Checkliste für IntegrationsbegleiterInnen und unbefristet anerkannte Asylberechtigte Stand: Juni 2016 Name und Telefonnummer Der positive Asyl-Bescheid wurde am ausgestellt. Die Grundversorgung läuft bis. (spätestens dann, muss man aus der Unterkunft ausziehen) Schwerpunkte der Begleitung sind: Finanzielles 1. AMS: Anmeldung beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend. AMS Termin am Begleitung beim Termin erwünscht Termin wird selbständig wahrgenommen Termin wurde bereits wahrgenommen Meldezettel Asylbescheid weiße Karte im Original Wichtig: Bestätigung über erfolgte Vormerkung als arbeitssuchend verlangen => Voraussetzung für BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) AMS Linz Bulgariplatz 17-19 4021 Linz Tel: (0732) 6903-0 Öffnungszeiten 08:00-16:00 Uhr (Fr 13:00 Uhr) Sa-So geschlossen 1
ServiceLine 07:30-16:00 Uhr (Fr 13:00 Uhr) Zuständigkeit: Stadt Linz und Polit. Bezirk Urfahr-Umgebung 2. BH/ Magistrat (Sozialamt): Antrag auf BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) Ein Antrag auf Mindestsicherung kann erst erfolgen, wenn man einen Meldezettel einer privaten Unterkunft vorweisen kann und wenn man beim AMS als arbeitssuchend gemeldet ist. Der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei der BMS Behörde erfolgen: Amt für Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Sozialhilfe Neues Rathaus, 2. Stock Von Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr ausgefüllter Antrag https://portal.linz.gv.at/serviceguide/viewchapter.html?chapterid=121914#formulare Meldezettel Mietvertrag Asylbescheid Bestätigung über Dauer und Höhe der Grundversorgung (stellt Quartiersgeber aus) Pässe AMS Meldung als arbeitssuchend oder letzter Lohnzettel oder Pensionsbescheid oder Pflegegeldbescheid Bescheid der GKK über Kinderbetreuungsgeld Antrag wurde übergeben am Antrag wurde gestellt. 3. Finanzamt: Antrag auf Familienbeihilfe ( FBH) => Voraussetzungen siehe Checkliste Meldezettel des Kindes Meldezettel des Antragstellers Schulbesuchsbestätigung/ Bestätigung des Kindergartens Asylbescheid Geburtsurkunde des Kindes Nachweis der Familienzusammengehörigkeit: z.b. Familienregister aus Heimatland, Pässe aus dem Heimatland, Heiratsurkunde, eidesstattliche Erklärung der Elternschaft, falls im Asylbescheid nicht dezidiert angegeben. Der Antrag wird durch Bettina Falzeder gestellt -> Bettina Falzeder - Caritas für Menschen in Not - Integration Tel.: 0676 / 8776 8116; mail.: bettina.falzeder@caritas-linz.at 4. OÖGKK: Antrag auf Kinderbetreuungsgeld (KBG) samt Beihilfe, Antrag auf Mitversicherung Voraussetzungen siehe Checkliste 2
Asylbescheide Meldezettel Ausweise der Eltern und des Kindes Ev. Bescheid über Familienbeihilfe Der Antrag wird durch Bettina Falzeder gestellt -> Bettina Falzeder - Caritas für Menschen in Not - Integration Tel.: 0676 / 8776 8116; mail.: bettina.falzeder@caritas-linz.at Informationen zu den Leistungen https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.555942&version=1464181885 OÖGKK Kinderbetreuungsgeld Ansprechpartner: Hotline: 05 78 07-50 37 30; E-Mail: karenzbetreuung@ooegkk.at 5. Konto eröffnen: Ein Bankkonto ist erforderlich damit die BMS, FBH, usw. überwiesen werden kann. Unter www.bankenrechner.at kann man die verschiedenen Bankkonditionen vergleichen. Konventionspass oder anderer Identitätsausweiß (blaue oder graue Karte) Bankkonto wurde bei der Bank eröffnet. 6. Heizkostenzuschuss: => Voraussetzungen siehe Checkliste 7. Weitere Sozialhilfen bzw. zurückzahlende Darlehen und Kautionsdarlehnen Voraussetzungen siehe Checkliste Antrag auf Caritas-Kautionskredit wird durch Bettina Falzeder gestellt -> Bettina Falzeder - Caritas für Menschen in Not - Integration Tel.: 0676 / 8776 8116; mail.: bettina.falzeder@caritas-linz.at Ansuchen Kautionskredit gestellt. Kredit wurde bewilligt in der Höhe von Kredit wurde nicht bewilligt Kaution wurde auf Konto des Vermieters einbezahlt. Kaution wurde auf Konto des Asylberechtigten einbezahlt. Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate: Nummer Verwendungszweck Dauerauftrag wurde eingerichtet am von bis Bestätigung Dauerauftrag der Kautionsrückzahlung Bankverbindung: VKB Linz Start.Kautions.Kredit IBAN: AT27 1860 0000 1900 0900 BIC VKBLAT2L Verwendungszweck angeben bitte! HIBL-Antrag wird durch Bettina Falzeder gestellt -> 3
