FRAGEN DER REDAKTION Sehr geehrte Frau Wagenknecht, Der Zeitungsgruppe Die Welt liegen Dokumente vor, wonach mehrere Abgeordnete der Linken und die Bundesfraktion Ihrem ehemaligen Ehemann Zuwendungen in erheblichem Umfang zukommen lassen. Diese Zahlungen, die größtenteils vor Ihrer Scheidung erfolgt sind, werfen Fragen auf. Außerdem haben wir Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren gegen Ihren ehemaligen Ehemann, wobei es sich um einen Vorgang handelt, der direkt mit Ihnen zu tun hat. Wir bitten Sie, uns die nachfolgenden Fragen zu beantworten und zwar bis Freitag, den 6. September, um 11.00 Uhr. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Uwe Müller Reporter DIE WELT WELT AM SONNTAG WELT ONLINE Fragen Zuwendungen an Ihren Ehemann bzw. ehemaligen Ehemann aus der Sphäre des Bundestages 1) Während Ihrer Ehe mit Herrn Niemeyer und auch nach der Scheidung hat dieser erhebliche Zuwendungen sowohl von einzelnen Fraktionsmitgliedern als auch von der Fraktion selbst erhalten. (Vorschüsse, Honorare, Reisekosten, Erstattung von Auslangen, Darlehen, u.a.m.) Mit Herrn Niemeyer wurden Werkverträge geschlossen. a) Wussten Sie aus Ihrer Tätigkeit als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von diesen Zuwendungen bzw. von den Werkverträgen, die von der Fraktionsgeschäftsführerin unterzeichnet sind? b) Wussten Sie durch Gespräche mit Ehemann bzw. ehemaligen Ehemann von den Zuwendungen bzw. Werkverträgen? b) Haben Sie darauf hingewirkt, dass Ihr Ehemann bzw. ehemaliger Ehemann Zuwendungen bzw. Werkverträge erhält?
2) Die Abgeordnete Frau Menzner hat Ihrem Ehemann im Juli 2012 ein Darlehen in Höhe von 3000 Euro für Projekt Venezuela zur Verfügung gestellt, wo Herr Niemeyer nach eigenen Angaben den Präsidenten Hugo Chávez interviewt hat. Im Juni 2013 erklärte Herr Niemeyer dazu vor einem Schweizer Gericht, Reisen in das Land seien von Ihnen finanziert worden, weil Sie ein großes politisches Interesse an Venezuela hätten. a) Trifft die gerichtliche Aussage von Herrn Niemeyer zu? b) Hat Frau Menzner das Darlehen für Sie ausgereicht? Haben Sie mit der energiepolitischen Sprecherin oder über dieses Darlehen gesprochen oder Sie veranlasst, es zu gewähren? c) Haben die Reise von Herrn Niemeyer im Juli 2012 auf andere Weise unterstützt? Falls ja: wie? 3) Während der öffentlichen Debatte über die Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag haben Bundestagesabgeordnete mehrerer Fraktionen darauf hingewiesen, dass entsprechende Vorgänge im Bundestag nicht möglich seien. a) Ist die Versorgung des Ehemanns bzw. ehemaligen Ehemanns mit Geldern einer Fraktion, in der seine Ehefrau stellvertretende Vorsitzende ist, aus Ihrer Sicht mit der Verwandtenaffäre in Bayern vergleichbar? Falls Nein: Warum nicht? b) Verstoßen die Zuwendungen gegen Buchstaben und Geist von 12, 3 des Abgeordnetengesetzes? Strafanzeige / Unterhaltsverpflichtungen 4) Eine deutsche Staatsanwalt ermittelt gegen Herrn Niemeyer wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung ( 288 StGB). Zum möglichen Tatzeitpunkt waren Sie miteinander verheiratet und bei dem Vorwurf gegen ihn spielen Sie eine nicht unwesentliche Rolle. Am 23.12.2009 wurde Ihr Ehemann in der Schweiz wegen nicht geleisteter Unterhaltsverpflichtungen für seine in dem Land lebende Tochter festgenommen und vernommen. Kurz darauf, am 08.01.2010, ließ er das Grundbuch zu seinem Landsitz in Irland ändern. Aus seinem Alleinbesitz wurde Gemeinschaftsbesitz, seitdem stehen Sie als full owner im Grundbuch. Damit konnte das Eigentum nicht mehr für offene Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werden. a) Wussten Sie von diesen Umständen? Warum haben Sie die Umwandlung in Gemeinschaftsbesitz zugelassen? b) Die Mutter von Herrn Niemeyers Tochter hat uns auf Anfrage mitgeteilt, sie habe Sie damals schriftlich auf die Folgen der Umwandlung aufmerksam gemacht was sich auch aus der Gerichtskorrespondenz ergibt. Trifft es zu, dass Sie ein solches Schreiben erhalten haben? Stimmt es, dass Sie dieses unbeantwortet gelassen haben? Falls ja: Warum?
