SCHULORDNUNG DER SCHULE ENTFELDEN VERSION 4 GÜLTIG PER 1. JANUAR 2016
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- Uwe Heintze
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1 SCHULORDNUNG DER SCHULE ENTFELDEN VERSION 4 GÜLTIG PER 1. JANUAR
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3 LIEBE ELTERN Sie halten die Schulordnung der Schule Entfelden in den Händen. Diese gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Schule Entfelden, vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarstufe 1. Die Schulleitung kann ergänzende Bestimmungen für ihr Schulhaus festlegen. Die Schulordnung ist ein Leitfaden, welcher das Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an der Schule Entfelden organisieren soll. Sie basiert auf dem Leitbild der Schule Entfelden. Um auf diesen Zusammenhang hinzuweisen, haben wir jedem Kapitel einen Ausschnitt aus dem Leit - bild zugeordnet. De Schulpflege hat diese Schulordnung per erlassen. Sie stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des aargauischen Schulgesetzes. Wir möchten Sie bitten, die Schulordnung mit Ihren Kindern zu besprechen und sie darauf aufmerksam zu machen, diese einzuhalten. Wir sind überzeugt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule eine wichtige Basis für eine gute und erfolgreiche Schule und zum Wohl aller Kinder ist. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mitarbeit. Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege der Schule Entfelden 3
4 «DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN ELTERN UND SCHULE UNTERSTÜTZT DEN SCHULISCHEN ERFOLG UND DAS WOHLBEFINDEN DES KINDES.» Aus dem Leitbild der Schule Entfelden
5 INHALT SEITE KONTAKT SCHULE - ELTERNHAUS 6 SCHULWEG UND AUFENTHALT IN DER SCHULE 7 UNTERRICHTSAUSFALL, ABSENZEN, 9 URLAUB UND DISPENSATIONEN 9 DISZIPLINARMASSNAHMEN 10 SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNG 11 5
6 1 KONTAKT SCHULE ELTERNHAUS 1.1 KOMMUNIKATIONSWEGE BEI PROBLEMEN Wir bitten die Eltern, alle Probleme, welche den Unterricht, die Schülerinnen und Schüler oder die Lehrpersonen betreffen, rasch und direkt mit der involvierten Lehrperson zu besprechen. Wo keine Lösung erarbeitet werden kann, wird die Schulleitung hinzugezogen. In letzter Instanz ist die Schulpflege zuständig. 1.2 ELTERNGESPRÄCHE Elterngespräche erfolgen nach Absprache auf Wunsch der Eltern und auf Einladung der zuständigen Lehrperson. 1.3 ELTERNANLÄSSE Die Klassenlehrpersonen führen jährlich einen Elternanlass durch, z.b. einen Elternabend oder ähnliche Formen der Zusammenkunft. Im Sinne der konstruktiven und wertschätzenden Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist eine regelmässige Teilnahme der Eltern sehr erwünscht. 1.4 SCHULBESUCHE Die offiziellen Besuchstage der Kreisschule Entfelden finden jeweils im Frühjahr statt. Während des Schuljahres können die Eltern den Unterricht ihrer Kinder grundsätzlich jederzeit besuchen. Eine Voranmeldung wird empfohlen und ist erwünscht. «DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN SCHULE UND ELTERNHAUS IST TRANSPARENT.» Aus dem Leitbild der Schule Entfelden 6
7 2 SCHULWEG UND AUFENTHALT IN DER SCHULE 2.1 SCHULWEG Wie die Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, liegt grund sätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Kinder bis und mit 3. Klasse der Primarschule nicht mit dem Velo zur Schule fahren zu lassen. Der Schulweg zu Fuss bietet die Möglichkeit sozialer Kontakte und viel fältiger Beobach tungen, welche für die Kinder sehr wertvoll sein können. Im Sinne der Gesundheitsförderung, der Sicherheit auf dem Schulareal und der Ökologie bitten wir Sie, Ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. 2.2 UNTERRICHTSBEGINN UND PAUSE Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus und die Turnhalle beim ersten Läuten. Der Unterricht beginnt beim zweiten Läuten (Kindergarten gemäss Stundenplan). Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die Pause grundsätzlich draussen an der frischen Luft. Während der Pausen darf das Schulareal nicht verlassen werden. Die Grenze des Areals ist auf den Zugangswegen farbig markiert. Während der Pausen führen die Lehrperso nen Aufsicht. Aggressive Sprache und übertriebene Ver haltensweisen werden nicht geduldet. Es ist erlaubt, sich während der Unterrichtszeiten auf dem Schul areal auf zuhalten. Der Unterricht darf dadurch jedoch nicht gestört werden. 2.3 PAUSENVERPFLEGUNG Bitte sorgen Sie für eine gesunde Pausenverpflegung Ihrer Kinder: Vermeiden Sie es möglichst, Süssigkeiten und Süssgetränke mitzugeben. Als Beitrag zu einer umweltbewussten Erziehung verwenden Sie bitte wann immer möglich wiederverwendbare Behälter und Flaschen. 2.4 SPORT (TURNEN UND SCHWIMMEN) Die Schülerinnen und Schüler tragen im Sportunterricht adäquate Turnkleidung. Turnschuhe mit abfärbenden Sohlen sind in den Hallen nicht gestattet. Das im Rahmen des Sportunterrichts stattfindende Schwimmen ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. 7
