Kommentar für Schulleitungen zur PP-Präsentation Teil B. Elternbildung. Eltern und Schule arbeiten zusammen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommentar für Schulleitungen zur PP-Präsentation Teil B. Elternbildung. Eltern und Schule arbeiten zusammen"

Transkript

1 Kommentar für Schulleitungen zur PP-Präsentation Teil B Elternbildung Eltern und Schule arbeiten zusammen

2 Impressum Herausgeberin Text Redaktion Gestaltung Illustration Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Kellerstrasse Luzern Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe Josy Jurt, Beauftragte Primarschule Marianne Iten Reflector Visuelle Gestaltung GmbH, Luzern Hund & Hut, Tom Frey, Emmenbrücke 1. August _78470 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 2/19

3 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 3/19

4 Textfeld oben rechts Ab Folie 2 geben Sie im Textfeld den Namen der Schule ein. Mit den Tastenkombinationen Ctrl+C und Ctrl+V können Sie den Namen auf allen weiteren Folien einfügen. Weitere Informationen und Bestellung Flyer: > Stichworte A-Z: Elternbildung Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 4/19

5 Titel und Wabenmuster sprechen eigentlich für sich Im Zentrum aller Erziehungs- und Bildungsbemühungen steht das einzelne Kind (grüne Wabe). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und verschiedene Personen der Schule erfüllen gemeinsam den Bildungsauftrag während der Volksschulzeit des Kindes (blaue Waben). Neben den Eltern und der Volksschule wirkt das sozio-kulturelle Umfeld ebenfalls bildend und erziehend (weisse Waben): Musikschule, Vereine, Kirche, Freizeitangebote etc. Alle Waben zusammen bilden ein tragfähiges Bildungs- und Erziehungssystem. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 5/19

6 Illustrationen Der Illustrator Tom Frey versinnbildlicht mit Darstellungen verschiedener wertvoller Pflanzen die Vielfalt und den Reichtum von Kindern, die von Eltern und Lehrpersonen gemeinsam in ihrer Entwicklung gefördert werden. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 6/19

7 Konstruktive Verhaltensweisen für eine gute und gelingende Diskussionskultur offen kommunizieren Unklarheiten ansprechen Fragen sachlich stellen Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 7/19

8 Beispiele für regelmässige Informationen und Beratungen Zustellung des Stundenplans wichtige Termine im Schuljahr Schulveranstaltungen, Projekte Lehrpersonenwechsel Unterrichtsbesuche Tagesstrukturen verbindliche Beurteilungsgespräche Beratungsgespräche auf Wunsch der Eltern diverse Flyer der Dienststelle Volksschulbildung: Informationen für Eltern Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 8/19

9 Erziehungspflicht Sie wertschätzen, fördern und fordern ihr Kind. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind ausgeruht und verpflegt in die Schule geht. Sie sorgen zu Hause für geeignete Lernbedingungen. Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der Schulleitung Sie nehmen an den obligatorischen Beurteilungsgesprächen und Elternveranstaltungen teil. Sie unterstützen ihr Kind bei der Einhaltung der Schulregeln. Informationspflicht Sie informieren die Klassenlehrperson über gesundheitliche Probleme, die ihr Kind in seiner Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Schulweg Der Schulweg ist die Strecke von zuhause bis zur Schule. Die Eltern sind zuständig für die Aufsicht und tragen die Verantwortung. Sie entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt: zu Fuss, mit dem Velo, mit dem Bus. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Elternrechte & -pflichten, unter dem Titel Schulweg das Dokument Schulweg und Weg zu schulischen Angeboten: Sicherheit und Verantwortung. Elterninformation Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 9/19

10 Dispensationen und Jokertage Für Dispensationen vom Unterricht müssen Eltern ein begründetes Gesuch einreichen: a. für Dispensationen bis zu drei Tagen bei der Klassenlehrperson b. für längere Dispensationen bei der Schulleitung Die Schulpflege der Schulgemeinde kann sog. Jokertage einrichten: Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während höchstens vier Halbtagen pro Schuljahr fernbleiben, ohne ein Dispensationsgesuch einzureichen. Vernachlässigen Eltern ihre Pflichten, kann die Schulpflege Erziehungskurse oder -beratung verordnen, oder die Schulleitung kann Bussen aussprechen. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 10/19

