Glücksspielangebot in Bayern

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Kurzbericht, Januar 2011 IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstraße 25 80804 München www.ift.de Wissenschaftlicher Leiter Prof. Dr. Gerhard Bühringer Glücksspielangebot in Bayern Martina Kroher, Ludwig Kraus, Gerhard Bühringer 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Glücksspiele Glücksspiele unterliegen in Deutschland je nach Spiel-, Aufstell- und Zugangsmerkmalen zwei unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Geldspielgeräten (Spielautomaten) in Spielbanken und Geldspielgeräten (Spielautomaten) in Spielhallen und Gaststätten. Beide sehen zum Teil äußerlich gleich aus, sind aber entsprechend der unten aufgeführten gesetzlichen Regelungen und Merkmale unterschiedlich ausgelegt. 1.2 Glücksspiele Öffentlich veranstaltete Glücksspiele unterliegen dem Strafgesetz und sind nach 284 Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder in geschlossenen Gesellschaften, wenn die Glücksspiele gewohnheitsmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten die folgenden Merkmale: Die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen ist im Ausnahmefall möglich, es handelt sich also um ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Zuständig sind die Bundesländer. Bei den Glücksspielen steht nach dem Gesetzgeber die Gewinnmöglichkeit im Vordergrund, Vermögensverschiebungen sind in kurzer Zeit möglich. Es handelt sich um reine Zufallsspiele, teilweise mit einem geringen Kompetenzanteil (z.b. Poker in Spielbanken). Die Spielmerkmale (z. B. maximaler Gewinn und Verlust) sind rechtlich nicht reguliert. Zu den Glücksspielen gehören die Angebote der Spielbanken (siehe Kapitel 2.3), darüber hinaus die Angebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks (siehe Kapitel 2.2), die Klassenlotterien, die Sport- und Pferdewetten und die Lotterien (z. B. im Fernsehen). Internetbasierte Glücksspiele sind in Deutschland seit 2008 verboten. Kooperationspartner: Bayerische Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis e.v. (BAS) www.bas-muenchen.de IFT Institut für Therapieforschung www.ift.de Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) www.lagfw.de Geschäftsstelle Edelsbergstr. 10 80686 München info@lsgbayern.de www.lsgbayern.de

2 1.3 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Diese Spiele unterliegen dem Gewerberecht und sind nach der Gewerbeordnung (insbesondere 1 zur Gewerbefreiheit) grundsätzlich erlaubt. Ergänzende Regelungen finden sich in der Spielverordnung (SpielV) und in der Spielverwaltungvorschrift (SpielVwV). Im Einzelnen gelten die folgenden Hinweise zur Umsetzung: Die Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten und die Zulassung der Bauarten kann an bestimmte Voraussetzungen gebunden werden. Im Rahmen der Voraussetzungen besteht aber ein Rechtsanspruch auf die Zulassung und gewerbliche Nutzung von Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten. Zuständig für die Bauartzulassung ist der Bund, der Vollzug liegt bei den Ländern. Laut dem Gesetzgeber steht die Unterhaltung bei dieser Form des Glücksspiels im Vordergrund, es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit auftreten ( 33e GewO). Ziel der gewerblichen Spielrechtsnormen und Sanktionen ist es, die Betätigung des Spielbetriebs einzudämmen, die Allgemeinheit und den Spieler zu schützen und die Jugend zu schützen. Es handelt sich grundsätzlich um ein Zufallsspiel, allerdings wird der Zufall über zahlreiche rechtliche Regelungen zum Schutz der Spieler eingeschränkt (u.a. maximaler Verlust und Gewinn pro Stunde, durchschnittlicher Verlust pro Stunde, Dauer des Spiels; vorgegebenes Verhältnis von Geldeinsatz und Gewinn zur Spielzeit). Im Vordergrund stehen bei dieser gesetzlichen Regelung die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen (maximal zwölf Geräte je Konzession) und Gaststätten (maximal drei Geräte), darüber hinaus gibt es auch Regelungen für Warenspielgeräte im stehenden Gewerbe sowie auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

