Hinweise für LEADER-Antragsteller in der Förderperiode

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Transkript:

Hinweise für LEADER-Antragsteller in der Förderperiode 2014 2020 1. Zeitplanung Überstürzen Sie nichts und geben Sie sich Zeit. Erfahrungsgemäß sind vom Zeitpunkt des Erstgesprächs mit dem Regionalmanagement bis zur Erteilung einer Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides bzw. bis zum Vorhabenbeginn mindestens ca. 6-12 Monate an Zeitvorlauf einzuplanen. Bisweilen müssen sich Antragsteller auf längere Zeitintervalle einstellen, wenn das Projekt sehr komplex ist. Suchen Sie sich tatkräftige Unterstützung. 2. Erstkontakt Bitte nehmen Sie als Antragsteller Kontakt mit dem Regionalmanagement der LAG Warndt- Saargau e.v. auf. Hier erhalten Sie Informationen, die Ihnen bei der Antragstellung weiterhelfen können. Die Kontaktdaten für das Regionalmanagement finden Antragsteller auf der Homepage unter www.warndt-saargau.eu oder in den Presseartikeln anlässlich der Projektaufrufe. 3. Projektaufruf Gönnen Sie der Region gute Projekte. In der Regel ruft die LAG 2-3 Mal pro Jahr zur Einreichung von Projekten über die regionale und lokale Presse auf. Der Projektaufruf wird auch über die Homepage der LAG bekannt gegeben. Anträge müssen innerhalb des genannten Zeitfensters inkl. aller notwendigen Unterlagen bei der LAG-Geschäftsstelle eingehen. 4. Projektantrag Schauen Sie sich gute Projekte ab und haben Sie Mut für innovative Projekte. Als Antragsteller haben Sie die Aufgabe, einen Projektantrag zu formulieren. Eine Vorlage dazu finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Dokumente/Projektaufrufe. Voraussetzung für die Annahme und weitere Bearbeitung der eingegangenen Anträge ist die Vollständigkeit, d.h. mind. Projektsteckbrief, Selbst-Check (Kurz-Check und inhaltliche Projektbewertung) sowie ein grober Finanzierungsplan. 5. Eigenanteil Eine Schlüsselposition bei dem geplanten Vorhaben stellt der von den Antragstellern aufzubringende Eigenanteil dar. In der Regel müssen die Vorhaben vollständig vorfinanziert werden. Bitte stellen Sie als Antragsteller sicher, dass sowohl der Eigenanteil wie auch die Vorfinanzierung gesichert sind.

6. Projektauswahlkriterien Die Projektauswahlkriterien der LAG und die Verfahrensregeln werden auf der LAG-Homepage veröffentlicht. 7. Auswahlverfahren durch die LAG Nach Ablauf der Projektaufruffrist werden innerhalb von vier bis sechs Wochen die eingereichten Projektanträge von der LAG bewertet. Der Termin des Auswahlverfahrens wird in der Presse und auf der Homepage der LAG bekannt gegeben. Das Auswahlverfahren besteht aus einem zweistufigen Prozess, der formellen Vorprüfung/Kurz-Check durch das Regionalmanagement und der inhaltlichen Bewertung der Projektanträge durch den LAG- Vorstand. Im Anschluss an das Auswahlverfahren werden die angenommenen Anträge an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Projektanträge, die aufgrund des Bewertungsergebnisses zunächst nicht am weiteren Verfahren teilnehmen, können beim nächsten Projektaufruf wieder eingereicht werden! 8. Zuwendungsanträge Es ist Aufgabe der LAG, nach Prüfung und Beschluss zur Annahme der förderwürdigen Projektanträge, diese an die Bewilligungsbehörde das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - weiterzuleiten. 9. Zuwendungsbescheid Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die zuständige Bewilligungsbehörde/der Zuwendungsgeber die Zuwendung per Zuwendungs- oder Bewilligungsbescheid mitteilen. Der Zuwendungsbescheid enthält auch die Angabe über die Fördersumme, die zur Umsetzung des geplanten Vorhabens bewilligt wird. 10. Vorhabenbeginn Wichtig ist, dass mit Maßnahmen des Projekts erst nach Bewilligung des Antrages durch die Bewilligungsbehörde begonnen werden darf. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. 11. Vergabe Bei der Vergabe von Aufträgen innerhalb eines Projektes sind die entsprechenden Vergabevorschriften zu beachten (z.b. VOB, VOL, VOF). Ggf. ist das Einholen von Vergleichsangeboten oder eine Ausschreibung von Aufträgen notwendig.

