ORTIVA Formulierungsbeschreibung: Suspensionskonzentrat mit 250 g/l (23,2 Gew.-%) Azoxystrobin

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Gebrauchsanleitung Pfl.Reg.Nr.: 3334 Rovral WG Fungizid Wirkstoff: 750 g/kg Iprodion (Gew.-%: 75) Wirkmechanismus (FRAC-Gruppe): 2

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Transkript:

ORTIVA Formulierungsbeschreibung: Suspensionskonzentrat mit 250 g/l (23,2 Gew.-%) Azoxystrobin Beachten Sie auch den Zulassungsumfang in Österreich. c024560-00 Pfl.-Reg.-Nr. (Öst.) 900082 Einsatzgebiet: Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten an Hopfen, Kartoffeln, Raps, Zuckerrübe, Gemüse-Arten, Zierpflanzen und Ziergehölzen. Anwendung Wirkungsweise: ORTIVA enthält den Wirkstoff Azoxystrobin, der zur chemischen Gruppe der ß-Methoxyacrylate (Strobilurinderivate) gehört. Er ist breit wirksam gegen wichtige Krankheiten an vielen Kulturen. Azoxystrobin hat in Pflanzen systemische und translaminare Eigenschaften. Azoxystrobin hemmt den Elektronentransport in der Mitochondrienatmung der Schadpilze. Die Wirkung von Azoxystrobin ist in erster Linie protektiv, der Wirkstoff muss daher vor oder zum Infektionsbeginn eingesetzt werden. Wirkungsspektrum: Hopfen: Peronospora-Sekundärinfektionen (Pseudoperonospora humuli) Kartoffeln: Alternaria-Blattdürre (Alternaria solani, Alternaria alternata) Raps: Rapsschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Zuckerrübe: (Cercospora beticola) Spargel (Jung- und Ertragsanlagen): Stemphylium-Spargellaubkrankheit (Stemphylium botryosum) Rost (Puccinia asparagi) Gurken im Freiland und im Gewächshaus: Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum und Sphaerotheca fuliginea) Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Tomaten im Gewächshaus: Echter Mehltau (Oidium lycopersicum) Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Samtfleckenkrankheit (Cladosporium fulvum) O Ortiva 307

Zucchini im Freiland: Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum und Sphaerotheca fuliginea) Zierpflanzen und Ziergehölze (Vermehrungsbeete und Verschulbeete, Weihnachtsbäume und Schmuckreisig, Baumschulquartiere, Schutzpflanzungen, Containerpflanzen, Zwiebel- und Knollengewächse, Stauden und Sommerblumen) ausgenommen Sport- und Zierrasen im Freiland und im Gewächshaus: Rostkrankheiten Blattkohle : Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Blumenkohle : Blattkohle : Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl Freiland): Blattkohle : Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Rosenkohl : Blattkohle : Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Salate (Endivien Freiland): Falscher Mehltau (Bremia lactucae) Rhizoctonia solani Möhren: Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) Möhrenschwärze (Alternaria dauci) Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotea) Kulturverträglichkeit: Hopfen: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Hopfensorten liegen nicht vor. 308 Ortiva

Kartoffeln: Nach bisherigen Erfahrungen wird ORTIVA von allen Kartoffelsorten sehr gut vertragen. Raps: Nach bisherigen Erfahrungen wird ORTIVA von allen Rapssorten sehr gut vertragen. Zuckerrüben: Nach bisherigen Erfahrungen wird ORTIVA von allen Zuckerrübensorten sehr gut vertragen. Spargel: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Spargelsorten liegen nicht vor. Gurken im Freiland und im Gewächshaus: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Zucchini im Freiland: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Zucchinisorten liegen nicht vor. Tomaten im Gewächshaus: Nicht einsetzen bei akuten oder zu erwartenden Temperaturen über 27 C und im geschützten Anbau bei unzureichender Belüftung (z. B. unter Folie). Blattkohle: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Blattkohlen liegen nicht vor. Blumenkohle: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Blumenkohlen liegen nicht vor. Salate: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Salaten liegen nicht vor. Möhre: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Möhren liegen nicht vor. Kopfkohle: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Kopfkohlen liegen nicht vor. Rosenkohl: Erkenntnisse über Unverträglichkeiten von ORTIVA bei Rosenkohl liegen nicht vor. Zierpflanzen und Ziergehölze: Bei Zierpflanzen und Ziergehölzen wird wegen der Vielfalt der Arten und Sorten und der unterschiedlichen Kultur- und Anwendungsbedingungen dringend empfohlen, einen Probeeinsatz vorzunehmen, bevor größere Bestände behandelt werden. Ab dem Knospenöffnen können einige Zierpflanzenarten besonders empfindlich reagieren. Bekannt ist dies bei Usambaraveilchen. Im Gewächshaus können Behandlungen unter Einsatzbedingungen, bei denen der Spritzbelag nur langsam antrocknet (Spritzungen bei hoher Luftfeuchte, niedrigen Temperaturen oder in den Abendstunden) an empfindlichen Arten (z. B. Tomaten) zu Pflanzenschäden führen. Auch junge Sämlinge oder gestresste Pflanzen sind besonders empfindlich. O Ortiva 309

