Gesundheitsamt Abteilung Infektionsschutz Paulstraße 22; Rostock Fax:

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Transkript:

1/6 Meldepflicht: Erreger: Infektiöses Material: Übertragungsweg: Inkubationszeit: Dauer der Infektiosität: Laut Infektionsschutzgesetz 6 (3) sind mehr als 2 Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, nicht namentlich zu melden an: Gesundheitsamt Abteilung Infektionsschutz Paulstraße 22; 18055 Rostock Fax: 0381 3815369 Formulare sind über www.imikro.uni-rostock.de bzw. im SAP abrufbar. Laut Infektionsschutzgesetz 7 (1) sind Nachweise in Blutkultur und/oder Liquor namentlich zu melden. Die Meldung erfolgt durch das Labor! Staphylococcus aureus Je nach Lokalisation am Betroffenen: Atemwegssekrete, Wundsekrete, Blut (bei Bakteriämien) Kolonisation vorrangig im Nasenvorhof, von dort Ausbreitung auf andere Bereiche der Haut (u.a. Hände, Axilla, Perinealregion) und Schleimhäute (z. B. Rachen). Übertragung des Erregers vorrangig über kontaminierte Hände! Die aerogene Übertragung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Besiedelung erfolgt direkt ohne Inkubationszeit. Infektionen entwickeln sich innerhalb weniger Tage. Ohne Sanierungsbehandlung Tage bis Jahre Mit Sanierungsbehandlung Infektiosität beendet, wenn 3 an aufeinander folgenden Tagen genommene MRSA Abstriche im Kulturnachweis negativ sind. Cave Bei 20 bis 50% der Sanierten ist der Erreger Monate nach der scheinbar erfolgreichen Sanierung wieder/weiterhin nachweisbar. Gründe: Re-Besiedlung aus der kontaminierten Umgebung, initial lediglich Unterdrückung aber keine komplette Eradikation des Erregers aus dem Körper des Patienten. Deswegen ist es sinnvoll eine weitere Abstrichuntersuchung auf MRSA ca. 6 Monate nach der Sanierungsbehandlung vorzunehmen.

2/6 Diagnostik (zum Erstnachweis bzw. Verlauf): Siehe Instruktionen für Kontrollabstriche. Regelhaft erfolgt der Nachweis mit Kulturmethoden. Hygienemaßnahmen/Schutzmaßnahmen: Isolierung: Entisolierung: Kontaktpatienten Heimbewohner: Besucher: Isolierung nicht erforderlich: Für Heimbewohner/Patienten ohne besonderes Risiko. Wenn kolonisierte Stellen mit Verbänden abgedeckt werden können. Wenn Heimbewohner/Patienten die Situation erfassen und selbst sorgfältige Hygienemaßnahmen durchführen können. Für Mitbewohner mit Risikofaktoren (z. B. Hautdefekten, Sonden, Kathetern) ist die Standardhygiene zu beachten. Einzelunterbringung erforderlich: Bei Heimbewohnern/Patienten, bei denen die Gefahr einer Streuung besteht (mit produktivem Husten, Tracheostoma, offenen Hautläsionen, die nicht abgedeckt werden können) Bei Desorientiertheit Die psychische Belastung als Folge der Isolierung ist zu bedenken und im Vergleich zum nur bedingten Schutz vor Übertragungen zu wichten! Eine Kohortenisolierung, d. h. die gemeinsame Unterbringung mehrerer MRSA kolonisierter/infizierter Personen, ist möglich. Soziale Kontakte: Bei ordnungsgemäßer Standardhygiene ist die Teilnahme am Gemeinschaftsleben möglich! Nach drei negativen Kontrollabstrichen Sind Patienten, die mit einem MRSA-Patienten, auch nur für eine kurze Frist, in einem Zimmer untergebracht waren. In Pflege- und Rehaeinrichtungen werden bei den Kontaktpersonen keine Kontrollabstriche durchgeführt! Immer gilt: Strikte Einhaltung der Standardhygiene! Siehe auch unter Vorgehen bei MRSA-Kolonisation bzw. Infektion. Keine Schutzmaßnahmen erforderlich. Händehygiene siehe unter Händedesinfektion

