Newsletter. Das neue Flexi PlusKonto Global Unsere maßgeschneiderte Lösung. Die Änderungen durch Flexi II das Wichtigste in Kürze



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Transkript:

Sondernewsletter Flexi-II-Gesetz /Produktinformation Newsletter Das neue Flexi PlusKonto Global Unsere maßgeschneiderte Lösung Liebe Leserinnen und Leser, Mit dem 009 in Kraft getretenen Flexi-II-Gesetz haben sich die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von Zeitwertkonten wesentlich verändert. Vor allem die mit dem Flexi-II-Gesetz eingeführten Vorschriften zur Kapitalanlage der Wertguthaben sowie die in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung zum Werterhalt waren für die Anbieter von Zeitwertkontenmodellen der Anlass, ihre Produkte auf die neue Rechtslage hin auszurichten. Mit dem neuen FlexiPlusKonto Global bietet Allianz Global Investors ein fondsbasiertes Zeitwertkontenmodell an, das die im Flexi-II-Gesetz formulierten Anforderungen angemessene Rendite und Werterhalt durch die im Konzept enthaltene Mindestzahlungszusage in idealer Weise erfüllt. Den Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung der Kapitalanlage wurde dabei ebenso Rechnung getragen. Mit diesem Sondernewsletter erhalten Sie umfassende Informationen zum neuen Flexi PlusKonto Global. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre. Ihr Dr. Albrecht Eisenreich Die Änderungen durch Flexi II das Wichtigste in Kürze In dieser Ausgabe informieren wir Sie über folgende Themen S. 1 Änderungen durch Flexi-II S. 3 Kapitalanlagekonzept S. 5 Mindestzahlungszusage S. 6 Interview S. 7 Überblick über die FlexiPlusKonten-Lösungen Die durch das Flexi-II-Gesetz herbeigeführten Änderungen betreffen verschiedene Rechtsgebiete. Sie haben Auswirkung auf die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Zeitkontenvereinbarungen, die Insolvenzsicherung und auf die Anlage der Wertguthaben. Die veränderten Rahmenbedingungen gelten nicht nur für Zeitwertkontenmodelle, die neu eingeführt werden sollen, sondern ebenso für bereits implementierte Modelle. Der Anpassungsbedarf aufgrund des Flexi-II-Gesetzes ist wegen der Ausmaße der Änderungen teilweise erheblich. In der nachfolgenden Übersicht (Grafik 1) haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Dabei haben wir zwischen arbeitsrechtlichen/unternehmensinternen Implikationen auf der einen Seite und Änderungen mit Auswirkungen auf die Kapitalanlage und damit die Produktkonzeption auf der anderen Seite unterschieden.

Grafik 1: Wesentliche Änderungen durch das Flexi-II-Gesetz 1 Portabilität: Erstmals kann der Beschäftigte bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte den Übertrag auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangen. Die Kosten der Kapitalanlage werden dann dem Wertguthaben entnommen. Führen ausschließlich in Geld zulässig: Bei Wertguthabenvereinbarungen ist außer in Übergangsfällen ausschließlich das Führen als Entgeltguthaben zulässig. 3 Werterhaltungsgarantie: Zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss der Arbeitgeber mindestens die Summe der angelegten Beträge auskehren. 4 Anlage des Wertguthabens: Für die Kapitalanlage von Wertguthaben gelten die Vorschriften des Vierten Abschnitts SGB IV entsprechend. Damit ist das Wertguthaben unter Maßgabe der 80 ff. SGB IV anzulegen (SGB-konform). 