Anmeldung zur Kinderbetreuung

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? e h c s n ü w s g n u u e e B l e i e v i W. 3 ig t h K A Z t k a t n g r e v z t a l P r e d s s s b A : 5 t it chr

Transkript:

Absender: Familie Rückgabe bis spätestens 2016 71696 Möglingen Gemeinde Möglingen Hauptamt, Fr. Riegler Rathausplatz 3 71696 Möglingen Anmeldung zur Kinderbetreuung Angaben zum Kind: Vorname(n): Nachname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: (zu statistischen Zwecken) Geschlecht: Im Haushalt lebende Geschwister, Angabe notwendig für Beitragsbemessung (Name und Geburtsdatum): Angaben zur Mutter: Vorname(n): Geburtsdatum: Nachname: sorgeberechtigt: Ja Nein Anschrift (falls abweichend): Telefonnummer(n) für Rückfragen: Angaben zum Vater: Vorname(n): Geburtsdatum: Nachname: sorgeberechtigt: Ja Nein Anschrift (falls abweichend): Telefonnummer(n) für Rückfragen: bitte wenden

Sollten sich Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des Kinderbetreuungsplatzes für Ihr Kind nach Absendung des Anmeldebogens ändern, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit. I. NUR ausfüllen, sofern Betreuung vor dem dritten Geburtstag, Ganztagesbetreuung oder Betreuungszeit von 7 Stunden gewünscht ist, sonst weiter mit II. Die Vergabe der Betreuungsplätze für unter Dreijährige und Ganztagesbetreuung erfolgt nach Kriterien. Erläuterungen hierzu finden Sie als Anlage (Merkblatt). Bitte geben Sie folgende Angaben an: Kriterien Punkte Bemerkungen Berufstätigkeit / Ausbildung der Eltern Besondere Lebenssituation (allein erziehend) Geschwisterkind in der Einrichtung (max. 5 Jahre Unterschied) 5 je Elternteil 5 5 N a c h w e i s ( mit Arbeitsumfang und Wegezeit) erforderlich, ein Kreuz je berufstätigem Elternteil Daten des Geschwisterkindes: Vorname: Geb. Datum: Einrichtung: Soziale Dringlichkeit 5 Begründung beifügen Kind mit besonderem Hilfebedarf (z.b. Behinderung) 5 Begründung beifügen Ich/wir versichern die Richtigkeit der oben genannten Angaben. Datum: Unterschrift: 1. Sorgeberechtigte(r) Unterschrift: ggf. 2. Sorgeberechtigte(r) Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Geburtsdatum des Kindes bzw. nach den vom Gemeinderat festgelegten Kriterien. Sofern es freie Plätze gibt berücksichtigen wir Ihren Wunsch gerne.

Betreuung unter 3 Jahren I I. B i t t e g e b e n S i e I h r e n B e t r e u u n g s b e d a r f a n : Insbesondere bei unterschiedlichen Betreuungsumfängen bitte priorisieren (nummerieren). Bitte unbedingt auch die (Wechsel)Wünsche für die Anschlussbetreuung ab dem zweiten bzw. dritten Lebensjahr angeben. Bitte lesen 1. Betreuung unter 2 Jahren: ja, ab 201 (Monat + Jahr) nein Hinweis: Die Zuteilung eines Platzes erfolgt zentral über die Gemeindeverwaltung anhand der Kriterien. Ihr Wunsch kann daher nur bedingt berücksichtigt werden. Ganztagesbetreuungsplatz (7.00-17.00 Uhr) Kinderkrippe Rathausplatz (nur bis zum dritten Geburtstag, danach Wechsel erforderlich, bitte Anschlusseinrichtung angeben.) Kinderhaus Wiesenweg Kinderhaus Lerchenweg Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten bis 6 Stunden (7.30-13.30 Uhr) w e i t e r m i t 2. u n d 3. Kinderhaus Wiesenweg (maximal bis dritten Geburtstag, danach in der Einrichtung nur Ganztagesbetreuung möglich.) Kindertagesstätte Eugenstraße 2. Betreuung ab 2 Jahren: ja, ab 201 (Monat + Jahr) nein Kinderhaus Lerchenweg Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten bis 6 Stunden täglich (7.30-13.30 Uhr) Kinder- und Familienzentrum Rosenstraße * Kinderhaus Wiesenweg Kindertagesstätte Eugenstraße Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden (7.00-14.00 Uhr) Kinder- und Familienzentrum Rosenstraße Ganztagesbetreuungsplatz (7.00-17.00 Uhr) Kinderkrippe Rathausplatz (nur bis zum dritten Geburtstag, danach Wechsel erforderlich, bitte Anschlusseinrichtung angeben.) Kinderhaus Wiesenweg w e i t e r m i t 3.