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Blattkohle Blumenkohle Futtererbse Gurke Gurke (Gewächshaus) Hopfen Kartoffel Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitzund Wirsingkohl) Möhre Raps Raps Rosenkohl Salate, Endivien Spargel Tomate (Gewächshaus) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) Sekundärinfektion Alternaria-Arten (Alternaria spp.) Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) Möhrenschwärze (Alternaria dauci) Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) Rapsschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißer Rost (Albugo candida) Mycosphaerella brassicicola Falscher Mehltau (Bremia lactucae) Rhizoctonia solani Spargelrost (Puccinia asparagi) Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Echter Mehltau (Leveillula taurica) Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva) 310 Ortiva

Zierpflanzen Zierpflanzen (Gewächshaus) Zucchini Zuckerrübe, Futterrübe Rostpilze Rostpilze Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Cercospora beticola Von der Zulassungsbehörde gemäß 18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über die Syngenta Beratungs-Hotline (08 00-20 71 81) bzw. www.syngenta-agro.at angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Ackerbohne Aubergine (Gewächshaus) Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Bleichsellerie Bleichsellerie (Gewächshaus) Buschbohne Chicorée Schadorganismus/ Zweckbestimmung Botrytis fabae Falscher Mehltau (Peronospora viciae) Brennfleckenkrankheit (Colletotrichum lindemuthianum) Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Cercospora beticola Blattfleckenkrankheit Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) Sellerierost (Puccinia apii) Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) Sellerierost (Puccinia apii) Brennfleckenkrankheit (Colletotrichum lindemuthianum) Sclerotinia sclerotiorum Rostpilze Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Rost (Puccinia cichorii) O Ortiva 311

Dicke Bohne Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Erdbeere Erdbeere (Gewächshaus) Frische Kräuter Gemeine Ringelblume (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Gemüsefenchel Gemüsepaprika (Gewächshaus) Gräser (Zur Saatguterzeugung) Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze) Knoblauch Knollensellerie (Nutzung als Bundsellerie) Brennfleckenkrankheit (Ascochyta fabae) Sclerotinia sclerotiorum Rostpilze Echte Mehltaupilze Colletotrichum (Fruchtfäule) Colletotrichum (Fruchtfäule) Pilzliche Blattfleckenerreger Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Rostpilze Echte Mehltaupilze Pilzliche Blattfleckenerreger Echter Mehltau (Leveillula taurica) Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva) Sclerotinia sclerotiorum Rostpilze Pilzliche Blattfleckenerreger Johanniskrautwelke (Colletotrichum gloeosporioides) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Sclerotium cepivorum Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii) Rost (Puccinia allii) Sellerierost (Puccinia apii) Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 312 Ortiva

Kohlrabi Kohlrabi (Gewächshaus) Kohlrübe Kürbis-Hybriden Lupine-Arten Meerrettich Melone (Gewächshaus) Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Pastinak Patisson (mit genießbarer Schale) Phacelia Porree Rettich, Radieschen Rettich, Radieschen (Gewächshaus) Rucola-Arten Pilzliche Blattfleckenerreger Weißer Rost (Albugo candida) Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Weißer Rost (Albugo candida) Pilzliche Blattfleckenerreger Pilzliche Blattfleckenerreger Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Colletotrichum Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Weißer Rost (Albugo candida) Blattfleckenkrankheit (Alternaria raphani) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) Pilzliche Blattfleckenerreger Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Botrytis-Arten (Botrytis spp.) Alternaria-Arten (Alternaria spp.) Rost (Puccinia allii) Phytophthora porri Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii) Weißer Rost (Albugo candida) Pilzliche Blattfleckenerreger Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Weißer Rost (Albugo candida) Pilzliche Blattfleckenerreger Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Pilzliche Blattfleckenerreger Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Rostpilze (Uredinales) O Ortiva 313