5 70 %-Wertuntergrenze: Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 70 % der angelegten Beiträge als Wertguthaben vorhanden sein. Arbeitsrechtliche Implikationen Rückwirkungen auf die Kapitalanlage Die Vorgaben aus Flexi II sind ein wesentlicher Teil für die Ausgestaltung geeigneter Kapitalanlagemodelle für Langzeitkontenlösungen. Von besonderer praktischer Bedeutung die Werterhaltungsgarantie Das Flexi-II-Gesetz sieht für den Bereich der Zeitwertkonten erstmals die Verpflichtung zum Werterhalt der angelegten Beträge vor. Diese Werterhaltungsgarantie vergleichbar der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme. Unternehmen, die bereits Zeitwertkontenmodelle anbieten oder kurz vor deren Einführung stehen, sehen in der Absicherung des primär vom Arbeitgeber zu garantierenden Werterhalts ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Rückdeckung. Mit dem neuen Flexi- PlusKonto Global, der idealen Lösung für ruhestandsnahe Freistellung, hat Allianz Global Investors die Möglichkeiten ausgeschöpft, die einer Kapitalanlagegesellschaft nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen geboten werden, und die nach dem Investmentgesetz mögliche Mindestzahlungszusage in das Gesamtkonzept integriert. Abgrenzung Wertguthaben andere Arbeitszeitkonten Während nach bisherigem Recht für nahezu alle Arten von Zeitkonten ein einheitlicher Rechtsrahmen galt, differenziert das Gesetz in 7 b SGB IV nun zwischen Wertguthabenvereinbarungen und anderen Arten von Zeitkonten. Eine Wertguthabenvereinbarung mit der Folge, dass die Regelungen des Flexi-II-Gesetzes Anwendung finden, liegt dann vor, wenn die im Gesetz genannten Kriterien gegeben sind. Durch eine Negativabgrenzung werden Vereinbarungen, die das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen zum Inhalt haben, vom Regelungsbereich der Wertguthabenvereinbarungen ausdrücklich ausgenommen. Diese Konten betrieblich oftmals als Flexi-Konten bezeichnet unterliegen damit weder einer Insolvenzsicherungspflicht noch gelten für sie die besonderen Aufzeichnungspflichten. Vorteilhaft für die Unternehmen ist insoweit, dass für diese Flexi-Konten künftig die Dokumentation der SV-Luft entfällt.

Das innovative Kapitalanlagekonzept des neuen FlexiPlusKonto Global Mit dem Ziel, die Wertguthaben vor Spekulationsverlusten zu schützen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Kapitalanlage von Wertguthaben stark eingeschränkt. Bei der Neufassung des 7 d Abs. 3 SGB IV stand für den Gesetzgeber vor allem das Gebot der sicheren Anlage im Mittelpunkt. Ein attraktives Kapitalanlagekonzept muss als mindestens gleichwertiges Ziel auch das Postulat der attraktiven Rendite für den teilnehmenden Arbeitnehmer verfolgen. Beide Ziele Sicherheit und Rendite finden sich im Kapitalanlagekonzept des neuen FlexiPlusKonto Global wieder, das Elemente eines klassischen Lebenszykluskonzeptes mit denen bereits bekannter Wertsicherungskonzepte (CPPI) verbindet. Aus der Verschmelzung dieser beiden Konzepte entsteht das auf Wertsicherung ausgerichtete Lebenszyklusmodell (Grafik ). Und so funktioniert das Kapitalanlagekonzept: Die Einbringung des Arbeitnehmers wird in einen chancenreichen und einen sicheren Teil aufgeteilt. Die Investition des chancenreichen Teils erfolgt nach einem klassischen Lebenszyklusmodell in Aktien und Renten. In jungen Jahren erfolgt eine stärkere Investition in Aktien; mit zunehmendem Lebensalter erhöht sich bei der Erstinvestition der Anteil an Renten. Grafik : Innovatives Anlagekonzept für ruhestandsnahe Freistellung Das Beste aus zwei Welten Wertsicherungsmechanismus Sicherheit der Anlage bei sich wandelnden Kapitalmarktsituationen Ziel: Kapitalerhalt Das Wertguthaben jedes einzelnen Arbeitnehmers wird passgenau entlang seiner individuellen Situation gesteuert. Das neue Anlagemodell erfüllt zu jedem Zeitpunkt die Anforderungen gemäß Flexi II. 1 Werterhalt 3 Dynamischer Lebenszyklus mit Mindestzahlungszusage entspricht den Anforderungen des Flexi-II-Gesetzes SGB-konforme Anlage des Wertguthabens Beachtung der 70 %-Wertuntergrenze Statischer Lebenszyklus Umschichtung der Anlage zum Ablauf, um Schwankungen auszugleichen Ziel: ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite- und Sicherheitsorientierung Ob und in welcher Höhe in den sicheren Teil investiert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Gesamtkonzept ist so ausgerichtet, dass unter Einbeziehung fest vorgegebener Maximalverluste, die sich über Nacht an den Börsen realisieren könnten (MaxLoss-Werte) und anderer Kapitalmarktdaten der Kapitalerhalt zum 30. 1. des Jahres, in dem der Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet, erreicht wird. Dementsprechend ist das Verhältnis zwischen chancenreicher und sichererer Anlage dynamisch. Der Abgleich der Kapitalmarktdaten mit dem in unserer Administration programmierten Allokationsalgorithmus erfolgt täglich. Damit kann dieses Verhältnis auch täglich verändert werden. Eine schnelle Reaktion auf Turbulenzen an den Börsen ist damit garantiert. Das Kapitalanlagekonzept lässt sich grafisch wie folgt darstellen: Grafik 3: Innovatives Anlagekonzept für ruhestandsnahe Freistellung Dynamischer Lebenszyklus (Funktionsweise) Beispiel EUR Individueller Lebenszyklus Assetquote Anlagebetrag Aktien Alter Renten Chancenreiche Anlage Sichere Anlage Zeitpunkt der Einbringung Wertsicherungsniveau nach SGB IV Dynamisches Sicherungspolster in Abhängigkeit von Marktentwicklung und Lebensalter Wertzuwachs Anlagebetrag Wertguthaben Zeitpunkt der Inanspruchnahme 3

Der die chancenreiche Anlage prägende Lebenszyklus ist wie folgt (Grafik 4) ausgestaltet: Grafik 4: Innovatives Anlagekonzept für ruhestandsnahe Freistellung Fokus: Lebenszyklus für die chancenreiche Anlage 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 0% 10% 0% 40 4 44 46 48 50 5 54 56 58 60 Aktien Renten Die Absicherung innerhalb des Konzepts erfolgt zweistufig: In der 1. Stufe kommt als sicheres Asset der im Lebenszyklus enthaltene SGBkonforme Rentenfonds zum Einsatz. Hierbei stehen bei der Steuerung der Assetallokation die beiden Ziele 70 % Wertuntergrenze und Werterhalt zum Laufzeitende gleichwertig im Fokus. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass durch den Einsatz des SGB-konformen Rentenfonds insbesondere das Ziel Werterhalt zum Laufzeitende nicht sicher gewährleistet werden kann, erfolgt die Sicherung. Stufe. Als sicheres Asset kommt dann jeweils der Laufzeitfonds zum Einsatz, dessen Zieldatum der Vollendung des 60. Lebensjahres des betreffenden Arbeitnehmers am nächsten kommt. Betrachtet werden hierbei ausschließlich die Laufzeitfonds, deren Zieldatum vor dem 31.1. des Kalenderjahres liegt, in dem der jeweilige Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet. Mit dem oben beschriebenen Kapitalanlagekonzept wird darüber hinaus noch einer weiteren Anforderung des Flexi- II-Gesetzes Rechnung getragen. Da die Prüfer der Sozialversicherung bei einer Abweichung des arbeitsrechtlichen Guthabens vom Grad der tatsächlichen Rückdeckung um mehr als 30 % einen Nachschuss des Arbeitgebers verlangen können, ist das Konzept so ausgerichtet, dass stets 70 % des angelegten Betrages vorhanden sind. Der Allokationsalgorithmus sorgt mit anderen Worten dafür, dass die Volatilität der Kapitalanlage gering gehalten wird. Diese Stabilität der Kapitalanlage kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Beginn der ruhestandsnahen Freistellung verlässt und das bereits aufgebaute Wertguthaben nach den allgemeinen Regeln abgerechnet und ausbezahlt werden muss. Die Dynamik der Allokation spiegelt sich in Grafik 5 wider, in der wir die durchschnittliche Allokation für einen Arbeitnehmer dargestellt haben, der ab dem Alter 40 an einem Zeitwertkontenmodell teilnimmt. Die tatsächliche Allokation hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann von der Darstellung