GROSSER GEMEINDERAT VORLAGE NR. 1433 Friedhofgebäude mit Abdankungshalle Kredit für einen Studienauftrag Bericht und Antrag des Stadtrates vom 28. April 1998 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren I. Das Friedhofgebäude ist seit einiger Zeit sanierungsbedürftig. Zudem befriedigt die Wohnung für den Friedhofverwalter in wohnhygienischer Hinsicht nicht (siehe auch Motion der Kommission Neues Bestattungs- und Friedhofreglement betr. Umbau der Wohnung des Friedhofverwalters vom 6. November 1990). Seit längerer Zeit ist auch der Bedarf für eine Abdankungshalle ausgewiesen. Der Stadtrat schlägt Ihnen eine umfassende neue Lösung vor und beantragt den Kredit für den ersten Schritt. In einem Studienauftragsverfahren (mehrere Architekten in Konkurrenz) soll ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle entworfen werden. Ausgangslage Das bestehende Friedhofgebäude mit der angegliederten 4 1/2-Zimmerwohnung wurde in den Jahren 1974/75 erbaut. Es ist zweigeschossig und beinhaltet folgende Nutzungen und Nettoflächen: Erdgeschoss - Aufbahrungsräume mit Dienst- und Besucherbereichen, 320 m2 verschiedene Zusatzräume - Besammlungsraum, Büro 100 m2-4 1/2-Zimmer-Wohnung 110 m2 Untergeschoss - Räume für Fahrzeuge und Geräte 225 m2 - Technik und Nebenräume 105 m2 Das Gebäude wurde in mehreren Arbeitsetappen erstellt. Das Dach des Friedhofgebäudes ist seit 1990 undicht und wird seither notdürftig repariert. Eine komplette Dachsanierung würde gemäss einer Schätzung vom April 1993 Fr. 430 000.-- kosten.
-2- Architektonisch nimmt das Friedhofgebäude innerhalb der Friedhofanlage heute lediglich eine untergeordnete Stellung ein. Künftig soll aber das Gebäude, mit einer Abdankungshalle ergänzt, zu einem wichtigen und markanten Ort ausgebildet werden. Insbesondere soll die schöne Lage der Friedhofanlage auch durch das Friedhofgebäude zum Ausdruck kommen. Ziel ist es, eine langfristig sinnvolle Lösung zu erhalten. Vorabklärungen Baulicher Zustand Zum baulichen Zustand des Friedhofgebäudes liegt mit Datum vom 21. Juli 1997 der Bericht eines Ingenieurbüros vor, in dem folgende Kernaussagen gemacht werden: Das Friedhofgebäude bedarf einer umfassenden Instandsetzung. Die Schäden sind: Korrosion der Armierung der Stahlbetonkonstruktion im Aussenbereich, Feuchtigkeitsschäden infolge undichter Flachdachabdichtungen, Bauphysikalisch unbefriedigende Situation in der Wohnung. Ein Abbruch des Gebäudes wäre wegen der aufgetretenen Schäden nicht notwendig. Eine Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss wäre möglich. Dabei ist ein Massenausgleich anzustreben. Der geologische Bericht ist zu aktualisieren. Geotechnische Rahmenbedingungen Mit der Abklärung der geotechnischen Rahmenbedingungen wurde ein ausgewiesener Geologe beauftragt. Der Bericht vom 14. April 1998 umfasst Geologie, Wasserverhältnisse und Geländestabilität; die bautechnischen Hinweise werden wie folgt umschrieben: Die Entlastungswirkung von Aushub, als auch die Belastungswirkung von Bauten können das empfindliche Gleichgewicht der rutschgefährdeten Hanglage stören. Je nach Ausmass der Eingriffe sind entsprechende Sicherungsmassnahmen notwendig. Zur Begrenzung der Tiefbaukosten sind u.a. folgende Entwurfsregeln zu beachten: - keine komplex strukturierten, grossflächigen Bauten, sondern aufgelöste Bauweise bzw. Aufteilung in möglichst steife, zwängungsfrei bewegliche Einheiten, - weitgehender Massenausgleich zwischen Aushub- und Bauwerksgewicht, - Beschränkung der Aushubtiefe auf ca. 3 m. Bei einem konkreten Bauvorhaben müssen die bautechnischen Hinweise ergänzt und verfeinert werden. Demzufolge sind die Tiefbaukosten bei der Beurteilung der Projekte des Studienverfahrens zu berücksichtigen.
