Allgemeines Recht und Europarecht

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Transkript:

Lehrplan Allgemeines Recht und Europarecht Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Saarbrücken 2009 Hinweis: Der Lehrplan ist online verfügbar unter www.saarland.de/bildungsserver.htm LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (1/8)

Einleitende Hinweise Dem vorliegenden Lehrplan Allgemeines Recht und Europarecht der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung liegt die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002) sowie die Verordnung Schul- und Prüfungsordnung an der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung des Schulverbandes ABU Saarbrücken (APO-ABU) vom 10. Juni 1991 in der geltenden Fassung zu Grunde. Das Fach Allgemeines Recht und Europarecht hat an der Akademie für Betriebsund Unternehmensführung die Zielsetzung, den Studierenden grundlegende Kenntnisse zu vermitteln, die sie als Führungskraft in die Lage versetzen, rechtliche Sachverhalte aus Sicht einer Führungskraft zu beurteilen. Es sollen vor allem die juristischen Sachverhalte angesprochen werden, die für die betriebliche Praxis in Klein- und mittelständischen Unternehmen von hoher Relevanz sind. Da die Studierenden alle eine Berufsausbildung und teilweise umfangreiche Praxiserfahrung haben, sind sie bereits mit einem großen Teil der Inhalte vertraut. Der soll daher verstärkt exemplarisch und fallbezogen gestaltet werden. Aktuelle Fälle und Urteile aus der Rechtssprechung und ihre Auswirkungen auf betriebliche Entscheidungen sollen im bearbeitet und diskutiert werden. Dabei ist flexibel auf die Belange der Studierenden einzugehen. Es handelt sich um einen lernzielorientierten Lehrplan, der Lernziele als Grobziele beschreibt. Die einzusetzenden smethoden sollen das eigenständige und selbstverantwortliche Arbeiten der Studierenden fördern. Durch eine anwendungsbezogene sgestaltung mit Fällen und Übungen zu Sachverhalten der Wirtschaftspraxis wird ein hoher Bezug zur Praxis hergestellt. Die Stoffvermittlung soll so gestaltet sein, dass das Problembewusstsein der Studierenden für rechtliche Tatbestände und deren juristischen Auswirkungen geschärft wird. Die Zeitrichtwerte sind als vorgeschlagene zeitliche Empfehlung zu verstehen. Zeiten für Wiederholungen, Leistungsüberprüfungen und sausfall sind mit rund einem Drittel angesetzt und schon in den ausgewiesenen Stundenanteilen enthalten. Saarbrücken, Juli 2009 LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (2/8)

LERNGEBIETSÜBERSICHT Lfd. Nr. Lerngebiet Zeitrichtwert Stunden 1 Allgemeines Recht 60 2 Europarecht 20 Summe 80 LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (3/8)

Lerngebiet 1 Allgemeines Recht Zeitrichtwert 60 Stunden 1.1 allgemeine Grundtatbestände des Rechts erläutern Allgemeine Rechtselemente - Gesetzessystematik - Rechtsgebiete - Gesetzgebungsverfahren - Gewaltenteilung - Aufbau der Gesetze - Aufgabe der Gerichte - Gang eines Gerichtsverfahrens Rechtssubjekte - Rechts- und Geschäftsfähigkeit - Partei- und Prozessfähigkeit - Delikts- und Verschuldensfähigkeit Rechtsobjekte - Rechte - Lizenzen - Forderungen - Sachen - Bestandteile - Nutzungen, Früchte - Absolute und relative Rechte - Persönlichkeitsrechte - Gestaltungsrechte Rechtsgeschäfte - Willenserklärungen - Vertragsabschluss - Vertragsfreiheiten - Verjährung - Einreden Verbraucherschutz Erfahrungshintergrund der Studierenden nutzen; Aufzeigen von Unterschieden zwischen der erfahrenen Welt und der juristischen Ordnung Fälle bearbeiten und Gerichtsurteile diskutieren Gruppenarbeiten LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (4/8)

