PRO SENECTUTE KANTON ZÜRICH HANDBUCH CI / CD FÜR OVS AUSGABE 1 NOVEMBER 2016
INHALT 1 Logo 3 Varianten 3 Claim 3 Trapez 3 Grössen und Anwendungen 3 Logo mit kantonalem Zusatz 4 Namensgebung Ortsvertretungen 4 2 Schriften 5 Die Corporate-Schrift 5 Die Systemschrift 5 Textelemente 5 3 Geschäftsdrucksachen und Vorlagen 6 Geschäftsdrucksachen zum Bestellen 6 Give-aways 6 Vorlagen 6 4 Bilder 7 Corporate-Bilder 7 Produkt- und Dienstleistungsbilder 7 Bilder für Faltblätter 7 Bildrechte 7 5 Kontakte 8 Dienstleistungscenter 8 Geschäftsstelle 8 VORLAGEN SIEHE EXTRANET
1 Logo Erlaubte Varianten 1 Positiv mit Claim 2 Positiv ohne Claim 1 1 Claim Grundsätzlich ist das Logo immer mit Claim (GEMEINSAM STÄR- KER) zu benutzen. Ausnahmen: 1. Zu wenig Platz, um die Lesbarkeit des Claims zu gewährleisten: bei einer Grösse des Logos von weniger als 20 mm in der Breite. 2. Auf Give-aways- und Merchandising-Artikeln, die für den schweizweiten (D, F, I) Einsatz produziert werden. Grössen und Anwendungen (ohne Trapez) Es stehen diese Standardgrössen zur Verfügung (Massangaben beziehen sich auf die Logobreite): 20 mm Mindestgrösse mit Claim 3 Negativ mit Claim 4 Negativ ohne Claim 1 2 Trapez Das Trapez kommt bei Drucksachen, Anzeigen und im Web zum Einsatz. Es ist, ausgerichtet an die Gestaltungsfläche, drei Spalten breit. Das Trapez ist als Gestaltungselement bereits in den entsprechenden Vorlagen integriert. 28 mm Mindestgrösse ohne Claim 5 Schwarz mit Claim 6 Schwarz ohne Claim 1 Verwendung der Dateiformate 35 mm jpg ohne transparenten Hintergrund für doc, xls, ppt png mit transparentem Hintergrund für doc, xls, ppt Sämtliche Geschäftsdrucksachen, A4-Publikationen 7 Trapez 2 1.5 X Verhältnis Länge zu Breite 1.5 X X Logos dürfen nicht seitlich oder in der Höhe vergrössert oder verkleinert werden (verziehen). Das Verhältnis von Länge zu Breite muss immer gleich bleiben. Schutzzone Rund um das Logo mit Claim verläuft eine Schutzzone, d.h. Leerraum um das Logo. Dieser Leerraum misst auf allen vier Seiten 1,5 die Höhe eines Grossbuchstabens der Worte «Pro Senectute». Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 3
1 Logo (Fortsetzung) Logo mit kantonalem Zusatz Logos und Namensgebung für Ortsvertretungen Im neuen Corporate Design gibt es keine lokalen Ortsvertretungs-Logos mehr. Auf PSZH-eigenen Werbemitteln und Vorlagen wird die Ortsvertretung in Textform erwähnt (z.b. als Absender mit Adresse bei Faltblättern). Die offizielle Bezeichnung einer Ortsvertretung lautet: «Ortsvertretung [OV-Name] von Pro Senectute Kanton Zürich» Einsatz erlaubt Co-Branding Wenn PSZH auf dem Werbemittel oder der Publikation eines Kooperations- oder Projekt-Partners mit Logo gezeigt wird. Ortsvertretungen Wenn Ortsvertretungen zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Partnern Werbemittel erstellen, die nicht auf dem Corporate Design von PSZH basieren. Freigabe Alle Publikationen mit kantonalem Logozusatz müssen durch die Abteilung Marketing und Kommunikation freigegeben werden Einsatz nicht erlaubt Auf PSZH-eigenen Werbemitteln Auf unseren eigenen Werbemitteln verwenden wir ausschliesslich das Pro Senectute-Logo mit dem Zusatz «Kanton Zürich». Auf Werbemitteln ohne Image-Transfer Bei Werbemitteln von Kooperationspartnern, die einen Mindest-Standard an Professionalität nicht erfüllen, wird das Logo mit kantonalem Zusatz durch eine Erwähnung ersetzt. Beispiel: Mit Unterstützung von Pro Senectute Kanton Zürich Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 4
