WOST 2017 und WOST 2019 WOST-Umsetzungshilfe. für Schulleitungen und Lehrpersonen

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1 WOST 2017 und WOST 2019 WOST-Umsetzungshilfe für Schulleitungen und Lehrpersonen

2 Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Rechtliche Grundlagen 3 3. WOST 2017 Kindergarten, Basisstufe, Primarschule und WOST 2019 Sekundarschule: Neuerungen 4 4. Schulorganisatorische Bestimmungen 8 5. Fachbezogene Bestimmungen 12 Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse Luzern Luzern, Juli / / Umsetzungshilfe_WOST_ _August 2016 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

3 1. Einleitung Ausgangslage Ziel der Umsetzungshilfe Grundsätzliches Die Einführung des Lehrplans 21 hat auch eine Anpassung der Wochenstundentafeln zur Folge. Der Regierungsrat hat im Dezember 2014 die Wochenstundentafel, WOST 2017, für den 1. und 2. Zyklus (Kindergarten, Basisstufe, Primarschule) und die Wochenstundentafel, WOST 2019, für den 3. Zyklus (Sekundarschule) beschlossen. Diese treten gleichzeitig mit dem Lehrplan 21 in Kraft. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist die neue Wochenstundentafel für den Kindergarten und die Primarschule bis zur 5. Klasse verbindlich. Ab Schuljahr 2018/19 gilt sie auch für die 6. Klasse der Primarschule. In der Sekundarschule werden der Lehrplan 21 und die neue Wochenstundentafel schrittweise eingeführt. Für die 7. Klasse sind sie ab dem Schuljahr 2019/20, für die die 8. Klasse ab 2020/21 und für die 9. Klasse ab 2021/22 verbindlich. Diese Umsetzungshilfe dient Schulleitungen und Lehrpersonen dazu, den Unterricht gemäss den beiden neuen Wochenstundentafeln zu organisieren. Sie zeigt im Kapitel 3 die wichtigsten Neuerungen. In den Kapiteln 4 und 5 sind verbindliche schulorganisatorische sowie fachbezogene Bestimmungen erläutert. Die weiterführenden Links am Ende jedes Kapitels verweisen auf bereits bestehende Dokumente und spezifische Bestimmungen auf der Webseite der Dienststelle Volksschulbildung. Die Gestaltung des Stundenplans der Schülerinnen und Schüler hat Vorrang vor der Gestaltung des wöchentlichen Einsatzplans der Lehr- und Fachpersonen. 2. Rechtliche Grundlagen In folgenden Rechtserlassen und Beschlüssen sind die Grundlagen definiert: - Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 400a) - Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (Volksschulbildungsverordnung) VBG (SRL 405) - Volksschulbildung: Erlass der neuen Wochenstundentafeln Regierungsratsbeschluss Nr vom 16. Dezember Volksschulbildung: Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Regierungsratsbeschluss Nr vom 16. Dezember 2014 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

4 3. WOST 2017 Kindergarten, Basisstufe, Primarschule und WOST 2019 Sekundarschule: Neuerungen Zentrale Änderungen Deutsch Fremdsprachen Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft (1./2. Zyklus) Natur, Mensch, Gesellschaft (3. Zyklus) Der Aufbau der neuen Wochenstundentafeln folgt den Fachbereichen im Lehrplan Die zentralen Änderungen in der WOST 2017 und WOST 2019 sind: Das Erlernen der deutschen Sprache ist grundlegend. Im 1. Zyklus wird auf die Sprachförderung, insbesondere auf den Aufbau des Schriftspracherwerbs (Lesen und Schreiben) noch mehr als bisher Gewicht gelegt. Auch in der Sekundarschule wird im Hinblick auf den Berufswahlprozess die schriftliche und mündliche Ausdruckfähigkeit verstärkt. In den neuen Wochenstundentafeln wird deshalb in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in allen Klassen der Sekundarschule die Anzahl der Lektionen im Fach Deutsch um je eine Lektion erhöht. Für den Einstieg in die 2. Fremdsprache wird die Zahl der Französischlektionen in der 5. und 6. Klasse um je eine Lektion auf 3 pro Woche erhöht. Da das Fach Englisch in der Primarschule mit insgesamt 10 Lektionen ausgestattet ist, wird in der Sekundarschule je eine Lektion in der 7. und 8. Klasse abgebaut. Im Fach Mathematik wird die Anzahl Lektionen in der 3. und 4. Klasse und in der 9. Klasse um je eine Lektion von 4 auf 5 erhöht. Damit besteht in diesem Fach ab der 1. Primarklasse bis zur 3. Sekundarklasse eine durchgehend gleiche Unterrichtszeit von 5 Lektionen pro Woche. Die beiden Fächer Mensch und Umwelt und Ethik und Religionen erscheinen in der WOST 2017 (Primarschule) nicht mehr separat. Deren Inhalte sind im Lehrplan 21 im neuen Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) integriert. In der 1. und 2. Klasse entspricht die Anzahl der Lektionen für den Fachbereich NMG dem bisherigen Total der Lektionen der beiden Fächer Ethik und Religionen und Mensch und Umwelt. Ab der 3. Klasse wird die Lektionenzahl auf insgesamt sechs Lektionen pro Klasse erhöht. Damit wird die vom Lehrplan 21 verlangte Verstärkung dieses Bereichs sowie die Integration des neuen Moduls Medien und Informatik unterstützt. In der Sekundarschule wird der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft in vier Teilbereiche gegliedert: - Natur und Technik (NT): Das bisherige Fach Naturlehre wird neu als Fachbereich Natur und Technik bezeichnet und die Gesamtzahl der Lektionen um eine Lektion erhöht. - Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Die beiden bisherigen Fächer Geschichte und Geografie werden neu im Fachbereich Räume, Zeiten, Gesellschaften zusammengeführt. Die Stundendotation im Pflichtbereich bleibt insgesamt gleich. ( Hinweise zu den typenspezifischen Lektionen sind auf Seite 6.) - Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH): Der Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt erfährt mit der stärkeren Gewichtung von Wirtschaft und Arbeit neben der Hauswirtschaft eine inhaltliche Erweiterung. Die Nahrungszubereitung als Teil der Hauswirtschaft wurde leicht redu- 1 Der Lehrplan 21 unterteilt die Zeit der Volksschule in drei Zyklen. 1. Zyklus: ein bis zwei Jahre Kindergarten plus die ersten zwei Jahre der Primarschule. 2. Zyklus: 3. bis 6. Klasse. 3. Zyklus: die drei Jahre der Sekundarschule (7. bis 9. Klasse). Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

