EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN SCHULORDNUNG FÜR DIE SCHULEN VON NUNNINGEN

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Transkript:

EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN SCHULORDNUNG FÜR DIE SCHULEN VON NUNNINGEN

1. Allgemeines 1.1 Formulierung Die Schulordnung verzichtet aus Gründen der Vereinfachung auf Doppelformulierungen der männlichen und weiblichen Formen. Selbstverständlich gelten alle Formulierungen gleichberechtigt für beide Geschlechter. 1.2 Verantwortlichkeit Der Gemeinderat ist zuständig für die Schulhäuser, die Turnhallen, den Kindergarten und das zugehörige Areal. Die Aufgaben des Hauswartes sind in einem separaten Dienstreglement umschrieben. Die hier in Bezug auf den Hauswart gemachten Feststellungen haben ergänzenden Charakter. Der Gemeinderat erlässt auf Antrag der Schulkommission, bzw. der Lehrerschaft die Schulordnung. 1.3 Zweck Diese für die Schulhäuser und den Kindergarten erlassene Schulordnung dient dem Erhalt der Gebäulichkeiten, Anlagen, Mobilien und des Umgebungsareals und gewährleistet einen optimalen Schulbetrieb. Sie verhilft zu einem gegenseitig rücksichtsvollen Verhalten aller am Schulbetrieb beteiligten Personen. 1.4 Geltungsbereich Diese Schulordnung gilt für die Schüler der Primar-, Bezirks- und Kreisschulen Gilgenberg sowie für sämtliche Benützer unserer Schulanlagen. Die Anwendung erfolgt sinngemäss auch für die Besucher des Kindergartens. 1.5 Durchsetzung Die Durchsetzung der in dieser Schulordnung enthaltenen Bestimmungen obliegt den Schulkommissionen (Primarschul- und Kreisschulkommission). Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Schulvorsteher, die Lehrerschaft, den Hauswart und die zuständigen Schulkommissionen kontrolliert. 1.6 Schulvorsteher Der Schulvorsteher für die Primarschule und den Kindergarten wird durch die Lehrerkonferenz bestimmt. Für die Kreisschule wird er auf Antrag der Kreisschulkommission durch die Delegiertenversammlung gewählt. 2. Schulbetrieb 2.1 Öffnung und Schliessung Die Schulhäuser werden durch eine Lehrperson, den Hauswart oder dessen Stellvertreter geöffnet und geschlossen. 2.2 Aufenthalt Die Schüler betreten das Schulhaus, bzw. die Turnhallen und Vorräume frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. 2.3 Schulschluss Vor dem Verlassen des Schulzimmers nach Schulschluss wird auf Ordnung geachtet. Zusätzlich werden an den Reinigungstagen die Stühle auf die Pulte gestellt, damit dem Hauswart die Reinigung erleichtert wird. Seite 2/7

