Antragsrichtlinien José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien

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Transkript:

Antragsrichtlinien José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien Anträge sind inklusive (eingescannter) Anlagen auf CD-ROM und zweifach ausgedruckt in Papierform inkl. Anlagen einzureichen 1. Bitte formulieren Sie den Antrag so knapp als möglich und so umfangreich wie nötig. Der Antrag darf maximal 10 Seiten inklusive eigener Referenzen und Lebenslauf umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgrad: 11, Zeilenabstand: 1 ½- zeilig geschrieben, als PDF-Dokument gespeichert). Um den elektronischen Versand der Antragsunterlagen an die jeweiligen Gutachter möglichst reibungslos zu gestalten, bitten wir um Zusendung einer PDF-Gesamt-Datei in der auch alle Anhänge und gegebenenfalls ein Anschreiben gespeichert sind. Anträge können grundsätzlich in Deutsch oder Englisch bei eingereicht werden bei: DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.v. Berolinahaus, Alexanderplatz 1 10178 Berlin Ansprechpartner: Michael Oldenburg, Referent des Vorstandes Stichwort: Antrag José Carreras-DGHO Promotionsstipendium 1. Personalbogen Darstellung des Forschungsvorhabens 1. Ort des Forschungsvorhabens 2 Thema des Forschungsvorhabens 3. Gewünschter Beginn der Förderung 3 4. Stand der Forschung mit bis zu höchstens fünf Literaturangaben 5. Gegebenenfalls Vorarbeiten des Antragstellers mit eigenen Literaturangaben 6. Kurze Beschreibung von Inhalt und Ziel des Forschungsvorhabens 7. Methodik und Arbeitsprogramm 8. Ethische Grundlagen und Datenschutz 4 1 Einsendeschluss ist der 31. Dezember eines jeden Jahres (Datum des Poststempels). 2 Grundsätzlich ist das Stipendium an einer deutschen Institution durchzuführen. In Ausnahmefällen kann ein vorübergehender Auslandsaufenthalt zur Erlernung von Techniken, die in unmittelbarem Projektzusammenhang stehen, beantragt werden. 3 Über die Förderung wird in der Regel im März des Jahres der Antragstellung entschieden.

3. Erklärung 5 Ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens wurde bei keiner anderen Stelle eingereicht. Sollte ich einen solchen Antrag stellen, werde ich die DGHO und die DJCLS unverzüglich benachrichtigen. Beide Institutionen sind unabhängig davon berechtigt, bei anderen Fördereinrichtungen anzufragen, ob bereits Förderanträge mit ähnlicher oder gleicher Themenstellung vorgelegt wurden. Ich versichere hiermit, dass alle Angaben zu eigenen und fremden Vorarbeiten, zum Arbeitsprogramm, zu Kooperationen und zu allen anderen für das Vorhaben und dessen Begutachtung wesentlichen Tatsachen korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. 4. Unterschrift 6 5. Anlagen 5.1. Personalbogen 7 5. Beurteilung des Forschungsvorhabens und der Qualifikation des Antragstellers bzw. des vorgesehenen Stipendiaten durch den Direktor der Institution, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll. 5.3. Bestätigung der Verwaltung über die Rechtsform der Institution 8 5.4. Gegebenenfalls Kostenaufstellung für einen Auslandsaufenthalt 9 5.5. Allgemein verständliche Zusammenfassung 4 Gegebenenfalls Ethikvotum, Tierversuchsgenehmigung und Genehmigung zur Durchführung von gentechnischen Experimenten beifügen. 5 Anträge, die bei einer anderen Förderinstitution eingereicht wurden, werden nicht bearbeitet. 6 Originalunterschrift, keine Kopien oder Scans 7 wie Fn. 8 Die Bestätigung kann in Form eines Freistellungsbescheids des Finanzamts oder eines Auszugs aus dem Hochschulgesetz vorgelegt werden. (Anm.: Förderfähig sind nur gemeinnützige Institutionen). 9 wie Fn. 3. 2

Personalbogen José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien 1. Antragsteller Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Dienststellung Dienstliche Adresse Telefon, Fax (mit Vorwahl), E-Mail Private Adresse Telefon (mit Vorwahl) Wissenschaftlicher Werdegang 1 Hochschulreife (wann?, wo?) 2 3 Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Wissenschaftliche Prüfungen (wann?, wo?, bei wem?, Prädikat?) Thema der Dissertation Falls Sie sich habilitieren wollen: Für welches Fach wird die venia legendi angestrebt? ggf. Thema der Habilitationsschrift 4 Wissenschaftliche Tätigkeit seit Abschluss des Studiums 5 Längerfristige wissenschaftliche Tätigkeiten im Ausland (Zeiten, Orte, Institute) 3. Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft 3. 1 Wehrdienst / Ersatzdienst / Kinderbetreuung (Stellung, Dauer) 3. 2 Berufs- oder Zusatzausbildung (Fach, Dauer) 3. 3 Berufstätigkeit (Stellung, Dauer) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 3

