Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Checkliste

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Transkript:

Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin Checkliste im Rahmen einer Normengenerationsänderung zur EG-Baumusterprüfbescheinigung PTB 08 TEX 1999 X Gegenstand: Motor Druckfest Typ 6543 Hersteller: Max Mustermann GmbH nschrift: TEX-Platz 56 65389 Normungshausen, Deutschland lte Normen: EN 50014:1997 + 1 + 2 EN 50018:2000 + 1 EN 50019:2000 lte Kennzeichnung: II 2 G EEx de IIC T4 Neue Normen: EN 60079-0:2004 EN 60079-1:2004 EN 60079-7:2003 Neue Kennzeichnung: II 2 G Ex de IIC T4 Beigefügte Unterlagen: Beschreibung (1 Blatt) uszug Betriebsanleitung Bemerkungen: Spalte sind enger als in der EN 60079-1 gefordert. X- Kennzeichnung ist bereits vorhanden. Diese Checkliste wurde vom Hersteller in Eigenverantwortung ausgefüllt. Das Ergebnis der Checkliste hat folgende max. Maßnahme ergeben: B Datum rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel Hersteller Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 1 von 8

In der Checkliste sind die Normenabschnitte angegeben, die höhere nforderungen an die Geräte oder Prüfungen stellen. Diese Checkliste dient dem Hersteller als Hilfsmittel, um die uswirkungen der Normenänderungen für das betrachte Gerät zu beurteilen. Das rbeiten mit den relevanten Normen wird dadurch nicht ersetzt. Übersicht der erforderliche Maßnahmen, wenn entsprechende Forderungen in Bezug auf das betreffende Gerät anwendbar sind, um die EG-Konformitätserklärung ausstellen zu können. ) Die Dokumentation ist entsprechend den nforderungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Die Prüfstelle ist über Änderungen und Prüfungen zu unterrichten, z.b. durch Einreichen dieser Checkliste. uf Grundlage der vorhandenen EG-Baumusterprüfbescheinigung, der gültigen QS- Mitteilung und dieser Checkliste kann für das Gerät auch weiterhin die EG- Konformitätserklärung ausgestellt werden. B) Die Dokumentation ist entsprechend den nforderungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Zusätzliche Prüfungen können erforderlich werden. Die Prüfstelle ist über Änderungen und Prüfungen zu unterrichten, z.b. durch Einreichen dieser Checkliste. Eine entsprechende Bestätigung der Prüfstelle wird ausgestellt. C) Die Dokumentation ist entsprechend den nforderungen zu prüfen und ggf. anzupassen. Zusätzliche Prüfungen können erforderlich werden. Die Prüfstelle ist über die Änderungen zu unterrichten, z.b. durch Einreichen dieser Checkliste. Ggf. erforderliche Prüfungen sind mit der Prüfstelle abzustimmen. Es wird eine Ergänzung zur EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. nmerkung: Wenn eine Kennzeichnung der EG-Baumusterprüfbescheinigung mit einem X für besondere Bedingungen erforderlich wird, ist eine Ergänzung nur möglich, wenn die bisherige EG-Baumusterprüfbescheinigung mit einem X gekennzeichnet ist. D) Die usstellung einer neuen EG-Baumusterprüfbescheinigung ist erforderlich. (M) zu diesem Thema existiert ein gesondertes Merkblatt Diese Checkliste und die zugehörigen Merkblätter sind zu erhalten unter: http://www.explosionsschutz.ptb.de Prüfungen Weitergehende Informationen: Merkblatt der Zertifizierungsstelle Explosionsschutz (ZS-Ex) der PTB zum Thema: usstellung von EG-Konformitätserklärungen gemäß EU-RL 94/9/EG nach dem Erscheinen einer neuen Normenausgabe. Maßnahme Szenario 2 Maßnahme B Szenario 3 Maßnahme C, D Szenario 4 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 2 von 8

bschnitt der 60079-0 EN 50014:1992 EN 60079-0:2004 (Ed. 4) Kurze Beschreibung der zusätzlichen/neuen nforderung Maßnahmen des Herstellers / Bezug zur betreffenden EG-Baumusterprüfbescheinigung min. erf. Maßnahme, wenn zutr. 5.1.2 ngaben zu externen Wärme- und Kältequellen erforderlich B 6.1 6.4 Kältequellen werden nicht zugelassen. Wärmequellen am Motorflansch bis zu 80 C bei den Temperaturmessungen berücksichtigt Betreffende Industrienormen sind anzugeben (in der Betriebsanleitung gemäß 30.1) Geänderte Betriebsanleitung ist beigefügt Bewertung, ob Zirkulationsströme auftreten können, ggf. Vorkehrungen nach 17.6 B (M) Großflächige Metallische Verbindungen zwischen verschiedenen Gehäuseteilen, dadurch können Zirkulationsströme ausgeschlossen werden 6.5 ngaben zur Dichtungsbefestigung 7.1.2 Dichtungen am nschlussraum werden durch eine Nut gehalten ngaben zum Herstellungsverfahren bei metallischen Gehäuseteilen 7.3.2 Flächenbegrenzungen an Kunststoffgehäusen IIC mit geerdetem Rahmen max. 8000 mm² oder gesonderte Prüfung B 12 Bestätigung über die Eignung von Klebstoffen 15.5 Darstellung des Korrosionsschutzes bei Kontaktteilen aus Leichtmetall 29.2 Nur Kontaktteile aus Messing verwendet Kennzeichnung Ex anstelle von EEx (auf dem Deckblatt Kennzeichnung angeben) (M) Kennzeichnung wie auf dem Deckblatt geändert Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 3 von 8

