Betrachtungen zur Streitbeilegung dargestellt an ausgewählten Erfahrungen in der Praxis beim Projekt nördliche Zulaufstrecke Brenner Basistunnel

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Transkript:

dargestellt an ausgewählten Erfahrungen in der Praxis beim Projekt nördliche Zulaufstrecke Brenner Basistunnel Dipl.-Ing. Johann Herdina Mitglied des Vorstandes TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG Innsbruck 14.11.2013

Unterinntalprojekt Eckdaten: Planungsbeginn 1996 Baubeginn 2003 Inbetriebnahme 2012 Überprüfungs-UVP 2016 Errichtungskosten: 2,3 Mrd. Euro 10 Hauptrohbaulose 4 Hauptausrüstungslose Innsbruck, 14.11.2013 Folie 2 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Streitpotential (1) Aufträge mit sehr langer Laufzeit (Planeraufträge bis zu 16 Jahre) (2) Hoher Anteil der Arbeiten im Baugrund(risiko) (3) Komplexe Baumethoden mit hohen Schwierigkeitsgraden (4) Planer fühlten sich als Auftragnehmer und nicht als Partner des Bauherrn Innsbruck, 14.11.2013 Folie 3 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (1) Zivil-/Gerichtsverfahren Erkundungsstollen Brixlegg-Ost (2) Schiedsrichterverfahren Baulos H2-1 (3) Kleingruppen mit externer Verstärkung 6er Team Baulos H7 (4) Kleingruppe mit Mediator 4er Team + Mediator Baulos H3-4 (5) Kleingruppen nur intern 4er Team (6) Pauschallösungen Baulos H2-2 Innsbruck, 14.11.2013 Folie 4 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (1) Zivilgerichtsverfahren Erkundungsstollen Brixlegg-Ost Motivation des AG: Streit am Anfang eines Großprojektes keine Beispielwirkung für spätere Streitverfahren durch schnelle Lösung; Verhältnismäßig geringer Streitwert - ca. 3 Mio. Euro; Viele unterschiedliche Streitpunkte Innsbruck, 14.11.2013 Folie 5 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Erfahrungen: Gericht schlug Vergleich 50/50 vor Gericht bestellte einen Gutachter; Hoher Zeitaufwand zur Aufbereitung der Unterlagen für den Gutachter; Gutachten für AG unbefriedigend: Goldener Schnitt nach Lüftl!! Hoher Aufwand im Gericht dem Gutachten zu widersprechen; Lange Dauer des Verfahrens 2003 bis 2006; Ungerechtes Urteil: 55 % für AN; Erfordernis, in die nächste Instanz zu gehen. Lösung: AG und AN einigten sich außergerichtlich, dass der AN einen substantiellen Abschlag auf die Urteilszahlung akzeptiert. Dafür verzichtet der AG auf den Instanzenzug; Nach Abschluss wurde die Richterin von AG und AN gemeinsam zum Lokalaugenschein und zu einem Abendessen eingeladen. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 6 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (2) Schiedsrichterverfahren Baulos H2-1 Motivation des AG: Negative Erfahrungen aus dem Zivilverfahren Hoher Streit(Nachtrags)wert 56 Mio. Euro Vertrauen in den gemeinsam gewählten Schiedsrichter Schiedsspruch bindend Komplexe Forderung mit gestörtem und geändertem Bauablauf infolge Massenmehrung bei der Bewehrung Innsbruck, 14.11.2013 Folie 7 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Erfahrungen: Hoher Zeitaufwand zur Aufbereitung der Unterlagen für den Schiedsrichter; Schiedsrichter verstand die Unterlagen auf Anhieb; Viele Verhandlungsrunden; Konzentrierte Abwicklung in verhältnismäßig kurzer Zeit: Beginn Juni bis Abschluss März des Folgejahres; Begründung zum Schiedsspruch wenig nachvollziehbar. Lösungen: Der AN begehrte zum Schiedsspruch noch eine Streitbeilegungspauschale, da er mit der Summe nicht einverstanden war. Einigung erfolgte bei ca. 16 Mio. Euro. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 8 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (3) Kleingruppe mit externer Verstärkung 6er Team Baulos H7 Motivation des AG: Erfahrungen aus Zivilgerichtsverfahren/Schiedsrichterverfahren -> Wunsch nach Steuerungsmöglichkeit; Externe Verstärkung, da komplexe Bauzeitstörungen mit viel Aufwand abzuarbeiten war; Unabhängige Zweitmeinung im Team (keine Scheuklappen) Teamzusammensetzung 2 AG Vertreter 1 AG Externer 2 AN Vertreter 1 AN Externer Innsbruck, 14.11.2013 Folie 9 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Erfahrungen: Teambesetzung wesentlich; Lösungen wurden intern hart erarbeitet; Begründungen sind nachvollziehbar; Baustelle und Baustellenbesetzung bleibt gefordert; Externer kann viele positive Impulse liefern und auch Aufbereitungsarbeit durchführen; Tagesbaustellenbetrieb wird wenig gestört. Lösung: Großteil der Nachträge konnten bis zur Schlussrechnung beauftragt werden. Nach Schlussrechnung musste ein Schlussrechnungseinspruch noch abgearbeitet werden. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 10 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (4) Kleingruppe mit Mediator 4er Team + Mediator Baulos H3-4 Motivation des AG: Sehr hohe Nachtragsforderung des AN - 70 Mio. Euro; Eines der letzten Hauptbaulose Abschluss mit vorhandener Mannschaft erforderlich; Diametrales Auseinanderliegen der Positionen von AN und AG; Bauverfahren ohne Erfahrungswerte - Hydroschild in einem inneralpinen Tal. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 11 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren Erfahrungen: Mediator war Enabler einer Lösung; Begründung musste vom AG selbst gemacht werden; Meinung des Mediators zählte viel; Ohne Mediator wäre keine außergerichtliche Lösung möglich gewesen; Zum Ergebnis konnte man sich von unten Ø nähern - nicht wie bei Gericht von 50 % der Forderung. Lösung: Im Zuge des Schlussrechnungseinspruchs konnte man sich einigen, aber unter Bewertung des Risikos und möglicher Ergebnisse in einem Zivilrechtsverfahren. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 12 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (5) Kleingruppen nur intern 4er Team Motivation des AG: Entlastung der Baustelle; Deeskalation bei schwierigen Nachträgen; Gutes Verhandlungsteam auf Seite des AG; Entscheidungen und Begründungen nur im Haus. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 13 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren Erfahrungen: Aufwand für Führungskräfte hoch; Bemühen zur Lösung auf der Baustelle wird reduziert; Einige Fälle mussten zurückdelegiert werden; Verhandlungsteams müssen richtig besetzt sein; Begründungen sind nachvollziehbar und revisionsfest. Lösung: Einvernehmliche Nachtragsbeauftragungen. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 14 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren (6) Pauschallösungen Baulos H2-2 Motivation des AG: Das Letzte zu vergebende Rohbaulos; Preisdifferenz zwischen 1 und 2 beim Angebot; Vorliegen einer Ausführungsplanung zur Ausschreibung; Nachtragspauschalangebot des AN; Ressourcenknappheit des AG; Innsbruck, 14.11.2013 Folie 15 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Angewendete Streitbeilegungsverfahren Erfahrungen: AN konzentriert sich auf die Bauabwicklung; Einfache Abrechnung infolge Zahlungsplan; Qualitätssicherung durch Bauaufsicht; Ressourcensparend; Abwicklung in der Zeit und ohne Nachträge und Streit. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 16 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Überlegungen zur Aufnahme eines Schiedsgerichts in die Ausschreibungen Innsbruck, 14.11.2013 Folie 17 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Schiedsgericht in der Ausschreibung Bauabwicklung hängt von den handelnden Personen vor Ort ab; Problembereiche sind im Vorfeld schwer abzuschätzen Schiedsgutachter für Bodenverbesserungen bei Hydroschildmaschinen vereinbart dort gab es kein Problem; Besetzung eines Schiedsgerichts mit unabhängigen Fachleuten schwierig; Schiedsgericht reduziert den Lösungsdruck auf der Baustelle; Prozedere in der Ausschreibung festzulegen macht Sinn; Bei Verantwortungsübernahme durch die Beteiligten AG und AN ist ein Schiedsgericht nicht erforderlich. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 18 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Schlussfolgerungen Innsbruck, 14.11.2013 Folie 19 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Schlussfolgerungen: Bei jedem Streitbeilegungsverfahren kann man Tote vermeiden aber Verwundete bleiben immer zurück. Investitionen in Strategien zur Streitvermeidung sind viel wertvoller als vollendete Streitbeilegungsverfahren. Verträge auf Basis von fairen auskömmlichen Preisen sind eine Basis zur Streitvermeidung. ÖGG, ITA haben sich bemüht, mit den Empfehlungen für ein Vergabemodell für Infrastrukturprojekte (VIP) eine Anleitung zur Vergabe von Großaufträgen zu fairen Preisen zu erstellen. Innsbruck, 14.11.2013 Folie 20 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Schlussfolgerungen: (1) Gegenseitiger respektvoller Umgang von AG und AN; (2) Gesprächsbasis nach dem Motto hart aber herzlich ; (3) Lösungen, die selbst erarbeitet werden, sind belastbar; (4) Die Verantwortung bleibt bei den Vertragspartnern; Innsbruck, 14.11.2013 Folie 21 Dipl.-Ing. Johann Herdina

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Innsbruck, 14.11.2013 Folie 22 Dipl.-Ing. Johann Herdina