Defibrillatoren & Sportärztliche Eignungsuntersuchungen Informationsabend vom 25.02.2014, Kai Schenk, i.v. Prim. Stefan Resnyak
Defibrillatorengesetz
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt für: alle Profisportvereine alle Amateursportvereine (mit Ausnahme) Defibrillatoren. FÜR WEN?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt für: alle Profisportvereine alle Amateursportvereine mit Ausnahme von Sportarten mit geringer Herz-Kreislaufbelastung (z.b. Boccia, Golf, Bogenschießen, Tischspiele, Sportfischen, und vergleichbare) Defibrillatoren. FÜR WEN?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt für: alle Profisportvereine alle Amateursportvereine mit Ausnahme von Sportarten mit geringer Herz-Kreislaufbelastung (z.b. Boccia, Golf, Bogenschießen, Tischspiele, Sportfischen, und vergleichbare) Mehrere Vereine können sich jedoch so organisieren, daß sie gemeinsam für die Ausrüstung der genutzten Sportstätte Sorge tragen, z.b. auch über den Träger oder Inhaber (Gemeinden, etc.) Defibrillatoren. FÜR WEN?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt für: alle Profisportvereine innerhalb von 6 Monaten alle Amateursportvereine mit Ausnahme von Sportarten mit geringer Herz-Kreislaufbelastung (z.b. Boccia, Golf, Bogenschießen, Tischspiele, Sportfischen, und vergleichbare) innerhalb von 30 Monaten Defibrillatoren. AB WANN?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt für: STICHDATUM: 03. FEBRUAR 2016 alle Amateursportvereine mit Ausnahme von Sportarten mit geringer Herz-Kreislaufbelastung (z.b. Boccia, Golf, Bogenschießen, Tischspiele, Sportfischen, und vergleichbare) innerhalb von 30 Monaten Defibrillatoren. AB WANN?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt: an sich für die genutzte Sportstätte Der Ort der Aufbewahrung muß gekennzeichnet sein, das Gerät muß leicht und rasch (in vertretbarer Zeit) erreichbar und frei zugänglich sein Defibrillatoren. WO?
Die Pflicht, einen halbautomatischen Defibrillator zu stellen gilt: an sich für die genutzte Sportstätte Der Ort der Aufbewahrung muß gekennzeichnet sein, das Gerät muß leicht und rasch (in vertretbarer Zeit) erreichbar und frei zugänglich sein wenige Minuten, da im Falle des plötzlichen Herztodes ohne Eingreifen nach 5 Minuten eine Rettung unwahrscheinlich ist Defibrillatoren. WO?
zum Schutz der aktiven SportlerInnen und der Zuschauer an den üblichen, und viel besuchten Sportstätten zum Einsatz und zur Unterstützung der kardiopulmonalen Reanimation Defibrillatoren. WIESO?
Nach dem Gesetz n. 120 vom 3. April 20011: dürfen halbautomatische Defibrillatoren in und außerhalb der Sanitätsstrukturen auch von nicht-ärztlichem Sanitätspersonal und von anderen Personen mit entsprechender Ausbildung in der kardiopulmonalen Wiederbelebung betätigt werden. Regionen und autonome Provinzen bestimmen innerhalb von 90 Tagen die Ausbildungsmodalität durch kompetente Stellen. Defibrillatoren. WER?
Vorgesehen ist eine Ausbildung im Umfang von 4 Stunden für jene Personen, die bereits eine BLS-D (Basic Life Support and Defibrillation) Kurs besucht haben (Gültigkeit überprüfen) Vorgesehen ist eine Ausbildung im Umfang von 8 Stunden für Personen ohne Grundkenntnisse Über die Notwendigkeit und Form eines alljährlichen Auffrischungskurses wird noch diskutiert Defibrillatoren. WIE?