11 Die Form und Ausgestaltung der örtlichen Mitwirkungsrechte gemäss Reglement der Schulbehörde erläutern. Gesetz über die Volksschulbildung SRL 400a, 19 Mitwirkung: Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 11/19

12 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 12/19

13 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 13/19

14 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 14/19

15 Hausaufgaben Hausaufgaben geben Kindern die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche ausserhalb des Klassenzimmers auszuweiten. Diese Lern- und Übungstätigkeiten werden von Schülerinnen und Schülern in der Familie, in den Tagesstrukturen oder unter Aufsicht in der Schule erbracht. Eine wertschätzende Haltung und einfühlende Unterstützung sowie die Förderung der Selbständigkeit wirken sich positiv auf die Qualität der Arbeiten des Kindes aus. Wichtig ist, dass das Kind einen angenehmen, hellen Arbeitsplatz hat und ungestört und ruhig arbeiten kann. Wenn Eltern das Gefühl haben, ihr Kind sei mit den Hausaufgaben über- oder unterfordert, sollen sie den Kontakt zur Lehrperson suchen. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Hausaufgaben Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 15/19

16 Hausaufgaben Umsetzungshilfe für Schulleitungen, Lehrpersonen und Betreuende in Tagesstrukturen (PDF, 11 Seiten): Ziele und Qualität von Hausaufgaben Rolle der Lehrpersonen Rolle der Betreuungsperson in den Tagesstrukturen Rolle der Eltern Rolle der Schülerinnen und Schüler Anhang mit Hausaufgabenwürfel für Schülerinnen und Schüler Volksschulbildungsverordnung, SRL 405, 9: 1 Die Hausaufgaben müssen von den Lernenden selbständig erledigt werden können. 2 Umfang, Inhalt, Schwierigkeit und Häufigkeit müssen den Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst sein. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Hausaufgaben Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 16/19

17 Hausaufgaben Informationen für Eltern (PDF, 3 Seiten) Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 17/19

18 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 18/19

19 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 19/19

Hausaufgaben Umsetzungshilfe. für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen

Hausaufgaben Umsetzungshilfe. für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen Hausaufgaben Umsetzungshilfe für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen Inhalt Seite Hausaufgaben: Praxis reflektieren 3 Begriffe 3 Ziele und Qualität von Hausaufgaben 4 Hausaufgaben

Mehr

Hausaufgaben Umsetzungshilfe. für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen

Hausaufgaben Umsetzungshilfe. für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen Hausaufgaben Umsetzungshilfe für Lehrpersonen, Schulleitungen, Betreuende in Tagesstrukturen Inhalt Seite Hausaufgaben: Praxis reflektieren 3 Begriffe 3 Ziele und Qualität von Hausaufgaben 4 Hausaufgaben

Mehr

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe im 1. Zyklus Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe 16. Januar 2016 Inhalt und Zielsetzung Die Umsetzung des Lehrplans 21 im Unterricht erfordert

Mehr

Abwesenheits- und Dispensationsregelung der Schule Altbüron

Abwesenheits- und Dispensationsregelung der Schule Altbüron Abwesenheits- und Dispensationsregelung der Schule Altbüron Schule Altbüron Reglement vom 15. Mai 2017 Gemäss 21 des Volksschulbildungsgesetzes sind die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch und die

Mehr

Elterninformation zur Kindergartenstufe

Elterninformation zur Kindergartenstufe Elterninformation zur Kindergartenstufe 1 Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und Beginn der Schulpflicht. Im Kindergarten wird das Kind auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert

Mehr

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil Rechte und Pflichten Autor: Schulpflege Version: V 2.1/18.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Zielsetzung... 3 1.3 Örtliche Verantwortung der... 3 2 Informationskultur...