Salate, Endivien (Gewächshaus) Schalotte Schnittlauch (Bulbenanzucht) Schnittmangold, Stielmangold Schwarzwurzel Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Speisezwiebel Spitzwegerich (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Stangenbohne Tabak Topinambur Wurzelpetersilie Wurzelzichorie Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) Rhizoctonia solani Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Mehlkrankheit (Sclerotium cepivorum) Rost (Puccinia allii) Pilzliche Blattfleckenerreger Pilzliche Blattfleckenerreger Pilzliche Blattfleckenerreger Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Sclerotium cepivorum Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii) Echte Mehltaupilze Brennfleckenkrankheit (Colletotrichum lindemuthianum) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Bohnenrost (Uromyces appendiculatus) Blauschimmel (Peronospora tabacina) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Rost (Puccinia helianthi) Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) Rost (Puccinia cichorii) Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Rost (Puccinia allii) Sclerotium cepivorum 314 Ortiva

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindesabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ackerbohne, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Blattkohle, Bleichsellerie, Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli), Buschbohne, Dicke Bohne, Echte Kamille, Endivien, frische Kräuter, Futtererbse, Futterrübe, Gemeine Ringelblume, Gemüsefenchel, Gurke, Johanniskraut, Knoblauch, Knollensellerie, Knollensellerie (Nutzung als Bundsellerie), Kohlrabi, Kohlrübe, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Lupine-Arten, Meerrettich, Minze-Arten, Pastinak, Patisson (mit genießbarer Schale), Phacelia, Porree, Radieschen, Rettich, Rucola-Arten, Salate, Schalotte, Schnittlauch (zur Bulbenanzucht), Schnittmangold, Schwarzwurzel, Spargel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel), Spitzwegerich, Stielmangold, Tabak, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebel): 50 % 5 m; 75 %*; 90 %* Rosenkohl, Topinambur, Zierpflanzen (Pflanzenhöhe über 50 cm): 50 % 10 m; 75 % 5 m; 90 %* Stangenbohne (Pflanzenhöhe über 50 cm): 50 % 15 m; 75 % 10 m; 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Ackerbohne, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Blattkohle, Bleichsellerie, Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli), Buschbohne, Dicke Bohne, Echte Kamille, Endivien, frische Kräuter, Futtererbse, Futterrübe, Gemeine Ringelblume, Gemüsefenchel, Gurke, Johanniskraut, Knoblauch, Knollensellerie, Knollensellerie (Nutzung als Bundsellerie), Kohlrabi, Kohlrübe, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Lupine-Arten, Meerrettich, Minze-Arten, Pastinak, Patisson (mit genießbarer Schale), Phacelia, Porree, Radieschen, Rettich, Rucola-Arten, Salate, Schalotte, Schnittlauch (zur Bulbenanzucht), Schnittmangold, Schwarzwurzel, Spargel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel), Spitzwegerich, Stielmangold, Tabak, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebel): 5 m O Ortiva 315

Rosenkohl, Topinambur, Zierpflanzen (Pflanzenhöhe über 50 cm): 15 m Stangenbohne (Pflanzenhöhe über 50 cm): 20 m NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindesabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Hopfen: reduzierte Abstände: 50 % 20 m; 75 % 15 m; 90 % 10 m NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Erdbeere: 5 m NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindesabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Chicorée, Gräser, Kartoffel, Raps, Zierpflanzen (Pflanzenhöhe bis 50 cm): 5 m NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Ackerbohne, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Bleichsellerie, Blumenkohlen (Blumenkohl, Brokkoli), Buschbohne, Chicorée, Dicke Bohne, Echte Kamille, Erdbeere, frische Kräuter, Gemeine Ringelblume, Gemüsefenchel, Gräser, Gurke, Hopfen, Johanniskraut, Knollensellerie, Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden, Lupine-Arten, Meerrettich, Minze-Arten, Möhren, Pastinak, Patisson, Phacelia, Radieschen, Rettich, Rosenkohl, Rucola-Arten, Schnittlauch, Schwarzwurzel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Spitzwegerich, Tabak, Topinambur, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen und Zucchini gilt: NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht be- 316 Ortiva

einträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Blattkohlen, Endivien, Futterrüben, Futtererbsen, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Salaten und Zuckerrüben gilt: NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Knoblauch, Porree, Schalotte, Schnittmangold, Spargel, Speisezwiebel, Stangenbohne, Stielmangold und Zwiebelgemüse gilt: NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt: NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. Für die Anwendung in Stangenbohne gilt: NT104: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von O Ortiva 317

mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung in Hopfen gilt: NT107: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Hinweise zum Wasserschutz: Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten. Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungszeitpunkt: /Schadorganismen Gemüsefenchel, Hopfen, Salate,und Endivien, Kohlrabi, Knollensellerie, Stangenbohne, Radieschen, Rettich und Tabak: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Zierpflanzen: Bei Befallsgefahr Abstände zwischen den Behandlungen: Allgemein: 8 12 Tage. Infektionsdruck und Neuzuwachs sind aber immer mit zu beachten. Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Knoblauch, Kohlrübe, Meerrettich, Möhre, Pastinak, Porree, Schalotte, Schwarzwurzel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Speisezwiebeln, Topinambur, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie: 7 10 Tage 318 Ortiva

Gemüsefenchel, Johanniskraut, Knollensellerie, Radieschen, Rettich: 7 14 Tage Bleichsellerie, Buschbohne, Dicke Bohne, Erdbeere, Kohlrabi, Stangenbohne: 10 14 Tage Schnittlauch (Bulbenanzucht): 14 21 Tage Ackerbohne, Futtererbse, Futterrübe, Hopfen, Kartoffel, Lupine, Phacelia und Zuckerrübe: 14 28 Tage Chicorée: 21 Tage Aufwandmenge: Kartoffel: 0,5 l/ha Ackerbohne, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Blattkohle, Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli), Bleichsellerie, Buschbohne, Chicorée, Dicke Bohne, Echte Kamille, Endivien, Erdbeere, frische Kräuter, Futtererbse, Futterrübe, Gemeine Ringelblume, Gemüsefenchel, Gräser, Gurke, Johanniskraut, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Knoblauch, Knollensellerie, Knollensellerie (Nutzung als Bundsellerie), Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Lupine-Arten, Meerrettich, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Patisson (mit genießbarer Schale), Phacelia, Porree, Raps, Radieschen, Rettich, Rosenkohl, Rucola-Arten, Salate, Schalotte, Schnittlauch (zur Bulbenanzucht), Schnittmangold, Spargel, Stielmangold, Schwarzwurzel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel), Spitzwegerich, Tabak, Topinambur, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebel), Zucchini und Zuckerrübe: 1 l/ha Aubergine (Gewächshaus), Gemüsepaprika (Gewächshaus), Gurke (Gewächshaus), Melone (Gewächshaus), Tomate (Gewächshaus) und Zierpflanzen: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,72 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha Stangenbohne: Pflanzengröße bis 50 cm: 1 l/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 1,5 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 2 l/ha Hopfen: bis BBCH 37: 0,75 l/ha bis BBCH 55: 1,0 l/ha über BBCH 55: 1,6 l/ha pro Vegetationsperiode maximal 3,2 l/ha O Anzahl Anwendungen: Maximal 2 Anwendungen in der Kultur pro Jahr, außer: Kartoffel, Schnittmangold, Stielmangold: Maximal 3 Anwendungen in der Kultur pro Jahr Gräser, Raps, Rettich, Radieschen, Salate (Gewächshaus) und Endivien (Gewächshaus): Maximal 1 Anwendung in der Kultur pro Jahr Ortiva 319