3/6 Ambulanter Bereich: Händedesinfektion: Einmalhandschuhe: Schutzkittel: Mund Nasenschutz: Wäscheentsorgung: Barrierepflege ist möglich. Wenn aus organisatorischen Gründen nicht möglich, muss der Patient isoliert werden. Personal Vor und nach Kontakt zu dem MRSA positiven Heimbewohner/Patienten, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen/Wäschestücken und nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen. Heimbewohner/Patient (MRSA positiv) Vor Umgang mit Bewohner(n) desselben Zimmers, vor Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten. (Anleitung durch das Pflegepersonal) Erforderlich bei Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen. Entsorgung im Zimmer. Nach dem Ablegen hygienische Händedesinfektion! Erforderlich bei Arbeiten mit möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten (z. B. Inkontinenzpflege) sowie beim Bettenmachen. Patientenbezogen einsetzen. Aufhängen der Schutzkittel (Mehrwegkittel) im Zimmer mit der Außenseite nach außen. Wechsel täglich und bei Verschmutzung bzw. Einmalkittel verwenden. Erforderlich bei der/dem: Versorgung ausgedehnter Wunden Tracheostomapflege Kontakt zu einem hustenden bzw. niesenden Bewohner/Patienten mit MRSA-Nachweis im Nasen-Rachenraum Entsorgung im Zimmer. Transport zur Wäscherei im fest verschlossenen Wäschesack. Die Entsorgung im Plastiksack ist nur bei Durchfeuchtung notwendig. Geschirr: Geschirrspülautomat, Betriebstemperatur > 60 C Sofern vorhanden, chemisch-thermische Desinfektion mit Gewerbegeschirrspüler.

4/6 Pflege-/ Behandlungsund Untersuchungsgeräte u.- Hilfsmittel (Medizinprodukte): Abfallentsorgung: Flächendesinfektion: Patiententransfer: Heimbewohner/Patienten-bezogen einsetzen Sofort nach Gebrauch desinfizieren bzw. nach Herstellerangaben aufbereiten bzw. verwerfen. Vorratshaltung von Wäsche, Medikamenten und Sterilgut im Zimmer auf ein Minimum reduzieren. Sobald ein Heimbewohner/Patient nicht mehr kolonisiert/infiziert ist, müssen die gesamten im Zimmer befindlichen, offen gelagerten Gegenstände desinfizierend gewaschen oder desinfiziert und/oder sterilisiert oder entsorgt werden. Normale Entsorgung ( Krankenhausspezifische Abfälle AS 180104/180101/Abfallgruppe B) Fäzes und Urin in die Kanalisation Desinfektion aller erreichbaren Flächen im Bewohnerzimmer/Patientenzimmer mind. 1 x pro Tag (ca. 30 min nach dem Betten machen), bei Entlassung bzw. sofortige Desinfektion nach Kontamination. Desinfektionsmittel lt. Plan Die Zieleinrichtung und das Transportpersonal sind über die MRSA Besiedlung/Infektion vorab zu informieren. Der Bogen MRSA-Aufnahmescreening/Überleitungsbogen ist bei der Verlegung/Entlassung soweit wie notwendig ausgefüllt mitzugeben. Patient Erhält bei nachgewiesener nasaler und/oder pharyngealer Besiedlung einen Mund-Nasenschutz. Bei verständigem, sich offenkundig an die Hygieneregeln haltenden Patienten ohne Zeichen einer Atemwegsinfektion kann wegen der Stigmatisierung ggf. auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Vor dem Verlassen des Zimmers sind die Hände zu desinfizieren. Bei Wundinfektionen mit MRSA muss vor dem Transport ein Verbandwechsel durchgeführt werden, wenn dieser durchfeuchtet ist oder sich gelöst hat. Personal Trägt Schutzhandschuhe und beachtet die Regeln zur Händedesinfektion. Nur bei direktem Kontakt zum Patienten, z. B. beim Umlagern, ist ein Schutzkittel/Schürze und ggf. ein M-N-S anzulegen. Nach Ablegen der Schutzausrüstung ist eine Hygienische