Bettina Falzeder - Caritas für Menschen in Not - Integration Tel.: 0676 / 8776 8116; mail.: bettina.falzeder@caritas-linz.at (Wenn ein Kautionskredit über die Caritas zurückzuzahlen ist, dann wird dieses Geld direkt der Caritas überwiesen und die Laufzeit des Kredits damit verkürzt) Anderer Antrag wurde gestellt. 8. Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren ( GIS Befreiung), Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, Antrag auf Befreiung von Entrichtung der Ökostrompauschale Voraussetzungen siehe Checkliste Ausgefüllter Antrag https://www.gis.at/fileadmin/user_upload/documents/antrag_online_9_12.pdf Meldezettel aller im Haushalt lebender Personen Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen Stromrechnung GIS Antrag wurde gestellt. Wohnen / Lebensbedarf 1. Auszug aus der betreuten Unterkunft spätestens am 2. Wohnungssuche/- übernahme : => siehe Checkliste Folgende Dinge sind zu beachten beim Unterzeichnen des Mietvertrages: Einzahlungsbeleg der Kaution mitnehmen Restbetrag der Kaution in bar mitnehmen Betrag für Vergebührung in bar mitnehmen Bestandsprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen und unterschreiben Mietvertrag unterzeichnen Schlüsselübergabe Anzahl bestätigen lassen. Stromanmeldung: Stromzählerstand ablesen und notieren Der Strom kann online zb bei Linz AG angemeldet werden http://www.linzag.at/portal/portal/linzag/privatkunden/wohnunghaus/strom/online_anmel dung oder persönlich beim Linz AG Kundenzentrum in der Wiener Str. 151 in 4020 Linz. Tel.: 073234000 MO DO von 9 bis 19 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr http://www.linzag.at/ Es gibt in Linz mehrere Stromanbieter, Informationen hierzu und einen Vergleichsrechner gibt es auf https://durchblicker.at/strom/anbieter/linz/ Stromanmeldung ist erfolgt Stromanmeldung übernimmt der Vermieter 4
Adressenänderungen bekannt geben: Bank AMS Schule Kindergarten Behörden Arbeitsstelle OÖGKK auch online möglich unter: https://www.ooegkk.at/portal27/ooegkkportal/servicesmailforms?viewmode=content&contentid =10007.748827 Finanzamt (wichtig wenn Familienbeihilfe bezogen wird!) Dauerauftrag bei Bank einrichten für Miete Dauerauftrag bei Bank einrichten für Strom Dauerauftrag bei Bank einrichten für Kautionskredit 3. Finanzamt: Vergebührung des Mietvertrags => siehe Checkliste Bestätigung Vergebührung vom Vermieter erhalten. 4. Gemeinde/ Magistrat: Meldezettel abgeben => siehe Checkliste Bitte beachten: bei Anmeldung als Hauptmieter wird die Unterschrift des Vermieters benötigt! Meldezettel ausfüllen https://portal.linz.gv.at/serviceguide/viewchapter.html?chapterid=122251#formulare Anmeldung ist erfolgt. BürgerInnen-Service Neues Rathaus Hauptstraße 1-5, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail.: info@mag.linz.at BürgerInnen-Service an der Johannes Kepler Universität im Sozialreferat der ÖH (Keplergebäude), Altenberger Straße 69, 4040 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail.: info@mag.linz.at Service-Center im Wissensturm Kärntnerstraße 26, 4020 Linz Tel.: +43 732 7070 Montag bis Freitag von 7.00 18.00 Uhr BürgerInnen-Service: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.30 und 13 bis 16 Uhr; Mittwoch von 8.30 bis 12.30 und 13 bis 18 Uhr Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr 5. Haushaltsversicherung: => siehe Checkliste Mehr Informationen im Internet unter https://durchblicker.at/ Haushaltsversicherung abgeschlossen: ja nein 5
6. Wohnbeihilfe: => siehe Checkliste (nur für Personen, welche schon 5 Jahre in Österreich leben) 7. Aktivpass: Voraussetzungen: vollendetes 18. Lebensjahr Hauptwohnsitz Linz monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.195,00 (Richtsatz 2016) aktueller Einkommensnachweis (z.b. Lohnzettel ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Pensionsnachweis oder Kontoauszug ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Bescheid des Arbeitsmarktservices, Bescheid über Kinderbetreuungsgeld, Vergleichsausfertigung) Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat Lichtbildausweis Foto Zusätzlich anspruchsberechtigt unter 18 Jahren: SchülerInnen/Jugendliche, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben. Aktivpass bereits vorhanden Begleitung beim Aktivpass ansuchen erwünscht 8. Einkaufen/ Essen bei SOMA Voraussetzung ist ein Berechtigungsschein, der direkt beim SOMA ausgestellt wird. 'Bestätigung der Meldung' (ersetzt den bisherigen Meldezettel) mit der ein Hauptwohnsitz in Österreich bestätigt wird amtlicher Lichtbildausweis Einkommensnachweis(e) aller im Haushalt lebender Personen Foto Somakarte bereits vorhanden Begleitung beim Ansuchen erwünscht SOMA (Sozialmarkt) Wiener Straße 46, 4020 Linz Tel.: +43 0676 849566600 Tel.: +43 0676 849566602 E-Mail.: office@sozialmarkt.at http://www.sozialmarkt.at Volkshilfe ReVital Shop mit Sozialmarkt Freistädter Straße 56-58, 4040 Linz http://www.volkshilfe-ooe.at Montag 11.30 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag 8.30 bis 16 Uhr, Samstag 8.30 bis 12 Uhr Montag bis Freitag von 9-17 Uhr 6
