Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen

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1 Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Arnsberg 02. Dezember 2015 LWL-Landesjugendamt

2 Gliederung. Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen. Rechtliche Grundlagen. Die Bundesinitiative Frühe Hilfen V. Ausblick: Potentiale der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen

3 . Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen Anlass und Zielsetzung der Netzwerkidee Veränderungen, Fragen und Herausforderungen, die sich aus Schwangerschaft und Geburt eines Kindes für Eltern ergeben Vorhaltung einer familienfreundlichen nfrastruktur sowie verlässlicher Unterstützung-, Betreuungsund Bildungsangebote für Kinder, Eltern und Familien Aufwachsen von Kindern in Wohlbefinden Quelle: Christian v.r. / pixelio.de

4 . Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen (NZFH 2009) Ziele: förderliche Entwicklungsbedingungen für Säuglinge und Kleinkinder in ihren Familien zu schaffen und zu stärken, um ihnen von Anfang an ein möglichst gesundes und gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen Förderung der Beziehungs-, Versorgungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern sowie alltagspraktische Unterstützung

5 Angebote für (werdende) Eltern (Familien-) Hebammen Pädiatrie Beratung in Partnerschaft & Trennung Elterncafé Schwangerschaftsberatung Gynäkologie Geburtsvorbereitung Geburtsklinik Frühförderung Krabbelgruppen Familienberatung Kindertageseinrichtung Jobcenter/ Sozialleistungsträger Ehrenamtsprojekte

6 Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz Medizinische Versorgung/ Gesundheitsförderung SGB V Schwanger- schafts- (konflikt-) beratung SchKG Frühe Hilfen Materielle Sicherung SGB,, X Kinder- und Jugendhilfe SGB V Frühförderung SGB X vgl. Schone

7 . Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Kooperation und nformation im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen [ ]. (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch nformation, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen)

8 . Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Kooperation und nformation im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen [ ]. (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch nformation, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen)

9 . Rechtliche Grundlagen 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (1) Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz insbesondere in den Frühen Hilfen mit folgenden Aufgaben: Gegenseitige nformation der Leistungsträger über Angebots- und Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen zur Angebotsgestaltung und -entwicklung EXKURS: Aufträge des Netzwerks Frühe Hilfen Fallübergreifende Zusammenarbeit Planung und Gestaltung einer kommunalen nfrastruktur von Angeboten Früher Hilfen Vorhaltung bedarfsgerechter Unterstützungsangebote Schnittstellenmanagement Regelung der Zusammenarbeit / Beratung und Vermittlung von Familien in Angebote Früher Hilfen niedrigschwellige Zugangswege für (werdende) Eltern

10 . Rechtliche Grundlagen 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (1) Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz insbesondere in den Frühen Hilfen mit folgenden Aufgaben: Gegenseitige nformation der Leistungsträger über Angebots- und Aufgabenspektrum Klärung struktureller Fragen zur Angebotsgestaltung und -entwicklung Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz EXKURS: Konkretisierung Landesgesamtkonzept NRW Das Netzwerk Frühe Hilfen hat nicht die Aufgabe konkrete Verfahren des intervenierenden Kinderschutzes zur Wahrung des Schutzauftrages zu entwickeln und abzustimmen, jedoch sind alle Akteure über die Schnittstellen zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz zu informieren

11 Kommunalen Gesamtkonzept/-netzwerk nach 3 KKG Arbeitsbereich Präventionskette zur Frühen Förderung Bedarfsgerechte Arbeitszusammenschlüsse nach Altersgruppen, Themen, Sozialräumen etc. Frühe Hilfen nach 1 KKG Baustein Schwangerschaft / 0-3 Jahre Baustein 3-6 Jahre Frühzeitige Hilfen Baustein 6-10 Jahre Baustein 10 Jahre bis Übergang in den Beruf Abstimmungsstrukturen Arbeitsbereich Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Bedarfsgerechte Arbeitszusammenschlüsse nach Altersgruppen, Themen, Sozialräumen etc. Baustein 0-3 Jahre Baustein 3-6 Jahre Baustein 6-10 Jahre Baustein 10 Jahre bis Jugendalter