Lerngebiet 1 Allgemeines Recht Zeitrichtwert 60 Stunden 1.2 Grundtatbestände des Schuldrechts erläutern Allgemeines Schuldrecht - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stellvertretung - Schuldverhältnisse - Abtretung - Schuldübernahme - Beendigung von Schuldverhältnissen Besonderes Schuldrecht Kaufvertrag - Leistungsstörungen - Schuldnerverzug - Gläubigerverzug - Vertragsstrafen - Leistungszeit und Leistungsort - Gewährleistungsrechte - Anfechtung Sonstige Vertragsarten - Schenkung - Mietvertrag - Leihe - Darlehen - Dienstvertrag - Werkvertrag - Geschäftsbesorgungsvertrag - Pfandrecht - Sicherungsübereignung - Bürgschaft - Grundschuld - Forderungsabtretung Fälle bearbeiten und Gerichtsurteile diskutieren Gruppenarbeiten durchführen Erfahrungshintergrund der Studierenden nutzen 1.3 die Grundzüge des Sachenrechts Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft Besitz und Eigentum Eigentumsübertragung gutgläubiger Erwerb Eigentumsverlust - durch Verarbeitung - durch Vermischung Schutz des Eigentums Übergabemöglichkeiten Sicherungsmöglichkeiten Verarbeitung Abgrenzung zum Schuldrecht Fälle aus der Wirtschaftspraxis bearbeiten und diskutieren LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (5/8)

Lerngebiet 1 Allgemeines Recht Zeitrichtwert 60 Stunden 1.4 die Grundlagen des Handelsrechts Gewerbe Kaufmannseigenschaft Firma Kaufmännische Stellvertretung Prokura Handlungsvollmacht Handelsvertreter Handelsmakler Kommission Handelsregister Frachtvertrag Speditionsvertrag Lagervertrag Hinweis auf die Unterschiede zum BGB nur im Überblick behandeln und auf Literatur verweisen 1.5 die Grundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes erläutern Grundlagen des Wettbewerbsrechts Urheberrecht Patentrecht Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Markenrecht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Beipiele aus der Praxis Internetrecherchen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchführen 1.6 das Insolvenzrecht erläutern Insolvenzordnung Abgrenzung zur Konkursordnung Insolvenzschuldner Stellung der Gläubiger Insolvenzverwalter Gang des Insolvenzverfahrens Anfechtungen nach der InsO Verhalten vor und während der Insolvenz Anmeldung der Forderung Masseforderungen Insolvenzgeld Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz Haftung des Geschäftsführers Bezug zur aktuellen Insolvenzanmeldung bekannter Unternehmen LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (6/8)

Lerngebiet 2: Europarecht Zeitrichtwert 20 Stunden 2.1. die Bedeutung des Europarechts erläutern Bedeutung des Europarechts - für das deutsche Rechtssystem - für Europa Erfolge und Probleme 2.2 die historische Entwicklung des Europarechts beschreiben Geschichtlicher Überblick über die europäische Integration Europäische Organisationen und Verträge - Montanunion - Römische Verträge - Fusion EWG, EAG, EKS - Vertrag von Maastricht - Vertrag von Amsterdam - Vertrag von Nizza - aktuelle Entwicklung Grundlagen 2.3 die völkerrechtliche Einordnung der EU Völkerrechtliche Einordnung Konstruktion der EU Überblick über die 2. und 3. Säule der EU Verfassung für die EU Grundlagen 2.4 die Machtverhältnisse in der EU erläutern Verhältnis der Mitgliedsstaaten untereinander Verhältnis der Mitgliedsstaaten zur EU 2.5 die Organe der EU - Europäischer Rat - Kommission - Europäisches Parlament - Europäischer Gerichtshof - Rechnungshof - sonstige Institutionen der EU nur die Kompetenzen und Aufgaben darstellen Parallelen zur BRD 2.6 das Verfahren der Rechtssetzung in der EU Verfahren der Rechtssetzung Prinzipien der Rechtssetzung exemplarische Darstellung LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (7/8)

Lerngebiet 2: Europarecht Zeitrichtwert 20 Stunden 2.7 die Rechtsquellen der EU erläutern Normenhierarchie des EU-Rechts - primäres EU-Recht - sekundäres EU-Recht Rechtsquellen des EU-Rechts EU-Recht und völkerrechtliche Abkommen Auslegung des EU-Rechts Anwendungsbeispiele vorstellen 2.8 den Vollzug des EU- Rechts Vollzug des EU-Rechts Haftung bei Verstößen Einzelfälle aus der Praxis 2.9 die Abgrenzung des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht Vorrang des Gemeinschaftsrechts Verfassungsgerichtliche Kontrolle nationaler Vollzug des Gemeinschaftsrechts Besprechung bekannter Urteile 2.10 die Finanzverfassung der EU Haushaltsplan Einnahmen und Ausgaben Vorstellung und Besprechung eines Haushaltsplanes 2.11 die Unionsbürgerschaft Vergleich mit Staatsangehörigkeit Rechtsfolgen LP-Saarland: ABU Allgemeines Recht und Europarecht, 2009 Seite (8/8)