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Transkript:

1 Rede des Niedersächsischen Staatssekretärs Jörg Röhmann anlässlich der Veranstaltung Hospiz- und Palliativversorgung im Wandel und wo stehen wir in Niedersachsen am 23.11.2015 im Diakoniekrankenhaus Friederikenstift Hannover ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! Sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur Veranstaltung Hospiz- und Palliativversorgung im Wandel und wo stehen wir in Niedersachsen auch im Namen der Hospiz Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen (Hospiz LAG), der Landesvertretung Niedersachsen/Bremen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der AOK Niedersachsen und der Landesvertretung des vdek als Mitveranstalter. Ich freue mich, dass es eine so hohe Resonanz auf unsere Einladung zu diesem Thema gab. Schon vor einigen Wochen meldete uns die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG), dass die Veranstaltung ausgebucht sei. Das Thema Hospizarbeit und Palliativversorgung ist derzeit verstärkt in der öffentlichen Diskussion. Dazu haben sicherlich auch das Gesetzgebungsverfahren des Bundes zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in

2 Deutschland, kurz HPG, sowie die Debatten auf Bundesebene zur Sterbehilfe beigetragen. In der heutigen Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, wo stehen wir in Niedersachsen in der Hospizarbeit und Palliativversorgung und wie können wir auch unter Berücksichtigung der Maßnahmen des HPG die bestehenden Strukturen stärken und weiter verbessern. Wenn Menschen an einer Krankheit leiden, die trotz allem medizinischen Fortschritts unserer heutigen Zeit nicht mehr geheilt werden kann und die mit Schmerzen verbunden ist und/oder die sehr alt sind, gilt es, diesen Menschen eine bestmögliche Lebensqualität zu erhalten. An dieser Stelle setzt eine menschenwürdige Sterbebegleitung ein, das heißt das Zusammenwirken von Hospizarbeit, Palliativmedizin und Palliativpflege.

3 Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben am Lebensende. Selbst wenn wir das Sterben als ein Abschnitt des Lebens betrachten, so machen sich die Meisten von uns doch Sorge um die Umstände des Sterbens, vor allem um mögliche Schmerzen. Wir sorgen uns davor, anderen zur Last zu fallen, vor dem Verlust der Autonomie und der Selbstbestimmtheit. Und die Meisten von uns haben Angst davor, im Sterben allein zu sein. Für die meisten Menschen ist nicht die Tatsache des Sterbens von größter Bedeutung, das ist wie alle wissen unausweichlich, sondern das Wie. Schwerstkranke und sterbende Menschen möchten Gelegenheit haben, Dinge zu vollenden und Abschied zu nehmen. Sie wünschen sich ein weitgehend gestaltetes Sterben als Ende des Lebens. Zur Verbesserung der Lebensqualität sterbender Menschen gehört nicht nur die Linderung von körperlichen Beschwerden, sondern vor allem die Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung und bewältigung. Sie wünschen sich Schmerzkontrolle und möchten keine Last für ihr Umfeld darstellen. Die zunehmende Hinfälligkeit konfrontiert den sterbenden Menschen mit seiner Hilflosigkeit.

4 Abhängig von der Hilfe anderer zu sein und diese Hilfe auch anzunehmen, ist ein schwieriges und zuweilen schmerzliches Lernen. Die Zeit des Sterbens ist für den Sterbenden und auch für die Angehörigen oft eine Zeit der schweren Krise und Belastung. In dieser schwierigen Zeit ist es für sterbende Menschen wichtig, nicht allein zu sein und eine hilfreiche Beziehung zu haben, sei es zu Angehörigen, sei es zu ehrenamtlichen und/oder hauptamtlichen Helferinnen und Helfern. Eine solche Beziehung soll die Erfahrung des Verstandenwerdens, des Angenommenseins und der Geborgenheit geben. Idealerweise ergänzen sich Hospizarbeit und Palliativversorgung. Die Bezeichnungen und die Schwerpunkte der Einrichtungen mögen unterschiedlich sein. In allen Einrichtungen aber steht eine Sterbebegleitung im Mittelpunkt, die den betroffenen Menschen die Angst vor Schmerzen nehmen und ihnen damit auch in der letzten Lebensphase zu einem Leben in Würde verhelfen möchte. Gemeinsam mit der Palliativversorgung steht die Hospizbewegung für Sterben dürfen und für Sterbeerleichterung.