abweichen. Während zu Beginn innerhalb des Lebenszyklus überwiegend in Aktien investiert wird, sorgt die sichere Anlage für die erforderliche Stabilität. Mit zunehmendem Lebensalter erfolgt eine stärkere Investition in Renten. Der Risikopuffer vergrößert sich. Dementsprechend verringert sich auch der Anteil des sicheren Assets. Grafik 5: Durchschnittliche Assetallokation für einen 40-jährigen Anleger 100% Grafik 6: Die Fonds des dynamischen Lebenszyklusmodells 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 0% 10% 0% 40 4 44 46 48 50 5 54 56 58 60 Sicheres Asset Renten Aktien Für die Zeit ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Stabilität durch einen geldmarktnahen Fonds Da die wenigsten Arbeitnehmer in Zukunft ihre ruhestandsnahe Freistellung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen werden, erfolgt nach dem planmäßigen Ende des oben beschriebenen Konzeptes eine Umschichtung in einen geldmarktnahen Fonds. Durch diese Umschichtung in einen sicherheitsorientierten Fonds erhält der Arbeitgeber die Gewähr, dass das Risiko einer von ihm auszugleichenden Unterdeckung zu Beginn der tatsächlichen Freistellung so gering wie möglich gehalten wird. Aktien Rentenfonds Geldmarkt(nah) Fondsname Industria - A - EUR 1 Allianz PIMCO SGB Renten MK Variozins Fondscharakteristik Fonds für europäische Aktien Euro-Anleihenfonds mit sehr hoher Bonität, SGB-fähig Rentenfonds Risikoklasse 3: gewinnorientiert : konservativ 1: sicherheitsorientiert Fondsvermögen 1.340 Mio. Euro (per 18.06.010) 59,39 Mio. Euro (per 18.06.010) TER 1,50 % 0,37 % 0,46 % Morningstar Mehr Informationen unter www.allianzglobalinvestors.de 8,41 Mio. Euro (per 18.06.010) 1 Die Volatilität (Wertschwankung) des Fondsanteilwerts des Fonds kann erhöht sein. TER (Total Expense Ratio): Gesamtkosten (ohne Transaktionskosten), die dem Fondsvermögen im letzten Geschäftsjahr belastet wurden. 4

Die Besonderheit innerhalb des Konzepts: Die Mindestzahlungszusage der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh Ein innovatives, auf Werterhalt ausgerichtetes Anlagekonzept allein genügt nicht, um Unternehmen von der Attraktivität des neuen FlexiPlus- Konto Global zu überzeugen. Durch die Verpflichtung zur Garantie des Werterhalts suchen Unternehmen nach Lösungen, die ihnen die Gewähr bieten, von einer Nachschussverpflichtung befreit zu sein. Die im Konzept enthaltenen Investmentfonds können und dürfen keine Garantie aussprechen. Das Investmentgesetz gibt Kapitalanlagegesellschaften die Möglichkeit, unter eng definierten Voraussetzungen eine Mindestzahlungszusage zu geben. Mit dieser Mindestzahlungszusage verpflichtet sich die Kapitalanlagegesellschaft dafür zu sorgen, dass zu einem vorher definierten Zeitpunkt ein Investmentdepot einen bestimmten Wert, etwa die Summe aller angelegten Beträge, aufweist. Sollte der Depotwert selbst diesen Wert nicht erreichen, ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, die Differenz auszugleichen. Eine solche Mindestzahlungszusage ist Bestandteil des neuen FlexiPlusKonto Global. Über die Mindestzahlungszusage erhält der Arbeitgeber die Gewähr, dass bei jedem Arbeitnehmer am 30. 1. des Jahres, in dem er das 60. Lebensjahr vollendet, der Depotwert mindestens der Summe der bis dahin angelegten Beträge entspricht. Bei der Berechnung des für die Mindestzahlungszusage maßgeblichen Wertes bleiben die Kosten der Kapitalanlage, also etwa gezahlte Ausgabeaufschläge, außer Grafik 7: Mindestzahlungszusage der Allianz Global Investors bei ruhestandsnaher Freistellung (Funktionsweise) Betracht. Mit dieser Zusage kann der Arbeitgeber den von ihm zu garantierenden Werterhalt auf der Kapitalanlageseite abbilden. Die Mindestzahlungszusage wird der die Insolvenzsicherung vermittelnden