Forderungen zur Nachbesserung am Gesetzespaket zum Energiekonzept - Energetische Sanierung von Wohnungsbauten und Ersatzneubau

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Quelle: Gliederungs-Nr: Norm:

Transkript:

Stellungnahme der DGfM e.v. zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am 27.06.2011 Forderungen zur Nachbesserung am Gesetzespaket zum Energiekonzept - Energetische Sanierung von Wohnungsbauten und Ersatzneubau Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.v. (DGfM) als Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie befürchtet wie andere Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft, der Deutsche Mieterbund und die IG BAU eine Finanzierungslücke bei der zukünftigen energetischen Gebäudesanierung von Wohnungsbauten. Deshalb werden zu diesem und weiteren Punkten folgende Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf eines Gesetzespaketes zur Energiewende in Deutschland für erforderlich gehalten: Aufstockung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung auf kurzfristig mindestens 2 Mrd. Euro jährlich sowie mittelfristige auf bis zu 5 Mrd. Euro jährlich, um die angestrebte Verdopplung der Sanierungsrate auch tatsächlich zu erreichen; Forderung einer über mehrere Jahre gesicherten Finanzierung der Etats für die KfW- Förderung des energieeffizienten und altersgerechten Bauens; Begrüßen der geplanten steuerlichen Anreize für die energetischen Gebäudesanierung, aber Aufforderung zur Modifizierung des förderfähigen Einsparniveaus sowie zur weiteren Förderung von Einzelmaßnahmen; Sofortiger Beginn der steuerlichen Förderung mit Inkrafttreten des Gesetzespakets und nicht erst zum 1. Januar 2012; Einbindung von konkreten Förderkriterien für den Ersatzneubau in die KfW-Förderung sowie bei steuerlichen Anreizen. Forderung1: Aufstockung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung Das vom Bundeskabinett am 06.06.2011 beschlossene Energiekonzept geht von jährlich 1,5 Milliarden Euro zur KfW-Förderung der energetischen Gebäudesanierung aus. Das ist ein deutlich größerer Etat als mit 936 Millionen Euro in 2011 und damit wieder ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss auf die Einschätzung diverser Experten sowie des Paktes für Klimaschutz (73 Verbände und Institutionen) verwiesen werden, die zur notwendigen Verdopplung der Sanierungsrate im Wohngebäudebestand KfW-Fördermittel von kurzfristig mindestens 2 Milliarden Euro sowie längerfristig von bis zu 5 Milliarden Euro jährlich fordern. 1

Forderung 2: Langfristig gesicherte Finanzierung der Etats für die KfW-Förderung Außerdem müssen diese Etatmittel eine langfristig gesicherte Finanzierung für die KfW- Förderung des energieeffizienten und altersgerechten Bauens darstellen, denn eine Verstetigung und damit sichere Planungsgrundlage mit diesen Fördermitteln über mehrere Jahre ist für Investoren mindestens genauso wichtig wie die Etathöhe an sich. Da die Finanzierung des Energie- und Klimafonds (EKP) aus Sicht der großen Energieerzeuger noch diskutiert wird, Einnahmen aus dem Zertifikatehandel bestenfalls geschätzt werden können und sich bereits viele potenzielle Interessenten (E-Mobilität, Windkraft-anlegen u.a.m.) für die Mittel aus dem EKP gemeldet haben, erscheint der ausschließliche Verweis der Bundesregierung auf diese Finanzierungsquelle doch recht unsicher! Forderung 3: Steuerliche Anreize ja, aber Modifizierung des förderfähigen Niveaus Insbesondere für Eigentümer und Investoren ist es erfreulich, dass die Bundesregierung künftig auch verstärkt auf steuerliche Anreize bei der Gebäudesanierung setzen will. Das ist dringend