5 Hospizliche Betreuung und Begleitung, palliative Pflege und Palliativmedizin fügen sich gemeinsam zu einer Versorgung, in der verschiedene Berufsgruppen und ehrenamtlich tätige Menschen eng zusammenarbeiten. Palliativversorgung und Hospizbewegung verrichten eine gesellschaftlich notwendige Arbeit. Denn jeder Mensch sollte auch im Angesicht des Todes seinen ganz eigenen Weg gehen können. So, wie er sein Leben lang seinen eigenen Weg gegangen ist. Die menschenwürdige Sterbebegleitung ist eine sehr persönliche, aber eben auch eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie braucht Rahmenbedingungen und Strukturen, in denen sie auf Dauer erfolgreich wirken kann. Hierfür ist es notwendig, dass die zahlreichen und unterschiedlichen Ansätze und Einrichtungen im Sinne einer vernetzten Versorgung zusammenarbeiten. Der Nutzen des Versorgungsangebots für die betroffenen Menschen hängt wesentlich davon ab, dass die beteiligten Leistungserbringer kooperativ zusammen arbeiten. Im Ergebnis müssen alle hauptamtlich und ehrenamtlich Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten und unter dem Aspekt dessen, was der sterbende Mensch in der jeweiligen Situation vorrangig braucht, ein Versorgungsnetzwerk bilden.

6 Allen, die an diesem Netzwerk mitwirken und sich dafür einsetzen, möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen. Das Angebot von Hospizarbeit und Palliativversorgung hat sich in Niedersachsen in den zurückliegenden Jahren bereits sehr positiv entwickelt. Im Jahr 2005 hat die Medizinische Hochschule Hannover ein Gutachten zur Palliativversorgung in Niedersachsen veröffentlicht. Auftraggeber waren die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das Niedersächsische Sozialministerium. Ein wesentlicher Teil dieses Gutachtens behandelt den Stand der Hospiz- und Palliativversorgung in Niedersachsen bis zum Jahr 2004. Bei der Anzahl an Palliativstationen, stationären Hospizen und von den Krankenkassen geförderten ambulanten Hospizdiensten stand Niedersachsen damals bundesweit jeweils an dritter Stelle. Das war eine durchaus erfreuliche Bilanz. Das Gutachten hat aber zugleich gezeigt, dass sich auch in Niedersachsen die Palliativmedizin und die Hospizarbeit in der Vergangenheit eher unabhängig voneinander entwickelt hatten.

7 Zudem haben die Gutachter Barrieren zwischen den Bereichen Palliativmedizin und Hospizarbeit als Folge von gegenseitigen Vorbehalten festgestellt. Mehrheitlich begrüßt wurde deshalb die Idee, landesweit Palliativstützpunkte einzurichten, innerhalb derer möglichst das gesamte Angebotsspektrum von Hospizarbeit und Palliativversorgung im Sinne eines Netzwerkes besser und vor allem enger als bisher miteinander verbunden werden sollte. Das niedersächsische Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung vom März 2006, das die Landesregierung daraufhin - in enger Zusammenarbeit mit einem Expertengremium aus der Hospizarbeit und Palliativversorgung - erstellt hat, setzte daher den Schwerpunkt auf die Errichtung solcher Palliativstützpunkte als örtliche Netzwerke der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. In den Palliativstützpunkten kooperieren palliativmedizinisch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte, ambulante Palliativdienste oder Pflegedienste mit qualifiziertem Fachpersonal, ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize sowie