5 ziert. Der Schwerpunkt wird auf die alltägliche Lebensführung gelegt. Wirtschaft und Arbeit werden in der gegenseitigen Beziehung aller drei Themen behandelt. Die Zahl der Lektionen pro Woche bleibt in der 7. und 8. Klasse unverändert. In der 9. Klasse beträgt sie neu eine Lektion im Pflichtbereich. Der Unterricht in Gruppen zur Nahrungszubereitung findet nur noch in der 8. Klasse statt. ( Weitere Ausführungen dazu auf Seite 13.) - Lebenskunde:. Im Fach Lebenskunde werden Ethik, Religionen, Gemeinschaft sowie die Berufliche Orientierung zusammengefasst. Für den ganzen Bereich stehen dafür wie bis anhin insgesamt fünf Lektionen zur Verfügung. Gestalten Musik Bewegung und Sport Medien und Informatik Der Fachbereich "Gestalten" umfasst die beiden Fächer Bildnerisches Gestalten sowie Textiles und Technisches Gestalten. Im Kanton Luzern war die bisherige Lektionenzahl der beiden Fächer insgesamt höher als dies die D-EDK 2 empfiehlt. Daher wurde eine Anpassung vorgenommen. Neu werden in der Primarschule in allen Klassen insgesamt 4 Lektionen pro Woche eingesetzt, durchgehend 2 Lektionen für das Fach Bildnerisches Gestalten und 2 Lektionen für das Fach Textiles und Technisches Gestalten. Die Möglichkeit Textiles und Technisches Gestalten ab 16 Lernenden in zwei Gruppen zu unterrichten, besteht neu erst ab der 3. Klasse. Die frühere Möglichkeit der Lernenden in der Sekundarschule generell zwischen Handarbeit und Werken zu wählen, ist neu auf die Wahlmöglichkeit zwischen Textilem Gestalten oder Technischem Gestalten in der 9. Klasse im Wahlpflichtfach beschränkt. ( Hinweise zu den typenspezifischen Lektionen auf Seite 6.) Bis anhin hatte der Kanton Luzern in diesem Fach im Pflichtbereich 5 Lektionen weniger als die Empfehlungen der D-EDK 2 dies vorsehen. Angesichts der vom Lehrplan 21 geforderten Kompetenzen wird der Musikunterricht zeitlich erweitert. In allen Klassen der Primarschule werden je 2 Lektionen Musik unterrichtet. In der Sekundarschule wird von der 1. bis 3. Klasse je eine Lektion pro Woche erteilt. Die Lektionen in Bewegung und Sport bleiben unverändert. Sie belaufen sich in allen Klassen auf 3 Lektionen. Neu wird der Schwimmunterricht im Rahmen des Lehrplans 21 obligatorisch. ( Weitere Ausführungen dazu auf Seite 14.) Der Lehrplan Medien und Informatik unterscheidet die Kompetenzbereiche Medien und Informatik sowie die Anwendungskompetenzen. - Die Anwendungskompetenzen sind grösstenteils in den Kompetenzaufbau der verschiedenen Fachbereiche integriert und werden so im Unterricht vermittelt. Einzelne Anwendungskompetenzen, die nicht integriert erworben werden können, sind Teil der Kompetenzbereiche "Medien und Informatik". Eine Übersicht über die Anwendungskompetenzen und die Querverweise im Kompetenzaufbau des Lehrplans verdeutlichen dies. 3 - Im 1. und 2. Zyklus findet der Aufbau der Kompetenzbereiche Medien und Informatik integriert statt. Im 3. Zyklus hingegen wird Medien und Informatik mit je einer Lektion in der 7. und 8. Klasse als eigenständiges Fach ausgewiesen. - Der Aufbau im Kompetenzbereich Medien beginnt bereits einlaufend 2 D-EDK, Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, Fachbericht Stundentafel, Versionen 1.0/ und 1.1/ Lehrplan 21, Ausgabe : Modullehrplan Medien und Informatik, Anwendungskompetenzen, Seiten 7-9 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