-3- Flächenbedarf Der folgende Bedarf wird durch die Sicherheitsabteilung ausgewiesen, die Nettoflächen wurden durch das Stadtbauamt errechnet. Der genaue Ausbaustandard wird im Raumprogramm des Studienauftrages festgelegt: a) Abdankungshalle Innenraum für 100 Sitzplätze Separater Raum mit Toilette 160-180 m2 25 m2 b) Friedhofgebäude Im bestehenden Friedhofgebäude sind die Aufbahrungsräume sowie die übrigen Diensträume gut konzipiert und genügen den heutigen Anforderungen. Der für Katastrophenfälle vorgesehene Raum (25 m2) wird heute vermietet und als Sarglager genutzt. Verbesserungspotential besteht beim geringen Tageslichteinfall. Gemäss Strafprozessordnung (StPO) ist der Kanton für die Legalinspektionen und Autopsien zuständig. Heute werden die Legalinspektionen im sogenannten Waschraum (21 m2) des Friedhofgebäudes durchgeführt. Dieser Raum ist für die Arbeit der Strafuntersuchungsbehörden zu knapp bemessen. Die räumlichen Anforderungen bei einem allfälligen Neubau haben das Verhöramt und die Baudirektion des Kantons Zug formuliert: Raum für Leichenschau / Obduktion Büro / Besprechungszimmer 35 m2 12 m2 Insgesamt sind aus städtischer Sicht die Flächen- und Raumbedürfnisse im bestehenden Friedhofgebäude grundsätzlich abgedeckt. c) Wohnung Durch die gewählte Höhenlage liegen die Ost- und Nordfassaden der Wohnung komplett im Erdreich. Die Belichtung der Wohnung erfolgt vorwiegend über die Westfassade; eine notwendige Querlüftung ist nicht möglich. Es liegen konzeptionelle Mängel vor, welche kaum oder nur mit enormem Aufwand behoben werden können. Deshalb soll die Wohnung an diesem Standort aufgegeben und abgebrochen werden. Aus betrieblichen Gründen ist eine Wohnung auf dem Areal nicht zwingend notwendig. Standort Im Rahmen der Vorabklärungen wurde auch der heutige Standort überprüft und nach möglichen Alternativen für das Friedhofgebäude gesucht. Ein anderer Standort innerhalb des Friedhofareals steht nicht zur Verfügung. Ausserhalb des Friedhofareals ist südlich des Friedhofweges Land für eine mögliche Erweiterung des Friedhofes reserviert, das aber kurz- und mittelfristig nicht benötigt wird. In diesem Gebiet wären zwei mögliche neue Standorte denkbar, die nachstehend mit dem heutigen verglichen werden (Wertung: +/-/?):
-4- Standort Kriterien Waldheimstrasse (wie heute) Scheune bei Kreuzung Friedhofweg / Schwertstrasse Scheune bei Kreuzung Waldheimstrasse Friedhofweg Besitzverhältnisse Stadt + Privat - Privat - Zone OeIB + OeIB + W 2a - Lage zur Friedhofanlage innerhalb + ausserhalb - ausserhalb - Provisorium und ja (während Bau) - nein + nein + Auslagerung notwendig Abhängigkeiten Landkauf? Umzonung + Landkauf? Aufgrund dieser Vergleiche soll der heutige Standort an der Waldheimstrasse beibehalten werden. Insbesondere fällt ins Gewicht, dass ein Friedhofgebäude ausserhalb des Friedhofareals konzeptionell zu wenig integriert und durch den Friedhofweg zu sehr abgetrennt wäre. Nicht zuletzt lässt der heutige prominente Standort auch städtebaulich eine markantere Lösung zu. Mögliche bauliche Konzepte Die Frage nach dem Umfang des Eingriffes wird zum zentralen Grundsatzentscheid. Soll das bestehende Friedhofgebäude lediglich saniert und eine zusätzliche Abdankungshalle erstellt werden oder soll ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle zu einem wichtigen städtebaulichen und architektonischen Ort ausgebildet werden? Die beiden Grundkonzepte, Sanierung mit Erweiterung oder Abbruch mit anschliessendem Neubau wurden gegeneinander abgewogen. Sanierung Friedhofgebäude und Erweiterung Bei einer Sanierung des Friedhofgebäudes stünde der Abbruch der Wohnung und der Neubau einer Abdankungshalle im Bereich der Wohnung im Vordergrund. Der Zugang der neu zu erstellenden Abdankungshalle kann vom heutigen Dachniveau oder vom Innenhofniveau her organisiert werden. Durch die knapp bemessenen Verhältnisse entstünde eine relativ kleine Eingangszone für die Abdankungshalle. Aus gestalterischen und bautechnischen Gründen ist keine Wohnung vorzusehen. Diese Erstellungskosten belaufen sich auf ca. 2-3 Millionen Franken (Annahme: Fr. 500.--/m3). Während den Sanierungsarbeiten ist die Nutzung des Friedhofgebäudes für ca. 4-8 Wochen eingeschränkt. Abbruch und Neubau Als Folge eines Abbruches können unterschiedliche Gesamtkonzeptionen entstehen, welche auf den Ort, die Topographie und die heutigen Gesamtanforderungen reagieren. Anhand eines Modells hat sich gezeigt, dass verschiedene Gestaltungen möglich sein werden. Diese Erstellungskosten belaufen sich auf ca. 5-6 Millionen Franken (Annahme: Fr. 500.--/m3). Die Nutzung des Friedhofgebäudes ist während der Bauzeit für ca. 1 Jahr nicht gewährleistet. Während dieser Zeitspanne ist eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden und ein Teilprovisorium erforderlich.