WICHTIG! Da der halbautomatische Defibrillator die Analyse der Herzaktivität durchführt, und entsprechend bei Kammerflimmern entlädt, ist die Person, die erste Hilfe leistet im Falle des eintretenden Todes nicht haftbar. Defibrillatoren. WER?
Die Vereine (organisiert im Verband) sind verantwortlich, für die (gemeinsam) genutzten Sportstätten einen Defibrillator zu organisieren Der Verein/ die Struktur ernennt eine Person, die für die Wartung und die tadellose Funktion des Gerätes verantwortlich ist Das Gerät wird frei zugänglich aufbewahrt, dessen Aufbewahrungsort ist gekennzeichnet Der Verein sorgt gemeinsam mit noch zu definierenden Einrichtungen (z.b rotes/ weißes Kreuz) für die Ausbildung von Personal, das an Trainings und Wettkämpfen anwesend sein muß (Trainer, Betreuer, Aktive...) Zusammenfassung
DIE SPORTÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Dienst Bozen / Burggrafenamt/ Vinschgau
nur TELEFONISCH unter 0471/ 435 630 von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr unter Angabe der Daten zu Person, Sportart, Ort der Visite Die Vormerkung von z.b. 10 Plätzen für den ASV XYZ am 31.0X.20XX ist nicht zulässig, die Nennung der AthletInnen ist verpflichtend Der Tausch zwischen AthletInnen muß im Vorfeld angekündigt werden VORMERKUNG
MITZUBRINGEN SIND FOLGENDE UNTERLAGEN: Ansuchen des Vereins um Durchführung der Untersuchung (ersetzt die Zuweisung des Hausarztes) ausgefüllter Anamnesebogen (Krankengeschichte) mit gültiger Unterschrift eines Erziehungsberechtigten allfällige Vorbefunde zu Eingriffen, Leiden, etc. URINPROBE (entweder in sterilem Behälter von der Apotheke oder aber vor Ort produziert) ev. Krankenkassenbüchlein mit Ticketbefreiung Vorstellung vor ORT
Ente Sportivo riconosciuto anerkannten Sportverein chiede per il proprio atleta ersucht für den Athleten nato a...... il... residente a... Via... n.... n. Tel.... una visita medico-sportiva ed il rilascio dell attestato di idoneità alla pratica agonistica dello Sport. geboren in...... am... wohnhaft in...... -Straße Nr.... Tel. Nr.... um eine sportmedizinische Visite und die Ausstellung der Eignungsbescheinigung zur Ausübung des wettkämpferischen Sportes prima affiliazione erste Aufnahme rinnovo Erneuerung Ansuchen des Vereins
PLZ: Wohnort: Tel: daheim: Arbeit: Sportliche Betätigung Haben oder hatten Sie Beschwerden bei Sportausübung? Wenn ja, welche? Wieviel trainieren Sie? (Stunden/Woche) Sonstige Sportarten (was/wie oft)? Familienanamnese Sind in Ihrer Familie (Eltern, Grosseltern, Geschwister) Herzkreislaufkrankungen die vor dem 50. Lebensjahr aufgetreten sind, bekannt: Herzinfarkt ja nein Plötzlicher Herztod ja nein sonstige ja nein Krankenheitsvorgeschichte Hatten Sie Krankenhaus- oder Heilstättenbehandlung, Operationen, größere Verletzungen oder Unfälle? (was/wann?) Anamnesebogen
Zur Beurteilung der Eignung können Befunde und ergänzende Unterlagen angefordert werden Diese können unter Angabe des behandelnden Arztes zugesandt werden an: Dienst für Spormedizin Claudia De Medici Straße 2 39100 Bozen oder via FAX an 0471/ 435 650 oder via E-mail an medsport@asbz.it Ergänzende Unterlagen
www.vss.bz.it/menue-unten/downloads z.b. Fußball 12. Lj, Handball 8. Lj, Yoseikan Budo 12. Lj CAVE! ALTERSGRENZEN