Mehr

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch Konzept Elternmitwirkung Schule Entlebuch Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept 4 1.1 Warum ein Konzept Elternmitwirkung? 4 1.2 Erziehungsberechtigte und Schule: Gesetzliche Bestimmungen 5 1.3 Grenzen

Mehr

Konzept zur Elternarbeit

Konzept zur Elternarbeit Kindergarten/Primarschule 5643 Sins Tel. 041 789 65 10 www.schulesins.ch Konzept zur Elternarbeit Dieses Konzept zur Elternarbeit legt für Kindergarten/Primarschule Sins die Rahmenbedingungen fest, welche

Mehr

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS

Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS Informationsangebot für Beurteilungsfragen 1. Zyklus: KG, BS & 1./2. PS Fabienne Hubmann & Pius Theiler März/April/Mai 2017 2017-273_Beurteilen LP 21_KG BS PS12 Programmübersicht Begrüssung / Vorstellung

Mehr

Die Volksschule Informationen für fremdsprachige Eltern. Deutsche Fassung

Die Volksschule Informationen für fremdsprachige Eltern. Deutsche Fassung Die Volksschule Informationen für fremdsprachige Eltern Deutsche Fassung Die Volksschule des Kantons Luzern Förderung für alle Alle Kinder und Jugendlichen können die öffentliche Volksschule des Kantons

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Leitbild. familiär dynamisch offen

Leitbild. familiär dynamisch offen Leitbild familiär dynamisch offen Unsere Schule ist ein integrierender Bestandteil der Gemeinde Fischbach. Sie ist in ihr verankert und trägt durch ihr Mitwirken zum gesellschaftlichen und kulturellen

Mehr

Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus

Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus Beurteilen und Fördern im 2. Zyklus Silvia Vogel Wiederkehr, 6. Klasse, SH Kotten, Sursee Josy Jurt Betschart, Beauftragte Primarschule Informationsveranstaltung für Schulbehörden, 16. Januar 2016 16.

Mehr

Familienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch

Familienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch Familienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch Konzept Tagesstrukturen Neuenkirch 1/5 13.05.2012 Betrieb und Struktur 1. Grundlagen Die Tagesstrukturen der Schule Neuenkirch stützen

Mehr

$Stadt Luzern Volksschule

$Stadt Luzern Volksschule $Stadt Luzern Volksschule Konzept zur Elternmitwirkung Schulhaus Grenzhof Luzern Stadt Luzern Schulhaus Grenzhof Bernstrasse CH-6003 Luzern Telefon: 041 252 02 35 Fax: 041 250 46 25 E-Mail: monika.portmann2@stadtluzern.ch

Mehr

Schule Hausen. Eltern und Schule. arbeiten zusammen

Schule Hausen. Eltern und Schule. arbeiten zusammen Schule Hausen Eltern und Schule arbeiten zusammen Januar 2012 Zusammenarbeit Eltern - Schule Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 1 Einleitung... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.2.1 Verfassung...

Mehr

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen

Rechte und Pflichten Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Rechte und Eltern, Schüler/in, Lehrpersonen Artikel 19, Bundesverfassung Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Gundschulunterricht ist gewährleistet. Artikel 62, Bundesverfassung Der Grundschulunterricht

Mehr

K o n z e p t. Elternmitwirkung. Schule Romoos

K o n z e p t. Elternmitwirkung. Schule Romoos Schule 6113 Romoos Lehrerzimmer 041 480 45 92 Schulleitung 041 480 45 93 Fax 041 480 45 94 E-Mail: schulleitung.romoos@bluewin.ch K o n z e p t Elternmitwirkung Schule Romoos 2009 Inhalt 1. Grundlagen.

Mehr

Elternmitwirkung der Schulen Menznau

Elternmitwirkung der Schulen Menznau Elternmitwirkung der Schulen Menznau Kinder zu erziehen, ist ein Zeichen der Hoffnung, ein Beweis dafür, dass Menschen auf die Zukunft bauen und an die Werte glauben, die sie an die nächste Generation

Mehr

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel 1 GELTUNGSBEREICH Diese Schulordnung gilt für alle Kinder, die in Schenkon

Mehr

Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und 2 Primarklasse

Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und 2 Primarklasse Dienststelle Volksschulbildung Unterstützung der Klassenlehrperson: Einsatzmodelle für den Kindergarten, die Basisstufe und die 1. und Primarklasse Mit der Wochenstundentafel 017 ergeben sich für Kindergarten,

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

AStadt. Luzern. Schulpflege

AStadt. Luzern. Schulpflege AStadt Luzern Schulpflege Elternmitwirkung Volksschule Stadt Luzern Gestützt auf den Antrag des Rektorats Volksschule vom 1. September 2005 hat die Schulpflege an ihrer Klausur vom 14. Oktober 2005 bezüglich

Mehr

Elternabend Kindergarten. Herzlich willkommen. Elternabend Kindergarten

Elternabend Kindergarten. Herzlich willkommen. Elternabend Kindergarten Herzlich willkommen 1 Programm Allgemeine Informationen : Elterngruppe, Musikschule 2 1 Hauptgeschäft: Unterricht Kanton, Gemeinde, Schulpflege Schulleitung, Schulkonferenz, Lehrperson Hort: (vor der Schule)

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Leitbild www.bezirksschulenschwyz.ch Ziel und Dauer der Sekundarstufe 1 In der Sekundarstufe I werden die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse vertieft und erweitert und die Jugendlichen auf die

Mehr

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Elternarbeit an der Primarschule Altendorf Inhalt 1. Einleitung... Teil 1 2. Elternarbeit an der PS Altendorf... Teil 2 3. Aufgabenfelder... Teil 3 a. Eltern b. Lehrpersonen c. Begegnungszone Dossier Elternarbeit

Mehr

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde

Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Departement für Erziehung und Kultur Kompetenzverteilung innerhalb Schulgemeinde Stand: 1. August 2016 (DEK/0067/2016) 1. Gesetzliche Grundlagen 1. Gesetz über die Volksschule (; RB 411.11) 2. Verordnung

Mehr

Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Herzlich Willkommen zum Elternabend Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Themen Vorstellung der Lehrpersonen Unterstützende Angebote Was für den Schulstart hilft Fragerunde und Apéro 1 Schulsystem

Mehr

2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse)

2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse) Konzept Elternarbeit Inhalt 1. Einleitende Bemerkungen 2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 2.1. Kontakt / Informationen allgemein 2.2. Partizipation der Eltern 3. Zusammenarbeit

Mehr

Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler

Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler Politische Gemeinde Quarten / Abszenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement 2 Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement

Mehr

Unser schulisches Angebot

Unser schulisches Angebot Unser schulisches Angebot Die Gemeinde Obergösgen bietet folgende Ausbildungsstufen an: Kindergarten Seit der Einführung von Harmos (Harmonisierung der obligatorischen Schulzeit) im Jahre 2012 ist der

Mehr

Nr. 405 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 16. Dezember 2008 * (Stand 1.

Nr. 405 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 16. Dezember 2008 * (Stand 1. Nr. 05 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 6. Dezember 008 * (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 7 und 6 Absatz 6 des

Mehr

Nr. 405 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) I. Schulorganisatorische Bestimmungen

Nr. 405 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) I. Schulorganisatorische Bestimmungen Nr. 05 Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) vom 6. Dezember 008* (Stand. Januar 009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 7 und 6 Absatz 6 des

Mehr

Stadt Luzern. Elternmitwirkungskonzept (inkl. Elternrat) Schule Wartegg Volksschule. Aktualisiert per

Stadt Luzern. Elternmitwirkungskonzept (inkl. Elternrat) Schule Wartegg Volksschule. Aktualisiert per Elternmitwirkungskonzept (inkl. Elternrat) Schule Wartegg Aktualisiert per 8.3.2013-1 - 1 GRUNDLAGEN 4 1.1 Auftrag der Schulpflege 4 1.2 Verankerung im Leitbild 4 2 ZIELE DER ELTERNMITWIRKUNG 4 3 GRUNDSÄTZE