5/6 Händedesinfektion durchzuführen. Nach dem Transport ist eine gezielte Flächendesinfektion von allen Kontaktflächen durchzuführen. Medizinprodukte Unmittelbar nach dem Transport Kontaktflächen desinfizieren. Besonderheiten für das Personal: Siehe auch Übersicht zur MRSA Dekontamination und Folgeabstriche - Personal Schwangere Mitarbeiterinnen Kontakt mit dem Patienten ist erlaubt. Die Standardhygieneregeln werden genau eingehalten. Aufnahme-Screening bzw. Kontrollabstriche Eine routinemäßige Untersuchung von unverdächtigen Heimbewohnern/Patienten auf MRSA ist nicht prinzipiell notwendig. In Abhängigkeit einer ärztlichen Risikoanalyse (z. B. die Identifikation von MRSA Träger durch gezielte Anamnese und Risikobasierte Untersuchung) kann eine solche Untersuchung bei einem Patienten oder bei Patientengruppen durchgeführt werden. In diesem Fall besteht das MRSA Screening aus jeweils einer Abstrichserie von: o Beiden Nasenvorhöfen (mit einem Stieltupfer) und o Rachen (mit einem separaten Stieltupfer) sowie o Ggf. Wunden (mit einem separaten Stieltupfer) Sanierung Eine im Krankenhaus begonnene Sanierung ist fortzuführen (siehe Überleitungsbogen)! Die Entscheidung für bzw. gegen eine in der konkreten Einrichtung zu beginnende Sanierung liegt im Ermessen des Arztes. Wiederholung eines erfolglosen Sanierungsversuchs nur nach Rückkoppelung mit einem Hygiene-kompetenten Arzt! 1x täglich Wäschewechsel (Kleidung, Bettwäsche, Handtücher) 1x täglich antiseptische Ganzkörperwaschung (inkl. Haarwaschung) mit einer antimikrobiellen Waschlotion, z. B. Octenisan wash lotion Anwendung nach Herstellerangaben Sanierung der Nase Die Applikation von antibiotischer bzw. antiseptischer Nasensalbe (z. B. Octenisan - Nasengel) ist zu empfehlen (3 x täglich über 5 Tage in beide Nasenvorhöfe).

6/6 Alternativ können PVP-Jod-Präparate oder andere lokal applizierbare Antibiotika mit nachgewiesener Wirksamkeit (z. B. Mupirocin, Bacitracin) eingesetzt werden. Dekontamination der Mundhöhle Nach dem Zähneputzen Mund- und Rachenraum mit einem getränkten Tupfer ausstreichen oder Mundspülung vornehmen bzw. Gurgeln (z. B. mit Octenidol oder 0,12%-igem Chlorhexidin). Zahnbürste, ggf. auch Zahnprothese, in Octenisept oder Octenidol einlegen, bis diese komplett bedeckt sind (EWZ 1 min; danach mit Trinkwasser abspülen). Die Lösung ist nach Gebrauch zu entsorgen. Wundbehandlung von MRSA infizierten bzw. kolonisierten Wunden oder Hautläsionen Erfolgt nach ärztlicher Anordnung, ggf. Rücksprache mit der Wund-/Enterostomatherapeutin Vorgehen nach der Sanierung 2 Tage nach Beendigung einer lokalen Sanierungsbehandlung 3 Kontrollabstriche von den vorher nachweislich besiedelten und den sanierten Bereichen im Abstand von ca. 4 Stunden. Unter einer lokalen Sanierungsbehandlung bzw. unter einer MRSA-wirksamen Antibiotikatherapie (Antibiogramm beachten) sind Kontrollabstriche nicht sinnvoll! Kontaktpatienten In Pflege- und Rehaeinrichtungen werden bei den Kontaktpersonen keine Kontrollabstriche durchgeführt! Bei Kontaktpatienten in psychiatrischen Kliniken je ein Abstrich von Nasenvorhöfen, Rachen und ggf. Wunden. Rehabilitationseinrichtungen Rehabilitanden mit MRSA/MRE können an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, dabei ist zu beachten, das therapeutische Gegenstände und Utensilien wischdesinfizierbar sind. Im Rehabereich bestehen seitens der Hygiene keine Einschränkungen (insbesondere eine Isolierung) für den MRSA-Patienten, sofern dieser jederzeit diszipliniert und technisch korrekt eine Händehygiene durchführt. Die Klinikleitung kann aus psychologischen Gründen, in Absprache mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, besondere Regeln für die Speisenversorgung im Rahmen eines Buffetservice sowie für den engen unmittelbaren bzw. mittelbaren Körperkontakt mit anderen Patienten (Ergotherapie, Lehrküche, Mannschaftssportarten) aufstellen. Die Nutzung eines Schwimmbads ist möglich. Dabei sind für die Wasserhygiene und die Hygiene der Oberflächen die Kriterien nach DIN 19643 einzuhalten. Tiergestützte Therapien sind nicht durchzuführen. Bei nicht kooperationsfähigen Rehabilitanden ist individuell festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben möglich ist.