notwendig, denn bei der sehr unterschiedlichen Interessenlagen von Hauseigentümern und verschiedenen privaten sowie institutionellen Investoren im Wohnungsbau reicht die ausschließliche Orientierung auf die KfW-Förderung nicht aus, die erforderlichen Investitionen für das Erreichen der gesetzten politischen Ziele auch wirklich anzustoßen. Es wird jedoch dringend geraten, den im Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden unter 7e Erhöhte Absetzung für energetische Gebäudesanierung definierten Mindeststandard Effizienzhaus 85 (EH 85) nochmals zu überprüfen. Ein zu anspruchsvoll gewählter Mindeststandard ohne jegliche Anpassungsmöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen, die nicht gleich im ersten Schritt den vorgegebenen EH 85-Standard erreichen, kann auch verhindernd wirken und die angestrebte Breitenwirkung verfehlen. So kann für Bestandsgebäude bei Berücksichtigung traditionell bewährten Bauweisen bereits der Standard Effizienzhaus 115 (EH 115) ein ambitionierter energetischer Standard sein, der aber im Verhältnis zum EH 85 mit wesentlich geringeren Investitionen bei einem relativ hohen Energieeinsparpotenzial erreichbar ist. Nach vorliegenden Berechnungen der ARGE für zeitgemäßes Bauen e.v. in Kiel beträgt das energetische Sanierungspotential des Wohngebäudebestandes der bis 1978 errichteten Gebäude zum Beispiel für den Zielstandard Effizienzhaus 115 ein Einsparvolumen von ca. 201 MWh Endenergie sowie eine Reduzierung der CO 2 -Emission von rund 55 Mio. t pro Jahr. Es würde ein Investitionsvolumen von ca. 778 Mrd. anstoßen und einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Binnenkonjunktur leisten. Im Vergleich zu den Berechnungsergebnissen für den Zielstandard Effizienzhaus 85 fällt auf, dass das nur geringe zusätzliche Energieeinsparpotenzial (EH 115 zu EH 85) von ca. 35 MWh Endenergie pro Jahr dann nochmals Mehrinvestitionen in Höhe von etwa 233 Mrd. erforderlich macht. Demnach rentieren sich die Mehrinvestitionen in den besseren Standard (EH 85) nicht im gleichen Maße, da sich der Grad der Energieeinsparung bei den hohen Effizienzhaus-Standards deutlich abschwächt. Weiter Details dazu werden in der Anlage zu dieser Stellungnahme ausgewiesen. Forderung 4: Sofortiger Beginn der steuerlichen Förderung Der bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Beschluss zu 7e Erhöhte Absetzung für energetische Gebäudesanierung führt dazu, dass die steuerliche Förderung der Objekte erst mit Baubeginn ab dem nächsten Jahr, also ab dem 01.01.2012 einsetzt. Dies wird aber bei einem schnellen Inkrafttreten der vorbereiteten Gesetzespakete zu einem temporären Investitionsstau führen. Kein Bauherr wird dann ab Jahresmitte bis Jahresende 2011 mit dem Bau beginnen, wenn ihm so die steuerlichen Vorteile verloren gehen. 2

Forderung 5: Einbindung von konkreten Förderkriterien für den Ersatzneubau Wer heute in Wohngebäude investiert, muss sich den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels und des demografischen Wandels stellen. Umfragen und Studien haben ein erhebliches Defizit hinsichtlich der Altersgerechtigkeit bei allen Bestandsgebäuden ergeben. Danach sind nur 5 % aller Wohnungen barrierearm bzw. barrierereduziert nutzbar. Der Zuschnitt und die Grundrisse von großen Teilen des Wohngebäudebestands sind daher nicht als zukunftsfähig anzusehen, wenn nur eine reine energetische Modernisierung dieser Bestände erfolgt. Die durchschnittlichen Modernisierungskosten (Vollkostenansatz, Bruttokosten) für eine reine energetische Sanierung der Wohnungsbestände betragen gemäß der Studie Wohnungsbau in Deutschland 2011 Modernisierung