AMTSBLATT Nr. 6 vom 27.02.2015 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch 4- Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt 17.02.15 Bekanntmachung über die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates der AöR Projekte Kirchheimbolanden am 9. März 2015 19.02.15 Bekanntmachung über einen Nachrücker im Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden 20.02.15 Bekanntmachung über eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Jugend des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden am 3. März 2015 24.02.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Dannenfels 24.02.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde llbesheim 25.02.15 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bischheim über die Auslegung des Jagdkatasters und die Genossenschaftsversammlung am 17. März 2015 25.02.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde Jakobsweiler 26.02.15 Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Oberwiesen H. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt 27.02.15 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaften Kriegsfeld über die Genossenschaftsversammlung am 21. März 2015 27.02.15 Bekanntmachung des Landesbetriebes Mobilität Worms über die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Bereich der auszubauenden L 404 in der Ortsdurchfahrt Mörsfeld in den verrohrten Schindelbach Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgememdeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgememdeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeiten der Kirchheimbolanden. Neue Allee 2 Seite 053 054 055 056 057 058 059 060 Seite 061 062 www kirchheimbolanden de Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und nachmittags geschlossen 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr
053 053 Projekte Kirchheimbolanden Anstalt des öffentlichen Rechts 67292 Kirchheimbolanden K'bolanden, 17.02.2015 Bekanntmachung Die konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates der AöR Projekte Kirchheimbolanden findet am Montag, den 09. März 2015,17.00 Uhr, im Personalraum (1. OG) des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. Tagesordnung: TOP 1 : Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates TOP 2 : Jahresabschluss2014 - Beratung und Beschlussfassung - TOP 3 : Wirtschaftsplan 2014 TOP 4 : Beteiligung an Windenergieanlagen - Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen- Haas Vorsitzender des Verwaltungsrates
054 05 Der Wahlleiter der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Kirchheimbolanden, 19.02.2015 BEKANNTMACHUNG Da seitherige Mitglied des Verbandsgemeinderates Kirchheimbolanden, Herr Stefan Schauss hat sein Mandat aus privaten Gründen zum 11.02.2015 niedergelegt. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Wahl zum Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden vom 25. Mai 2014 wurde Herr Klaus Dieter Raab, Wiesenstraße 4, 67819 Kriegsfeld als Nachfolger festgestellt. Herr Raab wurde hiervon unterrichtet, hat das Mandat angenommen und wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Kirchheimbolanden verpflichtet. Kirchheimbolanden, 19.02.2015 Der Wahlleiter -gez. Haas- (Haas) Für die Richtigkeit 67292 Kirchheimbolanden (Bittier;
ff t r* j **) Kirchheimbolanden 20.02.2015 Bit/Dr BEKANNTMACHUNG Zur Vorberatung der nächsten Stadtratssitzung findet die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Jugend des Stadtrates der Stadt Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2014/2019 am Dienstag, dem 3. März 2015,18.30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. TAGESORDNUNG: Nichtöffentlicher Teil 1. Spielleitplanung; Sachstandbericht und weitere Vorgehensweise 2. Starterprojekt; Sachstandbericht und weitere Vorgehensweise 3. Neugestaltung Spielplatz An den Kappesgärten"; Vorstellung Entwurfsplanung (Hartmüller) Stadtbürgermeister
056 Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Dannenfels Der Ortsgemeinderat Dannenfels hat in seiner Sitzung am 23.02.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge 923.603,37 Aufwendungen 1.091.104,21 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -167.500,84 Bilanzsumme Aktiva / Passiva 6.507.342,40 Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 02.03.2015 bis 11.03.2015 während der Dienstzeiten bei der Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 24.02.2015 In Vertretung: gez. Leverkus (Leverkus) Beigeordneter
057 057 Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde llbesheim Der Ortsgemeinderat llbesheim hat in seiner Sitzung am 23.02.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge 519.463,54 Aufwendungen 514.359,17 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) 5.104,37 Bilanzsumme Aktiva / Passiva 4.151.717,66 Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 02.03.2015 bis 11.03.2015 während der Dienstzeiten bei der Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 24.02.2015 gez. Leverkus (Leverkus) Beigeordneter ^^ ^, ; ^ Jrr j 7^^^
