Gesundes Aufwachsen fördern was kann die Gesundheitshilfe beitragen

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Transkript:

Gesundes Aufwachsen fördern was kann die Gesundheitshilfe beitragen Asu dem Internet bezogene Fotos aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt Dr. Axel Bosk Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer 1/20

Spitze des Eisbergs Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention Jede Woche sterben in Deutschland im Schnitt drei Kinder durch Gewalt oder Vernachlässigung. Über 14.000 Kinder jährlich werden Opfer eines sexuellen Missbrauchs (BKA-Statistik). 5-10 % aller Kinder im Alter bis 6 Jahre werden vernachlässigt (Schätzungen). Anzeigen bei Vernachlässigung und Misshandlung nehmen stetig zu (polizeiliche Kriminalstatistik) zig-tausend überforderten Eltern mit Kindern unter 6 Jahren werden unterstützende Maßnahmen gewährt ca. 2500 Eltern mit Kindern unter 3 Jahren wird jährlich das elterliche Sorgerecht entzogen 2/20

Fallbeschreibung 1 9 Monate altes Mädchen, Vorstellung in der Notfallambulanz durch Mutter und deren Lebensgefährten wegen bemerkter Schwellung des linken Unterarms Bewegungseinschränkung: Kind drehe sich nicht mehr und robbe nicht mehr habe sich 2 Tage zuvor das Bein im Gitterbett eingeklemmt, daher die blauen Flecken am Oberschenkel frische Fraktur li. Wadenbein frische Fraktur li. Schienbein ältere Frakturen an rechtem Oberschenkel und Schienbein sowie an den rechten Unteramknochen Wer ist schuld? Wie ist es passiert? Was hat dazu geführt? Wie hätte das verhindert werden können? Wie kann das in Zukunft verhindert werden? Wem müssen wir helfen? Wie können wir helfen? 3/20

Fallbeschreibung 2 3 Monate alter Junge Sturz aus ca 1 m Höhe aus Maxi-Cosi äußerlich rechts deutlich fluktuierende Schwellung Schädelfraktur mit subduralen Einblutungen, Kontusionsblutungen und Weichteilschaden 4/20

frühzeitige Hilfe seit ca. 10 Jahren im n Ansatz Bund Nationales Zentrum für Frühe Hilfen Aktionsprogramm Frühe Hilfen für Kinder und ihre Eltern und soziale Frühwarnsysteme des BMFSFJ Land Frühe Hilfen in RLP zuständig: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Landkreise/Regionalverband Frühe Hilfen - Keiner fällt durchs Netz Kooperation von Gesundheitsämtern und Jugendämtern e mit Geburtshilfe, Kinderkliniken, Vereinen 5/20

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Wenn wir warten, bis wir sicher sind, haben wir zu lange gewartet 6/20

Gesetze mit Inhalten zum Kinderschutz in RLP für den Bereich Jugendhilfe Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) vom 7. März 2008 (GVBl 2008, S. 52) Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 632), 14 Abs.2, 15 S.2, 16 S.3 Kindertagesstättengesetz vom 15. März 1991 (GVBl. S. 79) 2 Abs. 2 S. 3 für den Bereich Schule Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), 3 Abs.2; 19 S.1 Nr. 1 für den Bereich Gesundheit Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSChuG) vom 7. März 2008 (GVBl 2008, S. 52) Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) vom 17. November 1995 (GVBl 1995, S. 485), 5 Abs.3, 12 Abs. 2 Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 20. Oktober 1978 (GVBl 1978, S. 649), 21 Nr. 4 Landesgesetz über die Gesundheitsfachberufe 7. Juli 2009 (GVBl 2009, S. 265), 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) vom 28. November 1986 (GVBl 1986, S. 342), 31 7/20