Allgemein verständliche Zusammenfassung Projekt: Institut / Abteilung: Schwerpunkt: (Bitte einen Begriff auswählen, restliche löschen.) Klinische Forschung, Grundlagenforschung, psycho-onkologische Forschung Inhalt des Projekts: (max. 25 Zeilen, 11 Pkt., 1,5 Zeilen Abstand) Maßgebliche Mitarbeiter: Ort: Dauer der Förderung: 4

Bewilligungsrichtlinien für José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien Den José Carreras-DGHO-Promotionsstipendien liegen die nachfolgenden Bewilligungsrichtlinien zugrunde: 1. Im Förderantrag für das José Carreras-DGHO-Promotionsstipendium wurden die allgemeine Zielsetzung der Promotion, Hintergründe u.ä. detailliert beschrieben. Die Maßnahmen, die seitens des Doktoranden* im Hinblick auf die Dissertation beabsichtigt sind, sollten möglichst genau umschrieben und auch im Rahmen eines Zeitplans erläutert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des José Carreras- DGHO-Promotionsstipendiums besteht nicht. Der José Carreras Leukämie-Stiftung e.v. (im Folgenden auch DJCLS ) wird der Universität bzw. der Institution an der der Doktorand tätig ist, und dem Stipendiaten (im Folgenden auch gemeinsam Bewilligungsempfänger ) personengebunden für den Stipendiaten maximal zwölf Monate zweckgebunden folgende Fördersummen zur Verfügung stellen: o 800 EUR pro Monat zur Unterstützung der Lebenshaltungskosten des Doktoranden. Der Förderbetrag stellt eine Maximalsumme für den Stipendiaten dar. o 400 EUR können im Förderzeitraum vor Reiseantritt für Reisekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zusätzlich beantragt werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal zwölf Monate. 3. Der Bewilligungsempfänger hat für das Zustandekommen der Förderung folgende Auflagen unter Nutzung des beigefügten Projektdatenblatts (Anlage 1) zu erfüllen: - Mitteilung des geplanten Beginns des Stipendiums, spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Starttermin - Bekanntgabe des für das Stipendium vorgesehenen Drittmittelkontos mit Betreff - Zusendung je einer zusammenfassenden Darstellung des Inhalts der Dissertation (zwei Zeilen) an den DJCLS o für wissenschaftliche Publikationen o für nicht wissenschaftliche Publikationen zur Unterstützung der Ziele des DJCLS (allgemeinverständlich). - Bildmaterial für eine geplante Publikation - Rücksendung der unterzeichneten Bewilligungsrichtlinien 4. Die Zahlungen sind durch den Bewilligungsempfänger unter Angabe der Bankverbindung des Drittmittelkontos schriftlich bei dem DJCLS anzufordern. Der DJCLS wird die Auszahlung der gesamten Fördersumme zur Unterstützung der Lebenshaltungskosten in Höhe von 9.400 EUR leisten, sofern sämtliche oben in Ziff. 3 genannten Auflagen erfüllt sind und die o.g. Aufforderung zur Auszahlung erfolgt ist. Die Auszahlung erfolgt vier Wochen nach Beginn des Stipendiums. Für unmittelbar im Zusammenhang mit dem Stipendium stehende Reisen können Reisekosten in Höhe von maximal 400 EUR zusätzlich beantragt werden. Die Übernahme der Reisekosten muss vor Reiseantritt bei dem DJCLS unter Erläuterung des Zwecks der Reise, z.b. Posterpräsentation, und Vorlage von Kostenvoranschlägen 5