8 Krankenhäuser mit einer geeigneten palliativmedizinischen Infrastruktur. Zu den Angeboten der Palliativstützpunkte gehört daneben auch eine 24-Stunden-Hotline, die vor allem Hausärztinnen und Hausärzten sowie Alten- und Pflegeheimen Beratung und Hilfestellung bieten soll. Vom Jahr 2006 bis Ende 2011 förderte die Landesregierung finanziell die Errichtung von Palliativstützpunkten. Bis heute sind 37 solcher Stützpunkte entstanden (34 mit einer Errichtungsförderung). Der angestrebte flächendeckende Aufbau dieser Stützpunkte ist damit nahezu erreicht. Seit dem Jahr 2012 werden die Palliativstützpunkte zur Aufrechterhaltung der 24- Stunden-Hotline mit bis zu 5.000 Euro jährlich gefördert. Im Jahr 2009 wurde die Niedersächsische Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung (NKBHP), eine zentrale Stelle für die Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung, geschaffen. Die Einrichtung steht unter der Leitung von Prof. Hardinghaus unter Mitwirkung eines neunköpfigen Expertengremiums.

9 Die Arbeit der NKBHP erfolgt ehrenamtlich. Das Büro ist in den Räumen des Landkreises Osnabrück untergebracht, der die NKBHP zudem personell und mit Sachmitteln unterstützt. Für diesen Einsatz spreche ich allen an der NKBHP Beteiligten, insbesondere Herr Prof. Hardinghaus und dem Landkreis Osnabrück meinen Dank aus. Die Landesregierung hat im Juli 2013 eine Fortschreibung des Rahmenkonzepts vorgelegt. In dem Abschnitt Stand der Hospizarbeit und der Palliativversorgung in Niedersachsen wird deutlich, dass Niedersachsen hier im bundesweiten Vergleich weiterhin sehr gut dasteht: Derzeit haben wir in Niedersachsen rd. 130 ambulante Hospizdienste. In der Hospizarbeit sind in Niedersachsen rd. 15.000 Menschen ehrenamtlich tätig. Wir haben 26 stationäre Hospize mit rd. 250 Plätzen und zwei Kinder- und Jugendhospize. Seit Ende 2014 gibt es ein Gütesiegel für stationäre Hospize, das von der Hospiz LAG mit Projektmitteln des Landes Niedersachsen und der Klosterkammer Niedersachsen erarbeitet worden ist.

Das Hospiz-Haus Celle und das Hospiz in Osnabrück haben das Gütesiegel bereits erhalten. Zielsetzung ist, neben den grundlegenden Qualitätsmerkmalen auch die spezifische hospizliche Besonderheit der Beziehungsqualität sichtbar und prüfbar zu machen. 10 Wir haben 44 Teams, die eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erbringen, und rd. 60 Krankenhäuser, die Leistungen einer spezialisierten stationären Palliativversorgung erbringen. Ferner führen ca. 490 praktizierende Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Die positive Entwicklung in Niedersachsen spiegelt sich auch im aktuellen Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann Stiftung wieder. An diesem Faktencheck Gesundheit haben Herr Prof. Hardinghaus und Herr Prof. Schneider als Gutachter mitgewirkt. Nach dieser Auswertung liegen wir bei der Anzahl der Betten auf Palliativstationen und in stationären Hospizen bezogen auf eine Million Einwohner im Vergleich der Bundesländer auf den Plätzen acht und sieben, also im Mittelfeld. Bei der Anzahl der SAPV- Teams belegen wir den ersten und bei der Anzahl der ambulanten Hospizdienste -auch wieder jeweils bezogen auf eine Million Einwohner - den 4. Platz.