Beziehungsgeflecht Frühe Hilfen aus Sicht der Klinik Caritas- Suchtberatung Kinderarztpraxen Kindertages -stätten Elternschule Erziehungsberatungsstellen Sprechstunde für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern Guter Start ins Kinderleben Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugend- Psychiater Kinderklinik/ Geburtsklinik Jugendamt sozialer Dienst Kinderschutzdienst (Caritas) hebammen Erwachsenen - Psychaiter Frühförderung Schwangeren- Konfliktberatung niedergelassene Gynäkologen Vereine Haus der Familie K.E.K.S. Wellcome Mehrgenerationenhaus Deutscher Kinderschutzbund e. V. 8/20

Beispiele der Kooperation und Prävention Guter Start ins Kinderleben Förderung der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen Bundesinitiative hebammen/ e Frühe Hilfen 2012-2015 ( 3 Abs. 4 KKG) 2012: 30 Mio. 2013: 45 Mio. 2014: 51 Mio. 2015: 51 Mio. 2016: 9/20

Beispiele der Kooperation und Prävention Spezialambulanz für Eltern mit kleinen Kindern (0 bis 3 Jahre) Hilfe bei z. B. andauerndem oder unstillbarem Schreien des Kindes, Fütter- und Essstörungen, Ein- und Durchschlafproblemen, erhöhtem Trotzverhalten Beratungsangebot zur frühkindlichen Entwicklung, zur Unterstützung des Kindes und Weiterentwicklung seiner Fähigkeiten zur Selbstregulierung Zur Unterstützung der Eltern, ihre Kompetenzen für eine feinfühlige Kommunikation mit ihrem Kind zu entfalten, zur Stärkung der Ressourcen aller mitglieder 10/20

Angebote der Elternschule Speyer 11/20

Gefahren erkennen Risikomerkmale hochbelasteter Belastung der Eltern frühzeitige gründung/ minderjährige Mütter Geburt als schwere/ traumatisierende Erfahrung postpartale Depression der Mutter chronische Überforderung der Mutter (Eltern) Beziehungsstörung schwere/chronische körperliche Erkrankung eines Elternteils Dissozialität psychische Erkrankung Belastung des Kindes erhöhte Krankheitsanfälligkeit Behinderung Frühgeburt Familiäre Belastung fehlende familiäre Unterstützung Einelternfamilie Altersabstand zwischen Kindern < 18 Monate chronisch krankes/behindertes Geschwisterkind Soziale Belastung fehlende soziale Unterstützung dissoziales Umfeld Materielle Belastung Armut Wohnungsenge 12/20

Gefahren erkennen Drei Schritte, um eine hoch belastete Familie zu erreichen und optimal zu unterstützen 1. Herstellung eines Zugangs zur Familie; am besten noch während der Schwangerschaft bzw. kurz nach der Entbindung à Geburtsstationen, Gynäkologen, Kinderärzte, Frühförderstellen, Beratungsstellen etc. 2. Förderung der elterlichen Kompetenzen sowie Unterstützung der durch a) Elternkurs oder b) Anbindung an hebamme 3. Vermittlung an bedarfsgerechte Interventionen (im Rahmen des s für Eltern ) 13/20

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Informationsweitergabe bei vermuteter Kindeswohlgefährdung ( 4 KKG) Zielgruppe Ärzt/inn/e/n, Hebammen, andere Heilberufe Berufspsycholog/inn/en Ehe-, -, Erziehungs-, Jugendberatung Suchberatung Schwangerschafts(konflikt)beratung Sozialarbeiter/innen Schulen dürfen Informationen zum Schutz des Kindes weiter- geben auch gegen die Bestimmung des 203 StGB und anderer, die Schweigepflicht betreffenden Gesetze 14/20

Zugangsweg über Schwangerschaft und Geburt niedergelassener Gynäkologie, ggf. Pränataldiagnostik in der Klinik, Schwangerschaftsberatung, Hebammen, Geburtsvorbereitungskurse, Angebote der Elternschule Erkennen von Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen Partnerschaftskonflikte/Gewalt gegen Frauen aufdecken peripartale Einschätzung der sozialen Situation durch Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Gynäkologen, Kinderärzte (U2) Eine in diesem medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung (mit sozialen und psychosozialen Risiken) wird nicht als diskriminierend empfunden. Rund um die Geburt (v. a. beim 1. Kind) sind Eltern Ratschlägen und Hilfeangeboten besonders aufgeschlossen. 15/20