2.4 Zwischenstunden Zimmerwechsel Während Zwischenstunden oder beim Wechsel des Unterrichtszimmers während der Schulstunde sowie späterem Schulbeginn verhalten sich die Schüler ruhig, damit die anderen Klassen beim Unterricht nicht gestört werden. 2.5 Schulfreie Zeit Der Aufenthalt in den Schulhäusern und den Turnhallen in der ganzen schulfreien Zeit ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Lehrerschaft gestattet. 3. Verhalten während dem Schulbetrieb 3.1 Schulregeln Die internen Regeln der Lehrerschaft, welche das Verhalten der Schüler während des gesamten Schulbetriebes zusätzlich zur Schulordnung regeln, sind separat festgehalten und bilden einen erweiterten Bestandteil dieser Schulordnung. 3.2 Ruhezonen, Sicherheit Die Ruhezonen sind unbedingt zu beachten. Im Weiteren gilt in den Gängen aller Schulhäuser und Turnhallen ein Ballspielverbot. Rollschuhe, Inline-Skates und dergleichen sind zur Wahrung der Ruhe und auch aus Sicherheitsgründen beim Betreten der Schulhäuser und Turnhallen (beim Eingang) auszuziehen. 4. Pausenordnung und Pausenaufsicht 4.1 Aufenthalt Die Schüler verlassen das Schulzimmer während der grossen Pause. Bei trockenem Wetter halten sie sich auf dem Pausenplatz auf, andernfalls gelten die Anweisungen der Lehrerschaft. Bestimmt der Lehrer für seine Klasse ausnahmsweise etwas anderes, beaufsichtigt er seine Schüler. Die Spielplätze können bei sehr schlechten Wetterverhältnissen durch den Hauswart, in Absprache mit den Schulvorstehern, gesperrt werden. 4.2 Verlassen des Schulareals Das Schulareal gemäss Situationsplan darf in den Pausen nicht verlassen werden. Insbesondere ist der Besuch der Einkaufsläden und Restaurants verboten. 4.3 Aufsicht Lehrerschaft Die Aufsicht obliegt der Lehrerschaft und erfolgt auf dem ganzen Schulareal. Die Lehrerschaft bestimmt turnusgemäss die Lehrkräfte, die jeweils mit der Aufsicht betreut sind. Ein Aufsichtsplan ist an der Infowand anzubringen. 4.4 Aufsicht Hauswart Gemäss dem Dienstreglement für den hauptamtlichen Hauswart, unterstützt dieser bei Bedarf und nach Anordnung der Lehrerschaft die Pausenaufsicht und kontrolliert die Ordnung auf dem Schulareal. 4.5. Verstösse Grobe Verstösse gegen die Schulordnung, sowie auffallend negatives Verhalten auf dem Pausenplatz sind der entsprechenden Klassenlehrkraft oder dem entsprechenden Schulvorsteher mitzuteilen. Bei gravierenden Vorkommnissen ist die zuständige Schulkommission zu informieren. 4.6 Lüften der Unterrichtsräume Die Unterrichtsräume sind regelmässig zu lüften. Seite 3/7

5. Schulweg 5.1 Grundsatz Der Schulweg ist grundsätzlich zu Fuss zurückzulegen. 5.2 Fahrzeuge Aus Sicherheitsgründen lehnen Lehrerschaft, Schul- und Gemeindebehörden den Gebrauch jeglicher Verkehrsmittel und Fahrzeuge (Mofa, Fahrräder, Rollschuhe, Rollbrett, Miniscooter und dergleichen) ausdrücklich ab. 5.3 Verantwortung Die Benutzung von Verkehrsmitteln aller Art unterliegt ausdrücklich der Verantwortung der Eltern. Lehrerschaft, Schulund Gemeindebehörden lehnen bei Unfällen jegliche Verantwortung ab. 5.4 Abstellen der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Der Pausenplatz ist während der Schulzeit grundsätzlich für seine Bestimmung freizuhalten. Für beschädigte oder gestohlene Fahrzeuge übernehmen die Gemeinde- bzw. Schulbehörden und die Lehrerschaft keinerlei Haftung. Das Abstellen sämtlicher Verkehrsmittel (insbesondere Rollbretter und Miniscooter) innerhalb der Schulhäuser ist nicht gestattet. 5.5 Mofa Die Anreise mit dem Mofa ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Bewilligung erteilt der Schulvorsteher. 5.6 Schulbus Der Schulbus ist für die berechtigten Schüler kostenlos. Abonnemente müssen immer mitgetragen und auf Verlangen vorgewiesen werden. Andere Fahrgäste im Bus dürfen nicht belästigt werden. An den Schulbushaltestellen haben sich die Schüler anständig zu benehmen. Sachbeschädigungen und Belästigungen sind dem Schulvorsteher und dem Schulkommissionspräsidenten zu melden. Abfälle gehören auch an den Haltestellen nicht auf den Boden. 5.7 Kindergartenkinder Kindergartenkinder tragen auf dem Schulweg immer einen gut sichtbaren, reflektierenden Leuchtstreifen. 6. Verhalten auf dem Schulareal 6.1 Allgemeines Von allen Schülern wird ein korrektes und anständiges Verhalten untereinander und gegenüber erwachsenen Personen erwartet. Zu Gebäuden und Einrichtungen ist stets Sorge zu tragen. 6.2 Rauchen, Alkohol und Drogen Das Rauchen und das Konsumieren von Alkohol sowie Drogen ist auf dem ganzen Schulareal strikte verboten. Ein Verstoss gegen diese Regel wird in jedem Fall den entsprechenden Eltern schriftlich mitgeteilt. In sämtlichen Schulgebäuden gilt für alle ein generelles Rauchverbot. Ausnahme: Bewilligte Festanlässe ausserhalb der Schulzeit. Seite 4/7