oder Bestandsersatz der ARGE für zeitgemäßes Bauen Kiel bei Betrachtung des Zielstandards Effizienzhaus 115 für Ein- und Zweifamilienhäuser ca. 510 /m² Wohnfläche und für kleinere Mehrfamilienhäuser ca. 360 /m² Wohnfläche. Die Kosten für eine energetische und altersgerechte Vollsanierung (Neubaustandard nach EnEV 2009, barrierfrei ) betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 1.070,- und 1.630,- /m² Wohnfläche (69 % bis 105 % der vergleichbaren Kosten für einen Neubau) sowie für kleinere Mehrfamilienhäuser zwischen 1.550,- und 2.190,- / m² Wohnfläche. (115 % bis 162 % der. Es kann daher sehr sinnvoll sein, sowohl aus Investoren- als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht, statt einer umfassenden Vollsanierung bei diesen Bestandsgebäuden auf Ersatzneubau zu orientieren. Im Rahmen der Studie Wohnungsbau in Deutschland 2011 Modernisierung oder Bestandsersatz wurde aus bautechnischen und Kostengründen das Potenzial für den Ersatzneubau von Wohngebäuden bei ca. 2.045.000 Gebäuden mit ca. 4.080.000 Wohnungen (davon ca. 2.230.000 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäuser und ca. 1.850.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäuser) gesehen. Das Eduard Pestel Institut kommt in einer Studie vom März 2009 zu einer ähnlichen Einschätzung. Demnach wären aus rein qualitativen, bautechnischen und Kostengründen rund 4 Mio. Bestandswohnungen durch (Ersatz -)Neubauten zu ersetzen. Nicht untersucht wurde in beiden Studien die Lage dieser Bestände. Aber selbst bei der sehr vorsichtigen Annahme, das rund 50 Prozent dieser Bestandswohnungen in Schrumpfungsregionen liegen (und daher nicht mehr ersetzt werden), müssten bis zum Jahr 2050 ab sofort jährlich rund 50.000 Wohnungseinheiten aus dem Bestand nicht mehr saniert, sonder durch Ersatzneubau ersetzt werden. Für den Ersatzneubau sind daher ebenfalls Kriterien für eine geeignete KfW- Förderung bzw. für eine bewusste Einbindung in steuerliche Anreize zu entwickeln. Ganzheitliche Betrachtung erforderlich! Grundsätzlich kann eingeschätzt werden, dass die politische Zielsetzung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, wohl nur durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen erreichbar ist. Dazu gehören die Verdopplung der Sanierungsrate für den Wohnungsbestand auf mindestens 2 Prozent, der Ersatzneubau von mindestens 50.000 Wohnungseinheiten pro Jahr sowie die Steigerung des Wohnungsneubaus auf mindestens 200.000 Wohnungen pro Jahr. Dieses Bauvolumen ist aus Sicht mehrerer Verbände der Baustoff-, der Bauindustrie und des Baugewerbes leistbar. Für dieses zur Erreichung der politischen Zielsetzung erforderliche Bauvolumen müssen die notwendigen Investitionen mit Fördermaßnahmen und steuerlichen Anreizen angestoßen werden. Dabei ist auch die zweite zentrale Aufgabe, die gleichzeitig erforderliche Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung, mit zu berücksichtigen. Es gibt also mehrere gute Gründe, nochmals über eine Nachbesserung im Gesetzespaket nach zu denken. Dr. Ronald Rast Geschäftsführer DGfM e.v. Berlin, den 23.06.2011 3

