LOHNTAFELN HANDELSARBEITER a) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel

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LOHNTAFELN HANDELSARBEITER 1. 1. 2008 a) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel Mindestlöhne Euro Pro Monat pro Stunde 1) Ferialarbeitnehmer bis 18 Jahre, das sind Arbeitnehmer, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt sind 976 5,84 2) Arbeitnehmer mit schwerer körperlicher Tätigkeit (Arbeiten, bei denen regelmäßig oder zumindest überwiegend schwere Lasten befördert werden); Arbeiten bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung und Versand; Arbeiten an Maschinen; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.226 7,34 b) bis zu 3 Jahren 1.238 7,41 c) bis zu 10 Jahren 1.266 7,58 d) bis zu 17 Jahren 1.290 7,72 d) über 17 Jahre 1.309 7,84 3) Lenker von Dreiradwagen und Motorrädern; Hubstaplerfahrer; Fahrer von Kommissioniergeräten mit Fahrerstand; Platzmeister und Maschinenarbeiter im Kohlengroßhandel Wien mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.309 7,84 b) bis zu 10 Jahren 1.318 7,89 c) bis zu 17 Jahren 1.363 8,16 d) über 17 Jahre 1.387 8,31 4) Kraftwagenlenker für Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.312 7,86 b) bis zu 10 Jahren 1.325 7,93 c) bis zu 17 Jahren 1.372 8,22 d) über 17 Jahre 1.394 8,35 5) Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.354 8,11 b) bis zu 10 Jahren 1.362 8,16 c) bis zu 17 Jahren 1.416 8,48 d) über 17 Jahre 1.441 8,63

2 6) Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden; Kraftwagenlenker für LKW über 3.5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.380 8,26 b) bis zu 10 Jahren 1.388 8,31 c) bis zu 17 Jahren 1.441 8,63 d) über 17 Jahre 1.469 8,80 7) Arbeitnehmer mit Lagertätigkeit ohne Lehr- und Mittelschulabschluss und ohne einjährige Berufserfahrung im ersten Jahr; Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben, z.b. Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.188 7,11 b) bis zu 10 Jahren 1.203 7,20 c) bis zu 17 Jahren 1.224 7,33 d) über 17 Jahre 1.239 7,42 8) Autogenschneider und Metallsortierer im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.340 8,02 b) bis zu 10 Jahren 1.352 8,10 c) bis zu 17 Jahren 1.391 8,33 d) über 17 Jahre 1.417 8,49 9) Wächter mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 5,67 b) bis zu 10 Jahren 5,76 c) bis zu 17 Jahren 5,85 d) über 17 Jahre 6,01 10) Partieführer in Betrieben des Großhandels mit Eisen und Eisenwaren, Metall und Metallwaren, Röhren und Fittings, die ausschließlich der Lehrlinge über 20 Arbeitnehmer beschäftigen, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.282 7,68 b) bis zu 10 Jahren 1.295 7,75 c) bis zu 17 Jahren 1.351 8,09 d) über 17 Jahre 1.374 8,23 11) Zusteller im Zeitungs- und Zeitschriftengroßhandel, die mit eigenem Kraftfahrzeug an den Einzelhandel zustellen, bei mindestens 22-stündiger Arbeitszeit pro Woche und Expeditarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 10 Jahren 996 5,96 + 50 % Nachtzulage (Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) 8,95 0 und 24 Uhr) 7,46