6 im 1. Zyklus. Schwerpunktmässig ist er im 2. Zyklus (3. bis 6. Klasse) in den Fachbereich "Natur, Mensch, Gesellschaft" und in das Fach Deutsch integriert. - Der Kompetenzbereich Informatik kann im Fach Mathematik ab der 3. und 4. Klasse integriert bearbeitet werden. Der Schwerpunkt des Unterrichts beginnt in der zweiten Hälfte des 2. Zyklus, in der 5. und 6. Klasse. Er ist durch den Pfeil 4 vor dem Orientierungspunkt gekennzeichnet. Wahlpflichtfächer (3. Zyklus) Tastaturschreiben Typenspezifische Lektionen (3. Zyklus) Neue Tabelle "Lektionen pro Klasse" (1./2. Zyklus) Das Angebot der Wahlpflichtfächer in der Sekundarschule wurde vereinfacht. Die Lernenden können aus folgenden drei Bereichen auswählen: - fremdsprachlicher Bereich - mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich - musisch-gestalterischer Bereich Im fremdsprachlichen Bereich werden die Fächer Französisch, Englisch und Italienisch angeboten, im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich Mathematik und das neue, fächerübergreifende Fach MINT 5. ( Hinweise dazu auf Seite 15.) Im musisch-gestalterischen Bereich stehen Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten sowie Chor zur Auswahl. Neu müssen die Lernenden Wahlpflichtfächer im Umfang von mindestens 4 und höchstens 8 Lektionen wählen. Die Schulen sind verpflichtet, alle Wahlpflichtfächer anzubieten, wenn genügend Interesse besteht. Ein Wahlpflichtfach muss geführt werden, wenn sich mindestens 8 Schülerinnen und Schüler dafür verpflichten. Wahlpflichtfächer, welche für den Besuch weiterführender Schulen inkl. Berufsmaturitätsschulen vorausgesetzt sind, müssen auch mit kleineren Beständen geführt werden. Das sind namentlich die Wahlfächer Französisch, Englisch und Mathematik. Die Lektionenzahl ist bei den Fremdsprachen bei weniger als 6 Lernenden auf zwei Lektionen zu verringern. Das Tastaturschreiben ist kein eigenes (Wahl-) Fach mehr. Als Anwendungskompetenz ist es im Lehrplan 21 den Grundfertigkeiten im Kompetenzbereich Schreiben zugeordnet und so Teil des Fachs Deutsch 6. Insbesondere im 2. Zyklus wird zum eigenständigen Lernen im Rahmen von offenen Unterrichtsformen das obligatorische Tastaturschreib-Lernprogramms "Typewriter" eingesetzt. ( Hinweise dazu Seite 15.) Die bisherigen typenspezifischen Lektionen in den Fächern Geschichte und Geografie für das Niveau A/B und im Fach Technisches Gestalten für das Niveau C sind in der WOST 2019 nicht mehr enthalten. Die zu beachtenden Regelungen der WOST 2017 für den 1. und 2. Zyklus sind in zwei Tabellen dargestellt. Neben der Tabelle für die Lernenden werden in einer separaten Tabelle die Lektionen für die Klasse definiert. Gegenüber den heutigen Regelungen gelten folgende Änderungen: Die Lektionen für Unterricht in Gruppen und/oder Teamteaching sind in der 1. und 2. Klasse um je eine Lektion auf drei Lektionen reduziert. 4 Lehrplan 21, Ausgabe : Überblick, S.5 und Modullehrplan Medien und Informatik, Kompetenzaufbau, Seiten 14ff 5 MINT ist eine zusammenfassende Bezeichnung der Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. 6 Lehrplan 21, Ausgabe : Fachbereichslehrplan Deutsch, D.4 Schreiben, A Grundfertigkeiten, 1., S. 16 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

7 Entlastung Klassenlehrpersonen (1./2. Zyklus) Jahreslektionen Die Entlastung der Klassenlehrpersonen der Regelschulen beträgt 2 Lektionen pro Klasse. Sie sind in der WOST 2017 in der Tabelle Lektionen pro Klasse ausgewiesen. Die Wochenstundentafel kann bei Bedarf auch in Jahreslektionen umgesetzt werden. Pro Schuljahr stehen ungefähr vier Schulwochen zur offenen inhaltlichen Gestaltung zur Verfügung. Die Jahresstundentafel ermöglicht den Schulleitungen und Lehrpersonen in der Unterrichtsgestaltung und -planung einen Spielraum. Dieser ist pädagogisch zu gestalten. Mit koordinierten Unterrichtszeiten und unterschiedlich grossen Zeitgefässen können die Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Schulorganisation trägt die Schulleitung. WOST 2017 & WOST > Entwicklung > Einführung Lehrplan 21 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