3 2 Staatliches Glücksspielangebot in Bayern 2.1 Betreiber In Deutschland ist Lotterierecht Landesrecht. Pro Bundesland existiert jeweils eine Lotteriegesellschaft. Insgesamt gibt es 16 Lotteriegesellschaften in Deutschland, die sich aus Gründen der Gewinnpoolung und zur Vereinheitlichung des Spielangebots im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossen haben. Die genauen Modalitäten des Lotteriewesens ergeben sich aus dem von allen Bundesländern zum 01.01.2008 verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag und den dazugehörigen Ausführungsgesetzen der jeweiligen Länder. Lotto Bayern ist die staatliche Lotteriegesellschaft in Bayern. Lotto Bayern ist die zweitgrößte Lotteriegesellschaft aller Bundesländer und hat ihren Sitz in München, Karolinenplatz 4, 80333 München. ist eine staatliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen. ist eine dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen nachgeordnete Mittelbehörde. Die Glücksspielaufsicht wird aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wahrgenommen. Die Geschäfte von Lotto Bayern leitet der Präsident, der zugleich auch für die neun Bayerischen Spielbanken verantwortlich ist.

4 2.2 Lotto und verwandte Glücksspiele 2.2.1 Spielarten Die Spielteilnahme ist ab 18 Jahren möglich. KENO unterliegt der Kundenkartenpflicht (Limit 4000 pro Woche). Das klassische Lotto kann mit oder ohne Kundenkarte gespielt werden. Informationen zu den Glücksspielangeboten sowie Einsätzen und Gewinnwahrscheinlichkeit finden sich in Tabelle 1. Tabelle 1 Spielarten, Einsätze, Gewinnwahrscheinlichkeit Spielart Mindesteinsatz Höchsteinsatz Gewinnchance LOTTO 6aus49 Grundform 0,75 pro Tippfeld Richtet sich nach Anzahl 1:139.838.160 der Felder und Anzahl der zusätzlichen Spiele Lottoanteilssystem 3 pro Anteil Richtet sich nach der Anzahl der gespielten Anteile Spiel 77 1,50 1,50 1:10.000.000 SUPER 6 1,25 1,25 1:1.000.000 GlücksSpirale 5 pro Los 5 pro Los 1:5.000.000 KENO Sofortlotterien Grundform Einsatz 1, 2, 5, 10 bestimmt der Spieler selbst plus 5 0,75 0,75 Bayernlos 1 1 Astrolos 1 1 Extra Gehalt Los 2 2 Einsatz 1, 2, 5, 10 bestimmt der Spieler selbst Je nach Spieltyp bis zu 1: 2.147.181 Je nach Spieltyp bis zu 1:900.000 Das klassische Zahlenlotto (6aus49) ist die beliebteste Spielart. Das Bayernlos, die Sportwetten ODDSET und TOTO sowie die GlücksSpirale verteilen sich auf die nachfolgenden Ränge. Der höchste Gewinn bei Lotto 6aus49 (6 Richtige + Zusatzzahl) seit 1955 betrug 37.688.291,80. Der niedrigste Gewinn für 6 Richtige mit Zusatzzahl belief sich auf 256.739,00. Der höchste Lottogewinn im Jahr 2008 in Bayern betrug 6,6 Millionen Euro. Insgesamt gab es 2008 16 Millionengewinner in Bayern. Seit 1955 wurden über 5,1 Milliarden Euro als Gewinne bei LOTTO ausgezahlt. Dabei wurden insgesamt 19.736 Mal 6 Richtige getippt.

5 2.2.2 Anzahl der Spielstätten Die hierarchische Organisation des Lotto-Blocks besteht aus 28 Bezirksstellen, die durchschnittlich 140 Lotto-Annahmestellen betreuen. In ganz Bayern gibt es derzeit knapp 3900 Lotto-Annahmestellen, die jeweils einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Lotto Bayern haben und die Produkte von Lotto Bayern vertreiben. Der Rückgang der Lotto- Annahmestellen in Bayern ist durch den Glücksspielstaatsvertag vorgeschrieben. Bis 2009 musste die Anzahl der Annahmstellen auf 3.900 begrenzt werden. Abbildung 1 zeigt die Anzahl der Annahmestellen im Zeitverlauf. 4.300 4.251 4.247 4.234 4.218 4.212 4.200 4.149 4.118 4.100 4.000 4.012 3.970 3.900 3.900 3.800 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 1: Anzahl der Annahmestellen im Zeitverlauf 2.2.3 Teilnehmeranzahl Eine genaue Teilnehmeranzahl lässt sich aufgrund von Tippgemeinschaften o.ä. nur schwer ermitteln, insgesamt nahmen im Jahr 2008 etwa 20,1 Millionen Spieler an Lotto teil. Abbildung 2 zeigt alternativ die Anzahl der jährlich ausgefüllten Scheine pro Spielart im Zeitverlauf.