11 Auch wieder im vorderen Bereich liegen wir mit der Anzahl von Palliativmedizinerinnen und medizinern, Platz 2 bezogen auf 100.000 Einwohner. Diese guten statistischen Werte zur Versorgungssituation dürfen natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterhin Handlungsbedarf gibt. Dies hat auch die aktuelle Diskussion über die Situation der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern im Zusammenhang mit dem HPG und der Sterbehilfedebatten gezeigt. Zudem klaffen ebenfalls nach Daten der Bertelsmann Stiftung Wunsch und Wirklichkeit bei den Orten, an denen Menschen sterben möchten und tatsächlich sterben, weit auseinander. Beispielsweise möchten nur sechs Prozent der Menschen in einem Krankenhaus sterben. Tatsächlich liegt der Sterbeanteil bei 46 Prozent. 76 % möchten zu Hause sterben. Tatsächlich sterben aber lediglich 20 % daheim. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf. Allerdings muss man auch mit Bedacht ans Werk gehen. Ich beziehe mich dabei auf den Bereich der stationären Hospizversorgung.

Es ist verständlich, dass jeder Mensch, der eine stationäre Hospizversorgung benötigt, dies möglichst an seinem Wohnort oder in unmittelbarer Nähe davon in Anspruch nehmen möchte. Allerdings ist zu beachten, dass ein zu starker Ausbau der stationären Hospizversorgung die Gefahr von mangelnde Auslastung birgt, die zu einer Absenkung der Qualitätsstandards und erkennbar auch zu Fehlbelegungen führt. 12 Die Verbände der niedersächsischen Krankenkassen, die Hospiz LAG, die DGP und die NKBHP haben eine gemeinsame Empfehlung zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Niedersachsen erarbeitet. Diese Empfehlung ist später auch ein Programmpunkt in der heutigen Veranstaltung. Daher möchte ich dem nicht inhaltlich vorgreifen, aber an dieser Stelle betonen, dass ich die Zielsetzung der Empfehlung unterstütze. Insbesondere die Qualität und die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit der stationären Hospizversorgung darf durch eine mögliche Überversorgung nicht beeinträchtigt werden. Der Bund hat den bestehenden Handlungsbedarf im Gesetzgebungsverfahren zum HPG aufgegriffen. Das Gesetz hat zum Ziel durch Stärkung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu verwirklichen.

13 Alle Menschen sollen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet werden. Daher soll in der Regelversorgung eine stärkere Vernetzung von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung und eine ausgeprägtere Kooperationen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern erreicht werden. Neue und bereits bestehende Angebote sollen stärker ineinandergreifen, damit schwerkranke und sterbende Menschen entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen versorgt und betreut werden. In stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, in denen viele Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, soll die Hospizkultur und Palliativversorgung insgesamt weiter entwickelt werden. Ich möchte hier kurz die wesentlichen Maßnahmen des HPG vorstellen: a) Vertragsärztliche Versorgung Die allgemeine ambulante Palliativversorgung und die Vernetzung der unterschiedlichen Angebote in der Hospizarbeit und Palliativversorgung sollen durch Steigerung der Qualität, durch Förderung von Kooperationen der an der Versorgung Beteiligten und durch aktive Koordination der Leistungsangebote gestärkt werden.

14 Diese Aufgaben sollen maßgeblich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte übernehmen. Hierfür wird es zusätzliche Vergütungen geben, die noch zu vereinbaren sind. b) Häusliche Krankenpflege Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung muss der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege näher konkretisieren. c) Stationäre Hospize Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses von 7 % auf 9 % der monatlichen Bezugsgröße (für 2015 von 198,45 Euro auf 215,15 Euro) sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene (von 90 % auf 95 %) verbessert. Hierzu möchte ich anmerken, dass auch eine hundertprozentige Kostenübernahme durch die Krankenkassen zur Diskussion stand. Dieser Regelung kann ich durchaus einiges abgewinnen.