6.3 Abfälle Abfälle jeglicher Art, inklusive Kaugummi, gehören in die vorhandenen Abfallkörbe. 6.4 Pflanzungen Die Pflanzungen um und in den Schulhäusern dürfen weder betreten noch sonst wie beschädigt werden. 6.5 Ein- und Aussteigen durch Fenster Das Ein- und Aussteigen durch die Fenster ist untersagt. 6.6 Flachdächer Sämtliche Flachdächer dürfen von Schülern unter keinen Umständen betreten werden. Bei Bedarf ist der Hauswart beizuziehen. 6.7 Ruheordnung Zur Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr und abends ab 21.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr soll auf dem Schulareal Ruhe herrschen. Ausnahmen bilden die Vereinsaktivitäten sowie bewilligte Festanlässe. 6.8 Waffen und andere gefährliche Gegenstände 6.9 Fahrzeuge auf dem Schulareal Waffen jeglicher Art und andere Gegenstände, welche eine Gefahr für andere Schüler und Lehrkräfte darstellen könnten (Steinschleudern, Schlagringe, Keulen, etc.), dürfen auf dem Schulareal weder mitgeführt noch aufbewahrt werden. Solche Gegenstände werden vom Hauswart und der Lehrerschaft eingezogen. Über eine Rückgabe der Gegenstände wird nach Art des Gegenstandes entschieden. Während der Schulzeit und insbesondere in den Pausen gilt auf dem Schulareal für alle Fahrzeuge ein allgemeines Fahrverbot (signalisiert). 7. Hygiene 7.1 Hausschuhe Vor dem Eintritt ins Schulhaus sind verschmutzte Schuhe zu reinigen. In allen Unterrichtsräumen tragen die Schüler Hausschuhe. Nach der Schule werden diese vor dem Klassenzimmer ordentlich deponiert. 7.2 Toiletten In den Toiletten ist auf besondere Reinlichkeit zu achten. Sie dürfen nicht als Aufenthaltsräume benützt werden. Es ist ferner nicht gestattet, feste Gegenstände und Abfälle in die Klosetts zu werfen. Toiletten- und Handreinigungspapier darf nicht verschwendet werden. Die Lehrerschaft kontrolliert periodisch die Toiletten- und Duschanlagen. 8. Energie und Schulmaterial 8.1 Strom, Licht und Wasser 8.2 Schulmaterial / Verbrauchsmaterial Mit Strom, Licht und Wasser ist sparsam umzugehen. Das Licht muss nach Schulschluss gelöscht, die Wasserhahnen nach Gebrauch ganz zugedreht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Fenster nach Unterrichtsende geschlossen sind. Die Lehrerschaft bestimmt den Umfang des Schulmaterials, das den Kindern abgegeben wird. Mit Verbrauchsmaterial ist sparsam Seite 5/7