12 . Rechtliche Grundlagen 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Abs. 2: n das Netzwerk einzubeziehen sind u.a. Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Sozialämter, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Familienbildungsstätten etc. Abs. 3: Verantwortlich für die Organisation der verbindlichen Zusammenarbeit sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe Abs. 4: Förderung Früher Hilfen durch den Einsatzes von Familienhebammen / Einrichtung einer Bundesinitiative Früher Hilfen

13 . Die Bundesinitiative Frühe Hilfen eingerichtet vom BMFSFJ mit einer Laufzeit von Fördermittel Mio., davon für das Land NRW 10,3 Mio. Ausgestaltung ist in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt Förderschwerpunkte: Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich in den Frühen Hilfen Einsatz von Ehrenamtlichen in den Frühen Hilfen Aktueller Stand: Verlängerung der Laufzeit der Bundesinitiative um ein Jahr ab 2017 Bundesfonds zur dauerhaften Sicherstellung der Netzwerke Früher Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien durch die Bereitstellung von jährlich 51 Mio

14 . Die Bundesinitiative Frühe Hilfen Struktur der Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Arbeitsgruppen, u.a. - Konsultationskreis NRW- Vernetzungsprogramme - Austausch MGEPA - AG FamHeb/FGKiKP Landeskoordinierungsstelle NRW im MFKJKS Beirat förderberechtigte Kommunen mit eigenem Jugendamt Verteilung der Fördermittel fachliche Begleitung Netzwerkkoordinierende, Einsatzkoordinierende FamHeb/FGKiKP, Einsatzkoordinierende von Ehrenamtlichen Landesjugendämter Auftragnehmer/ Förderempfänger 14

15 Bilanz der Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW n NRW haben alle 186 örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Netzwerke Frühe Hilfen etabliert. 76% aller örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halten im Jahr 2014 das Angebot der einzelfallbezogenen, längerfristigen aufsuchenden Begleitung durch FamHeb/FGKiKP vor. (Quelle: ungeprüfte VN 2014, Stand Okt. 2015) Ca. 289 Gesundheitsfachkräfte waren im Jahr 2014 im Einsatz in der einzelfallbezogenen, längerfristigen aufsuchenden Begleitung (198 FamHeb/ 72 FGKKP/ 19 vergl. Berufsgruppen. (Quelle: teilweise ungeprüfte VN 2014, Stand Okt. 2015) n ca. der Hälfte der Jugendamtsbezirke werden Ehrenamtsangebote in den Frühen Hilfen vorgehalten. (Zahl wird noch geprüft, Quelle: VN 2014, Stand Okt. 2015)

16 V. Ausblick: Potentiale der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen Netzwerke Früher Hilfen ermöglichen: fachlichen Austausch, Zusammenarbeit und Qualifizierung aller Akteure bedarfsgerechte Planung, Koordination und Weiterentwicklung von Angeboten und Zugängen Nutzen der Beteiligung für Netzwerkakteure u.a.: Herstellung von Kontakten Austausch von nformationen eigene Qualifizierung Kooperationspartner finden Bündelung von Ressourcen durch Synergieeffekte Mitwirkung an Qualitätsentwicklung und -sicherung

17 V. Ausblick: Potentiale der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen kennzeichnet die gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme für das gelingende Aufwachsen von Kindern, ist auch Arbeit (erforderlich sind u.a. gemeinsame Visionen/ Zielsetzungen, klare Zuständigkeiten und Aufträge, Ressourcen) bietet den Netzwerkpartnern zahlreiche Vorteile (u.a. Austausch von nformationen, verbesserte Leistungsangebote, Mitwirkung an der konzeptionellen und strategischen Gestaltung Früher Hilfen vor Ort), eröffnet den Kommunen Potentiale (u.a. verbesserte nfrastruktur für Familien, Abschaffung von Parallelstrukturen, Nachhaltigkeit statt Projektitis ), ist in eine kommunale Gesamtstrategie der Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihrer Familien einzubinden

18 Herzlichen Dank für hre Aufmerksamkeit! LWL-Landesjugendamt Westfalen Fachberatung Frühe Hilfen/ Bundesinitiative Frühe Hilfen Telefon: 0251/ Mail:

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