12. Verwendungsnachweis(e) Sie sind verpflichtet, Verwendungsnachweis(e) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Auch müssen Sie Sachberichte über Inhalt, Beginn, Dauer und Abschluss des Projektes einreichen. 13. Publizität Es gibt sehr genaue Vorgaben dazu, wie auf die Förderung eines Projektes durch LEADER- Mittel hinzuweisen ist. Sie müssen diese Angaben einhalten, ansonsten erhalten Sie keine Förderung. Die Publizitätsvorschriften können Sie abrufen unter: http://www.saarland.de/126002.htm 15. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen als ordentliche oder fördernde Mitglieder offen, wenn diese im Strategiegebiet der LES ansässig sind oder dort ihren Wirkungsbereich haben. Träger von LEADER-Projekten haben die Pflicht zur Mitgliedschaft ab Projektbeginn. Sie werden ordentliche Mitglieder. Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Unterlagen per Mail als Word-Dokument oder Pdf zu. Die Regionalmanagerin der LAG Warndt-Saargau e.v. berät Sie gerne und ist erreichbar im Rathaus Großrosseln, Raum 103, Klosterplatz 2, 66352 Großrosseln, Tel.: 06898 449-108 oder per mail unter info@warndt-saargau.eu

Die nachstehende Aufstellung zeigt den Ablauf der Projektentwicklung bis zur Bewilligung: P r o j e k t e n t w i c k l u n g P r o j e k t a u s w a h l Ablaufschritt Durch: 1 Projektaufruf Geschäftsstelle/Regionalmanagement 2 Meldung eines Projektes / einer Projektidee bei der Geschäftsstelle Projektträger 3 Grundsätzliche Prüfung der Eignung des Projektes im Hinblick auf die Ziele des LES Geschäftsstelle/ Regionalmanagement 4 Prüfung der Überlappungen bzw. Vernetzungsmöglichkeiten mit bereits bestehenden bzw. in Vorbereitung befindlichen Geschäftsstelle/ Regionalmanagement Projekten 5 Abstimmungsgespräch zur: Projektträger Regionalmanagement / Klärung der inhaltlichen Anforderungen Fachreferat MUV / Klärung der formalen Anforderungen Bewilligungsbehörde Klärung der förderrechtlichen Anforderungen 6 Weiterentwicklung des Projektes entsprechend Anforderungen aus 5 7 Fakultative Abstimmung des Projektantrages (bei Bedarf bzw. Bereitschaft) Projektträger; Unterstützung bei Bedarf durch das Regionalmanagement Projektträger/Geschäftsstelle/Regional management 8 Projektantrag an Verein auf den bereitgestellten Dokumenten bis zum Stichtag Projektträger 9 Vorbewertung des Antrages anhand der festgelegten Projektauswahlkriterien Regionalmanagement / Ausschüsse 10 Abstimmung der förderrechtlichen Sachverhalte Regionalmanagement / Fachbehörde 11 Versand der Projektanträge einschl. Vorprüfungsunterlagen an den Vorstand des Regionalmanagement Vereins 12 Beratung und Entscheidung der vorgelegten und vorgeprüften Projektanträge Vorstand des Vereins 13 Anfertigung der erforderlichen Zuwendungsanträge der ausgewählten Projekte für die Bewilligungsbehörde Projektträger / Regionalmanagement 14 Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen zu allen ausgewählten Projekte einschl. Sitzungsprotokoll (mit Darstellung der getroffenen Entscheidungen des Vorstandes), ausgefülltem Bewertungskriterienkatalog und offiziellem Zuwendungsantrag an die Bewilligungsbehörde Projektträger / Regionalmanagement 15 Anschließende Prüfung der Projektunterlagen und Erstellung eines Zuwendungsbescheides Fachbehörde Bewilligungsbehörde Projektanträge, die aufgrund des Bewertungsergebnisses zunächst nicht am weiteren Verfahren teilnehmen, können beim nächsten Projektaufruf wieder eingereicht werden!

Handlungsfelder und Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie: Handlungsfeld 1: An der deutsch-französischen Grenze Grenze als Chance und Herausforderung nutzen Handlungsfeld 2: Räume im Wandel das Erbe von Industrie und Bergbau zukunftsfähig gestalten Handlungsfeld 3: Lebendige Ortschaften und aktives Engagement der Menschen in der Region Handlungsfeld 4: Saargau und Warndtwald: Natur und Landschaft als Ressource Die Grenze wird zum Anlass, Austausch und Beziehungen der Nachbarn zu stärken Die Grenze wird vor Ort wahrnehmbar und zum Erlebnis. Die Grenzlage wird zum Thema Die Konversionsflächen von Industrie und Bergbau werden für die Region in Wert gesetzt und tragfähige, attraktive Folgenutzungen gesucht. Das kulturhistorische Erbe von Industrie und Bergbau wird nachhaltig entwickelt. Das Erbe von Industrie und Bergbau wird mit umgebenden industriekulturellen Zielorten verknüpft. Die Ortschaften des ländlichen Raumes werden in ihrer Funktion als kommunikative und soziale Mitte gestärkt. Historische und die Region prägende Bausubstanz soll dabei mit zukunftsfähigen Nachnutzungen verknüpft werden. Mobil in der Region: Die Region fördert eine umweltfreundliche und nachfrageorientierte Mobilität. Die Vernetzung der Region mit der Saarachse ermöglicht die Wahrnehmung städtischer Freizeitangebote ebenso wie die Erschließung der Region als Erholungsziel. Über Bürgerwerkstätten wird bürgerschaftliches Engagement aktiviert und Dorfentwicklung vorangetrieben. Das landschaftliche Potenzial der Region wird für Naherholung und Tourismus weiter erschlossen und die Angebote untereinander vernetzt. Neue Infrastrukturen land- und waldwirtschaftliche Nutzung wird mit der Erzeugung regionaler Produkte und dem Ausbau der regionalen Vermarktung unterstützt. Landschaftsprägende, tradierte Nutzungsformen werden durch die Verzahnung mit Erholung, Tourismus und Naturschutz (wieder)belebt.

