pro-k Fachgruppe Haustürfüllungen Information Rechtliche Grundlagen und die Eigenschaften für die Gewährleistung bei Haustürfüllungen

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Transkript:

pro-k Fachgruppe Haustürfüllungen Information Rechtliche Grundlagen und die Eigenschaften für die Gewährleistung

2 Vorwort Die in der pro-k zusammengeschlossenen Hersteller legen mit dieser Information eine Ausarbeitung vor, in der die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen im Kontext von Gewährleistungsansprüchen und Garantien zusammengefasst sind. Darüber hinaus enthält es ein Kapitel, in dem die technischen Eigenschaften von Haustürfüllungen dargestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf dem neuen Schuldrecht von 2002. Bitte beachten Sie hierzu die GKV-Information Welche Veränderungen bringt das neue Schuldrecht, Frankfurt 2001. Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit mit FZF Rechtsanwälte, RA Stefan Zdarsky, Frankfurt am Main, www.fzf.de erstellt. Bildnachweis (Vorderseite): pro-k Wichtiger Hinweis: Diese Ausarbeitung dient lediglich Informationszwecken. Die in dieser Ausarbeitung enthaltenen Informationen wurden nach derzeitigem Kenntnisstand und nach bestem Gewissen zusammengestellt. Der Autor und pro-k übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Jeder Leser muss sich daher selbst vergewissern, ob die Informationen für seine Zwecke zutreffend und geeignet sind. Die ist eine Fachgruppe des pro-k Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v., Städelstraße 10, D-60596 Frankfurt am Main; Tel.: 069-2 71 05-31; Fax 069-23 98 37; E-Mail: info@pro-kunststoff.de; www.pro-kunststoff.de Trägerverband von und

3 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Haftungsgrundlagen allgemein 1.2 Gewährleistung und Sachmängelhaftung 1.3 Garantie 1.4 Produkthaftung 2. Technische Eigenschaften von Haustürfüllungen im Rahmen der Gewährleistung 2.1 Technische Eigenschaften: Oberflächen 2.2 Technische Eigenschaften: Toleranzen 2.3 Technische Eigenschaften: Gläser 2.4 Technische Eigenschaften für die CE-Kennzeichnung 2.5 Weitere Technische Eigenschaften 2.6 Vertragliche Eigenschaften im Rahmen der Gewährleistung

4 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Haftungsgrundlagen allgemein 1.2 Gewährleistung und Sachmängelhaftung Hierbei geht es um die Haftung für das Produkt als solches. Der Anspruch besteht dabei zwischen dem jeweiligen Käufer und Verkäufer (Verkäuferhaftung). Wichtige Folge daraus ist, dass Ansprüche nur vom Erstkäufer gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden können. Tritt ein Haftungsfall ein, so ergeben sich zunächst Ansprüche auf Nacherfüllung (siehe 439 Abs. 1 BGB). Die Nacherfüllung kann in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Sollte eine Nacherfüllung den Mangel nicht beseitigen der Gesetzgeber geht im Fall von zwei erfolglosen Versuchen der Nacherfüllung ( 440, S. 2 BGB) vom endgültigen Scheitern aus so besteht erst dann der Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag ( 439 Abs. 4 BGB) bzw. Minderung ( 441 BGB). Die Haftungsdauer für das Produkt als solche ist wie folgt begrenzt ( 438 BGB): 2 Jahre allgemein und 5 Jahre für Baustoffe und Bauteile. Grundsätzlich gilt: Die Haustürfüllungen sind Halbzeuge und keine Bauprodukte. Aus diesem Grund gilt für sie eine Gewährleistung von 2 Jahren. Eine Sachmängelhaftung besteht dann zwischen Käufer und Verkäufer, wenn das Produkt fehlerhaft ist.

5 Der Grundgedanke, den der Gesetzgeber bei der Beurteilung dieser Ansprüche verfolgt, ist den Kunden so zu stellen, als sei das Produkt nie fehlerhaft gewesen. 1.3 Garantie Die Garantie eines Herstellers ist immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt und in einem Garantievertrag vereinbart ist. Räumt der Hersteller eine Garantie ein, so verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit einzelner oder aller Teile. Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Die Garantie eines Herstellers ist in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft. 1.4 Produkthaftung Hier besteht eine Haftung des Herstellers gegenüber dem Endkunden. Die Haftung gilt für Schäden, die vom Produkt an anderen Produkten ausgehen. Beispiel: Eine Haustürfüllung enthält Stoffe, die die Zarge oder das Türprofil beschädigen. Sich daraus ergebende Sach-/Körperschäden selbst sind abgedeckt von Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen. Nicht geschuldet sind allerdings etwaige Kosten für den Aus- und Einbau sowie für die Reparatur. Im Mittelpunkt der Produktbeobachtungspflicht des Herstellers steht die Prüfung im Markt, ob das Produkt Schäden verursachen kann. Hieraus kann im schlimmsten Fall ein Rückruf folgen. Diese Kosten sind dann vom Hersteller zu tragen, die in der Regel nicht über die Grundpolice der Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.