8 4. Schulorganisatorische Bestimmungen Schulhalbtage und Pausen Allgemeine Bestimmungen zur Gestaltung Blockzeiten Die zuständige Behörde legt im Rahmen der kantonalen Vorgaben die wöchentlich schulfreien Nachmittage fest. Sie bestimmt die täglichen Schulanfangs- und Schlusszeiten, die grossen Pausen sowie die maximalen und die minimalen Unterrichtszeiten an Nachmittagen. An den Vormittagen ist für die grosse Pause mit Trinken, Essen und Bewegen genügend Zeit einzuräumen. Im 1. und 2. Zyklus beträgt die Richtgrösse für die Pause eine halbe Stunde. Die Unterrichtszeit pro Lektion beträgt 45 Minuten. Im 3. Zyklus ist in der Regel zwischen zwei Lektionen eine Pause von fünf Minuten einzusetzen. Pausen dürfen nicht zur Lektionsdauer angerechnet werden. Wenn mit offenen Unterrichtsformen gearbeitet wird, können die Zeitgefässe freier strukturiert werden. Die Rahmenbedingungen (Blockzeiten, Total der Unterrichts- und Pausenzeiten) sind aber einzuhalten. Im Wochenstundenplan kann die Lehrperson die Lektionen oder die Unterrichtszeit nach den Fachbereichen oder Fächern oder nach den Lernformen benennen. Wo es die Umstände erfordern (z. B. Belegung der Fachräume, Wechsel der Lehrperson, Information der Erziehungsberechtigten und der Lernenden über Schwimm- und Sportlektionen usw.), ist der Fachbereich oder das Fach einzutragen. Der Wochenstundenplan ist grundsätzlich einzuhalten. Die Zahl der Lektionen pro Fachbereich oder Fach bleibt auch bei offenen Unterrichtsformen Richtgrösse. Unter Blockzeiten versteht man eine Unterrichtszeit für jedes Kind während mindestens vier Lektionen an fünf Vormittagen pro Woche, wobei der Unterricht im 1. und 2. Zyklus jeweils am Morgen zur selben Zeit beginnt und endet. - Besondere Regelung beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe: Es besteht die Möglichkeit, beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe die Unterrichtszeit für einzelne Kinder zu reduzieren. Der Unterrichtsbesuch pro Schulwoche darf jedoch 16 Lektionen nicht unterschreiten. Im Rahmen einer abgesprochenen Zeitspanne von zirka sechs Wochen wird die Situation gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten überprüft und nur im Einzelfall für eine weitere Dauer von maximal sechs Wochen neu geregelt. - Besondere Regelung während der vierjährigen Basisstufe: Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 22 bis 25 Lektionen. Sie beginnt beim Eintritt in der Regel mit 22 Lektionen und wird entsprechend der individuell verlaufenden Schulfähigkeit kontinuierlich auf 25 Lektionen erweitert. Die Anpassung der Unterrichtszeit wird jeweils beim Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten festgelegt. Spätestens ab dem 3. Basisstufenjahr beträgt die wöchentliche Unterrichtszeit 25 Lektionen. Blockzeiten > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Blockzeiten Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

9 Lektionen für Unterricht in Gruppen und/oder Teamteaching (1./2. Zyklus) Fremdsprachen (2. Zyklus) Förderangebote Im Kindergarten stehen für Klassen mit "Normalbestand" 5, in der 1. und 2. Klasse 3 und in der 3. bis 6. Klasse 2 Lektionen zur Verfügung. Wenn die Zahl der Lernenden die Maximalgrösse einer Klasse übersteigt oder die Klassenführung durch besondere Umstände erschwert ist, müssen zusätzliche Lektionen eingesetzt werden. Bei Klassen mit Unterbestand müssen zusätzliche Lektionen eingespart werden. Merkblatt: Klassen- und Pensenplanung > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Klassen & Pensen Das Fach Englisch wird in der 3. und 4. Klasse normalerweise von der Klassenlehrperson erteilt, wenn sie über die dazu notwendige Ausbildung verfügt. In der 5. und 6. Klasse wird in der Regel eine der Fremdsprachen von einer Fachlehrpersonen erteilt. Für Klassen mit 20 und mehr Lernenden ist in den Fremdsprachen eine zusätzliche Lektion einzusetzen. Volksschulbildungsverordnung (VBV), SRL 405, 7 > Recht & Finanzen > Schulrecht Die Förderangebote an einer Klasse sind wenn möglich immer von einer einzigen Lehrperson zu erteilen. Bei der Zuteilung der Lehrperson ist darauf zu achten, dass ihre Qualifikationen, insbesondere aber ihre Fähigkeiten dem in der Klasse gegebene Förderbedarf möglichst entsprechen. Förderangebote werden nach Möglichkeit zu grösseren Pensen zusammengefasst. Einsatz der Lehrpersonen in besonderen Klassensituationen. Empfehlung für Schulleitungen und Behörden > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Auffälliges Verhalten Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Lernenden einer Klasse. Die Pensen für die IF werden aufgrund der Anzahl Lernender berechnet. Die Schulleitung legt die Lektionen pro Klasse fest. - Lektionen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden nach Bedarf eingesetzt und gehören nicht zum IF-Pool. Die Schulleitung legt auf der Grundlage der Förderverordnung die Pensen für den DaZ-Unterricht fest. DaZ-Umsetzungshilfe für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden > Unterricht & Organisation > Förderangebote > Schulung Fremdsprachiger > Deutsch als Zweitsprache DaZ Förderlektion (3. Zyklus) Schuldienste Die Förderlektion in der 9. Klasse ist in erster Linie für die Fächer Deutsch und Mathematik zu verwenden. Im Einzelfall kann auch Unterstützung in den Fächern Englisch und Französisch geleistet werden. Die Lernenden arbeiten gemäss ihrem Förderplan, der im Anschluss an die Standortbestimmung mit dem Stellwerk erarbeitet und vereinbart wurde. Psychomotorik, Logopädie, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind zusätzliche Angebote zum ordentlichen Unterricht. Sie können während der Unterrichtszeit oder in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Schuldienste > Unterricht & Organisation > Schuldienste Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