Mehr

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt Mein Kind kommt in die Schule Informationen zum Schuleintritt Schule Lindau Übersicht Schulergänzende Angebote Programm Begrüssung Informationen zur Schule Lindau 1. Schuleineinheiten 2. Organisation und

Mehr

Schule Gerlafingen. Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Schule Gerlafingen. Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Herzlich Willkommen zum Elternabend Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Themen Mitteilungen der Schulleitung Was erleichtert einen guten Schulstart? Apéro ins Gespräch kommen Besichtigung Schulräume

Mehr

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm

Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an den Schulen Signau 01. Januar 2016 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie

Mehr

ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT

ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an den örtlichen Kirchgemeindevorstand vom Religionsunterricht abmelden. Eine Abmeldung

Mehr

ANTWORT AUF ANFRAGE A 239

ANTWORT AUF ANFRAGE A 239 Feh ler! U nbe ka nn ter Name für Do kume nt -Eige ns cha ft. Regierungsrat Luzern, 23. Mai 2017 ANTWORT AUF ANFRAGE A 239 Nummer: A 239 Protokoll-Nr.: 577 Eröffnet: 13.12.2016 / Bildungs- und Kulturdepartement

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3

Mehr

Umfassende. Tagesstrukturen. Konzept mit Tarifblatt

Umfassende. Tagesstrukturen. Konzept mit Tarifblatt Gemeinde und Schule 6113 Romoos Gemeindeammann 041 480 22 62 Schulleitung 041 480 45 93 E-Mail: info@romoos.ch E-Mail: schulleitung.romoos@bluewin.ch Umfassende Tagesstrukturen Konzept mit Tarifblatt Mai

Mehr

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen

Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Schulordnung Seite 1 von 5 Schulordnung der Schulgemeinde St. Margrethen Der Schulrat St. Margrethen erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) die folgende Schulordnung:

Mehr

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Überarbeitet 2015 Inhalt 1. Zweck der Schulordnung... 2 2. Die Volksschule... 2 2.1 Obligatorische Schulzeit... 2 2.2 Einschulung... 3 2.3 Übertritte in die

Mehr

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg 1. Ausgangslage Die Schulpflege hat zur Überprüfung der Situation im Schwimmunterricht eine Projektgruppe eingerichtet, die sich intensiv

Mehr

Schul- und familienergänzende

Schul- und familienergänzende Gemeinde und Schule 6113 Romoos Gemeindeammann 041 480 22 62 Schulleitung 041 480 45 93 E-Mail: info@romoos.ch E-Mail: schulleitung.romoos@bluewin.ch Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen Konzept

Mehr

Reglement Elternforum 2006

Reglement Elternforum 2006 Reglement Elternforum 2006 Das Elternforum ist eine einfache Gesellschaft mit folgendem Reglement: 1. Grundlagen 1.1. Das Elternforum der Primarschule Wila umfasst alle Erziehungsberechtigten mit Kindern

Mehr

Konzept der Elternarbeit

Konzept der Elternarbeit 1. Bedeutung: Dieses Konzept dient uns Lehrerinnen und Lehrern als verbindliche Arbeitsgrundlage und informiert die Aufsichtsorgane über die Standards der Elternarbeit an der Oberstufenschule Dulliken.

Mehr

Schule Gisikon. Informationen zur Basisstufe

Schule Gisikon. Informationen zur Basisstufe Schule Gisikon Informationen zur Basisstufe Allgemeines zur Basisstufe Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule verbinden Die Basisstufe verbindet den Kindergarten, die erste und die zweite

Mehr

Schule und Religion. Organisatorische und rechtliche Fragen Umsetzungshilfe. Für Schulleitungen und Lehrpersonen

Schule und Religion. Organisatorische und rechtliche Fragen Umsetzungshilfe. Für Schulleitungen und Lehrpersonen Schule und Religion Organisatorische und rechtliche Fragen Umsetzungshilfe Für Schulleitungen und Lehrpersonen Inhalt Seite. Einleitung... 3. Unterrichtsinhalte... 4 3. Feiern im Schulalltag... 5 4. Dispensation

Mehr

Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach

Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach Gemeinde Küttigen KINDERGARTENREGLEMENT Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach 2016 Geschätzte Eltern Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und Beginn der

Mehr

Externe Evaluation Primarschule Hildisrieden

Externe Evaluation Primarschule Hildisrieden Externe Evaluation Primarschule Hildisrieden November 2016 Externe Schulevaluation Die externe Schulevaluation stellt in den teilautonomen Schulen im Kanton Luzern eine vergleichbar gute Schul- und Unterrichtsqualität

Mehr

Fragebogen zur Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG)

Fragebogen zur Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) Fragebogen zur Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG) Im Folgenden finden Sie den Fragebogen zur Vernehmlassung der Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung (VBG). Bitte

Mehr

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept Netzwerk Luzerner n Konzept Inhalt 1 Einleitung 3 2 Organisation 3 2.1 Dienststelle Volksschulbildung 4 2.2 Schulleitung 4 2.3 Verantwortliche/r Netzwerk an der 5 2.4 Teilnetzwerke 5 3 Information 6 Bildungs-

Mehr

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Die Präsentation des Informationsabends erscheint hier in gekürzter Form und ohne Bildmaterial! Einstieg Ablauf des Abends

Mehr

Ziel und Dauer. ...der Sekundarstufe I

Ziel und Dauer. ...der Sekundarstufe I Leitbild Ziel und Dauer...der Sekundarstufe I In der Sekundarstufe I werden die auf der Primarstufe erworbenen Erkenntnisse vertieft und erweitert und die Jugendlichen auf die berufliche oder eine weitere

Mehr

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012)

Nr. 405a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule. vom 15. Mai 2007 (Stand 1. August 2012) Nr. 0a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom. Mai 007 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand Konzept Konzept Aufgabenstunden V07_Stand 10.12.2014 http://www.schule-killwangen.ch Seite 1 von 7 http://www.schule-killwangen.ch Seite 2 von 7 Inhalt 1. Ausgangslage 4 1.1 Volksschulgesetz 1.2 Lehrplan

Mehr

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten SCHULE STEH EN Schulleitung Schulhaus Egg 5608 Sterten 056 496 57 88 Schul- und Hausordnung Kindergarten und schule Stetten Gültig ab Schuljahr 2016/17 Lehrpersonen und Hauswart setzen sich dafür ein,

Mehr

Externe Evaluation Schule Emmen Dorf

Externe Evaluation Schule Emmen Dorf Externe Evaluation Schule Emmen Dorf Januar 2016 Externe Schulevaluation Die externe Schulevaluation stellt in den teilautonomen Schulen im Kanton Luzern eine vergleichbar gute Schul- und Unterrichtsqualität

Mehr

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom Gesetz über die Volksschulbildung Gesetz über die Volksschulbildung Teilrevision vom. März 999 Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom beschliesst:

Mehr

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen: Pädagogisches Konzept

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen: Pädagogisches Konzept Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen: Pädagogisches Konzept Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse 10 6002 Luzern www.volksschulbildung.lu.ch Text: Josy Jurt Betschart, Beauftragte Primarschule

Mehr

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder Schule Full Reuenthal Informationen für Eltern und Kinder Adressen und Telefonnummern Primarschule Rüttistr. 111 Tel. 056 246 18 23 Kindergarten Schulstr. 510 Tel. 056 246 10 72 Schulleitung Ueli Zulauf

Mehr

Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden

Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden Leitfaden der Schule Oftringen für den Umgang mit Beschwerden Grundsätzliches Die Schule Oftringen bearbeitet Beschwerden systematisch, konstruktiv und transparent. Der Umgang mit Beschwerden erfordert

Mehr

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg .0. Vereinbarung vom 0. Juni 009 über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg handelnd durch Herr Pfr.