6 80,0 72,7 74,8 78,7 73,6 76,1 75,5 70,0 65,0 60,0 50,0 Mio 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 4,7 4,4 4,0 3,6 7,0 3,3 5,9 1,5 3,0 5,2 2,7 4,1 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 LOTTO GlücksSpirale KENO Abbildung 2: Anzahl der jährlich ausgefüllten Scheine im Zeitverlauf 2.2.4 Umsätze Der Gesamtumsatz von Lotto Bayern belief sich im Jahr 2008 auf 1,02 Mrd.. Dabei wurden 485 Millionen Euro an bayerische Gewinner ausgeschüttet. Abbildung 3 zeigt die jährlichen Umsatzzahlen im Zeitverlauf für jede Spielart. 800 700 761 765 774 706 708 689 600 602 500 Mio 400 300 200 100 0 37 34 31 28 58 13 25 46 23 39 20 31 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 LOTTO GlücksSpirale KENO Abbildung 3: Jährlichen Umsatzzahlen im Zeitverlauf pro Spielart Seit 1970 flossen über 1,5 Milliarden Euro der Glücksspirale direkt an wohltätige Zwecke.

7 2.2.5 Historische Entwicklung 1946 Bayern startet nach dem zweiten Weltkrieg als Wiederaufbaulotterie ein Brieflos 1955 Am 9. Oktober findet die erste Ziehung der Lottozahlen statt. Als erste Glückszahl wird die "13" gezogen 1956 Gewinnbegrenzung auf 500.000 DM Erster Millionengewinn im LOTTO. Einführung der Zusatzzahl. 1962 Einführung einer eigenen Gewinnklasse für 5 Richtige und der Zusatzzahl. 1965 Erste Live-Übertragung der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen. 1970 Einführung der GlücksSpirale 1974 Anhebung des Höchstgewinns auf 1,5 Millionen DM. 1976 Start der Zusatzlotterie Spiel 77. 1981 Einsatz- und Quotenverdoppelung (LOTTO, Spiel 77), Gewinnobergrenze bei 3 Millionen DM (bei Spiel 77 3,55 Millionen DM) 1982 Einführung des Mittwochslotto 7 aus 38. 1985 Einführung der Jackpot-Regelung im LOTTO und damit Aufhebung der Gewinnobergrenze. 1986 Umstellung des Mittwochslotto auf 6 aus 49 1990 Einsatzerhöhung bei Zusatzlotterie Spiel 77 von 2,- DM auf 2,50 DM und Einführung eines Gewinnes von 5,- DM für eine richtige Endziffer 1991 Einführung der Superzahl und der Gewinnklasse 3 Richtige mit Zusatzzahl beim LOTTO am Samstag 1992 Einführung der Zusatzlotterie Super 6. 1995 Einführung der Superzahl und der Gewinnklasse VI mit 3 Richtigen mit Zusatzzahl beim Mittwochslotto. 2000 Einführung eines einheitlichen LOTTOs mit zwei Ziehungstagen pro Woche und rollierendem Jackpot. 2001 LOTTO erweitert das Internetangebot. Gesamtes Lotterieangebot (außer Sofortlotterien) im Internet spielbar. 2002 Einführung Gemeinschaftssystem. Erstmals Erwerb von Systemanteilen möglich. 2004 Einführung der täglichen Zahlenlotterie KENO sowie der Zusatzlotterie plus5, die nur zusammen mit KENO spielbar ist. LOTTO kann jetzt auch per SMS gespielt werden

8 2006 Auf Weisung der Lotterieaufsichtsbehörde muss das Internetspielangebot von LOT- TO Bayern bis auf weiteres eingestellt werden. Das Portal bleibt ausschließlich als Info-Auftritt bestehen 2007 Höchster Jackpot in der deutschen Lotto-Geschichte 43 Millionen Euro 2008 LOTTO Bayern erhält befristet bis 31.12.2008 die Genehmigung der Öffnung des Internetspielsystems www.lotto-bayern.de. Das Angebot umfasst LOTTO Normalund Systemspiel, die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 sowie die GlücksSpirale. Inkrafttreten des neuen Glückspielstaatsvertrags. 2009 Höchster bayerischer Einzelgewinn 31,7 Millionen Euro Aufgrund der Regelungen des 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags gilt seit 1. Januar in Deutschland das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet. Somit ist das Abschließen von Spielaufträgen im Internet auch für staatliche Angebote nicht mehr möglich. 2010 LOTTO feiert sein 55-jähriges Bestehen

9 2.3 Sportwetten Sowohl staatlich als auch privat angebotene Sportwetten im Internet sind in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag seit 2009 verboten. Einzige legale Möglichkeit neben Pferdewetten auf Sportereignisse zu setzen stellen ODDSET und TOTO dar. 2.3.1 Spielarten Die verschiedenen Spielarten, Einsätze und Gewinnchancen sind in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2 Spielarten, Einsätze, Gewinnwahrscheinlichkeit Mindesteinsatz Höchsteinsatz Gewinnchance ODDSET 1 KOMBI-Wette 2,50 500,00 1:59.049 TOP-Wette 2,50 500,00 Je nach Anzahl der Vorraussagemöglichkeiten bis zu 1: 36 TOTO 2 13er Ergebniswette 0,50 pro Tipp Richtet sich nach 1:1.594.323 Anzahl der Felder 6 aus 45 Auswahlwette 0,65 pro Tipp Richtet sich nach Anzahl der Felder 1:8.145.060 2.3.2 Anzahl der Spielstätten ODDSET und TOTO können seit 2009 nur noch mit Kundenkarten in den knapp 3900 Lottoannahmestellen gespielt werden. Die Kundenkarte speichert dabei die personenbezogenen Daten des Inhabers in einer zentralen Datei. Gewinne können direkt auf das Konto des Karteninhabers gebucht werden. 1 Es kann zu festen Quoten auf verschiedene Sportereignisse (z.b. Fußball, Handball, Basketball, Tennis, Eishockey, Wintersport, Formel 1, etc.) getippt werden. 2 Es kann nach dem Totalisator-Prinzip auf nationale und internationale Fußballspiele getippt werden.

10 2.3.3 Teilnehmeranzahl 40.000-45.000 Spieler in Bayern nehmen aktiv und regelmäßig an Sportwetten des Lotto- Blocks teil. Abbildung 4 zeigt die Anzahl der ausgefüllten Scheine pro Spielart. 9 8 8,7 7,8 8,3 7,4 7 6,3 6 Mio 5 4 5,0 4,3 3 2 1 1,8 1,8 1,9 1,6 1,6 1,4 1,1 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 ODDSET TOTO Abbildung 4: Anzahl der jährlich ausgefüllten Scheine im Zeitverlauf 2.3.4 Umsätze In den zurückliegenden Jahren verzeichneten die Sportwetten einen deutlichen Umsatzrückgang. Abbildung 5 stellt die Umsatzzahlen im Zeitverlauf pro Woche sowie pro Schein für jede Spielart dar.

11 100 90 80 92,3 78,7 84,7 77,5 Mio 70 60 50 63,0 50,6 43,0 40 30 20 10 15,3 15,9 15,8 12,8 10,8 14,0 8,7 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 ODDSET TOTO Abbildung 5: Jährlichen Umsatzzahlen im Zeitverlauf pro Spielart 2.3.5 Historische Entwicklung 1948 Einführung Bayerischer Fußball-TOTO 1981 Einsatz- und Quotenverdoppelung (TOTO), Gewinnobergrenze bei 3 Millionen DM 1999 LOTTO startet ODDSET, die Sportwette mit festen Gewinnquoten. 2000 LOTTO startet mit der Sportwette ODDSET den Internetauftritt. 2004 Die neue TOTO 13er-Wette löst die 11er-Wette ab und ist im Internet spielbar. ODDSET führt die Zweier-Kombiwette und die neuen Systeme 2 aus 3, 2 aus 4 und 2 aus 5 ein. 2006 Auf Weisung der Lotterieaufsichtsbehörde muss das Internetspielangebot von LOT- TO Bayern bis auf weiteres eingestellt werden. Das Portal bleibt ausschließlich als Info-Auftritt bestehen 2008 Inkrafttreten des neuen Glückspielstaatsvertrags. 2009 Aufgrund der Regelungen des 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags gilt seit 1. Januar in Deutschland das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet. Somit ist das Abschließen von Spielaufträgen im Internet nicht mehr möglich.