10 Musik und Bewegung (1. Zyklus) Instrumentalunterricht Konfessioneller Religionsunterricht Wenn alle Kinder einer Klasse das Angebot Musik und Bewegung der Musikschule besuchen, kann diese Lektion in den Musikunterricht integriert werden. Der Unterricht wird im Teamteaching oder in Gruppen erteilt. Blockzeiten > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Blockzeiten Der Instrumentalunterricht sowie die Ensemblestunden finden in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeiten statt. Insbesondere bei jüngeren Lernenden, die über mehrere freie Nachmittage verfügen, können bereits die frühen Nachmittagsstunden dazu eingesetzt werden. Auch die Angebote der Tagesstrukturen bieten Zeit dafür. Der konfessionelle Religionsunterricht (1 Lektion in der 1. bis 9. Klasse) wird im Auftrag der entsprechenden Glaubensgemeinschaft erteilt. Über den Besuch entscheiden die Eltern. Nach wie vor gilt, dass der Religionsunterricht in der Regel im Rahmen der Unterrichtszeiten erteilt wird und dass die Schulleitung dafür nach Möglichkeit Zeit und Räume zur Verfügung stellt. Volksschulbildungsgesetz (VBG), SRL 400a, 34 > Recht & Finanzen > Schulrecht Infolge der dichter werdenden Belegung der Unterrichtsräume in den Schulhäusern ist es notwendig, dass die Pfarreien und Kirchgemeinden für den Religionsunterricht in der Schule auch andere zeitliche und räumliche Möglichkeiten in Betracht ziehen. Möglichkeiten für den konfessionellen Religionsunterricht In der Primarschule kann der konfessionelle Religionsunterricht oft mit dem Wochenstundenplan lückenlos verknüpft werden. Es gibt dazu verschiedene Möglichkeiten. Diese werden im folgenden Dokument aufgezeigt: Blockzeiten > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Blockzeiten Für Lernende der 1. und 2. Klasse soll nach 4 Lektionen Unterricht am Morgen und 2 Lektionen am Nachmittag nicht noch konfessioneller Religionsunterricht angehängt werden. Tagesstrukturen Jede Schule ist verpflichtet, die vier Elemente der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen bedarfsgerecht anzubieten und die dazu erlassenen Richtlinien einzuhalten. Insbesondere muss auf die Verbindung von Betreuung und Bildung geachtet, und es müssen entsprechende Aktivitäten gefördert werden. Die Hausaufgabenbegleitung am Nachmittag ist in die Tagesstruktur integriert oder muss als spezielles Angebot für mindestens eine Stunde pro Tag genutzt werden können. Tagesstrukturen > Unterricht & Organisation > Planen & Organisieren > Tagesstrukturen Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