Betreuung über 3 Jahren Bitte lesen I I. B i t t e g e b e n S i e I h r e n B e t r e u u n g s b e d a r f a n : Insbesondere bei unterschiedlichen Betreuungsumfängen bitte priorisieren (nummerieren). Bitte unbedingt auch die (Wechsel)Wünsche für die Anschlussbetreuung ab dem zweiten bzw. dritten Lebensjahr angeben. 3. Betreuung ab 3 Jahren: ja, ab 201 (Monat + Jahr) nein Kinderhaus Lerchenweg Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten bis 6 Stunden täglich (7.30-13.30 Uhr) Kinder- und Familienzentrum Rosenstraße * Kindergarten Hölderlinweg Kindergarten Strombergstraße Kindertagesstätte Eugenstraße * Betreuungsplatz mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden (7.00-14.00 Uhr) Kindertagesstätte Eugenstraße Kinder- und Familienzentrum Rosenstraße Kindergarten Hölderlinweg Ganztagesbetreuungsplatz (7.00-17.00 Uhr) Kinderhaus Wiesenweg * Die Betreuungszeit VÖ6 kann auch für den Zeitraum 8.00 14.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Bitte teilen Sie dies den Einrichtungen mit.

Merkblatt zur Kindergartenbetreuung Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind im Kindergartenalter in der Gemeinde Möglingen verschaffen. Zugleich dient es Ihnen als Wegweiser für einen Betreuungsplatz im Kindergarten. Wie bekomme ich einen Betreuungs-/Kindergartenplatz für mein Kind? Im Gemeindegebiet gibt es sieben Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft: fünf gemeindliche Einrichtungen (Kindergärten Strombergstraße, Lerchenweg, Eugenstraße, Kinderkrippe Rathausplatz, Kinderhaus Lerchenweg), ein katholischer Kindergarten (Hölderlinweg) und ein evangelischer Kindergarten (Rosenstraße). Alle zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze der Einrichtungen werden zentral von der Gemeindeverwaltung vergeben. Die Einteilungen finden auf Basis von Anmeldebögen statt. Diese werden mehrmals im Jahr an die Eltern der Neugeborenen versendet. Dies hat den Vorteil, dass Sie automatisch angeschrieben werden und sich nicht in den einzelnen Einrichtungen anmelden müssen. Die Vergabe von Kleinkindbetreuungsplätzen, Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden und Ganztagesbetreuungsplätzen erfolgt nach Kriterien. (Siehe Anlage) Kinder, deren ältere Geschwister bereits aktuell in einem Kindergarten sind, bekommen, sofern es die Kapazität erlaubt, vorrangig einen Platz im selben Kindergarten (Geschwisterkindregelung). Ab welchem Alter bekommt mein Kind einen Betreuungs-/Kindergartenplatz? Nach 24 SGB VIII besteht ab dem 1. August 2013 für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Anspruch besteht aber nicht auf einen bestimmten Kindergartenplatz in einer bestimmten Betreuungsgruppe oder zeit. Die Gemeinde Möglingen bietet Betreuungsplätze für Kinder ab 6 Monate an. Mein Kind soll in eine bestimmte Einrichtung! Sie können Ihren Wunsch auf dem Anmeldebogen vermerken. Sobald alle Rückantworten eingegangen sind, werden diese ausgewertet. Die Einteilung hängt von der Anzahl der freien Plätze in der jeweiligen Einrichtung ab. Für den Fall, dass zum Einteilungszeitpunkt Ihres Kindes alle Plätze in dieser Einrichtung belegt sind, haben Sie die Möglichkeit bereits im Voraus einen alternativen Kindergarten anzugeben oder sich auf eine Warteliste für das kommende Kindergartenjahr setzen zu lassen. Mit wem können die Eltern über den Kindergarten sprechen? Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Hornickel. Sie kann unter der Rufnummer 4864-42 oder per E-Mail an fhornickel@moeglingen.de erreicht werden. Weitere Informationen zu den Kindergärten erhalten Sie auf unserer Homepage: http://www.moeglingen.de/data/kindergaerten.php