29.3 Kennzeichnung in alphabetischer Reihenfolge (M) 30.1 uflistung aller angewendeten Normen in der Betriebsanleitung Entsprechend geänderte Betriebsanleitung ist beigefügt Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 4 von 8

bschnitt der 60079-1 EN 50018:1994 EN 60079-1:2004 (Ed. 5) Kurze Beschreibung der zusätzlichen/neuen nforderung Maßnahmen des Herstellers / Bezug zur betreffenden EG- Baumusterprüfbescheinigung min. erf. Maßnahme, wenn zutr. 5.1 ngaben zum Fett erforderlich Typ 7654523 von Firma Oilar, erfüllt die nforderungen, Information in die Betriebsanleitung aufgenommen 5.1 Galvanischer Überzug nur noch bis max. 8 µm zulässig B 5.2.2 X-Kennzeichnung erforderlich, wenn Spaltweite kleiner als in Tabelle 1 und 2 (Kommentar im Feld Bemerkungen erforderlich) C/D Zulassung besitzt schon eine X-Kennzeichnung 5.2.5 Definition des Winkels bei konischen Spalten neu 5.3 Bei konischen Gewinden min. 5 Gewindegänge vorhanden und min. 3,5 im Eingriff 13 Einführungsgewinde mit Größenangabe auf dem Betriebsmittel oder in der Betriebsanleitung kennzeichnen. (M) Eindeutige Zuordnung über ein Maßblatt, dass jeder Maschine beigelegt wird 13.2 Neuer bschnitt zu Rohrleitungsabdichtungseinrichtungen C 14 Temperaturmessungen an Motoren jetzt ± 10 % U n, alternativ Einschränkungen des Spannungsbereiches Messungen nur mit ± 5 % durchgeführt, Spannungsbereich jedoch entsprechend auf dem Typenschild und in der Dokumentation eingeschränkt Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 5 von 8

15.1.2 Bezugsdruck bei Temperaturen unter -20 C. Prüfen bei min. Temperatur oder Vordruck bei den BD-Prüfungen bei I, II, IIB und IIC-Gehäusen < 2 l nmerkung: Das alte PTB Verfahren mit einem Korrekturfaktor (PTB rbeitsanweisung PL-Ex--2.4 ) kann weiter anerkannt werden. Bei Drehenden Maschinen und IIC-Gehäusen > 2 l C 15.1.3 Überdruckprüfung bei tiefen Temperaturen (unter -20 C) oder Nachweis der Festigkeit durch Werkstoffeigenschaften und Berücksichtigung des Faktors nach 15.1.2 15.2 Unterschiedliche usdehnungskoeffizienten sind zu berücksichtigen B 15.2 Prüfung auf Zünddurchschlagsicherheit bei Umgebungstemperaturen über 60 C 19.3.1.3 Bei Flammenerosionsprüfung bheben bei ebenen Spalten erforderlich (100 bis 150 µm), wenn Volumen >100 cm³ C nhang E Einsatz von Zellen und Batterien B Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 6 von 8

bschnitt der 60079-7 EN 50019:1994 EN 60079-7:2003 (Ed. 3) Kurze Beschreibung der zusätzlichen/neuen nforderung Maßnahmen des Herstellers Bezug zur betreffenden EG-Baumusterprüfbescheinigung min. erf. Maßnahme, wenn zutr. 4.2 nmerkung bei Verwendung von luminiumleitern 4.2 / 4.3 / 6.9 Bei nschlussklemmen Prüfung nach 6.9 Wärmeprüfung an Isolierstoffen erforderlich C Nur gesondert bescheinigte Klemmen verwendet 4.2 Besondere Vorkehrungen gegen Korrosion bei Eisen als Werkstoff 4.4 Neue Definition der Spannungen (Tabelle1). Neubewertung erforderlich Änderung im Spannungsbereich bis 750 V alt, jetzt max. 690 V B (M) Spannungsbereich bis max. 400 V 4.7 Doppelte Isolierung, max. eine Lage aus Lack zulässig 5.2 / 6.2 Drehende Elektrische Maschinen Neubewertung erforderlich C 5.3 / 6.3.3 / 6.3.4 Leuchten Neue/geänderte nforderungen B 5.5.6 Neue nmerkung: Leerlaufbetrieb Sekundärspulen 5.7 Batterien Neue/geänderte nforderungen B Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 7 von 8

5.9.1 Widerstandsheizungen siehe nmerkung in der Norm Begleitheizungen EN 60079-30-1 D 5.9.3 Widerstandsheizungen Neue Bedingungen für Heizwiderstände 5.9.5 / 6.8.6 Widerstandsheizungen Beschränkung/Prüfung des Einschaltstroms B 5.9.6 Widerstandsheizungen Zu verwendende Schutzeinrichtung ist anzugeben B 6.8.5 Widerstandsheizungen - Stoßprüfung kugelförmiges Schlagstück Begleitheizungen siehe EN 60079-30-1 B 8.1 Erweiterte Kennzeichnung bei Verwendung von Batterien und kkus 8.2 Neuer bschnitt: Betriebsanleitung Keine Batterien enthalten 8.3 Neuer bschnitt: Installationsanweisung Entsprechende Änderungen sind eingepflegt. Geänderte Version liegt bei Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116 Braunschweig, Deutschland Seite 8 von 8