Anhang zur Stellungnahme der DGfM e.v. Potentiale der energetischen Gebäudesanierung und Baukosten für Sanierungsvarianten I. Potentiale der energetischen Gebäudesanierung Einen erster Blick auf die enormen Potentiale der energetischen Gebäudesanierung ergeben folgende drei Berechnungsvarianten der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. in Kiel, die aus heutiger Sicht zunächst eine minimale (technisch sinnvolle, aber bisher nur bedingt förderfähige), eine empfehlenswerte und eine maximale (mit Förderung/steuerlichen Anreizen nach vorliegendem Gesetzentwurf) Umsetzung der Sanierungsziele im definierten Wohngebäudebestand aufzeigen: 1. Minimalvariante zur Bestimmung des energetischen Sanierungspotenzials im kleinen Wohnungsbau in Deutschland Die Betrachtung und Auswertung beziehen sich auf die bestehende, vor 1979 errichtete Wohnungsbausubstanz unter Verweis auf die im Rahmen der Studie 1 Wohnungsbau in Deutschland 2011 Modernisierung oder Bestandsersatz durchgeführten Berechnungen. Der Begriff des kleinen Wohnungsbaus wird in dieser Studie als Sammelbegriff für die Ein- und Zweifamilienhäuser und kleineren Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwölf Wohneinheiten in Deutschland verwendet. Der gesamtdeutsche Gebäudebestand mit Wohnraum im Jahr 2011 besteht aus 17.950.185 Gebäuden mit 40.057.869 Wohnungen. Der in der Studie untersuchte kleine Wohnungsbau umfasst 17.591.181 Gebäude mit 36.170.306 Wohnungen, deckt damit über 90 % aller Wohnungseinheiten in Deutschland ab. Die tatsächlichen Energieverbräuche der betrachteten Gebäude/Wohnungen bilden zusammen mit den ermittelten Modernisierungszuständen die Basis für die unten aufgeführten Ergebnisse. Der durchschnittliche Energieverbrauchskennwert in Deutschland liegt für Ein- /Zweifamilienhäuser bei 172,3 kwh/m²a und bei kleineren Mehrfamilienhäusern bei 144,8 kwh/m²a (Verbrauchswerte inkl. Warmwasser; Bezug: Gebäudenutzfläche). Für die Ermittlung der energetischen Sanierungspotenziale wurden die Bestandsbauten vor 1979 untersucht, da diese nachweislich die höchsten Energiekennwerte sowohl bei den Ein- und Zweifamilienhäusern als auch bei den kleineren Mehrfamilienhäusern aufweisen. Die ermittelten Potenziale beziehen sich ausschließlich auf Gebäude mit den Modernisierungszuständen nicht modernisiert und gering modernisiert, was rund 83% aller bis 1978 errichteten Wohnbauten betrifft. Bei den Betrachtungen unter diesem Gliederungspunkt wurde der energetische Zielstandard wie folgt definiert: Durchführung 1 Studie "Wohnungsbau in Deutschland - 2011 Modernisierung oder Bestandsersatz"; Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v.; Kiel; März 2011; Autoren: Dietmar Walberg, Astrid Holz, Timo Gniechwitz, Torsten Schulze 4

von gebäudespezifischen, adäquaten Modernisierungsmaßnahmen. Dabei dürfen die energetischen Eigenschaften der Bauteile nach Umsetzung der Maßnahmen die in Anlage 3 der EnEV2009 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betreffenden Außenbauteile nicht überschreiten". Derartige Modernisierungsmaßnahmen werden als Minimalvariante empfohlen, da sie bautechnisch sinnvoll sind und über ein verhältnismäßig gutes Kosten- Nutzen-Verhältnis verfügen. Die Kosten betragen dabei weniger als ein Drittel der Kosten für Effizienzhaussanierungen bei dennoch erheblichen energetischen Einspareffekten. Eine Förderung ist mit heutigem Stand nur teilweise im Rahmen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren als Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen möglich. Potenzial gemäß Variante Ziffer 1: Investitionsvolumen: ca. 269,7 Mrd. Einsparung Endenergie: ca. 82,6 TWh pro Jahr/ ca. 82.600 GWh pro Jahr/ ca. 82,6 Mio. MWh / ca. 82,6 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung Primärenergie: ca. 94,3 TWh pro Jahr/ ca. 94.300 GWh pro Jahr/ ca. 94,3 Mio. MWh / ca. 94,3 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung CO 2 -Emission: ca. 22,6 Mio. t pro Jahr/ ca. 22,6 Mrd. kg pro Jahr Einsparung Energiekosten: ca. 5,8 Mrd. (bei heutigen Energiepreisen) Die Zahlen beziehen sich auf ca. 8,9 Mio. Gebäude mit ca. 19 Mio. Wohnungen (vor 1979, Modernisierungszustand: nicht modernisiert und gering modernisiert ). 