3 b) bis zu 17 Jahren 1,032 6,18 + 50 % Nachtzulage(Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) 9,27 0 und 24 Uhr) 7,72 c) über 17 Jahre 1.050 6,29 + 50 % Nachtzulage(Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) 9,43 0 und 24 Uhr) 7,86 Für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges wird ein Kilometergeld in Höhe des amtlichen Kilometergeldes gewährt. b) Warenhäuser Diese Lohntafel gilt für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Jänner 1996 in eine der nachstehenden Firmen eingetreten sind: A.GERNGROSS, Kaufhaus AG, Wien 7, mit den Betriebsstätten Warenhaus STEFFL, Wien 1; Kaufhaus GERNGROSS, Franz-Josefs-Bahnhof, Wien 9, Kaufhaus GERNGROSS Wien 21; Kaufhaus PASSAGE, Linz; Kaufhaus Tyrol, Innsbruck; Kaufhaus NIMO, Feldkirchen. A.GERNGROSS Grundstücks-AG, Wien 7. LITEGA Warenhandelsges.m.b.H., Wien. HUMA-Verbrauchermarkt Ges.m.b.H., SCS Vösendorf. ABM Ges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen). P&Q-Handelsges.m.b.H., Salzburg, mit den Kaufhäusern Wien 3, Wien 12, Wien 21 und Salzburg. Großversandhaus QUELLE AG, Linz (Zentrale und Niederlassungen). KASTNER & ÖHLER Warenhaus AG, Graz (Zentrale und Niederlassungen). OTTO Versand Ges.m.b.H., Graz. CITY FORUM Handelsges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen). Mindestlöhne Euro pro Monat pro Stunde 2) Arbeitnehmer mit schwerer körperlicher Tätigkeit (Arbeiten, bei denen regelmäßig oder zumindest überwiegend schwere Lasten befördert werden); Arbeiten bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung und Versand; Arbeiten an Maschinen; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.356 8,12 b) bis zu 3 Jahren 1.369 8,20 c) bis zu 10 Jahren 1.401 8,39 d) bis zu 17 Jahren 1.428 8,55 e) über 17 Jahre 1.450 8,68

4 3) Lenker von Dreiradwagen und Motorrädern; Hubstaplerfahrer; Fahrer von Kommissioniergeräten mit Fahrerstand; Platzmeister und Maschinenarbeiter im Kohlengroßhandel Wien mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.448 8,67 b) bis zu 10 Jahren 1.459 8,74 c) bis zu 17 Jahren 1.509 9,04 d) über 17 Jahre 1.536 9,20 4) Kraftwagenlenker für Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.453 8,70 b) bis zu 10 Jahren 1.467 8,78 c) bis zu 17 Jahren 1.520 9,10 d) über 17 Jahre 1.545 9,25 5) Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.501 8,99 b) bis zu 10 Jahren 1.509 9,04 c) bis zu 17 Jahren 1.569 9,40 d) über 17 Jahre 1.596 9,56 6) Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden; Kraftwagenlenker für LKW über 3.5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.529 9,16 b) bis zu 10 Jahren 1.537 9,20 c) bis zu 17 Jahren 1.597 9,56 d) über 17 Jahre 1.628 9,75 7) Arbeitnehmer mit Lagertätigkeit ohne Lehr- und Mittelschulabschluss und ohne einjährige Berufserfahrung im ersten Jahr; Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben, z.b. Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.306 7,82 b) bis zu 10 Jahren 1.323 7,92 c) bis zu 17 Jahren 1.353 8,10 d) über 17 Jahre 1.372 8,22 8) Köche mit Lehrabschlussprüfung mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.476 8,84 b) bis zu 10 Jahren 1.488 8,91 c) bis zu 17 Jahren 1.542 9,23 d) über 17 Jahre 1.571 9,41

5 9) Wächter mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 6,28 b) bis zu 10 Jahren 6,44 c) bis zu 17 Jahren 6,53 d) über 17 Jahre 6,70 10) Schneider mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 1 Jahr 1.415 8,47 b) bis zu 10 Jahren 1.437 8,60 c) bis zu 17 Jahren 1.478 8,85 d) über 17 Jahre 1.493 8,94 Mindestlohn pro Monat c) Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben Lohngruppe: I. II. III. IV. im 1. - 2. Jahr 1.514 1.397 1.255 1.188 3. - 5. Jahr 1.528 1.413 1.271 1.202 6. - 10. Jahr 1.539 1.423 1.283 1.211 11. - 15. Jahr 1.568 1.452 1.310 1.239 16. - 20. Jahr 1.604 1.482 1.334 1.266 21. - 25. Jahr 1.625 1.508 1.361 1.293 ab dem 26. Jahr der Betriebszughörigkeit 1.654 1.538 1.389 1.318 I. Vorarbeiter: Als Vorarbeiter gilt jener Arbeitnehmer, der als solcher vom Arbeitgeber bestellt wurde. II. Facharbeiter und Kraftfahrer: Als Facharbeiter gilt jener Arbeitnehmer, der überwiegend in seinem erlernten Beruf im Betrieb verwendet wird. III. Angelernte Arbeitnehmer und Mitfahrer IV. Sonstige Arbeitnehmer Nachtzulage pro Stunde Euro 1,27 Kältezulage Euro 0,66 Taggeld Euro 16,20