Allianz Treuhand GmbH gegenüber abgegeben, die sie wirtschaftlich dem Treugeber weiter vermittelt (Grafik 7). Voraussetzung für die Absicherung der arbeitgeberseitigen Garantie zum Werterhalt ist, dass sich das Unternehmen für die Gesamtlösung des FlexiPlusKonto Global entscheidet. Die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung erfolgt über die Allianz Treuhand GmbH. Unternehmen Gewährleistung Übertragung der Vermögensmittel Anlage der übertragenen Vermögensmittel der angelegten Beträge zur planmäßigen Wirtschaftliche Wirkung Mindestzahlungszusage 1 Allianz Treuhand GmbH Mindestzahlungszusage Freistellung Mitarbeiter Mindestzahlungszusage sichert die arbeitgeberseitige Pflicht zum Werterhalt ab. 1 Wirtschaftliche Weitergabe 1:1 der gegenüber der Allianz Treuhand GmbH gegebenen Mindestzahlungszusage. Die Verwaltung und Administration der einzelnen Arbeitnehmerkonten wird über unsere Administrationsplattform PensionAdmin gesteuert. Die Einbindung der eigenen Administrationsplattform ist zwingend erforderlich, da hierüber auch der Datenaustausch mit unserer hauseigenen Risikosteuerung erfolgt, die letztlich für die Steuerung des Gesamtkonzepts und damit für die Aufteilung der vorhandenen Vermögenswerte in den sicheren und chancenreichen Teil verantwortlich ist. 5

Interview mit Frank Winkler, Pension Investment Advisory, Frankfurt Das Kapitalanlagekonzept für das neue FlexiPlusKonto Global wurde von den Kollegen des Bereichs Pension Investment Advisory (PIA) entwickelt. Von welchen Gedanken haben sich die Kollegen von PIA bei der Entwicklung des Kapitalanlagekonzepts leiten lassen? Welche Alternativen hätte es noch gegeben? Weshalb wurden diese nicht weiter verfolgt? Diese Fragen beantwortet Frank Winkler, Aktuar DAV bei PIA: Herr Winkler, Ihr Bereich hat das in diesem Newsletter beschriebene innovative Kapitalanlagekonzept für das neue FlexiPlusKonto Global entwickelt. Was waren für Sie die maßgeblichen Gründe, sich gerade für dieses Konzept zu entscheiden? Frank Winkler: Vor allen Überlegungen stand die Bedingung, dass das zu entwickelnde Kapitalanlagekonzept den gesetzlichen Bedingungen des Flexi-II- Gesetzes entsprechen muss. Inhaltlich war dies die Anforderung, dass die infrage kommenden Investmentfonds SGB-konform sein müssen. Darüber hinaus muss das Konzept sicherstellen, dass die 70 %-Wertuntergrenze zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt. Schließlich war die primär dem Arbeitgeber und damit dem Kunden obliegende Dr. Albrecht Eisenreich, Pension Vehicle Solutions Werterhaltungsgarantie zum Laufzeitende (ruhestandsnahe Freistellung) abzubilden und dies immer mit dem zusätzlichen Ziel, für jeden Anleger, egal welchen Alters, eine attraktive Rendite erzielen zu können. Das Konzept des neuen FlexiPlusKonto Global ist sehr komplex. Haben Sie nicht die Befürchtung, den Kunden damit zu überfordern? Frank Winkler: Eindeutig nein. Denn von den beschriebenen Allokationsprozessen bekommt der Kunde nichts mit. Er muss weder Umschichtungen anstoßen noch Orders unterschreiben, es läuft alles im Hintergrund. Die notwendigen Prozesse sind zwischen der Allianz Treuhand und unserer Administrationsplattform optimal abgestimmt. Ein gesondertes Handeln des Kunden ist nicht erforderlich. Wäre es dennoch nicht einfacher gewesen, sich für ein anderes Konzept zu entscheiden, etwa für ein Einfondskonzept mit regelmäßig garantierten Rücknahmepreisen? Frank Winkler, Pension Investment Advisory Frank Winkler: Wenn wir uns hätten Arbeit sparen wollen, ja. Derartige Konzepte kennen wir. Sie lassen jedoch die besondere Interessenlage bei Zeitwertkonten außer Betracht. Mit unserem Konzept ist es uns gelungen, die Kapitalanlage und damit das Ziel des Werterhalts