11 5. Fachbezogene Bestimmungen Fremdsprachen Grundansprüche Englisch und Französisch Die Grundansprüche der Fremdsprachen im Lehrplan 21 orientieren sich am Kompetenzmodell des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens [GER]. 7 Für die 1. und 2. Fremdsprache heisst die längerfristige Zielsetzung in der Volksschule, unabhängig vom Beginn: "Per Ende der obligatorischen Schulzeit sind in beiden Fremdsprachen vergleichbare Kompetenzen zu erreichen." 8 Es gelten für die 1. Fremdsprache Englisch ab 3. bis 9. Klasse insgesamt 17 Lektionen, für die 2. Fremdsprache Französisch ab 5. bis 9. Klasse 15 Lektionen. "Weiterhin gilt: Ziel des schulischen Fremdsprachenunterrichts ist nicht die perfekte Beherrschung einer Sprache, sondern das Erleben grundlegender Sprachenkompetenzen." 9 In der Primarschule soll im Fremdsprachenunterricht grundsätzlich niemand dispensiert werden. Individuelle Lernziele ermöglichen in der Sekundarschule den Anschluss eher als eine Dispensation. Im Ausnahmefall können Dispensationen höchstens in einer Fremdsprache im Einverständnis mit den Eltern erteilt werden. Zuständig für den Entscheid ist die Schulleitung. Bei einer Dispensation muss die Schülerin oder der Schüler im Umfang des Fremdsprachenunterrichts in den andern Fächern gefördert werden. Kompensationen sind so anzusetzen, dass auch die Stärken der Lernenden gefördert werden. Ist eine Schülerin oder ein Schüler vom Unterricht in einer Fremdsprache dispensiert, wird im Zeugnis beim entsprechenden Fach "disp." eingetragen. Umsetzungshilfe: Englisch und Französisch in der Volksschule > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Französisch Dispensation vom Fremdsprachenunterricht in der 1. und 2. Klasse des Niveaus C In der ersten und zweiten Klasse des Niveaus C können Schülerinnen und Schüler in besonderen Fällen vom Besuch einer Fremdsprache dispensiert werden. Als Kompensation ist aber im Umfang von 3 Lektionen zusätzlicher Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik anzubieten und von den Schülerinnen und Schülern zu besuchen. Dafür stehen pro 1. und 2. Klasse Niveau C zusammen 1.5 Lektionen zusätzlich zur Verfügung. Die Schulen sind in der Organisation dieser Kompensationslektionen frei (kursorischer und/oder individualisierender Unterricht). In grösseren Gemeinden können die Schülerinnen und Schüler von zwei Parallelklassen zusammen geführt werden. Es können einzelne Lektionen durch IF- Lehrpersonen abgedeckt werden. Italienisch Im Lehrplan 21 wird Italienisch als 3. Fremdsprache mit einem eigenen Kompetenzaufbau angeboten. Da Italienisch in der 9. Klasse freiwillig als Wahlpflichtfach für ein Jahr angeboten wird, haben "die Lehrpersonen die 7 Lehrplan 21, Ausgabe : Fachbereichslehrplan Sprachen, Strukturelle und inhaltliche Hinweise, S. 11 und 12 8 EDK, Sprachenkonzept 2004 und EDK Faktenblatt : Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule, S. 2 und 4 9 EDK: Ich lerne Sprachen. Eine Informationsbroschüre zum Lernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule, , S.10 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

12 Freiheit, den Lehrplan klassengerecht und situativ einzusetzen. Neben der Vermittlung von Sprachkompetenzen steht das Ziel im Vordergrund, der hohen Motivation der Schülerinnen und Schüler, die sich freiwillig engagieren, gerecht zu werden und die Freude an der Sprache und am Sprachenlernen ins Zentrum zu stellen." 10 Textiles und Technisches Gestalten (TTG) Zu diesem Fach bestehen zu jedem Zyklus eigene Bestimmungen. Im 3. Zyklus wird zudem in den Bestimmungen zwischen dem Pflichtfach in der 7. und 8. Klasse sowie dem Wahlpflichtfach in der 9. Klasse unterschieden. TTG 1. Zyklus Im Kindergarten, in der Basisstufe sowie in der 1. und 2. Klasse muss der Unterricht im Textilen und Technischen Gestalten (TTG) in der ganzen Klasse erteilt werden. Grundsätzlich wird der Unterricht - wie auch in den anderen Fächern - von der Klassenlehrperson erteilt. Volksschulbildungsverordnung (VBV), SRL 405, 7 > Recht & Finanzen > Schulrecht TTG 2. Zyklus In der 3. bis 6. Klasse wird der Unterricht im Fach TTG ab 16 Lernenden in Gruppen erteilt. Der Unterricht wird von Lehrpersonen mit der Ausbildung in beiden Bereichen oder mit der Ausbildung nur im Textilen Gestalten oder nur im Technischen Gestalten erteilt. Es müssen ein Werk- und ein Textilraum zur Verfügung stehen. Die Schulleitung regelt den Einsatz der Lehrpersonen je nach Ausbildung und infrastrukturellen Möglichkeiten. Die Klassengrösse im Fach TTG richtet sich nach den Vorgaben in der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV). Volksschulbildungsverordnung (VBV), SRL 405, 7 > Recht & Finanzen > Schulrecht TTG 3. Zyklus Der Unterricht im Fach TTG wird von Lehrpersonen erteilt, die in beiden Bereichen oder nur im Textilen - oder nur im Technischen Gestalten ausgebildet sind. Die Schulleitung regelt den Einsatz der Lehrpersonen je nach Ausbildung und infrastrukturellen Möglichkeiten. - Pflichtfach TTG (7./8. Klasse) In der 7 und 8. Klasse kann der Unterricht je nach Strukturmodell, Niveau und Klassengrösse in Gruppen geführt werden: In den Niveaus A und B sowie im ISS-Modell (integrierte Sekundarschule) können zwei Gruppen ab 16 Lernenden geführt werden. Im Niveau C sind zwei Gruppen ab 13 Lernenden möglich. Die Lernenden besuchen in der 7. und 8. Klasse den Unterricht im Textilen Gestalten und im Technischen Gestalten zu gleichen Teilen. Falls keine Lehrperson mit Ausbildung in beiden Bereichen eingesetzt werden kann, organisiert die Schulleitung den Wechsel in den beiden Bereichen (wöchentlich oder semesterweise oder in Blöcken oder im Wechsel von Projekten). Die Lektionen von zwei Lerngruppen sind im Stundenplan gleichzeitig anzusetzen, damit fachbereichsübergreifende Projekte möglich werden. Dazu sollen ein Werkund ein Textilraum zur Verfügung stehen. (Eine Kombination in der Stundenplangestaltung mit dem Fachbereich "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" ist nur in der 8. Klasse möglich.) 10 Lehrplan 21, Ausgabe , Fachbereichslehrplan Sprachen, Didaktische Hinweise, Ergänzende Hinweise für Italienisch, S.8 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

