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Transkript:

Feuer richtig löschen. Eine Aktion mit der Feuerwehr. Risk-Management Eine Information für unsere Kunden.

Sind Feuerlöscher vorgeschrieben? Privathaushalt Handfeuerlöscher sind nach den heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privat - haushalte grund sätzlich nicht mehr vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ein-, Zweioder Mehrfamilienwohnge bäude oder Wohnan lagen handelt. Auch in Tief garagen sind keine Hand feuer - löscher mehr vorgeschrieben. Jedoch kann hier die Geneh migungs behörde Hand feuerlöscher beauflagen. Lediglich die technischen Regeln Flüssig gas verlangen, dass Behälteranlagen an einer gut zugänglichen Stelle mit einem 6-kg-ABC-Löscher ausgerüstet sind. Handel, Gewerbe und Sonderbauten Die notwendige Anzahl von Feuerlöschern wird in den Regeln für die Ausrüstung von Arbeits stätten mit Feuer löschern des Haupt ver bandes der gewerblichen Berufs genossen schaft genannt. Für Sonderbauten (z. B. Gaststätten, Versamm lungsstätten, Hotels) gelten die Sonderbauvorschriften (z. B. Gaststätten- bzw. Versammlungsstätten - verordnung). Siehe dazu auch unser Merkblatt Feuerlöscher im Gewerbe. Allerdings: Feuerlöscher bleiben nach wie vor eine sinnvolle Sicherheits einrichtung, um einen Brand im Ent steh ungs stadium wirksam zu bekämpfen. Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionsfähigen Feuerlöscher haben.

Das richtige Löschmittel. Allgemein Grundsätzlich kann die Baugenehmigungsbe hör de weitere Feuer löscher zur Auflage machen. Im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind im Versicherungs vertrag Zusatzklauseln oder zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich. Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Beispiel: Besprühen eines Fett brandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels. Brand- Brennende Stoffe Löschmittel klasse A Feste, glutbildende Stoffe überwiegend organischer Natur wie Holz, Papier, Textilien, Autoreifen Wasser, Schaum, ABC-Pulver B Flüssige oder flüssig werdende ABC- oder BC-Pulver, Stoffe wie Benzin, Fett, Öl, Wachs, Wasser mit Zusatz B, Teer, Harz, Alkohol, Kunststoff Schaum, Kohlendioxid C D F Gasförmige Stoffe, auch unter Druck wie z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas Metalle wie z. B. Natrium, Lithium, Aluminium, Magnesium, Kalium, oder deren Legierungen Öle und Fette in Frittier-/Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen in Großküchen, Kantinen ABC-Pulver, BC-Pulver Metallbrandpulver (D-Pulver) Sonderlöschmittel

Der Löscher. Bei den Löschern unterscheidet man zwei Typen: Aufladelöscher: Das Treibgas befindet sich in einem eigenen, zweiten Behälter und strömt erst bei Auslösung in den Löschmitteltank. Dauerdrucklöscher: Löschmittel und Treibgas sind in einem Behälter; die Wartung ist aufwändig. Wie oft muss man Feuerlöscher prüfen? Feuerlöscher, die durch Gesetze oder Auflagen vorgeschrieben sind, muss man in gebrauchsfähigem Zustand halten. Auch freiwillig aus Sicherheitsgründen angeschaffte Löscher sollte man regelmäßig vom Hersteller prüfen lassen. Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatz fähigkeit eines Feue r - löschers. Besondere Umgebungsbedingungen (z. B. Stallgebäude) können kürzere Prüf intervalle erfordern. Vorsicht bei älteren Dauerdrucklöschern: Die Behälter stehen unter Druck und müssen daher zusätzlich zu den genannten Prüfungen nach der Druckbehälterverordnung alle zehn Jahre durch Sachverständige (z.b. TÜV) geprüft werden.

So löschen Sie richtig. Das Feuer mit dem Wind angreifen. Flächenbrände von vorne und unten ablöschen. Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen. Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen. An der Brandstelle auf Wiederentzündung achten. Gebrauchte Feuerlöscher wieder füllen lassen.* * Dabei nicht alle Löscher gleichzeitig mitgeben, sondern Ersatz vorhalten.

So setzen Sie den Feuerlöscher richtig ein. 1. Löscher entsichern. 2. Löschpistole fest halten, da ein Rückstoß zu erwarten ist. 3. Gezielt löschen. Ein 6-kg-Löscher ist nach etwa 10 Sekunden leer. Sicher ist sicher: Rufen Sie im Brandfall immer die Feuerwehr. Telefon 112 ß Wer meldet? ß Wo brennt es? ß Was brennt? ß Sind Menschen in Gefahr? ß Warten auf Rückfragen. Versicherungskammer Bayern Risk-Management 80530 München www.versicherungskammer-bayern.de Landesfeuerwehrverband Bayern e.v. Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.v. 3174 45; 10/12