-5- II. Konzeptwahl / Grundsatzentscheide Das heutige Friedhofgebäude erfüllt die aktuellen Anforderungen nach Repräsentation, Funktion und Ausdruck nicht. Dieser Mangel könnte mit der Sanierung und der Ergänzung mit einer Abdankungshalle nicht wettgemacht werden. Die verbleibenden Bauten würden das Gesamtbild beeinträchtigen; die architektonische Lösung wäre unbefriedigend. Dazu kommt, dass die bestehenden Bauten mittelfristig alleine wegen ihres Alters wieder saniert werden müssen. Der Spareffekt wäre daher nur kurzfristig und ginge eindeutig zu Lasten einer architektonisch optimalen Gestaltung. Das bestehende Friedhofgebäude soll deshalb vollständig abgebrochen werden, damit eine grosszügige, langfristig sinnvolle und städtebaulich wertvolle Lösung realisiert werden kann. Die im Moment höheren Investitionskosten lassen sich mit diesen Überlegungen rechtfertigen und dürften sich langfristig auszahlen. Dieser konzeptionelle Ansatz führt zu folgenden Grundsatzentscheiden: Das Friedhofgebäude wird abgebrochen. Im Raumprogramm des Neubaus sind folgende Nutzungen vorzusehen: Friedhofgebäude mit Nebenräumen und Abdankungshalle, aber ohne Wohnung für den Friedhofverwalter, für den in nächster Nähe eine Wohnung gemietet werden konnte. Am heutigen Standort wird festgehalten. Studienauftragsverfahren III. Um ein überzeugendes Projekt zu erhalten, soll ein Studienverfahren unter Konkurrenz durchgeführt werden. Eingeladen werden zehn Architekturbüros. Der Studienauftrag soll im Sommer/Herbst 1998 durchgeführt werden. Der genaue Zeitpunkt der Auslösung ist u.a. abhängig vom Wettbewerb Bundesplatz. Die Bearbeitungsphasen der beiden Verfahren sollen nicht parallel laufen. Die Erarbeitung des Wettbewerbsprogrammes, die Koordination und technische Vorprüfung werden durch das Stadtbauamt durchgeführt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Fr. - Abklärung der geologischen Randbedingungen 3 000.00 - Plangrundlagen inkl. Höhenkurven 3 000.00 - Modelle 6 000.00 - Entschädigung Teilnehmer und Preissumme 100 000.00
-6- - Entschädigung Jury (3 Teilnehmer) 12 000.00 - Beizug Experten 10 000.00 - Kostenplaner 22 000.00 - Nebenkosten, Reserve 14 000.00 - Mehrwertsteuer 10 000.00 Ueberarbeitung des Siegerprojektes 70 000.00 Total 250 000.00 ========= Für die Durchführung des Studienverfahrens und die Ueberarbeitung des Siegerprojektes wird gemäss der vorliegenden Zusammenstellung mit Kosten von Fr. 250 000.-- gerechnet. Antrag: Der Stadtrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und für die Durchführung eines Studienauftragsverfahrens mit Projektüberarbeitung für ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle einen Kredit von Fr. 250 000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. Zug, 28. April 1998 DER STADTRAT VON ZUG Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber: Othmar Romer Albert Müller Beilage: Beschlussesentwurf
-7- BESCHLUSS DES GROSSEN GEMEINDERATES VON ZUG NR. 1134 BETREFFEND STUDIENAUFTRAG FUER EIN FRIEDHOFGEBAEUDE MIT ABDANKUNGSHALLE DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. 1433 vom 28. April 1998 beschliesst: 1. Für die Durchführung eines Studienauftragsverfahrens mit Projektüberarbeitung für ein neues Friedhofgebäude mit Abdankungshalle wird ein Kredit von Fr. 250 000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss 6 der Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Sammlung der Ratsbeschlüsse aufzunehmen. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Zug, 9. Juni 1998 DER GROSSE GEMEINDERAT VON ZUG Der Präsident: Der Stadtschreiber: Felix Horber Albert Müller Referendumsfrist: 13. Juni - 13. Juli 1998