Allerdings gab es hierzu den klaren Wunsch auf Seiten der Verbände und Institutionen, im Hospizbereich wegen eventueller Anreize für privatgewerbliche Anbieter davon abzusehen. 15 Zukünftig sollen einheitliche Standards zu Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen für die stationäre Hospizversorgung durch die Partner der Rahmenvereinbarung auf Bundesebene vereinbart werden. Die Vereinbarung ist regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. d) Ambulante Hospizdienste Auf Initiative Niedersachsens sollen neben den Personalkosten künftig bei der Förderung ambulanter Hospizdienste auch Sachkosten angemessen berücksichtigt werden; eine zeitnahe finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist sicherzustellen. Die Höhe des Zuschusses je Leistungseinheit wird von 11 % auf 13 % der monatlichen Bezugsgröße angehoben (für 2015 von 311,85 Euro auf 368,55 Euro). Zur Verbesserung des Hospizangebotes in stationären Pflegeeinrichtungen sollen diese zukünftig mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten. Krankenhäuser sollen ambulante Hospizdienste mit Sterbebegleitungen in ihren Einrichtungen beauftragen können.

16 e) Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen kommt die Aufgabe zu, ihre Versicherten individuell bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu beraten und Hilfestellung zu geben. Dies umfasst auch allgemeine Informationen über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase (z.b. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). f) Stationäre Pflegeeinrichtungen Zur Verbesserung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird die Sterbebegleitung als Bestandteil des Versorgungsauftrags im Gesetz aufgenommen und soll in den Rahmenverträgen zur pflegerischen Versorgung ausdrücklich benannt werden. Die bestehenden Mitteilungspflichten in der vollstationären Pflege werden um Informationspflichten zur Zusammenarbeit mit Hospiz- und Palliativnetzen erweitert. Zudem können vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung anbieten.

Dies soll ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase umfassen. Dazu gehört auch, die verschiedenen Versorgungsangebote und Kooperationen mit den dafür zuständigen Leistungserbringern und Einrichtungen zu koordinieren. Das Beratungsangebot wird durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. 17 g) Krankenhäuser Krankenhäuser mit Palliativstationen oder -einheiten für die spezialisierte Palliativversorgung können künftig immer einseitig gegenüber den Kostenträgern als besondere Einrichtung die Vereinbarung krankenhausindividueller Entgelte anstelle von bundesweit kalkulierten, pauschalen Entgelten erklären. Gibt es in Krankenhäusern solche Palliativstationen oder - einheiten nicht, z.b. weil es ich um ein kleines Krankenhaus handelt, kann für die spezialisierte Palliativversorgung auch ein multiprofessionell organisierter Palliativdienst hinzugezogen werden. Dies kann ein Dienst des Krankenhauses sein oder auch ein externer Palliativdienst, der über eine Kooperationsvereinbarung eingebunden wird. Diese Option soll gefördert werden, indem es ermöglicht wird, für den Palliativdienst Zusatzentgelte zu vereinbaren.

18 Das HPG enthält somit zahlreiche Maßnahmen, um die Hospizarbeit und Palliativversorgung für die Versicherten in ihrer Häuslichkeit, in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu stärken und zu verbessern. Nach dem bisherigen Stand der Beratung im Bundesrat hat dessen Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2015 mit einem einstimmigen Beschluss empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats enthält aber auch einen Entschließungsantrag. Damit sollen gegenüber dem Bund weitere Initiativen für eine bedarfsgerechte Berücksichtigung des hospizlichen und palliativen Versorgungsangebots im pflegerischen Bereich, insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen und auch eine entsprechende Finanzierung gefordert werden. Niedersachsen hat dem Entschließungsantrag im Gesundheitsausschuss zugestimmt. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form der Bundesrat dieser Empfehlung seines Gesundheitsausschusses nachkommt.