2. Bestimmung des energetischen Sanierungspotenzials im kleinen Wohnungsbau Deutschlands bei Zielstandard Effizienzhaus 85 (EH 85) Für die Bestimmung des Potenzials in Bezug auf den energetischen Zielstandard Effizienzhaus 85 wurden die Berechnungen analog zum Vorgehen gemäß Ziffer1 durchgeführt. Der energetischen Zielstandard Effizienzhaus 85 ist wie folgt definiert: " Diese Gebäude dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf von 85 Prozent und den Transmissionswärmeverlust von 100 Prozent der errechneten Werte für ein entsprechendes Referenzgebäude nach EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig sind die Höchstwerte nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV2009 zu beachten". Potenzial gemäß Variante EH 85: Investitionsvolumen: ca. 1,011 Bio. / ca. 1.011 Mrd. Einsparung Endenergie: ca. 236,2 TWh pro Jahr/ ca. 236.200 GWh pro Jahr/ ca. 236,2 Mio. MWh / ca. 236,2 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung Primärenergie: ca. 269,7 TWh pro Jahr/ ca. 269.700 GWh pro Jahr/ ca. 269,7 Mio. MWh / ca. 269,7 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung CO 2 -Emission: ca. 64,6 Mio. t pro Jahr/ ca. 64,6 Mrd. kg pro Jahr Einsparung Energiekosten: ca. 16,5 Mrd. pro Jahr (bei heutigen Energiepreisen) Auch diese Zahlen beziehen sich auf ca. 8,9 Mio. Gebäude mit ca. 19 Mio. Wohnungen (vor 1979, Modernisierungszustand: nicht modernisiert und gering modernisiert ). 5 Um das deutlich größere energetische Sanierungspotenzial des EH 85-Standards zu heben, ist allerdings ein Vielfaches an Investitionen (bis Faktor 5) zu Variante 1 erforderlich. Selbst bei

Vernachlässigung von Finanzierungsmodellen und zukünftigen Zins- sowie Preisentwicklungen stellt sich dieser höhere Zielstandard (EH 85) im direkten Kosten-Nutzen- Vergleich aus Investorensicht deutlich schlechter dar. Der Weg zum Erreichen des Zielstandards EH 85 sollte darüber hinaus im Hinblick auf regionale und damit verbundene bautechnische Besonderheiten so angesetzt werden, dass die ausgewiesene Förderung auf den Großteil des Gebäudebestands anwendbar ist. Bei dem momentan favorisierten Mindeststandard Effizienzhaus 85 besteht die Gefahr, dass tendenziell eher Einzelprojekte in ganz bestimmten Bereichen bzw. Regionen Deutschlands realisiert werden, aber die angestrebte Breitenwirkung verfehlt wird. Beispielsweise wäre das Erreichen des jetzt vorgesehenen Fördermindeststandards EH 85 für ältere Bestandsgebäude, bei denen regional typische, zweischalig Außenwandkonstruktion im Ursprung erhalten bleiben sollen, weitestgehend ausgeschlossen. So kann für Bestandsgebäude bei Berücksichtigung traditionell bewährten Bauweisen bereits der energetische Standard Effizienzhaus 115 ein ambitionierter Standard sein, der aber im Verhältnis zum Standard EH 85 mit wesentlich geringeren Investitionen bei einem relativ hohen Energieeinsparpotenzial erreichbar ist. 3. Bestimmung des energetischen Sanierungspotenzials im kleinen Wohnungsbau Deutschlands beim Zielstandard Effizienzhaus 115 (EH 115) Für die Bestimmung des Potenzials in Bezug auf den empfohlenen energetischen Zielstandard Effizienzhaus 115 wurden die Berechnungen analog den bisher vorgestellten Varianten (Minimalvariante und Zielstandard Effizienzhaus 85 ) durchgeführt. Potenzial gemäß der empfohlenen Variante EH 115: Investitionsvolumen: ca. 778,1 Mrd. Einsparung Endenergie: ca. 201,4 TWh pro Jahr/ ca. 201.400 GWh pro Jahr/ ca. 201,4 Mio. MWh / ca. 201,4 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung Primärenergie: ca. 229,9 TWh pro Jahr/ ca. 