am individuellen Lebensalter eines jeden einzelnen Mitarbeiters auszurichten. Fonds, die stichtagsbezogen einen bestimmten Rücknahmepreis garantieren, sind hiervon losgelöst. Das Fondsmanagement wird stets das Ziel verfolgen, zum jeweiligen Stichtag den garantierten Rücknahmepreis zu erreichen. Liegen diese Stichtage beispielsweise im Abstand von einem Jahr, so ist die Kapitalanlage darauf ausgerichtet, dass der Fonds nach diesem einen Jahr den vorgegebenen Preis erreicht. Damit werden dem einzelnen Arbeitnehmer Renditechancen genommen, wenn etwa die Restlaufzeit des individuellen Zeitwertkontos deutlich mehr als ein Jahr beträgt. Das ist kein Vorwurf an das Fondsmanagement, es hat schlichtweg nur ein anderes Ziel. Liegen die Stichtage hingegen zu weit auseinander, ist bei Arbeitnehmern, bei denen zwischen den einzelnen Stichtagen die Freistellung beginnt, die Gefahr der Unterdeckung gegeben. Ein Risiko, das der Kunde vermeiden möchte. Darüber hinaus kann innerhalb eines Einfondskonzepts die 70 %-Wertuntergrenze nicht individuell überwacht werden 6

FlexiPlusKonto Select Deutschlands globaler Fondsmanager. FlexiPlusKonto Global Deutschlands globaler Fondsmanager. Newsletter Pension Markets Denkbar sind jedoch auch Fonds, die SGB-fähig und zu jedem Zeitpunkt bspw. eine 98 %-Wertuntergrenze garantieren. Frank Winkler: Neben den eingangs genannten gesetzlichen Voraussetzungen war und ist es unser Anliegen, dem Arbeitnehmer ein renditeoptimiertes Produkt anbieten zu können. Welcher Arbeitnehmer würde an einem Zeitwertkontenmodell teilnehmen, wenn die zu erwartende Rendite unterhalb der eigenen Lohnentwicklung liegt? Das würde meines Erachtens einem Verlust gleichkommen. Und genau hier sehen wir die Schwäche eines solchen Konzeptes: Es lässt die individuelle Laufzeit des Anlegerkontos unberücksichtigt. Wo sehen Sie also die Vorteile Ihres Konzeptes? Frank Winkler: Mit dem von uns entwickelten Kapitalanlagemodell haben wir ein Konzept, das für jeden Arbeitnehmer individuell die optimale Allokation abbildet. Der Allokationsalgorithmus gewährleistet zudem, dass der Arbeitge- ber die ihm obliegende Werterhaltungsgarantie erhält. Unterstützt wird dies noch durch die im Konzept enthaltene Mindestzahlungszusage. All dies wäre jedoch ohne unsere leistungsstarke Administrationsplattform nicht möglich, die u. a. sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber gegenüber sämtliche Reportings liefert. Überblick über die FlexiPlusKonten-Lösungen FlexiPlusKonto Select Die kompakte Langzeitkontenlösung für Ihr Unternehmen Zielgruppe: ausgewählter Kreis von Mitarbeitern und kleine Belegschaften FlexiPlusKonto Global Die maßgeschneiderte Langzeitkontenlösung für Ihr Unternehmen Zielgruppe: erweiterter Kreis von Mitarbeitern und größere Belegschaften Sie möchten mehr über unsere FlexiPlusKonto- Lösungen erfahren? Dann sprechen Sie mit Ihrem Berater vor Ort oder wenden sich direkt an pension@allianzgi.de Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu. Impressum Herausgeber: Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh Pension Markets Seidlstr. 4 4 a 80335 München Redaktion: Veronika Helm Stand: Juni 010 Dieser Newsletter wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Zahlen und Fakten beruhen auf aktuellen Rechtsgrundlagen und werden nicht von uns aktualisiert. Für rechtliche und / oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechts- und / oder Steuerberater. Diese Unterlage stellt eine Werbemitteilung im Sinne des 31 Abs. WpHG dar. Weitere Informationen finden Sie im Internet. Pdf-Version: Klicken Sie einfach auf den Code rechts. Hard Copy: Handy mit Reader-Software auf den Code richten und fotografieren. Ihr Handy verbindet sich direkt mit der Website. 7