Zugangsweg über Kinderärzte Vorsorgeuntersuchungen; besondere Hilflosigkeit im Umgang mit Erziehung und Gesundheitsfragen erkennen Probleme von Migrationshintergrund erkennen und ansprechen Beratung aufgrund der knappen zeitlichen Ressourcen in der Sprechstunde kaum ausreichend für das Angebot der geeigneten Beratung/Behandlung nutzen Nutzung hinterfragen in Bundesratsinitiative 2006 wurden Vorsorgeuntersuchungen als Pflichtveranstaltung beantragt; in RLP ab U4 bis U9 Aufforderung der Eltern Ausdehnung auf U3 und U10, U11, J1 wünschenswert Impfprogramme? Zeichen der seelischen Verwahrlosung erkennen Zeichen der möglichen oder tatsächlichen körperlichen Misshandlung erkennen Klinische und Verhaltens-Symptome von Missbrauch erkennen mehr Fokus auf Sozialpädiatrie in der kinderärztlichen Facharzt-Weiterbildung wünschenswert 16/20

Zugangsweg über sozialpädiatrische Zentren Frühgeborenen-Nachsorge Überleitung an Frühförderung bessere zeitliche Ressourcen in der Sprechstunde Behinderungen erkennen, Anlaufstellen nennen und planen Planung zur Nutzung integrativer Einrichtungen Nutzung hinterfragen Zeichen der seelischen Verwahrlosung erkennen Zeichen der möglichen oder tatsächlichen körperlichen Misshandlung erkennen Klinische und Verhaltens-Symptome von sexuellem Missbrauch erkennen mehr Fokus auf Sozialpädiatrie in der kinderärztlichen Facharzt-Weiterbildung wünschenswert 17/20

Zugangsweg über die Kinderklinik Miterfassen einer genauen Sozialanamnese bei stationärer Behandlung Besuchsverhalten der Eltern im sozialen, beruflichen und Wohnort-bezogenen Kontext Zeichen der seelischen Verwahrlosung erkennen Probleme von Migrationshintergrund erkennen und ansprechen Zeichen der möglichen oder tatsächlichen körperlichen Misshandlung erkennen Klinische und Verhaltens-Symptome von sexuellem Missbrauch erkennen Zusammenstellen einer Fachgruppe Misshandlung/Missbrauch in der Kinderklink mehr Fokus auf Sozialpädiatrie in der kinderärztlichen Facharzt-Weiterbildung wünschenswert; Gesprächsführung! Problem der kurzen Liegezeiten frühzeitiger Kontakt/Vernetzung zu Kinderarzt und ggf. Jugendamt/ASD 18/20

soziale Frühwarnsysteme niedergelassener Gynäkologe/Gynäkologin Schwangerschaftskurse Elternschulen (Groß)familie Geburtsklinik Kinderklinik Nachsorge-Hebammen hebammen Guter Start ins Kinderleben niedergelassener Kinderarzt/Hausarzt Nachbarschaft SPZs Frühförderung Kindertagesstätten/-krippen/ErzieherInnen/Tagesmütter Schulen 19/20

Die Hilfen sollten zu einem sehr frühen Zeitpunkt, in der Spitze schon im Laufe einer Schwangerschaft, angeboten werden Hilfen dürfen nicht stigmatisieren und die Erziehungsziele von Eltern nicht in Frage stellen Viel Information und wenig Eingriff hilft Vertrauen schaffen Hilfe zur Selbsthilfe Menschen in vergleichbarer Lebenssituation in Kontakt zu bringen öffentliche Diskussion um den Kinderschutz führen, aber nicht reißerisch Überforderungen erkennen und Entlastung anbieten Ausnutzen sämtlicher pfade, um individuell Probleme zu lösen 20/20