19 Ich gehe aber davon aus, dass die Zustimmung des Bundesrats zum HPG in seiner Sitzung am Freitag dieser Woche (27.11.2015) steht und der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird. Somit wird das Gesetz zeitnah verkündet und in Kraft treten können. Wie sich diese Maßnahmen konkret auf die hospizliche Betreuung und palliativer Versorgung der niedersächsischen Versicherten und den flächendeckend guten Ausbaustand auswirken werden, wird dabei genau zu beobachten sein. Wir wollen uns aber nicht nur auf das Beobachten beschränken. Die Niedersächsische Landesregierung hat neben der Förderung für den Aufbau der Palliativstützpunkte immer wieder die Netzwerkarbeit im Hospiz und Palliativbereich in Niedersachsen finanziell unterstützt. Dies geschah über die Förderung von Projekten, die z.b. die Hospiz LAG oder die NKBHP in Kooperation mit weiteren Einrichtungen aus diesem Bereich durchgeführt haben. Das vorhin erwähnte Gütesiegel für stationäre Hospize gehört beispielsweise dazu, wie auch das Projekt Palliativ- und Hospizversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund der Uni Göttingen oder das gemeinsame Projekt der Hospizstiftung Niedersachsen und der Hospiz LAG Qualifizierung Ehrenamt.

20 Aktuell liegt dem MS ein Antrag vor, mit dem ein Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung in Niedersachsen errichtet werden soll. Dieser Konzeptentwurf geht zurück auf ein gemeinsames ebenfalls vom Land gefördertes Projekt der Hospiz LAG, der NKBHP, der DGP und des Netzwerks für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.v. (Betreuungsnetz). Mit dem Landesstützpunkt soll eine nachhaltige vernetzte Beratungs-, Informations- und Qualifizierungsstruktur aufgebaut werden. Das Leistungsangebot des Landesstützpunktes soll von den an der Hospizarbeit und Palliativversorgung Beteiligten, den Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und Verwaltung in Niedersachsen in Anspruch genommen werden können. Ziele des Landesstützpunktes sind die nachhaltige Unterstützung im Bereich der Qualifikation und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, die Stärkung der Hospizdienste für eine Ausweitung der Vernetzung und eine ausreichende Gewinnung von Ehrenamtlichen,

der Aufbau eines Beratungsangebots für Einrichtungen und Einzelpersonen im Hospiz- und Palliativbereich zur Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen auf Augenhöhe. 21 Diese bisher von der Hospiz LAG, der NKBHP und auch der DGP parallel betreuten Aufgaben zur Einbindung ehrenamtlicher Hospizarbeit sollen zukünftig zentral und abgestimmt vom Landesstützpunkt wahrgenommen werden. Die NKBHP soll dabei inhaltlich und strukturell im Landesstützpunkt aufgehen. Zur inhaltlich-fachlichen Unterstützung des Landesstützpunkts soll ein Beirat eingerichtet werden, in den auch die Expertengruppe der NKBHP überführt werden soll. Für das Jahr 2016 ist die Aufbauphase für die Struktur des Landesstützpunktes vorgesehen. Aus meiner Sicht ist dieses Konzept zu begrüßen. Es ist wichtig, dass die Netzwerkarbeit zwischen der Hospizarbeit der Ehrenamtlichen und der Palliativversorgung der Hauptamtlichen gestärkt und verfestigt wird. Es ist wichtig, dass bislang parallel bewältigte Aufgaben an einer Stelle abgestimmt erledigt und damit Doppelstrukturen abgebaut werden.

22 Der geplante Landesstützpunkt bietet hierzu die Möglichkeit. Der Förderantrag wird derzeit von MS und dem Landessozialamt geprüft. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis zum Jahresende ein positives Ergebnis haben und wir im neuen Jahr mit dem Aufbau des Landesstützpunktes starten können. Sie sehen, im Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung ist einiges in Bewegung. Nehmen Sie diesen Schwung bitte einfach weiter mit in die heutige Fachtagung! In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine fruchtbare und erkenntnisreiche Veranstaltung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!