13 Im Fach TTG gibt es im Zeugnis pro Semester, unabhängig von der Organisation des Fachs, nur eine Note. Der Unterricht muss koeduziert durchgeführt werden. Die Klassengrösse im Fach TTG richtet sich nach den Vorgaben in der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV). Volksschulbildungsverordnung (VBV), SRL 405, 7 > Recht & Finanzen > Schulrecht - Wahlpflichtfach TTG (9. Kl.) Das Wahlpflichtfach wird sowohl als Textiles Gestalten als auch als Technisches Gestalten angeboten, sofern sich pro Bereich mindestens 8 Lernende dafür anmelden. Die getroffene Wahl gilt für das ganze Schuljahr. Wenn sich pro Bereich weniger als 8 Lernende anmelden, muss das Wahlpflichtfach TTG kombiniert angeboten werden. Es müssen dann in beiden Themenbereichen zusammen mindestens 8 Lernende daran teilnehmen. Im Zeugnis wird je nach besuchtem Unterricht der entsprechende Teilbereich oder das ganze Wahlpflichtfach TTG mit einer Note pro Semester ausgewiesen. Im Abschlusszertifikat wird nur das ganze Wahlpflichtfach TTG mit einer Note aufgeführt. Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) (3. Zyklus) Der Fachbereich "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" (WAH) tritt an die Stelle des Fachs Hauswirtschaft. Die Stundendotation beträgt in der 7. und 8. Klasse unverändert zwei Lektionen pro Woche. In der 9. Klasse steht noch eine Pflichtlektion zur Verfügung. Klassengrössen und Gruppenunterricht Die Klassengrösse in WAH richtet sich nach den Vorgaben in der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV). In der 7. und 9. Klasse wird der Unterricht in WAH im Klassenverband (Stammklasse) durchgeführt. Eine Benutzung der Hauswirtschaftsräume muss zumindest teilweise möglich sein. Die Möglichkeit von Gruppenunterricht in WAH beschränkt sich auf die 8. Klasse für den Bereich der Nahrungszubereitung. In der 8. Klasse kann der Unterricht je nach Strukturmodell, Niveau und Klassengrösse in Gruppen geführt werden: In den Niveaus A und B sowie in der integrierten Sekundarschule (ISS-Modell) können zwei Gruppen ab 16 Lernenden geführt werden. Im Niveau C sind zwei Gruppen ab 13 Lernenden möglich. Volksschulbildungsverordnung (VBV), SRL 405, 7 > Recht & Finanzen > Schulrecht Kompetenzzuordnungen Ausgehend von der Stundenverteilung in der WOST 2019 hat die Fachberatung WAH einen Vorschlag zur Verteilung der Kompetenzen im Lehrplan auf die drei Jahre WAH-Unterricht erarbeitet. Der Schwerpunkt der Nahrungszubereitung liegt demgemäss in der 8. Klasse. Stundenverteilung und Zuordnung der Lehrplan-Kompetenzen > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Hauswirtschaft Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

14 Stundenplangestaltung Die zwei Wochenlektionen können für die Nahrungszubereitung wie folgt organisiert werden: Möglichkeit 1: Vier Lektionen pro Woche: Wechsel alle 14 Tage. Organisationshinweis: Kombination mit dem Fach Textiles und Technisches Gestalten ist in der 8. Klasse möglich. Möglichkeit 2: Vier Lektionen pro Woche: Wechsel alle sechs Wochen. Organisationshinweis: Kombination mit dem Fach Textiles und Technisches Gestalten ist in der 8. Klasse möglich. Bewegung und Sport (BS) (1. Zyklus) Mehrere kurze Bewegungsintervalle gehören bereits im 1. Zyklus zum täglichen Unterricht. Neben den Bewegungsangeboten im Innenraum sind Bewegung und Sport in der Natur wichtige Elemente des Schulalltags. Im Kindergarten stehen in der Regel 2 Lektionen in der Sporthalle zur Verfügung, ab der 1. Klasse müssen es 3 sein. Bereits im Kindergarten können erste Bewegungserfahrungen im Wasser gesammelt werden. Sich im brusttiefen Wasser frei bewegen und spielen sind Vorstufen zum Schwimmen. Im Kindergarten wird empfohlen, eine Wasserbotschafterin der Schweizerischen Lebensrettergesellschaft SLRG einzuladen, damit die Kinder mit den Wassersicherheitsregeln vertraut werden. Dieser Unterricht findet im Kindergartenraum statt. Schwimmunterricht und Baden. Merkblatt > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Bewegung & Sport Schwimmunterricht (2. Zyklus) Der Schwimmunterricht mit dem Lehrplan 21 ab dem 2. Zyklus verpflichtend. Der Grundanspruch im Lehrplan hält fest, dass sich alle Lernenden bis Ende der 4. Klasse sicher im Wasser bewegen können. Dazu gehören: 50 m schwimmen, ins tiefe Wasser purzeln und sich eine Minute über Wasser halten können. Dies sind die Anforderungen des Wasser- Sicherheits-Checks (WSC), den die Schülerinnen und Schüler erfolgreich absolvieren sollen. Im Kanton Luzern ist Schwimmen in der 3./4. Klasse obligatorisch. Dabei sollen die Grundanforderungen des Wasser-Sicherheits-Checks erreicht werden. Die über die Grundanforderungen weiterführenden Kompetenzen gelten für Schulen, welche über das Minimum hinaus Schwimmunterricht anbieten können. Diese Regelung gilt auch für die Sekundarschule. Der Schwimmunterricht soll schwerpunktmässig in der 3. und 4. Primarklasse stattfinden. Ein regelmässiger Schwimmunterricht im Umfang von 10 x 2 Lektionen pro Schuljahr ist sinnvoll und notwendig. Diese Lektionen sollen wenn möglich blockweise organisiert werden. Die Sicherheitsbestimmungen gemäss separatem Merkblatt sind einzuhalten. Für den Transport zu den Bädern und den Eintritt ins Schwimmbad sind die Gemeinden zuständig. Da es sich um obligatorischen Unterricht handelt, müssen die Gemeinden die Kosten tragen. Schwimmunterricht und Baden. Merkblatt > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Bewegung & Sport Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

