitserkrankung G Psychische Störung G Alterserkrankung Psychische Störung Keine Störung Gesamt Summe Klienten M W Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung G Abhängigkeitserkrankung Altena 40 38 5 7 1 1 1 0 2 5 24 18 7 7 40 38 78 Balve 15 20 2 3 2 2 1 1 4 4 12 4 0 0 21 14 35 Halver 50 34 11 6 2 3 1 0 5 5 19 23 5 4 43 41 84 Hemer 88 87 42 24 8 5 10 6 7 10 22 21 14 6 103 72 175 Herscheid 14 12 3 2 3 2 1 0 3 1 5 2 1 3 16 10 26 Iserlohn 213 181 43 38 14 19 3 1 14 29 75 114 15 29 164 30 394 Kierspe 57 33 14 13 1 4 1 0 4 4 16 28 2 3 38 52 90 Lüdenscheid 222 154 58 33 19 12 5 4 20 19 53 100 27 26 182 94 376 Meinerzhagen 61 28 25 7 1 3 0 2 2 1 21 23 0 4 49 40 89 Menden 150 159 20 20 12 11 5 6 33 39 82 76 2 3 154 55 309 Nachrodt 13 7 5 2 1 1 0 0 0 2 6 2 0 1 12 8 20 Wiblingwerde Neuenrade 7 12 2 1 0 1 0 0 0 1 5 7 1 1 8 11 19 Plettenberg 36 23 15 3 3 1 0 0 2 1 10 16 4 4 34 25 59 Schalksmühle 22 22 6 5 3 0 0 0 5 1 9 13 0 2 23 21 44 Werdohl 44 31 17 9 0 5 1 0 0 1 11 19 2 10 21 44 75 Summe 1032 841 268 173 70 70 29 20 101 123 370 466 80 103 918 955 1873

Anlage III Amtsgerichtsbezirke Altena (Nachrodt Wiblingwerde, Werdohl, Neuenrade) Iserlohn (Hemer) Lüdenscheid (Schalksmühle, Halver) Meinerzhagen (Kierspe) Menden (Balve) Plettenberg (Herscheid) Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2014 Vormundschaftsgerichtshilfe Unterbringungsverfahren Beratung von Betreuern Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten Öffentliche Beglaubigungen 432 3 350 162 98 268 5 157 198 42 53 0 78 55 20 124 0 35 57 42 497 9 711 349 82 186 1 76 188 3 Gesamt: 1560 18 1407 1009 287

Anlage IV Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2013 Amtsgerichtsbezirke Altena (Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl,Neuenrade) Iserlohn (Hemer) Lüdenscheid (Schalksmühle, Halver) Meinerzhagen (Kierspe) Menden (Balve) Plettenberg (Herscheid) Vormundschaft sgerichtshilfe Unterbringungsverfa hren Beratung von Betreuern Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten Öffentliche Beglaubigungen 382 4 310 166 72 250 11 214 253 69 72 0 38 45 10 124 0 41 45 36 536 5 936 544 129 196 1 72 180 17 Gesamt: 1560 21 1611 1233 333