Wartezeiten: Chicorée, Gräser, Phacelia, Raps, Salate und Endivien (Gewächshaus, Anwendung gegen Rhizoctonia solani), Schnittlauch (Bulbenanzucht), Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Aubergine, Erdbeere, Gemüsepaprika, Gurken, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Melone, Patisson, Tomaten, Zucchini: 3 Tage Buschbohne, Echte Kamille, Gemeine Ringelblume, Kartoffel, Minze-Arten, Spitzwegerich, Stangenbohne, Zwiebelgemüse: 7 Tage Blumenkohl, Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie: 10 Tage Blattkohle, Bleichsellerie, Brokkoli, Dicke Bohne, Endivien, frische Kräuter, Gemüsefenchel, Kohlrabi, Kopfkohl, Knoblauch, Knollensellerie, Möhre, Radieschen, Rettich, Rosenkohl, Rucola-Arten, Salate, Schalotte, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Speisezwiebel, Tabak, Wurzelzichorie: 14 Tage Porree, Radieschen (Gewächshaus), Rettich (Gewächshaus), Schnittmangold, Stielmangold: 21 Tage Hopfen: 28 Tage Ackerbohne, Futtererbse, Futterrübe, Johanniskraut, Lupine, Zuckerrübe: 35 Tage Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kohlrübe, Topinambur: 42 Tage Wichtige Hinweise: Empfehlungen bzw. Einschränkungen für die Anwendung von ORTIVA unter Glas: ORTIVA alleine ausbringen, nicht mit anderen Produkten mischen. Keine Anwendung im Winter (November bis März). Anwendung frühestens drei Wochen nach dem Verpflanzen. Bedingungen nach der Anwendung sollten ein schnelles Antrocknen des Spritzbelages ermöglichen. Keine Anwendung unter kühlen Bedingungen und hoher relativer Luftfeuchte (z. B. in den Abendstunden), insbesondere bei schlechter Ventilation. Vor Frost schützen! Zur Verhinderung von Schädigungen empfindlicher Kulturen ORTIVA keinesfalls in Kernobst einsetzen und Abdrift auf Kernobstkulturen vermeiden, da das Produkt für bestimmte Apfelsorten nicht verträglich ist. Spritzgeräte und Hilfsmittel, wie z. B. Messbecher, mit denen ORTIVA ausgebracht wurde, nicht im Kernobstbau oder in Kernobstbaumschulen Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen 320 Ortiva

Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von ORTIVA ein vorzeitiger Wirkungsabfall eingetreten sein, ist sofort mit entsprechenden Fungiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen zum Einsatz: Ortiva muss protektiv/vorbeugend und mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Maximal zwei Behandlungen mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Strobilurine und anderen kreuzresistenten Wirkstoffen pro Jahr durchführen. Im Jungpflanzenbereich vorgenommene Anwendungen sind hierbei unbedingt mit zu berücksichtigen (ggf. Rücksprache mit Jungpflanzenlieferanten). Kulturspezifische Empfehlungen zum Fungizidmanagement finden Sie in unseren Kulturbroschüren und im Internet unter www.syngenta-agro.at Blattkohle Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißer Rost (Albugo candida), Mycosphaerella brassicicola Blumenkohle Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißer Rost (Albugo candida), Mycosphaerella brassicicola Futtererbse Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi) Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 41 bis 49 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 41 bis 49 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 51 bis 75 Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen O Ortiva 321

Gurke Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Gurke (Gewächshaus) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli), Sekundärinfektion 1,0 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 21 bis 89 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 21 bis 89 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Bis BBCH 37: 0,75 l/ha Bis BBCH 55: 1,0 l/ha Über BBCH 55: 1,6 l/ha Pro Vegetationsperiode maximal 3,2 l/ha Mittel Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 31 bis 89 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen 322 Ortiva

Kartoffel Alternaria-Arten (Alternaria spp.) Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißer Rost (Albugo candida), Mycosphaerella brassicicola Möhre Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Möhrenschwärze (Alternaria dauci), Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) 0,5 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 31 bis 91 Maximal 3 Anwendungen in der Kultur pro Jahr im Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen WW760: Eingeschränkte Wirksamkeit möglich. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagementes das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 41 bis 49 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 13 bis 49 Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen O Ortiva 323

Raps Rapsschwärze (Alternaria brassicae) Raps Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Rosenkohl Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißer Rost (Albugo candida), Mycosphaerella brassicicola Salate, Endivien Falscher Mehltau (Bremia lactucae), Rhizoctonia solani 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 51 bis 69 Maximal 1 Anwendung in der Kultur 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 61 bis 69 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximal 1 Anwendung in der Kultur Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 41 bis 49 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 41 bis 49 Anwendung gegen Rhizoctonia solani: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Anwendung gegen Falschen Mehltau (Bremia lactucae): Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienshinweis Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 324 Ortiva

Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi), Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Tomate (Gewächshaus) Echter Mehltau (Leveillula taurica), Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans), Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva) Zierpflanzen Rostpilze 1,0 l/ha in 600 l Wasser/ha Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 21 bis 89 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 13 bis 91 Bei Befallsgefahr Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen O Ortiva 325

Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus) Rostpilze Zucchini Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) Zuckerrübe, Futterrübe Cercospora beticola Ackerbohne Botrytis fabae, Falscher Mehltau (Peronospora viciae), Brennfleckenkrankheit (Colletotrichum lindemuthianum) Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 13 bis 91 Bei Befallsgefahr Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 21 bis 89 Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 39 bis 49 Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen 326 Ortiva

Aubergine (Gewächshaus) Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Cercospora beticola, Blattfleckenkrankheit Bleichsellerie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola), Sellerierost (Puccinia apii) Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen O Ortiva 327

Bleichsellerie (Gewächshaus) Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola), Sellerierost (Puccinia apii) Buschbohne Brennfleckenkrankheit (Colletotrichium lindemuthanium), Sclerotinia sclerotiorum, Rostpilze Chicorée Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Rost (Puccinia cichorii) Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen bei Anwendung gegen Sellerierost oder mindestens 10 bis 14 Tagen bei Anwendung gegen Blattfleckenkrankheit Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen Abstand von mindestens 21 Tagen 328 Ortiva

Dicke Bohne Brennfleckenkrankheit (Ascochyta fabae), Sclerotinia sclerotiorum, Rostpilze Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Echte Mehltaupilze Erdbeere Colletotrichum (Fruchtfäule) Erdbeere (Gewächshaus) Colletotrichum (Fruchtfäule) Frische Kräuter Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Rostpilze Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 49 bis 55 /Schadorganismen Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 56 bis 67 Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen 1,0 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 56 bis 67 Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. O Ortiva 329

Gemeine Ringelblume (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Echte Mehltaupilze Gemüsefenchel Pilzliche Blattfleckenerreger Gemüsepaprika (Gewächshaus) Echter Mehltau (Leveillula taurica), Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans), Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva), Sclerotinia sclerotiorum Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 49 bis 55 /Schadorganismen Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Abstand von mindestens 7 bis 14 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha in 1200 l Wasser/ha Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 330 Ortiva

Gräser (Zur Saatguterzeugung) Rostpilze, Pilzliche Blattfleckenerreger Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Johanniskrautwelke (Colletotrichum gloeosporioides) Knoblauch Falscher Mehltau (Peronospora destructor), Sclerotium cepivorum, Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii), Rost (Puccinia allii) 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung in der Kultur Ab Entwicklungsstadium BBCH 12 der Kultur /Schadorganismen Abstand von mindestens 7 bis 14 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen O Ortiva 331

Knollensellerie (Nutzung als Bundsellerie) Sellerierost (Puccinia apii), Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) Kohlrabi Pilzliche Blattfleckenerreger, Weißer Rost (Albugo candida), Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Kohlrabi (Gewächshaus) Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Weißer Rost (Albugo candida), Pilzliche Blattfleckenerreger 1,0 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Abstand von mindestens 7 bis 14 Tagen 1,0 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen 1,0 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen 332 Ortiva

Kohlrübe Pilzliche Blattfleckenerreger Kürbis-Hybriden Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Lupine-Arten Colletotrichum Meerrettich Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Weißer Rost (Albugo candida), Blattfleckenkrankheit (Alternaria raphani) Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen O Ortiva 333

Melone (Gewächshaus) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) Pastinak Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm: 0,48 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,72 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,96 l/ha in 1200 l Wasser/ha Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 39 bis 51 /Schadorganismen Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen 334 Ortiva

Patisson (mit genießbarer Schale) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Phacelia Botrytis-Arten (Botrytis spp.) Porree Alternaria-Arten (Alternaria spp.), Rost (Puccinia allii), Phytophthora porri, Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii) Ab Entwicklungsstadium BBCH 21 der Kultur Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 14 bis 28 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen O Ortiva 335

Rettich, Radieschen Weißer Rost (Albugo candida), Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Rettich, Radieschen (Gewächshaus) Weißer Rost (Albugo candida), Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Rucola-Arten Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Rostpilze (Uredinales) 1,0 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha Ab Entwicklungsstadium BBCH 10 der Kultur Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Abstand von mindestens 7 bis 14 Tagen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. 1,0 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Ab Entwicklungsstadium BBCH 10 der Kultur Maximal 1 Anwendung in der Kultur Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 8 bis 12 Tagen 336 Ortiva