15 Tastaturschreiben Zielsetzung im Tastaturschreiben ist eine effiziente Nutzung und ergonomische Platzierung der Finger und nicht das perfekte Beherrschen eines 10-Finger-Systems. 11 Dieses Vertrautwerden wird unterstützt durch ein systematisches Kennenlernen der Tastatur mit Hilfe eines Tastaturschreibprogramms (Typewriter). Das Tastaturschreiben beginnt in der 4. Klasse der Primarschule. Für das Tastaturschreiben gilt der Grundsatz des stetigen Übens (ähnlich wie beim Kopfrechnen oder der Rechtschreibung). Ab der 4. Klasse ist es notwendig, das Tastaturschreiben in einem Zeitgefäss von ca min/woche einzuführen und Übungszeit zu ermöglichen. Darüber hinaus ist durch das webbasierte Lernprogramm Typewriter weitere Übungszeit im Rahmen von Hausaufgaben möglich. Die Einführung in das Tastaturschreiben wird bis ca. Mitte der 6. Klasse mit Hilfe des Lernprogramms abgeschlossen. Spätestens ab dem 2. Semester der 6. Klasse werden die Übungsformen offener und die Fertigkeiten im alltäglichen Unterricht angewendet. Projektunterricht MINT Umsetzungshilfe Tastaturschreiben > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Deutsch Im Projektunterricht in der 9. Klasse soll auf die besonderen Interessen und Arbeitsweisen der Jugendlichen eingegangen werden. Denkbar sind Angebote in bestimmten Fächern oder zu fächerübergreifenden Themen. Sofern möglich, soll klassenübergreifend gearbeitet werden. Das Gefäss soll halbtagsweise im Stundenplan eingesetzt werden. In diesem Zeitgefäss soll auch das Abschlussprojekt geplant, realisiert und ausgewertet werden. Dazu sind etwa zwölf Halbtage nötig. Für das Gefäss mit 3 schülerwirksamen Lektionen können 4.5 Lektionen von Lehrpersonen eingesetzt werden. Hilfestellungen zum Projektunterricht > Unterricht & Organisation > Fächer, WOST & Lehrmittel > Fächer > Projektunterricht & Abschlussarbeit Das neue Wahlpflichtfach MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) wird ab Schuljahr 2021/22 in der 9. Klasse mit zwei Jahreslektionen angeboten. MINT verbindet mehrere Fächer miteinander. Mathematisch-naturwissenschaftliche Themen werden in einem fächerübergreifenden Zusammenhang vermittelt. Mögliche Unterrichtsorganisation Um dem Profil des Wahlpflichtfachs MINT gerecht zu werden, ist eine Umsetzungsform mit Modulen von ca. 16 Lektionen (entspricht ungefähr einem Quartal) vorgesehen. Jedem Modul wird ein Themenbereich zugeordnet. Eine Auswahl möglicher Themen wird in einer MINT- Umsetzungshilfe konkretisiert. Diese ist in Planung. Infrastruktur und Räumlichkeiten Durch eine vernetzte elektronische Infrastruktur des Schulgebäudes sowie durch inhaltliche Anregungen aus dem neuen Fach "Medien und Informatik" wird der MINT-Unterricht erleichtert. Die bestehenden Infrastruktureinrichtungen, Schulsammlungen, Geräte und Verbrauchsmaterialien eignen sich auch für den Einsatz in MINT. Grundsätzlich findet der MINT-Unter- 11 Lehrplan 21, Ausgabe , Fachbereichslehrplan Sprachen, Didaktische Hinweise, Tastaturschreiben, S.7 Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

16 richt in den naturwissenschaftlichen Räumen für das Fach "Natur und Technik" statt. Punktuell können je nach Thema und Inhalt auch spezielle Informatik- und Werkräume genutzt werden. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Umsetzungshilfe WOST 2017 und WOST /16

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