Projektantragsverfahren 1. Projektsteckbrief und Information Allgemeine Angaben Projekttitel Projektträger Ansprechpartner Beteiligte Akteure / Projektpartner Geplanter Umsetzungszeitraum (Hinweis: Maßnahmenbeginn darf noch nicht erfolgt sein) Ort der Projektumsetzung (innerhalb des LAG- Gebietes oder Ausstrahlung auf dieses? Angaben zum Projekt Einordnung in die Lokale Entwicklungsstrategie Ausgangssituation / Entstehung der Projektidee Fortsetzung des Dokuments auf der nächsten Seite..

Projektbeschreibung (Was soll das Projekt beinhalten? Was soll getan werden? usw.) Projektkosten (Vorhandene Eigenmittel? Vorfinanzierung gesichert? Bitte Finanzierungsplan beifügen) Ziel des Projektes (Was soll damit erreicht werden?) Vorgehensweise zur Projektumsetzung (Wie gehen Sie vor? Gibt es Teilschritte?) Anlagen / Anmerkungen (Projektbeschreibung, Pläne, Finanzierungsplan auf gesondertem Blatt) Hinweis Mit der Unterstützung der LEADER-Region erklären Sie sich einverstanden, sich im Rahmen des Datenschutzes an der Öffentlichkeitsarbeit und den Dokumentationspflichten der LAG zu beteiligen Bitte versuchen Sie alle Angaben auszufüllen. Das Ausfüllen des Projektsteckbriefs ist der erste Schritt zu einer möglichen Förderung über die LEADER-Region Warndt- Saargau. Dieser Projektsteckbrief dient dazu, der Lokalen Aktionsgruppe zu verdeutlichen, was Sie mit Hilfe von LEADER umsetzen wollen. Ort, Datum Unterschrift Das Dokument kann auf der Homepage zur Bearbeitung heruntergeladen werden.

2. Kosten- und Finanzierungsübersicht LAG Warndt-Saargau e.v. Die nachstehende Tabelle ist nur ein Ausschnitt aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht. Das Dokument kann auf der Homepage unter www.warndt-saarau.eu/dokumente zur Bearbeitung heruntergeladen werden.

Projektauswahlverfahren: 1. Formelle Vorprüfung / Kurz-Check Aktenzeichen: Antrag eingegangen am: Antragsteller/in: Bezeichnung des Vorhabens: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Bewertungskriterien Vollständigkeit der Antragsunterlagen (Projektsteckbrief, Finanzierungsplan, Selbstcheck) Alle Bewertungskriterien müssen erfüllt sein Projektträger in der Maßnahme zuwendungsfähig Bagatellgrenze (mind. 5.000 Fördersumme) wird voraussichtlich erreicht Klare Konzeption des Projektes vorhanden (Projektträger, Ziele, Maßnahmenbausteine, Zeitraum) Klare Finanzplanung vorhanden (Kostenermittlung, Sicherung der Kofinanzierung, Solvenz des Projektträgers) Grundsätzliche Übereinstimmung mit den Zielen der LES Das Projekt passt in mindestens eines der Handlungsfelder HF 1: An der deutsch-französischen Grenze - Grenze als Chance und Herausforderung nutzen HF 2: Räume im Wandel das Erbe von Industrie und Bergbau zukunftsfähig gestalten HF 3: Lebendige Ortschaften und aktives Engagement der Menschen in der Region HF 4: Saargau und Warndtwald Natur und Landschaft als Ressource Das Dokument kann auf der Homepage unter www.warndt-saarau.eu/dokumente zur Bearbeitung heruntergeladen werden.

2. Die inhaltliche Bewertung der Projekte/Bewertungskriterien Die nachstehende Tabelle ist nur ein Ausschnitt aus der Gesamttabelle Bewertungskriterien. Das Dokument kann auf der Homepage unter www.warndt-saarau.eu/dokumente zur Bearbeitung heruntergeladen werden.

Fördersätze: Fördersätze der Region Warndt- Saargau Erreichte Punktzahl in der Projektbewertung Investive Maßnahmen Nicht investive Maßnahmen (Konzepte, Studien, Marketing, Bewusstseinsbildung, Wissensvermittlung) Keine Förderung < 50 < 50 55 % 50 bis 70 50 bis 60 65 % 71 bis 80 61 bis 70 75 % über 80 71 bis 80 85 % - über 80 Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne die Regionalmanagerin Frau Anke Klein-Brauer Kontakt Geschäftsstelle der LAG Warndt-Saargau e.v. und Regionalmanagement Klosterplatz 2 66352 Großrosseln Frau Anke Klein-Brauer, Tel.: 06898 449-108 info@warndt-saargau.eu