8 2.5 KLEIDUNG Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder angemessen gekleidet zur Schule kommen. Im Sinne der Wertschätzung und der Vorbereitung auf die Berufswelt erwarten wir, dass z.b. auf bauchfreie Tops, Hotpants sowie Trainerhosen ausserhalb des Sportunterrichtes verzichtet wird. «DIE ELTERN KÜMMERN SICH UM DIE BETREUUNG IHRER KINDER UND NEHMEN IHRE ERZIEHERISCHE VERANTWORTUNG WAHR.» Aus dem Leitbild der Schule Entfelden 8
9 3 UNTERRICHTSAUSFALL, ABSENZEN, URLAUB UND DISPENSATIONEN 3.1 UNTERRICHTSAUSFALL, STUNDENPLANÄNDERUNGEN Die Eltern werden rechtzeitig über Stundenplan änderungen und spezielle Anlässe informiert. Bei kurzfristigen Ausfällen gelten schulhausinterne Regelungen. 3.2 ABSENZEN Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu regelmässigem und pünkt li - chem Schulbesuch anzuhalten. Hierzu zählen auch besondere Unterrichtsformen und Lager. Bei Absenzen der Kinder muss die Schule informiert werden: Bitte beachten Sie die schulhausinternen Regelungen. Auf Verlangen haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Schul pflege kann bei unentschuldigten Absenzen Bussen aus sprechen. 3.3 ARZTBESUCHE Arztbesuche haben in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit statt - zufinden. 3.4 URLAUB 38 des Schulgesetzes des Kantons Aargau gestattet jedem Kind, einen Halbtag pro Quartal der Schule fernzubleiben. Dafür braucht es keine Entschuldigung. Die Eltern informieren die Lehrpersonen zwei Arbeitstage vor Urlaubsantritt. Diese Halbtage dürfen auch kumuliert am Stück innerhalb des Schuljahres bezogen werden. Für längere Urlaubsgesuche konsultieren Sie bitte unsere Website unter A Z, U wie Urlaub, oder lassen Sie sich von der Lehrperson oder der Schulleitung beraten. 3.5 DISPENSATIONEN Begründete Dispensationsgesuche sind an die Schulleitung zu richten. 9
10 4 DISZIPLINARMASSNAHMEN (REGELN UND VERSTÖSSE) 4.1 VERSTOSS GEGEN DIE REGELN Bei Verstössen gegen die Schulordnung und/oder bei klar auftretenden Konflikten während der Schulzeit schreiten die betroffenen Lehrpersonen ein. Bei Bedarf und je nach Ausmass des Falles wird die Schulsozialarbeit, die Schulleitung und wenn nötig die Schulpflege beigezogen, um über adäquate Massnahmen zu befinden. 4.2 RAUCHEN UND ALKOHOL Rauchen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen. 4.3 WAFFEN Waffen (Stell- und Schmetterlingsmesser, Gotcha- und Luftpistolen, starke Laserpointer u. ä.) werden auf dem Schulareal nicht geduldet. Bei Missachtung des Verbotes werden die Waffen eingezogen und bei Bedarf die Polizei verständigt. 4.4 HANDYS UND ANDERE ELEKTRONISCHE GERÄTE Handys und andere elektronische Geräte (z. B. MP3-Player) sind im Schulhaus und während des Unterrichts auszuschalten und zu versorgen. Bei Missachtung werden die Geräte vorübergehend eingezogen. «DIE SCHULE TRIFFT VEREINBARUNGEN MIT DEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN UND SORGT ZUSAMMEN MIT ALLEN ERZIEHUNGSVER- ANTWORT LICHEN FÜR DEREN EINHALTUNG.» Aus dem Leitbild der Schule Entfelden 10
11 5 SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND VERSICHERUNG 5.1 SORGFALTSPFLICHT DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu Lehrmitteln, Schulmobiliar, Gebäude und Umgebung Sorge zu tragen. Mutwillig ver ursachte Schäden sowie verlorenes Schulmaterial können den Eltern in Rechnung gestellt werden. 5.2 HAFTUNG Die Schule haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenstände. 5.3 UNFALLVERSICHERUNG Die Versicherung (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse) ist grundsätzlich Sache der Eltern. «DIE MENSCHEN AN UNSERER SCHULE LEBEN DIE WERTSCHÄTZUNG FÜR MENSCH, NATUR UND SACHEN VOR.» Aus dem Leitbild der Schule Entfelden KONTAKT Schule Entfelden Isegüetlistrasse Oberentfelden Telefon , Schule Entfelden 11
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