5) Am 13. Januar 2012 hat ein Schweizer Gericht in dem Unterhaltsstreit Ihres Ehemannes in Hinblick auf Ihre Person geurteilt: Die Ehefrau des Klägers erhält als Bundesabgeordnete entgegen den Behauptungen des Klägers nicht monatlich 3000 Euro, sondern eine monatliche Entschädigung von 7.960 Euro. Außerdem ist sie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke und hat diverse Bücher und Schriften veröffentlicht, weshalb von einem 7.960 Euro deutlich übersteigenden monatlichen Einkommen auszugehen ist. Und weiter: Insoweit besteht für den Stiefelternteil eine indirekte Beistandspflicht. a) Warum sind Sie dieser indirekten Pflicht nicht nachgekommen? b) Haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Ehemann für seine Tochter in den ersten acht Lebensjahren von 2002 bis 2010 überhaupt keinen Unterhalt gezahlt hat? War dies Thema während Ihrer Ehe, zumal Sie sich als Politikerin mehrfach über Kinder als Karriere- und Armutsrisiko geäußert haben? ANTWORTEN SAHRA WAGENKNECHT Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Fragen beantworte ich gern: 1) Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass ich seit mehreren Jahren von meinem Ex- Mann getrennt und in einer neuen Partnerschaft lebe. Im November 2011 wurde das auch öffentlich bekannt gemacht. Die Arbeit meines Ex- Mannes für einzelne Abgeordnete und für die Fraktion fällt in einen Zeitraum, in dem er und ich schon seit geraumer Zeit kein Paar mehr waren. Keine der Abrechnungen ist über meinen Tisch gegangen, ich hatte weder auf die Zusage von Zahlungen noch auf die Freigabe des Geldes Einfluss oder war sonst in irgendeiner Form daran beteiligt, da Personal und Finanzen der Fraktion nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Im übrigen ist mir nicht einmal der Umfang der Zahlungen bekannt. 2) Von einem Darlehen von Dorothee Menzner an meinen Ex- Mann ist mir ebenfalls nichts bekannt, denn letzterer hat keinen Anlass, mir Bericht zu erstatten, wer ihm Darlehen gewährt und ich wüsste auch nicht, was mich das angeht. Seit ich von meinem früheren Mann getrennt lebe, habe ich ihm natürlich auch keine Reisen mehr finanziert. 3) Da mein Ex- Mann mit mir weder verwandt ist noch zum fraglichen Zeitraum mit mir zusammen lebte, sondern die Beziehung längst beendet war, sehe ich keinen Grund, der dagegen spricht, dass er für die Fraktion Arbeitsleistungen erbringt und dafür
honoriert wird. 4) Die Umwandlung des Hausbesitzes in Gemeinschaftsbesitz erfolgte, weil für das Haus Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang unerlässlich waren, die von mir finanziert wurden. Darüber hinaus hatte mein Ex- Mann Schulden bei mir. Beides wurde durch die Übertragung des Eigentumstitels ausgeglichen. Von einem Unterhaltsstreit war mir damals nichts bekannt. Es ist unzutreffend, dass die Mutter des außerehelichen Kindes mich damals auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hätte. Richtig ist, dass ich im Herbst 2011 einen Brief von der Betreffenden erhielt. Inhalt dieses Briefes war die Drohung, dass sie die Story der Existenz eines außerehelichen Kindes an eine Illustrierte geben würde, wenn ich ihr kein Geld zahle. Man könnte das auch Erpressung nennen. Da mir herzlich egal war, ob diese Story irgendwo erscheint, weil ich ja längst von meinem Mann getrennt lebte, habe ich dieses Schreiben nicht beantwortet. Tatsächlich erschien das Ganze kurz darauf mit hübschen Photos in einer Illustrierten. 5) Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Müller, verheiratet sind, und ich weiß natürlich schon gar nicht, ob Sie außereheliche Kinder haben. Aber sollte beides zutreffen, bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie von Ihrer Frau nicht erwarten, dass sie die Pünktlichkeit Ihrer monatlichen Unterhaltszahlungen kontrolliert. Mit besten Grüßen, Sahra Wagenknecht Dr. Sahra Wagenknecht, MdB Erste Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE NACHFRAGEN DER REDAKTION Sehr geehrte Frau Wagenknecht, Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Zugleich bitte ich um Verständnis, dass ich an zwei Stellen nachhake: a) Die Schweizer Gerichte hatten im Streit um die Kinderunterhaltszahlungen von Herrn Niemeyer eine "indirekte Beistandspflicht" Ihrerseits festgestellt und in diesem Zusammenhang ausführlich Ihre Einkommenssituation erörtert. Unsere Frage danach ist unbeantwortet geblieben. b) Als einen Grund für die Umwandlung des Allein- in Gemeinschaftseigentum der Liegenschaft in Irland nennen Sie "Instandhaltungs- und Modernisierungskosten in
erheblichem Umfang". Nach Feststellung des Bezirksgerichts Dietikon (Urteil und Verfügung vom 13. Januar) haben diese Kosten bei einem Immobilienwert von mindestens 300.000 allerdings lediglich 20.000 betragen. Davon soll nach unseren Informationen fast die Hälfte auf den Neubau eines Pavillions entfallen sein, ein Projekt, das vor dem Hintergrund rückständiger Kinderunterhaltszahlungen in erheblichem Umfang fragwürdig war. Trifft dieser Sachverhalt so zu? Und ist es Zufall, dass die Umwandlung der Eigentumsform nur 16 Tage nach der Festnahme von Herrn Niemeyer in der Schweiz erfolgte? Es wäre nett, wenn wir die beiden erwünschten Auskünfte möglichst bald erhalten könnten. Mit freundlichen Grüßen Uwe Müller ANTWORTEN SAHRA WAGENKNECHT Sehr geehrter Herr Müller, hier die Antworten auf Ihre beiden Nachfragen: Ad 1) Von dem Gerichtsurteil habe ich das erste Mal in Ihrer Mail gehört und kann nicht überprüfen, ob es ein solches Urteil wirklich gibt und ob es rechtskräftig ist. Bisher ist mir eine Rechtsprechung, die Ehefrauen verpflichtet, für die während der Ehe von ihren Männern gezeugten außerehelichen Kinder Unterhalt zu leisten, nicht bekannt. Ad 2) Die Veränderung der Eigentumstitel wurde im Sommer 2009 über einen Anwalt/Notar eingeleitet. Die Vorstellung, dass sich innerhalb weniger Tage - zumal über Weihnachten/Neujahr - ein solcher Titel verändern lässt, zeugt von einem eher weltfremden Verständnis der Funktionsweise staatlicher Bürokratien, und der irischen im besonderen. Im übrigen gehörte zu den teuren Baumaßnahmen keineswegs nur der - von mir finanzierte - Pavillonbau, sondern vor allem umfassende Instandhaltungen und Modernisierungen im Haus, u.a. eine Erneuerung der Heizungsanlage, der Einbau eines neuen Holzfußbodens im ganzen Erdgeschoss, weil der alte durch einen Rohrbruch zerstört war, die komplette Renovierung und Neuausstattung beider Bäder und der Küche sowie Malerarbeiten im gesamten Haus. Sollten Sie mit den Preisen für Handwerkerdienstleistungen in den Jahren des Immobilienbooms in Irland vertraut sein, werden Sie eine Vorstellung haben, dass diese Maßnahmen ein Vielfaches der
von Ihnen genannten Summe gekostet haben. Und wie schon erwähnt: Schulden meines Ex- Mannes bei mir kamen hinzu. Mit besten Grüßen Sahra Wagenknecht Dr. Sahra Wagenknecht, MdB Erste Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE