Kommentar für Schulleitungen zur PP-Präsentation Teil B. Elternbildung. Eltern und Schule arbeiten zusammen
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- Kristian Fried
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1 Kommentar für Schulleitungen zur PP-Präsentation Teil B Elternbildung Eltern und Schule arbeiten zusammen
2 Impressum Herausgeberin Text Redaktion Gestaltung Illustration Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern Kellerstrasse Luzern Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe Josy Jurt, Beauftragte Primarschule Marianne Iten Reflector Visuelle Gestaltung GmbH, Luzern Hund & Hut, Tom Frey, Emmenbrücke 1. August _78470 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 2/19
3 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 3/19
4 Textfeld oben rechts Ab Folie 2 geben Sie im Textfeld den Namen der Schule ein. Mit den Tastenkombinationen Ctrl+C und Ctrl+V können Sie den Namen auf allen weiteren Folien einfügen. Weitere Informationen und Bestellung Flyer: > Stichworte A-Z: Elternbildung Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 4/19
5 Titel und Wabenmuster sprechen eigentlich für sich Im Zentrum aller Erziehungs- und Bildungsbemühungen steht das einzelne Kind (grüne Wabe). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und verschiedene Personen der Schule erfüllen gemeinsam den Bildungsauftrag während der Volksschulzeit des Kindes (blaue Waben). Neben den Eltern und der Volksschule wirkt das sozio-kulturelle Umfeld ebenfalls bildend und erziehend (weisse Waben): Musikschule, Vereine, Kirche, Freizeitangebote etc. Alle Waben zusammen bilden ein tragfähiges Bildungs- und Erziehungssystem. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 5/19
6 Illustrationen Der Illustrator Tom Frey versinnbildlicht mit Darstellungen verschiedener wertvoller Pflanzen die Vielfalt und den Reichtum von Kindern, die von Eltern und Lehrpersonen gemeinsam in ihrer Entwicklung gefördert werden. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 6/19
7 Konstruktive Verhaltensweisen für eine gute und gelingende Diskussionskultur offen kommunizieren Unklarheiten ansprechen Fragen sachlich stellen Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 7/19
8 Beispiele für regelmässige Informationen und Beratungen Zustellung des Stundenplans wichtige Termine im Schuljahr Schulveranstaltungen, Projekte Lehrpersonenwechsel Unterrichtsbesuche Tagesstrukturen verbindliche Beurteilungsgespräche Beratungsgespräche auf Wunsch der Eltern diverse Flyer der Dienststelle Volksschulbildung: Informationen für Eltern Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 8/19
9 Erziehungspflicht Sie wertschätzen, fördern und fordern ihr Kind. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind ausgeruht und verpflegt in die Schule geht. Sie sorgen zu Hause für geeignete Lernbedingungen. Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der Schulleitung Sie nehmen an den obligatorischen Beurteilungsgesprächen und Elternveranstaltungen teil. Sie unterstützen ihr Kind bei der Einhaltung der Schulregeln. Informationspflicht Sie informieren die Klassenlehrperson über gesundheitliche Probleme, die ihr Kind in seiner Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Schulweg Der Schulweg ist die Strecke von zuhause bis zur Schule. Die Eltern sind zuständig für die Aufsicht und tragen die Verantwortung. Sie entscheiden, wie ihr Kind den Weg zurücklegt: zu Fuss, mit dem Velo, mit dem Bus. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Elternrechte & -pflichten, unter dem Titel Schulweg das Dokument Schulweg und Weg zu schulischen Angeboten: Sicherheit und Verantwortung. Elterninformation Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 9/19
10 Dispensationen und Jokertage Für Dispensationen vom Unterricht müssen Eltern ein begründetes Gesuch einreichen: a. für Dispensationen bis zu drei Tagen bei der Klassenlehrperson b. für längere Dispensationen bei der Schulleitung Die Schulpflege der Schulgemeinde kann sog. Jokertage einrichten: Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während höchstens vier Halbtagen pro Schuljahr fernbleiben, ohne ein Dispensationsgesuch einzureichen. Vernachlässigen Eltern ihre Pflichten, kann die Schulpflege Erziehungskurse oder -beratung verordnen, oder die Schulleitung kann Bussen aussprechen. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 10/19
11 Die Form und Ausgestaltung der örtlichen Mitwirkungsrechte gemäss Reglement der Schulbehörde erläutern. Gesetz über die Volksschulbildung SRL 400a, 19 Mitwirkung: Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 11/19
12 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 12/19
13 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 13/19
14 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 14/19
15 Hausaufgaben Hausaufgaben geben Kindern die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche ausserhalb des Klassenzimmers auszuweiten. Diese Lern- und Übungstätigkeiten werden von Schülerinnen und Schülern in der Familie, in den Tagesstrukturen oder unter Aufsicht in der Schule erbracht. Eine wertschätzende Haltung und einfühlende Unterstützung sowie die Förderung der Selbständigkeit wirken sich positiv auf die Qualität der Arbeiten des Kindes aus. Wichtig ist, dass das Kind einen angenehmen, hellen Arbeitsplatz hat und ungestört und ruhig arbeiten kann. Wenn Eltern das Gefühl haben, ihr Kind sei mit den Hausaufgaben über- oder unterfordert, sollen sie den Kontakt zur Lehrperson suchen. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Hausaufgaben Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 15/19
16 Hausaufgaben Umsetzungshilfe für Schulleitungen, Lehrpersonen und Betreuende in Tagesstrukturen (PDF, 11 Seiten): Ziele und Qualität von Hausaufgaben Rolle der Lehrpersonen Rolle der Betreuungsperson in den Tagesstrukturen Rolle der Eltern Rolle der Schülerinnen und Schüler Anhang mit Hausaufgabenwürfel für Schülerinnen und Schüler Volksschulbildungsverordnung, SRL 405, 9: 1 Die Hausaufgaben müssen von den Lernenden selbständig erledigt werden können. 2 Umfang, Inhalt, Schwierigkeit und Häufigkeit müssen den Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst sein. Weitere Informationen: > Stichworte A-Z: Hausaufgaben Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 16/19
17 Hausaufgaben Informationen für Eltern (PDF, 3 Seiten) Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 17/19
18 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 18/19
19 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Elternbildung, Kommentar Eltern und Schule arbeiten zusammen 19/19
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