Salate, Endivien (Gewächshaus) Rhizoctonia solani Schalotte Falscher Mehltau (Peronospora destructor), Mehlkrankheit (Sclerotium cepivorum) Schnittlauch (Bulbenanzucht) Rost (Puccinia allii) Schnittmangold, Stielmangold Pilzliche Blattfleckenerreger 1,0 l/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha Bis Entwicklungsstadium BBCH 18 der Kultur Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Maximal 1 Anwendung in der Kultur Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Abstand von mindestens 14 bis 21 Tagen 1,0 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha Maximal 3 Anwendungen in der Kultur pro Jahr im Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen O Ortiva 337

Schwarzwurzel Pilzliche Blattfleckenerreger Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Pilzliche Blattfleckenerreger Speisezwiebel Falscher Mehltau (Peronospora destructor), Sclerotium cepivorum, Blattfleckenkrankheit, (Cladosporium allii) Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen 338 Ortiva

Spitzwegerich (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis / Verwendung als Arzneipflanze) Echte Mehltaupilze Stangenbohne Brennfleckenkrankheit (Colletotrichum lindemuthianum), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum), Bohnenrost (Uromyces appendiculatus) Tabak Blauschimmel (Peronospora tabacina), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Entwicklungsstadium der Kultur BBCH 39 bis 51 /Schadorganismen Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 1,0 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1,5 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 2,0 l/ha in 1200 l Wasser/ha Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen 1,0 l/ha in 600 bis 900 l Wasser/ha Bei Anwendung gegen Blauschimmel (Peronospora tabacina): Bei Anwendung gegen Echten Mehltau (Erysiphe cichoracearum): ab Entwicklungsstadium BBCH 64 der Kultur Bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis Maximal 2 Anwendungen in der Kultur pro Jahr O Ortiva 339

Topinambur Rost (Puccinia helianthi) Wurzelpetersilie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) Wurzelzichorie Rost (Puccinia cichorii) Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen 340 Ortiva

Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri), Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii), Falscher Mehltau (Peronospora destructor), Rost (Puccinia allii), Sclerotium cepivorum Bei Anwendung gegen Sclerotium cepivorum: 1,0 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha Abstand von mindestens 8 bis 12 Tagen Anwendungstechnik Ausbringgerät: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Ansetzvorgang: Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. O Mischbarkeit: Bei Anwendungen im Gewächshaus, ORTIVA nicht in Mischungen ausbringen. ORTIVA ist mit REVUS, BRAVO 500, SCORE, ACTARA, KARATE ZEON, PIRIMOR - GRANULAT, PLENUM 50 WG, RIDOMIL GOLD MZ, SWITCH und TRAFO WG mischbar. Ortiva 341

Im Gemüse- und Zierpflanzenbau wird wegen der Vielfalt von Arten und Sorten und der unterschiedlichen Kulturbedingungen dringend empfohlen, vor der Ausbringung von Mischungen einen Probeeinsatz an Einzelpflanzen vorzunehmen. Mischungen mit AHL, Ölen oder Netzmitteln können zu Schäden führen. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit wenden Sie sich an die Syngenta Beratungs-Hotline (0800-207181). Spritztechnik: Beim Ausbringen von ORTIVA ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe zu achten. Wasseraufwandmengen: Hopfen (in Abhängigkeit vom Kulturstadium): 1000 4000 l/ha im Spritzverfahren bzw. 700 2700 l/ha im Sprühverfahren (1,5-fach konzentriert) Kartoffel: Bewährte Wasseraufwandmenge 300 400 l/ha. Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung sollte eine höhere Wasseraufwandmenge genommen werden. Raps: Bewährte Wasseraufwandmenge 200 400 l/ha Zuckerrübe: Bewährte Wasseraufwandmenge 200 400 l/ha Spargel: 600 1000 l/ha Gurken und Zucchini im Freiland: 400 600 l/ha Gurken und Tomaten im Gewächshaus: bis 50 cm Pflanzenhöhe 600 l/ha von 50 bis 125 cm Pflanzenhöhe 900 l/ha über 125 cm Pflanzenhöhe 1200 l/ha Zierpflanzen: bis 50 cm Pflanzenhöhe 600 l/ha von 50 bis 125 cm Pflanzenhöhe 900 l/ha über 125 cm Pflanzenhöhe 1200 l/ha Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. 342 Ortiva