12 2.4 Spielbanken 2.4.1 Spielarten Das Spiel in den Spielbanken ist aufgeteilt in das Automatenspiel, auch kleines Spiel genannt, und das große Spiel, hierzu zählen alle Tischspiele wie Roulette, Black Jack, Poker oder Baccara. In den bayerischen Spielbanken wird jedoch nur eine Auswahl angeboten (Tabelle 3). Die beliebteste Spielarten sind American Roulette im großen Spiel und Multi- Roulette im kleinen Spiel. An den Automaten in Spielbanken kann im Gegensatz zu Automaten in Spielhallen oder Gaststätten ohne Begrenzung gespielt werden. Tabelle 3 stellt die Einsätze und Gewinnchancen der verschiedenen Spielmöglichkeiten dar. Tabelle 3 Spielarten, Einsätze, Gewinnwahrscheinlichkeit Mindesteinsatz Höchsteinsatz Gewinnchance Roulette Black Jack Poker Automatenspiele Französisch American Bavarian Stud Poker, 7- Card Stud Poker Je nach Tisch 1, 2, 5, 10 Je nach Tisch 1, 2, 5, 10 Je nach Tisch 5, 10 Texas Hold em 5, 10, 20, 30 Video-Slotmachines, Game-Maker, Multi- Roulette, Bingo, Poker, Black Jack, Haus-/Poker-/ Bayernjackpot Je nach Tischminimum und Einsatz zwischen 100 und 12.000 Je nach Tischminimum und Einsatz zwischen 100 und 12.000 Je nach Tischminimum zwischen 250 und 1.000 5 Je nach Tischminimum 25 oder 50 Spielmöglichkeit schon ab 1 Cent Je nach Spielart 1:37 bis 18:37 Je nach Spielart 1:37 bis 18:37 Nicht berechenbar. Nicht berechenbar. Je nach Tischminimum zwischen 10 Nicht berechenbar. und 60 0,50 Denomination Nicht berechenbar. 2.4.2 Anzahl der Spielstätten In Bayern betreibt der Freistaat unter dem Dach der Staatlichen Lotterieverwaltung in München (siehe Lotto) aufgrund der Spielbankerlaubnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26.07.1965/19.06.1996 i. d. F. vom 24.09.2009 folgende neun Spielbanken: Bad Füssing Bad Kissingen Bad Kötzting Bad Reichenhall Bad Steben Bad Wiessee Feuchtwangen Garmisch-Partenkirchen Lindau

13 Die einzelnen Spielbanken werden als kaufmännisch eingerichtete Staatsbetriebe gemäß Art. 26 Abs. 1 Bayerische Haushaltsordnunggeführt. Sie sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Staatsverwaltung. Hierbei stellt die Staatliche Lotterieverwaltung im vertikalen Behördenaufbau des Freistaates Bayern eine Mittelbehörde dar. Unter dem Dach dieser Mittelbehörde übt die Abteilung Bayerische Spielbanken gleichzeitig die Funktion einer zentralen Spielbankleitung und der Aufsicht über die Bayerischen Spielbanken aus. Das Innenministerium entscheidet, ob und gegebenenfalls wo neue Spielbanken gebaut werden. Hierfür bedarf es im jeweiligen Regierungsbezirk mindestens 1 Million Einwohner. 2.4.3 Teilnehmeranzahl Eine Spielteilnahme nur Personen ab 21 Jahren gestattet. Es herrscht Ausweispflicht in den Spielbanken, sowohl für das kleine als auch für das große Spiel. Spielersperren sind bundesweit gültig. Abbildung 6 zeigt die jährlichen Besucherzahlen im Zeitverlauf für alle neun bayerischen Spielbanken. 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 großes Spiel kleines Spiel Abbildung 6: Anzahl der Besuche pro Jahr im Zeitverlauf 2.4.4 Umsätze Die bayerischen Spielbanken haben in den letzten Jahren deutliche Umsatzeinbußen verzeichnet. Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Umsätze (Bruttospielertrag) im Zeitverlauf. Die Spielbankabgaben an den Freistaat richtet sich nach dem Bruttospielertrag der jeweiligen Spielbank. Bis 25 Mio. Euro beträgt dieser 35 Prozent über 25 Mio. Euro 40 Prozent. Die