Schule, Deutsch und Integration 1. Kindergarten oder Schule für die Kinder => siehe Checkliste Das Kind wurde für den Kindergarten beim Magistrat oder der Gemeinde angemeldet. Der Termin zur Vorsprache ist am Meldezettel aller Familienmitglieder E-Card bzw. Sozialversicherungsnummer des Kindergartenkindes Belege über das Einkommen der Familie Das Schulpflichtige Kind wurde bei der Schule angemeldet. Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Impfnachweise Sozialversicherungskarte das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen 2. Anmeldung zu einem Deutschkurs: => siehe Checkliste 3. Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und dem Führerschein migrare in Linz Humboldtstraße 49, 4020 Linz Tel.: 0732 / 667363 office@migration.at www.migrare.at Termin bei Migrare vereinbart. Termin nicht erforderlich. Führerschein: => siehe Checkliste Führerschein aus Herkunftsland vorhanden Kein Führerschein vorhanden Wunsch auf Umschreibung 4. Kulturpass: => siehe Checkliste Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausgabestelle: Linz Caritas Sozialberatung Linz, Hafnerstr. 28, 4021 Linz, 0732-76 10-23 11 Volkshilfe OÖ Glimpfingerstr. 48, 4020 Linz, 0732-340 51 00 Österreichischer Integrationsfonds Weingartshofstraße 25, 4020 Linz, 0732-78 70 43-12 7
Volkshilfe Shop Freistädterstraße 58, 4040 Linz, 0732-34 05-558 Wunsch auf Beantragung und Unterstützung Kulturpass wurde angesucht. 5. More Uni: => siehe Checkliste Krankheit und Behinderung 1. Krankenversicherung und Beantragung der E-Card Grundversorgung läuft bis zum. Solange läuft die Versicherung über das Land OÖ. Vor dem Ablauf die für die BMS zuständige Behörde bitten, sich als die für die Krankenversicherung zuständige Stelle bei der OÖGKK zu deklarieren. AUSSER es wird ein AMS-Kurs besucht, dann läuft die Versicherung über diese Stelle und ein Antrag auf Mitversicherung der Familienmitglieder ist beim AMS zu stellen. (Achtung, wenn der AMS Kurs ausläuft, muss wieder die BMS-zuständige Behörde kontaktiert werden.) Die E-Card kann bei der OÖ GKK beantragt werden und wird innerhalb von 3 Wochen zugesandt. 2. Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung Dieser Antrag kann beim Sozialversicherungsträger gestellt werden, wenn bestimmte monatliche Nettoeinkünfte nicht überschritten werden. Ausgefüllter Antrag https://www.ooegkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.575183&version=1391198642 Meldezettel des Antragstellers Asylbescheid Ausweis (Reisepass oder weiße Karte) Mitteilung über die Einkünfte ( BMS, LZ, Bezug der Familienbeihilfe ) Ansprechpartner OÖGKK: Hotline: 05 78 07 - DW 10 37 80 oder DW 10 37 81 E-Mail: rezeptgebuehrenbefreiung@ooegkk.at 3. Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe (bei dauerhaft kranken Kindern): => siehe Checkliste 4. Personen mit Behinderung: => siehe Checkliste Reisen 8
Konventionspass beantragen beim BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) in der Unionstrasse 37, 4020 Linz Tel.: 059133 45 7501 erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag 1 aktuelles Passfoto (Hochformat 35x45mm) in Farbe (EU Foto) Identitätsnachweis, das heißt: Amtlicher Lichtbildausweis, sofern vorhanden (zb früherer Konventionspass, Führerschein, ) oder Ausweise des Herkunftstaats Identitätszeuge, der über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügt Sofern keine Identitätsnachweise vorhanden sind, kann bei Vorlage des Asylbescheids die Identität durch die Behörde überprüft werden. Bei in Österreich geborenen Kindern die Geburtsurkunde Personenstandsurkunden, sofern vorhanden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde). Bei Änderungen des Namens sind diese unbedingt erforderlich; Positiver Asylbescheid (Bescheid über Zuerkennung der Asylberechtigung) 9