umzugehen. Schulmaterial wie Bücher und dergleichen, das leihweise an die Schüler abgegeben wird, ist sorgfältig zu behandeln. Die Lehrerschaft überwacht die Rückgabe. 8.3 Umweltbewusstsein Alle am Schulbetrieb Beteiligten sind anzuhalten, das Umweltbewusstsein generell zu pflegen und entsprechende Verbesserungsvorschläge an die jeweilige Schulkommission weiterzuleiten. 9. Turnhallen 9.1 Schuhwerk Die Turnhallen dürfen nur mit geeigneten Hallenturnschuhen, mit Pantoffeln oder barfuss betreten werden. 9.2 Verlassen der Turnhalle Turnhallen, Duschen und Ankleideräume sind in tadellosem Zustand zu verlassen. Die Kontrolle erfolgt durch die Lehrerschaft nach beendeter Lektion. Im übrigen gilt das besondere Benutzungsreglement der Hofackerhalle. 10. Bewilligung für Schulhausbenutzung, Zimmerzuteilung 10.1 Erlaubnis für Aussenstehende 10.2 Zuteilung der Unterrichtsräume Die Erlaubnis zur einmaligen oder periodischen Benutzung von Schulräumen durch Aussenstehende erteilt die zuständige Schulkommission auf Antrag der Schulvorsteher. Die Lehrerschaft und der Hauswart sind rechtzeitig zu orientieren. Zuständig für die Zuteilung der Unterrichtsräume an Lehrkräfte ist die Primarschulkommission, bzw. die Kreisschulkommission. 11. Haftung bei Schäden und Unfällen 11.1 Unfälle Bei Unfällen sind privatrechtliche Versicherungen zuständig. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung ab. 11.2 Mutwillige Beschädigungen 11.3 Persönliches Eigentum Werden Anlagen, Einrichtungen oder Schulmaterialien mutwillig beschädigt oder beschmiert, haftet der Verursacher, bzw. seine Eltern oder sein gesetzlicher Vertreter. Schule oder Gemeinde übernehmen keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen von persönlichem Eigentum, wie Kleidern, Schuhen oder Schulmaterialien etc. Bei Diebstählen oder Beschädigungen durch Streiche, haftet vollumfänglich der Verursacher. 11.4 Fundgegenstände Fundgegenstände sind umgehend beim Hauswart oder der Lehrerschaft abzugeben, bzw. abzuholen. Die gesammelten Fundgegenstände werden periodisch ausgestellt. Sie dürfen frühestens nach 6 Monaten entsorgt werden. 12. Verstösse gegen die Schulordnung 12.1 Meldung Verstösse der Schüler gegen die Schulordnung, bzw. die Schulregeln sind der Klassenlehrkraft zu melden. Bei schweren Verstössen ist zudem der Schulvorsteher zu informieren. Seite 6/7

12.2 Weiterleitung an Schulkommission 12.3 Sanktionen Lehrerschaft Bei groben oder wiederholten Verstössen ist eine Meldung an den zuständigen Schulpräsidenten zu erstatten. Fehlbare, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, können von der entsprechenden Schulkommission zur Aussprache vorgeladen werden. Die Ahndung, bzw. Bestrafung von Verstössen obliegt der Lehrerschaft, dem Schulvorsteher und in schwerwiegenden Fällen der Schulkommission. Sie erfolgt nach einem Sanktionenkatalog, der von der Lehrerkonferenz vereinbart ist, bzw. nach dem kantonalen Schulgesetz. Die Eltern sind über das Vergehen zu informieren. 12.4 Hauswart Der Hauswart darf im Rahmen seines Dienstreglements Einfluss auf Fehlbare nehmen und diese ermahnen. Er darf aber keinerlei Sanktionen oder Strafen anwenden. Er meldet Beobachtungen bezüglich unkorrektem Verhalten der Schüler der entsprechenden Klassenlehrkraft oder dem Schulvorsteher, welche die weiteren Massnahmen einleiten. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Ausnahmen Die Lehrerschaft kann Ausnahmen von der Schulordnung in Verbindung mit dem Schulvorsteher und den Kommissionen bewilligen lassen. 13.2 Gültigkeit Diese Verordnung gilt ab 1. Januar 2006. Änderungen können jederzeit beantragt werden, sind aber von der Primarschulkommission Nunningen sowie von der Kreisschulkommission Gilgenberg gutzuheissen und vom Gemeinderat Nunningen zu genehmigen. 13.3 Bekanntgabe an Klassen Jede Lehrkraft gibt zu Beginn des Schuljahres ihrer Klasse die Schulordnung bekannt. Der 1. Klasse, sowie den neu eintretenden Schülern wird die Schulordnung schriftlich abgegeben. Die vorliegende Schulordnung ersetzt diejenige vom 27.05.2002. Nunningen, 26.09.2005 Für den Gemeinderat Nunningen Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Für die Primarschule Nunningen Die Vorsteherin Für die Kreisschule Nunningen Der Vorsteher Für die Primarschulkommission Nunningen Der Präsident Für die Kreisschulkommission Gilgenberg Der Präsident Seite 7/7