058 Bekanntmachung 1. Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) für die Jagdgenossenschaft Bischheim Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Bischheim liegt in der Zeit vom 02.03,2015 bis einschließlich 16.03.2015 bei der Kirchheimbolanden, Neue Allee 2, Kirchheimbolanden, Zimmer 217, während der üblichen Dienststunden, öffentlich aus. Während dieser Zeit können alle Eigentümer der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder Ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis am Tage der Jagdgenossenschaftsversammlung als verbindlich. 2. Versammlung der Jagdgenossenschaft Bischheim Die Jagdgenossen des Jagdbezirks Bischheim werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 17. März 2015, um 20.00 Uhr im Bürgerraum, Flörsheimer Straße 8 in Bischheim stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung/Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht und Entlastung 2014 3. Beschlussfassung über Verwendung des Reinertrages 2014 4. Abschussplan 2015/2016 5. Verschiedenes Bischheim, 25.02.2015 gez. (Willig) Jagdvorsteher
059 05 Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde Jakobsweiler Der Ortsgemeinderat Jakobsweiier hat in seiner Sitzung am 24.02.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge 190.593,32 Aufwendungen 225.476,58 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -34.883,26 Bilanzsumme Aktiva / Passiva 1.348.333,01 Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 02.03.2015 bis 11.03.2015 während der Dienstzeiten bei der Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 25.02.2015 gez. Leverkus (Leverkus) Beigeordneter
060 06 Jahresabschluss 2012 der Ortsgemeinde Oberwiesen Der Ortsgemeinderat Oberwiesen hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird: Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wird wie folgt festgestellt und genehmigt Erträge 544.458,60 Aufwendungen 614.404,87 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -69.946,27 Bilanzsumme Aktiva / Passiva 4.109.575,87 Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 02.03.2015 bis 11.03.2015 während der Dienstzeiten bei der Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 116) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 26.02.2015 In Vertretung: gez. Leverkus (Leverkus) Beigeordneter
061 061 Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaften Kriegsfeld Die Jagdgenossinen und Jagdgenossen der Jagdbezirke Kriegsfeld - Nord, Kriegsfeld - Süd und Angliederungsjagdbezirk Spitzenberg werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung am Samstag, den 21.März 2015, um 20,00 Uhr in die Gaststätte Baldauf" in Kriegsfeld eingeladen. Es ergeht Einladung an alle Grundstückseigentümer/innen in den vorgenannten gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Mitglieder, die nicht selbst anwesend sein können, dürfen sich aufgrund schriftlicher Vollmacht bei Abstimmungen und Beschlussfassungen vertreten lassen (maximal 3 Vollmachten je Vertreter). Tagesordnung: 1) Eröffnung / Begrüßung 2) Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2013/2014 3) Entlastung des Rechners und der Vorstandschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014 4) Wünsche und Anträge Kriegsfeld, den 27.02.2015 gez. Elmar Lied Alfons Holla Quirin Bertram (Jagdvorsteher Nord) (Jagdvorsteher Süd) (Jagdvorsteher Spitzenberg)
062 062 Vollzug der Wassergesetze; Erlaubnisverfahren gemäß 15 WHG für die Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Bereich der auszubauenden L 404 in der Ortsdurchfahrt Mörsfeld in den verrohrten Schindelbach BEKANNTMACHUNG 1. Der Landesbetrieb Mobilität Worms hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Bereich der auszubauenden L 404 in der Ortsdurchfahrt Mörsfeld in den verrohrten Schindelbach (Gewässer III. Ordnung) gestellt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass 2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der Neue Allee 2, Zimmer 210 67292 Kirchheimbolanden in der Zeit vom 09.03.2015 bis 09.04.2015 einschließlich während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; 2.2 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Fischerstr. 12 67655 Kaiserslautern oder bei der
066 065 Neue Allee 2, Zimmer 210 67292 Kirchheimbolanden bis spätestens 23.04.2015 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; 2.3 Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können; 2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen und SteHungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; 2.5 bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; 2.6 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; 2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. 3. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd www.sgdsued.rlp.de unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/ /Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.