Mehr

Schulordnung der Gemeinde

Schulordnung der Gemeinde Schulordnung der Gemeinde Küttigen Rombach Die vorliegende Schulordnung ersetzt diejenige vom Juni 1999. Küttigen, im Dezember 2005 Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft Ergänzt im Januar 2013 Schulordnung

Mehr

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 2 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3 Klärung der Begrifflichkeiten... 2 3.1 Lernzielanpassung 3.2 Lernzielanpassung

Mehr

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule

Kanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Kanton Zug.7 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 0. Juni 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons

Mehr

Frühe Sprachförderung im Kanton Luzern

Frühe Sprachförderung im Kanton Luzern Frühe Sprachförderung im Kanton Luzern Tagung Frühe Förderung wirkt- so gelingt`s 11. März 2017 2014-799/79894 1. Die Ausgangslage 1. Die Ausgangslage > Bedeutung der frühen Kindheit für Sprachentwicklung

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. Januar 2008)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. Januar 2008) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Übertritt Kindergarten - Primarschule

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Übertritt Kindergarten - Primarschule Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kindergarten - Primarschule Schulleitungen Barbara Iten, Stapfer Kiga Lehrperson Evi Anneler, Bodenacker Barbara Binkert, Bodenacker Schulpflege Colette Degrandi

Mehr

Atelier 2: Kompetenzorientierten Unterricht steuern

Atelier 2: Kompetenzorientierten Unterricht steuern Atelier 2: Kompetenzorientierten Unterricht steuern Infomarkt für Bildungskommissionsmitglieder Raphael Bieri, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bildungsplanung Andreas Dürig, Schulleiter Schenkon 20.01.2018

Mehr

Schulordnung. Absenzen und Urlaube

Schulordnung. Absenzen und Urlaube Schulordnung Absenzen und Urlaube Hunzenschwil, Mai 2015 Schulordnung Um einen geregelten Schulunterricht gewährleisten zu können, bitten wir Sie, geehrte Eltern, mit Ihrem Kind folgende Punkte zu besprechen:

Mehr

Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/ /2012

Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/ /2012 Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/2009 2011/2012 Entwicklungsziel: Entwicklung eines eigenen pädagogischen Profils Gesundheitsfördernde Schule Förderung der überfachlichen Kompetenzen Thema: Entwickeln

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

gestützt auf Art. 25 des Schulgesetzes vom 27. April ),

gestützt auf Art. 25 des Schulgesetzes vom 27. April ), 4.0 Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primarund Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen vom. März 988 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 5

Mehr

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,

Mehr

Externe Evaluation Schule Roggliswil

Externe Evaluation Schule Roggliswil Externe Evaluation Schule Roggliswil Januar 2016 Externe Schulevaluation Die externe Schulevaluation stellt in den teilautonomen Schulen im Kanton Luzern eine vergleichbar gute Schul- und Unterrichtsqualität

Mehr

Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen

Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen Der Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen beschreibt als kantonale Empfehlung die Aufteilung der unterschiedlichen Arbeitsfelder einer Musikschullehrperson sowie

Mehr

WOST 2017 und WOST 2019 WOST-Umsetzungshilfe. für Schulleitungen und Lehrpersonen

WOST 2017 und WOST 2019 WOST-Umsetzungshilfe. für Schulleitungen und Lehrpersonen WOST 2017 und WOST 2019 WOST-Umsetzungshilfe für Schulleitungen und Lehrpersonen Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Rechtliche Grundlagen 3 3. WOST 2017 Kindergarten, Basisstufe, Primarschule und WOST 2019

Mehr

Informationsmarkt zu aktuellen Schulfragen. Samstag, 16. Januar 2016. für Mitglieder von Schulpflegen und Bildungskommissionen

Informationsmarkt zu aktuellen Schulfragen. Samstag, 16. Januar 2016. für Mitglieder von Schulpflegen und Bildungskommissionen Informationsmarkt zu aktuellen Schulfragen Samstag, 16. Januar 2016 für Mitglieder von Schulpflegen und Bildungskommissionen Informationsmarkt zu aktuellen Schulfragen Thema "Lehrplan 21" Datum und Zeit