14 Spielbankabgabe ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Sitzgemeinden erhalten einen Teil der Spielbankabgaben, dieser darf jedoch 15 Prozent nicht überschreiten. 160 140 120 130,8 133,7 126,8 125,1 124,5 127,9 116,9 Mio 100 80 60 83,8 76,1 40 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 7: Entwicklung der Umsatzzahlen (Bruttospielertrag) 2.4.5 Historische Entwicklung 1955 Spielbank Garmisch-Partenkirchen wird eröffnet Spielbank Bad Reichenhall wird eröffnet 1957 Spielbank Bad Wiessee wird eröffnet 1961 Spielbank Bad Kissingen geht von privatem Besitz in Staatsbetrieb über 1995 das neue Spielbankengesetz tritt in Kraft (4 weitere Spielbanken in Bayern möglich) 1999 Spielbank Bad Füssing wird eröffnet 2000 Spielbank Feuchtwangen wird eröffnet Spielbank Lindau wird eröffnet Spielbank Bad Kötzting wird eröffnet 2001 Spielbank Bad Steben wird eröffnet

15 3 Nicht staatliches Glücksspielangebot in Deutschland 3.1 Pferdewetten Dieser Punkt befindet sich zurzeit in Bearbeitung.

16 3.2 Geldspielgeräte Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Deutschland, da keine getrennten Werte für die Bundesländer existieren. 3.2.1 Spielarten Münzbetätigte Unterhaltungsautomaten umfassen im Wesentlichen drei Produktgruppen: Geldgewinnspielgeräte, Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinnmöglichkeit (z.b. Touch- Screen-Geräte, Bildschirmspielgeräte, Flipper, Internet-Terminals oder Punktspiele) sowie Sportspielgeräte (z.b. Billard, Dart, Tischfußball oder Airhockey). Die Einsätze der Geldspielgeräte finden sich in Tabelle 5 wider. Tabelle 4: Einsätze Höchsteinsatz Gewinnmöglichkeit 1953 0,10 DM 1,00 DM 1968 0,20 DM 2,00 DM 1976 0,30 DM 3,00 DM 1993 0,40 DM 4,00 DM 1997 0,40 DM 4,00 DM 2000 0,40 DM 4,00 DM 2002 0,20 2,00 2006 0,20 2,00 Seit 2006 darf die Summe der Verluste pro Stunde maximal 80 betragen. Die Summe der Gewinne (abzüglich der Einsätze) pro Stunde wurde auf maximal 500, der Höchstgewinn über längere Zeit auf 1000 (mit einer Auszahlung von maximal 500 pro Stunde) limitiert.

17 2.1.1 Anzahl der Spielstätten Die Anzahl der Spielstätten variiert, da die Geldspielgeräte sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten aufgestellt sind. Die Tabellen 6 und 7 zeigt die Anzahl der aufgestellten Geräte im Zeitverlauf. Tabelle 6: Anzahl der Aufgestellten Automaten (nach Meyer 2010 sowie nach Informationen der Automatenindustrie; Angaben in Tausend) Gerätetypen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinn 139 134 132 114 113 103 43 36 26 Flipper 25 21 19 17 19 3 3 2 2 Punktespiele 89 88 88 80 78 87 27 20 10 Videospiele (Bildschirmspielgeräte) 25 26 25 17 16 13 13 14 14 Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinn 197 209 196 197 196 183 200 210 225 Sportspielgeräte 85 83 82 72 69 26 26 25 25 Gesamt 421 426 409 383 378 312 269 271 276 Tabelle 7: Hochrechnung zu den aufgestellten GSG in Spielhallen und Gaststätten im zeitlichen Verlauf (nach Vieweg, 2010; Vieweg, 2010, persönliche Mitteilung; Trümper, 2008a; Angaben in Tausend) Jahr 1995 1998 2001 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl der Geldspielgeräte 245 220 209 183 200 207 210 212 2.1.2 Teilnehmeranzahl Dieser Punkt befindet sich zurzeit in Bearbeitung. 2.1.3 Umsätze 2008 erzielten Gerätehersteller, Großhandel und Betreiber einen addierten Umsatz von 4,435 Mrd. Euro. 2.1.4 Historische Entwicklung Dieser Punkt befindet sich zurzeit in Bearbeitung.