6 2. Technische Eigenschaften von Haustürfüllungen im Rahmen der Gewährleistung Im Nachfolgenden sind die von Haustürfüllungen zu erfüllenden technischen Eigenschaften aufgelistet. Diese beziehen sich auf alle bereits von der pro-k veröffentlichten Merkblätter. Diese stehen alle zum Herunterladen auf der Homepage von pro-k www.pro-kunststoff.de im Bereich technische Datenblätter zur Verfügung. 2.1 Technische Eigenschaften: Oberflächen Beurteilungskriterien Anforderungen Zone PVC, ABS Lackbeschichtet* Folienbeschichtet Lunker, Pickel, A < 0,8 mm < 0,8 mm < 0,8 mm Krater, Einschlüsse, 3 Stück 3 Stück 3 Stück Farbpunkte B < 1 mm < 1 mm < 1 mm 3 Stück 3 Stück 3 Stück Abplatzungen A/B nicht erlaubt, nicht zulässig Farbläufer A/B nicht erlaubt, nicht zulässig Orangenhaut A/B nicht zulässig fein strukturiert zulässig fein strukturiert zulässig Glanzgradunterschiede zur vordefinierten Farbe A/B +/- 10 +/- 10 +/- 10 Farbabweichung in der Fläche A/B E 1,0 Einzelwerte dürfen um 0,8 abweichen *Nasslack und Pulverlack

7 Bei der Begutachtung sind die folgenden Anforderungen hinsichtlich der Beurteilung und Bewertung der sichtbaren Flächen der Haustürfüllungen zu beachten. Es werden die folgenden Sichtflächen / Zonen bei Hautürfüllungen unterschieden: Zone A: direkte Sichtfläche (oben) / Zone B: Flächen, die nicht im direkten Sichtbereich liegen (unten). Es ist zu beachten, dass Ornamentrahmen wie Zone B zu beurteilen sind. Der Türflügel, in dem die zu bewertende Türfüllung eingebaut ist, sowie der Türrahmen werden nicht in die Beurteilung mit einbezogen. Haustürfüllung mit Zoneneinteilung Betrachtungswinkel 2.2 Technische Eigenschaften: Toleranzen Ornamentelemente auf der Türfüllung sind Zierelemente, deren Einzeltoleranz auf +/- 2 % der Kantenlänge begrenzt ist. Maßtoleranzen bei Glasfalzfüllungen: Breite und Höhe +/- 2 mm, Dicke +/- 1 mm. Maßtoleranzen bei flügelüberdeckenden Füllungen: Breite und Höhe +/- 1 mm, Dicke +/- 1 mm. 2.3 Technische Eigenschaften: Gläser Die Begutachtung der in die Haustürfüllung eingesetzten Gläser erfolgt nach der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen.

8 2.4 Technische Eigenschaften für die CE-Kennzeichnung Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Haustürfüllungen aus Kunststoff, glasfaserverstärkten Kunststoff (GfK) und Aluminium mit integrierter Isolierverglasung. Leistungseigenschaft Prüfnorm/ Klas. Norm Kunststoff GfK Aluminium Luftdurchlässigkeit EN 1026 / EN 12207 4 4 4 Schlagregendichtheit EN 1027 / EN 12208 E 1500 E 1500 E 1500 Widerstand gegen Wind EN 12211 / EN 12210 C2/B3 C2/B4 C5 Schalldämm-Maß ISO 140-3 / ISO 717-1 26 (0;-2) 31 (-1;-3) 30 (0;-2) db U-Wert DIN EN ISO 10077-1 herstellerbezogene Angaben beachten 2.5 Weitere Technische Eigenschaften Die eingesetzten Deckschichten und Kernschäume entsprechen den zu erwartenden Gegebenheiten in der mitteleuropäischen Klimazone. Die Verbindung zwischen Deckschichten und Schaum ist vollflächig und ohne Lufteinschlüsse (Lunker) ausgeführt. Die Abdichtung zwischen Glas und Füllung ist dauerhaft elastisch ausgeführt. Die Haustürfüllung überträgt durch klimatische Beanspruchung max. 100 N im Eckbereich. Dabei beträgt die Verformung im Zentrum der Haustürfüllung im eingebauten Zustand max. 10 mm bzw. 0,5 % bei einem sichtbaren Füllungsmaß von 900 / 2000 mm. Die Farbabweichung nach natürlicher Bewitterung darf innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht größer sein, als es der Stufe 4 des Graumaßstabes nach ISO 105-03 [4,3 CILAB ( E)] entspricht. Die Pflegeanweisungen sind einzuhalten. Die HT-Füllung trägt im eingebauten Zustand ihr Eigengewicht. Die Stabilität der Füllungskante muss die zu erwartenden Verklotzungskräfte ohne Verformungen aufnehmen. 2.6 Vertragliche Eigenschaften im Rahmen der Gewährleistung Abmessungen (Breite, Höhe, Dicke) Verglasungsart Farbe Ausstattung Variante Anzahl

9 Mit freundlicher Empfehlung der Mitglieder der