2 Schriften Formatvorlagen Die neuen Schriften sind in sämtlichen Templates in Form von Formatvorlagen abgespeichert. Bitte arbeiten Sie ausschliesslich mit diesen Vorlagen. Damit ist sichergestellt, dass die Schriftgrössen und die Abstände zwischen den einzelnen Textabschnitten immer korrekt sind. Ausnahme: Die kursive Schrift wird weiterhin über die Kursivtaste (Bereich «Schriftart») eingestellt. Fett, unterstrichen oder kursiv? Benutzen Sie für die Auszeichnung wichtiger Textpartien ausschliesslich die Formatvorlage Lauftext fett. Vermeiden Sie Unterstreichungen; sie sind in der Corporate Schrift schlecht lesbar. Auch Verdana Systemschrift Unsere Systemschrift ist die Verdana. Sie wird bei E-Mails und in PowerPoint-Präsentationen angewendet und findet in sämtlichen Kommunikationsmitteln von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen Verwendung. Verdana ist standardmässig auf allen Systemen (Windows, Mac) installiert und garantiert so eine einwandfreie Darstellung auf allen Rechnern und Druckern. Verdana Regular Verdana Bold Textelemente Es dürfen ausschliesslich diese Textelemente angewendet werden: Anführungszeichen franz. Guillemets Tastenkombination: Alt + 0187 von Zahlenblock Alt + 0171 von Zahlenblock Selbstbestimmungsrecht Solidarität in der Familie Aufzählung mit Halbgeviertstrich Tastenkombination: «Ctrl und - von Zahlenblock» 1 Selbstbestimmungsrecht 2 Solidarität in der Familie Nummerierung Word: Aus Formatvorlagen holen Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 5
3 Geschäftsdrucksachen und Vorlagen Geschäftsdrucksachen zum Bestellen mit Formular (Extranet) Briefpapier A4 Couverts C5 mit und ohne Fenster Grusskarten A6/5 Geschäftsdrucksachen zum Bestellen über DCs Faltblätter Plakate Werbefahnen (leihweise) Visitenkarten PowerPointPräsentationen E-Mail-Adressen für OV (Bsp.: ov.adliswil@pszh.ch) Give-aways Es stehen diverse Give-aways zur Verfügung, die über die DCs bestellt werden können. Die Kosten werden dem OV-Konto zum Einstandspreis belastet. Vorlagen Im Extranet finden Sie eine Sammlung verschiedenster Wordund Excel-Vorlagen. Verwendung von Dokumentvorlagen Bitte arbeiten Sie ausschliesslich mit den zur Verfügung gestellten Vorlagen. Die Schriften und Abstände sind in den Formatvorlagen programmiert. Sie stellen eine einheitliche Darstellung Ihrer Dokumente sicher und dürfen nicht verändert werden. Das Anwählen der gewünschten Schrift im Feld «Schriftart» ist nicht mehr notwendig, ausser bei der kursiven Schrift. Erweiterung von Dokumentvorlagen Die zur Verfügung gestellten Vorlagen decken einen Grundbedarf an Dokumentarten sicher. Die Vorlagen dürfen weiterentwickelt und an Ihre eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die verwendeten Schriften und Abstände sind weiterhin zu verwenden. Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 6
4 Bilder Corporate-Bilder Sie dienen zur Visualisierung übergeordneter Kommunikationsmittel von Pro Senectute Schweiz. Diese Bilder werden primär für nationale Kampagnen, Broschüren oder Anzeigen verwendet. Bei Pro Senectute Kanton Zürich kommen diese nicht zur Anwendung. Ausnahme: Titelfolie bei PowerPoint Präsentationen. Produkt- und Dienstleistungsbilder Spezifische Bilder zur Visualisierung von Produkten und Dienstleistungsangeboten. Diese Art von Bildern sind «erzählerischer» und unterstützen den Textinhalt. Bilder für Faltblätter Zu den häufigsten Themen der Faltblätter existiert eine Sammlung an verwendbaren Bildern für die Titelseiten. Diese können über die DCs bestellt werden. Bildrechte Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind entweder Eigentum von Pro Senectute Schweiz oder von Pro Senectute Kanton Zürich. Diese Bilder wurden für den Eigengebrauch produziert oder eingekauft. Eine weitergehende Verwendung, z. B. auf Werbemitteln von Partnern oder Dritten, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist strikt untersagt. Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 7
5 Kontakte 1. Priorität DCs 2. Priorität Geschäftsstelle CI/CD-Verantwortliche in den DCs, Abteilungen und Bereichen Marketing und Kommunikation Karin Niklaus, 137 (Gestaltung, Vorlagen, Website, Kursprogramm Aktiv) Eva Tobler, 181 (Broschüren, Faltblätter, Inserate, Plakate, Präsentationen, Lokalpresse) Rolf Krebser, 125 (Leitung, Magazin Visit) Pro Senectute Kanton Zürich, CI/CD-Richtlinien 8