Mehr

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Übertritt Kindergarten - Primarschule

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Übertritt Kindergarten - Primarschule Herzlich Willkommen zum Informationsabend Übertritt Kindergarten - Primarschule Schulleitungen Barbara Iten Kiga Lehrperson Evi Anneler Heidi Baer Schulpflege Eszter Markus Colette Degrandi Schulsozialarbeit

Mehr

Kindergartenreglement

Kindergartenreglement Schule Fislisbach Fislisbach, Dezember 2013 Kindergartenreglement Schule Fislisbach, Birmenstorferstasse 11, 5442 Fislisbach Tel. 056 493 10 80, Fax 056 493 05 80 www.schulefislisbach.ch Vorwort Durch

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 10. Januar 2018 1/7 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer

Mehr

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: GROSSER RAT GR.14.105-1 VORSTOSS Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden, vom 20. Mai 2014 betreffend Überprüfung der privaten Schulung, beziehungsweise "Homeschooling" im Kanton Aargau Text

Mehr

Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach

Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach Tagesstrukturen Richtlinien für Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach 1. Zweck der Richtlinien 1.1 Diese Richtlinien regeln die Hausaufgaben-Betreuung an der Schule Alpnach. 2. Grundsätze 2.1 Die

Mehr

Leitbild Schule Teufen

Leitbild Schule Teufen Leitbild Schule Teufen 1 wegweisend Bildung und Erziehung 2 Lehren und Lernen 3 Beziehungen im Schulalltag 4 Zusammenarbeit im Schulteam 5 Kooperation Schule und Eltern 6 Gleiche Ziele für alle 7 Schule

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Rechte und Pflichten Bildungsdepartement Amt für Volksschule Vorbemerkung In diesem Merkblatt wird entsprechend dem Volksschulgesetz der Schulrat an verschiedenen

Mehr

Werner Rickhaus, Elterninformation Sekundarschule Laufental

Werner Rickhaus, Elterninformation Sekundarschule Laufental Werner Rickhaus, 15.8.2017 Elterninformation Sekundarschule Laufental 2 Informationsabend mit: Gaston Caviezel Werner Rickhaus Felix Petermann Klassenteams der 1. Klassen Laufen 3 Unser Ziel 4 Programm

Mehr

REGELN FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT

REGELN FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT REGELN FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT Die gemeinsam erarbeiteten Regeln gelten als Leitlinien und sind für alle verbindlich. Stillbeschäftigung Ich arbeite ruhig, selbstständig und störe nicht. Partnerarbeit

Mehr

Oberstufe Dulliken Information für Eltern

Oberstufe Dulliken Information für Eltern Oberstufe Dulliken Information für Eltern November 2014 Liebe Eltern In der Erziehung und Schullaufbahn Ihres Kindes wirken verschiedene Personen und Instanzen mit, von denen jede eine andere Rolle spielt.

Mehr

Konzept Hausaufgaben Schule Muri bei Bern

Konzept Hausaufgaben Schule Muri bei Bern Schulkreis Seidenberg Schulkreis Moos / Dorf Schulkreis Aebnit / Horbern / Melchenbühl Kindergärten und Tagesschule Konzept Hausaufgaben Stand vom 05.12.2017 Version 2.0 Status Definitiv Klassifizierung

Mehr

Rahmenkonzept. Angebote Hausaufgaben

Rahmenkonzept. Angebote Hausaufgaben Rahmenkonzept Angebote Hausaufgaben Stand 23. August 2011 1 1. Ausgangslage 1.1 Allgemeine Ausgangslage Die Volksschule ist ein Ort, an dem Schülerinnen, Schüler und Eltern verschiedener sozialer Schichten

Mehr

Pädagogisches Konzept Tagesstruktur

Pädagogisches Konzept Tagesstruktur Pädagogisches Konzept Tagesstruktur Kerzers 1. Grundlage Grundlagen für das pädagogische Konzept bilden das Reglement Tagesstruktur und die Rahmenbedingungen der Gemeinde Kerzers. 2. Leitgedanken und Ziele

Mehr