München im November 2016

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Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016

Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender Aufwand, Rechnungswesen Steuerbelastung Leitung, Vertretung, Management Finanzierung, Beteiligungsmöglichkeit Publizität Image Unternehmensnachfolge Seite 2

Rechtsformen Einzelunternehmen Risikoanalyse: Gesellschaften GbR Ein-Personen-GmbH OHG / KG Partnerschaft (PartG) GmbH/UG (haftungsbeschränkt) Ein-Personen-AG AG Stille Gesellschaft Seite 3

Einzelunternehmen Persönliche Haftung Kleingewerbetreibende Auftreten unter Vor- und Zunamen Kaufmann Eintragung in das Handelsregister (für Kleingewerbetreibende auf Option) Kleingewerbetreibende Geltung BGB Kaufmann Geltung HGB Firmenname (Personen-/Sach-/Fantasiefirma Zusatz: eingetragener Kaufmann eingetragene Kauffrau, e. K. ) Seite 4

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einfache Gründung (Formfreiheit) Einfache Organisation Flexibilität Eintragung Handelsregister nicht möglich Kein Firmenname Persönliche Haftung der Gesellschafter Veräußerung / Vererbung erschwert Seite 5

Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Gesellschafter Angehörige Freier Berufe Ausübung eines freien Berufs Eintragung Partnerschaftsregister (Notar) Name. und Partner, Partnerschaft Haftung Persönliche Haftung der Partner; Haftungsbeschränkung möglich auf best. Partner bzw. auf Höchstbetrag bei obligat. Berufshaftpflichtversicherung Seite 6

Personenhandelsgesellschaft OHG/KG Betreiben eines Gewerbes Eintragung ins Handelsregister Gesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden OHG: Neben Gesellschaft alle Gesellschafter persönlich und solidarisch Haftungsgestaltung KG: Komplementär persönlich, Kommanditisten mit Einlage Seite 7

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Juristische Person Haftung auf das Gesamtvermögen beschränkt Ein-Personen-GmbH Stammkapital Mindestens 25.000 Euro Zur Eintragung HR 12.500 Euro Bareinlage oder/und Sacheinlage Seite 8

GmbH-Gründung Vereinbarung der Satzung Notarielle Beurkundung der Satzung (Musterprotokoll möglich) Bei Sacheinlagen: Sachgründungsbericht Vor-GmbH entsteht mit Beurkundung Bestellung der / des Geschäftsführer (s) Einzahlung des Stammkapitals Anmeldung zum Handelsregister Gewerbe der GmbH anmelden Etwaige Erlaubnis / Genehmigung beantragen Mitteilung an Behörden (AOK, Berufsgenossenschaft) Seite 9

Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt Mind. 1 Euro Stammkapital, darüber hinaus frei wählbar Volle Einzahlung des Stammkapitals Keine Sacheinlagen Gründung mit Musterprotokoll möglich Rechtsformzusatz: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Gesetzliche Rücklage i.h.v. einem Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschlusses Unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit Seite 10

Kleine Aktiengesellschaft Juristische Personen Ein-Personen-AG Trennung von Kapital und Management Hauptversammlung Aufsichtsrat (mind. 3 Mitglieder) Vorstand Grundkapital mindestens 50.000 Euro Zur Eintragung HR (Ein-Personen-AG: Sicherheitsleistung) 12.500 Euro (+Agio) Kapitalschaffung (Grundstufe zum Börsengang) Übertragbarkeit der Anteile (Mitarbeiterbeteiligung) Seite 11

Stille Gesellschaft Innengesellschaft: Stiller Investor tritt nach außen nicht in Erscheinung Beteiligung: Jeder geldwerte Vorteil (auch know-how; Dienstleistungen) Gewinn- / Verlustbeteiligung Atypisch stille Beteiligung (Beteiligung am Substanzwert; Mitsprache bei Geschäftsführung) Seite 12

Neugründung und Rechtsform Seite 13

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Foto Gabi Schoenemann / pixelio.de Seite 14