229.900 GWh pro Jahr/ ca. 229,9 Mio. MWh / ca. 229,9 Mrd. kwh pro Jahr Einsparung CO 2 -Emission: ca. 55,1 Mio. t pro Jahr/ ca. 55,1 Mrd. kg pro Jahr Einsparung Energiekosten: ca. 14,1 Mrd. pro Jahr (bei heutigen Energiepreisen) Die Zahlen beziehen sich wieder auf ca. 8,9 Mio. Gebäude mit ca. 19 Mio. Wohnungen (vor 1979, Modernisierungszustand: nicht modernisiert und gering modernisiert ). Im Vergleich zu den Ergebnissen beim Effizienzhaus 85 fällt besonders auf, dass das geringe zusätzliche Energieeinsparpotenzial (EH 115 auf EH 85) in Höhe von 34,8 Mrd. kwh pro Jahr Mehrinvestitionen in Höhe von 232,9 Mrd. erforderlich macht. Demnach rentieren sich die Mehrinvestitionen in den noch besseren Standard (EH 85) nicht im gleichen Maße, da sich der Grad der Energieeinsparungen bei den hohen Effizienzhaus-Standards deutlich abschwächt. II. Baukosten für Sanierungsvarianten Die Studie Wohnungsbau in Deutschland 2011 Modernisierung oder Bestandsersatz der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. weist für unterschiedliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen neben den bereits aufgezeigten Durchschnittskosten für eine energetische 6

Sanierung mit Zielstandard Effizienzhaus 115 folgende weitere Kostenspannen aus, die sich an der Erreichung des energetischen Neubaustandards nach EnEV 2009 orientieren : Energetische Modernisierung nach EnEV 2009 Die Kostenspanne für eine rein energetische Modernisierung ohne weitere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen (Ausgangslage: nicht modernisiert) auf den energetischen Neubaustandard nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 ) beträgt für: Ein-/Zweifamilienhäuser zwischen 490,- und 790,- / m² Wohnfläche (32 % bis 51 % der Kleinere Mehrfamilienhäuser zwischen 400,- und 530,- / m² Wohnfläche (30 % bis 39 % der Energetische Modernisierung und weitere Sanierungsmaßnahmen Die Kosten für Teilmodernisierungen, die die Energetische Modernisierung, (Neubaustandard nach EnEV 2009 ), eine Heizungssanierung, die Balkonnachrüstung oder -sanierung o.ä. und die Sanierung der Elektroinstallation ohne weitere Umbaumaßnahmen beinhalten, betragen im Mittel für Ein-/Zweifamilienhäuser zwischen 550,- und 870,- / m² Wohnfläche (36 % bis 56 % der Kleinere Mehrfamilienhäuser zwischen 510,- und 690,- / m² Wohnfläche (38 % bis 51 % der Energetische und barrierearme Vollmodernisierung Die Kostenspanne für eine energetische Modernisierung (Neubaustandard nach EnEV 2009 ) in Verbindung mit einer Grundrissanpassung mittleren Umfangs im Sinne einer weitgehenden Reduktion von Barrieren und generationengerechter Anpassung an den Wohnbedarf (Vollmodernisierung barrierearm) beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 810,- und 1.280,- /m² Wohnfläche. (52 % bis 83 % der Kleinere Mehrfamilienhäuser zwischen 1.140,- und 1.610,- / m² Wohnfläche. (84 % bis 119 % der Energetische und barrierefreie Vollmodernisierung Die Kostenspanne für eine energetische Modernisierung (Neubaustandard nach EnEV 2009 ) in Verbindung mit einer Grundrissanpassung größeren Umfangs im Sinne eines weitgehenden Abbaus von Barrieren, Anpassung an den Wohnbedarf und der Grundrisserweiterung schmaler Kubaturen bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnraumerweiterung oder Nutzungsteilung bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Vollmodernisierung barrierefrei zuzüglich Wohnraumerweiterung bei E/ZFH) beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 1.070,- und 1.630,- /m² Wohnfläche. (69 % bis 105 % der Kleinere Mehrfamilienhäuser zwischen 1.550,- und 2.190,- / m² Wohnfläche. (115 % bis 162 % der. 7