Öffnungszeiten der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen: Kindertagesstätte Eugenstraße Eugenstr. 13 Tel. 240749 Kinderhaus Lerchenweg Lerchenweg 20 Tel. 6488870 Kindergarten Hölderlinweg Hölderlinweg 23 Tel. 482044 Kinder- und Familienzentrum Rosenstraße Rosenstr. 23 Tel. 481489 Kindergarten Strombergstraße Strombergstr. 3 Tel. 4887251 Kinderhaus Wiesenweg Wiesenweg 47 Tel. 9791445 Kinderkrippe Rathausplatz Rathausplatz 10 Tel. 9791372 (7.30-13.30 Uhr oder (8.00 14.00 Uhr) Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden (7.00 14.00 Uhr) NICHT KRIPPENGRUPPE (7.30-13.30 Uhr) (7.30-13.30 Uhr) Ganztagesbetreuungsplätze (7.00-17.00 Uhr) (7.30-13.30 Uhr oder (8.00 14.00 Uhr) Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden (7.00 14.00 Uhr) (7.30-13.30 Uhr) (nur bis zum 3. Geburtstag) (7.30-13.30 Uhr) Ganztagesbetreuungsplätze (7.00-17.00 Uhr) Ganztagesbetreuungsplätze (7.00 17.00 Uhr) (nur bis zum 3. Geburtstag) Anlage: Kriterien Elternbeiträge

Kriterien für die Vergabe von Kleinkindbetreuungsplätze, Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten bis 7 Stunden und Ganztagesbetreuungsplätze Beschluss GR 13.06.2013 Beschluss GR 28.01.2016 Nr. Kriterium Punkte 1 Berufstätigkeit / Ausbildung der Eltern 5 je Elternteil 2 Besondere Lebenssituation (allein erziehend) 5 3 Geschwisterkind in der Einrichtung 5 4 Soziale Dringlichkeit 5 5 Kind mit besonderem Hilfebedarf (z.b. Behinderung) 5 6 Altersmischung der Gruppe / Gruppenstruktur a. Durchmischung nach Schuljahrgang (01.10. -30.09.) Bei gleicher Punktzahl b. Alter (absteigend) Erläuterungen: Zu Nr. 1 Erziehungsberechtigte(r) geht einer Erwerbstätigkeit nach oder wird eine Erwerbstätigkeit aufnehmen befindet sich in Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) erhält Leistungen/Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II Nachweis: Bestätigung durch Arbeitgeber mit Arbeitsumfang (z.b. Kopie der aktuellen Lohnabrechnung ohne Zahlenteil, bei Selbstständigen: Bestätigung durch Steuerberater oder andere geeignete Nachweise wie z.b. Nachweis über Elternzeit und der Arbeitswiederaufnahme), bei nicht Erwerbstätigen: Bescheinigung vom Arbeitsamt / Jobcenter mit Vermittlungsprognose bzw. Sprachkurs mit Unterrichtszeiten Zu Nr. 3 bis maximal 5 Jahre Altersunterschied. Zu Nr. 4 Wenn das Wohl des Kindes ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet werden kann wenn bei Kindern aus sozial und bildungsbenachteiligten Familien ein besonderer Förderungsbedarf (z.b. zur Sprach-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung) besteht wenn eine Familie aus anderen Gründen besonders belastetet ist Nr. 4 und 5 finden Anwendung auf Einzelfälle. Prüfung erfolgt durch die Verwaltung.

Monatliche Elternbeiträge in den Möglinger Kinderbetreuungseinrichtungen Gültig ab September 2016, Elternbeitrag je Kind und Monat in Euro Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt Kinder über drei Jahre Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (6 Stunden) Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (7 Stunden) Ganztagesbetreuung Landesrichtsatz + 25% VÖ 6 + 16% Landesrichtsatz +175 1 Kind 129 150 278 2 Kinder 98 114 253 3 Kinder 65 75 227 Ab 4 Kindern 21 24 192 Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt Kinder unter drei Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (6 Stunden) Jahre Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (7 Stunden) Ganztagesbetreuung Landesrichtsatz + 25% VÖ 6 + 16% Landesrichtsatz +175 + 25% U3 + 25% U3 + 25% U3 1 Kind 161 188 348 2 Kinder 123 143 316 3 Kinder 81 94 284 Ab 4 Kindern 26 30 240 Bei den Elternbeiträgen sind keine Kosten für Verpflegung berücksichtigt. Beiträge für das Mittagessen ab 01.01.2017 (verpflichtend bei Ganztagesbetreuung): Kinderkrippe Rathausplatz: 34 / Monat Kinderhaus Wiesenweg: U3 34 / Monat Ü3 53 / Monat Kindergarten Hölderlinweg 3,00 / Essen Familien, die zum Begünstigtenkreis des Möglinger Familienpasses gehören, erhalten bei den Elternbeiträgen der Kinderbetreuung und beim Mittagessen Vergünstigungen. Nähere Informationen zum Möglinger Familienpass erhalten Sie im Bürgerbüro im Rathaus Möglingen oder auf unserer Homepage http://www.moeglingen.de/pdf/richtlinien.pdf.