beantragt werden; Reisekosten werden nur übernommen, sofern der DJCLS der Kostenübernehme im Vorfeld schriftlich zugestimmt hat. Die Fördermittel sind sparsam und ausschließlich für die Finanzierung des Stipendiums auf der Grundlage und nach näherer Maßgabe des Förderantrages, ggf. unter Berücksichtigung der im Bewilligungsverfahren vorgenommenen oder angeregten Ergänzungen oder Änderungen zu verwenden. Die volle Arbeitskraft ist für das Stipendium zu nutzen. Tätigkeiten außerhalb des Stipendiums, z.b. in der Klinik, sind maximal in geringem Umfang (bis zu vier Stunden pro Woche) zulässig. Eine vorübergehende Forschungstätigkeit im Ausland ist im Rahmen des Promotionsstipendiums möglich. Umwidmungen oder Änderungen der Mittelverwendung sind nicht vorgesehen; gegebenenfalls sind vom Antrag abweichende Änderungen im Vorfeld mit dem DJCLS abzustimmen und bedürfen vor der Umsetzung der schriftlichen Zustimmung. Sollte der Förderzeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verkürzt werden, verpflichtet sich die Universität/der Stipendiat, den DJCLS hierüber zu informieren. In diesem Fall kann der DJCLS die Fördersumme pro rata temporis zurückfordern. 5. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Stipendiums sind ein ausführlicher wissenschaftlicher und finanzieller Abschlussbericht vorzulegen (Details siehe Anlagen 2/1 und 2/2). Auf Verlangen des DJCLS und /oder der DGHO ist zu jedem beliebigen anderen Zeitpunkt ein Bericht über den Fortgang des Projektes zu geben. Sollten wissenschaftlicher und/oder finanzieller Abschlussbericht nicht spätestens vier Monate nach Abschluss in der Geschäftsstelle des DJCLS vorliegen, verpflichtet sich der Bewilligungsempfänger, die Fördersumme vollständig an den DJCLS zurückzuerstatten (Fälligkeit). 6. Der DJCLS und der DGHO erhalten von jeder mittelbare oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem José Carreras-DGHO-Promotionsstipendium stehenden Publikation, Dokumentation oder Vortrag eine Kopie innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung. Ebenso erhalten DJCLS und DGHO nach Abschluss der Dissertation je ein Druckexemplar der Publikation. In diesen Zusammenhängen ist auf das José Carreras-DGHO-Promotionsstipendium in angemessener Weise hinzuweisen. 7. Eine Nutzung des Namens und/oder des Bildes von Herrn José Carreras, in welcher Art auch immer, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des DJCLS ausdrücklich untersagt. 8. Der DJCLS ist berechtigt, sämtliche Informationen, insbesondere (Zwischen- und/oder Teil-) Ergebnisse, die mit dem Stipendium im Zusammenhang stehen, im Rahmen seines Zwecks zu nutzen. Insbesondere ist der DJCLS berechtigt, unter Wahrung der Interessen des Bewilligungsempfängers über das Stipendium zu berichten und die Informationen einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sei es durch Verbreitung von Kopien oder durch eigene Publikationen. 9. Der Bewilligungsempfänger wird den DJCLS über wichtige Vorkommnisse, Entdeckungen und Misserfolge im Zusammenhang mit dem Stipendium unverzüglich unterrichten. Für Erfindungen gelten die allgemein üblichen Grundsätze des DJCLS, die als Anlage 3 beigefügt sind. Ferner wird der Bewilligungsempfänger den DJCLS in entsprechender Weise über sonstige Erkenntnisse unterrichten, die im Zusammenhang mit dem Stipendium stehen oder die Auswirkungen auf das Stipendium haben könnten, 6

insbesondere Änderungen der Ausrichtung des Projekts oder den Wegfall von Umständen, die für das Förderprojekt tragend sind. 10. Für die Realisierung des Promotionsstipendiums ist allein der Bewilligungsempfänger verantwortlich. Eine Haftung des DJCLS und/oder des DGHO ist in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei oder nach der Realisierung des Förderprojektes eintreten sollten. 11. Die Universität und der Stipendiat werden bei Antragstellung und fortlaufend während des Förderzeitraums jeweils unverzüglich die José Carreras Leukämie-Stiftung darüber informieren, ob sie für das Förderprojekt anderweitig Förderanträge gestellt haben und/oder ob sie für die Dauer des Förderzeitraums oder Teile davon - mit dem Förderprojekt in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehend - eine anderweitige Förderung erhalten. 1 Mit Ablauf der Förderdauer und/oder mit Beendigung des Stipendiums endet die Förderung. Eine vorzeitige Kündigung ist bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Bewilligungsrichtlinien möglich. Eine vorzeitige Kündigung ist ferner möglich, wenn sich herausstellt, dass das Ziel des Förderprojekts nicht erreicht werden kann. 13. Im Falle eines durch die Universität oder den Stipendiaten zu vertretenden Verstoßes gegen die Bewilligungsrichtlinien stellen diese den DJCLS und/oder den DGHO von sämtlichen hieraus möglicherweise entstehenden Schäden frei, insbesondere auch von steuerlichen Nachteilen, die aus einer durch die Universität oder den Stipendiaten schuldhaft verursachten Beeinträchtigung des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status entstehen könnten. 14. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Förderprojekt wird München als Gerichtsstand vereinbart. Die vorstehenden Bewilligungsrichtlinien sowie die genannten Anlagen 1 bis 3 sind Grundlage und wesentlicher Bestandteil dieser Bewilligungsrichtlinien und werden mit der Bewilligung des Stipendiums durch den DJCLS und den DGHO für den Bewilligungsempfänger sowie für den DJCLS und den DGHO verbindlich. Die Nichteinhaltung der Bewilligungsrichtlinien kann zum Verlust des Stipendiums und/oder zu der Verpflichtung für die Universität bzw. des Stipendiaten führen, die im Rahmen des Stipendiums zugesagten und ausbezahlten Fördermittel vollständig oder in Teilen an den DJCLS zurück zu gewähren. 7