Ausbildungsnachweis Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungszeit von: _ bis: _ Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Str. 34 99089 Erfurt Telefon 03 61/34 84 0 Fax 03 61/34 85 969 Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 1 Deckblatt
Ausbildungsverlauf (nur Ausfüllen, wenn die Ausbildung in verschiedenen Bereichen stattfindet.) Ausbildungsbereich Zeitraum von bis Ausbildungsnachweis von - bis Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 2 Ausbildungsverlauf
Sichtvermerke In angemessenen Zeitabständen sollten die gesetzlichen Vertreter, die Berufsschule sowie Betriebs- und Personalrat von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis nehmen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Name des/der Auszubildenden: Ausbildungsjahr ausbildende Abteilung: Durch die folgende Unterschrift wird die Kenntnisnahme des Ablaufs der Berufsausbildung bestätigt: Zeitraum von - bis Unterschrift I. Berufsschule II. Gesetzlicher Vertreter III. Betriebsrat/Personalrat Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 3 Sichtvermerke
Hinweis: Laut der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 9. Oktober 2012 kann eine der folgenden Varianten an Ausbildungsnachweisen genutzt werden. Welche Variante im Unternehmen verwendet wird, entscheidet das Unternehmen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Führung von Ausbildungsnachweisen am Ende des Dokumentes!
Sonntag Samstag Freitag Donnerstag Mittwoch Dienstag Montag Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Tag Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen, Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 1
Sonntag Samstag Freitag Donnerstag Mittwoch Dienstag Montag Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Tag Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen, Themen des Berufsschulunterrichts Lfd. Nr.: Bezug zum Ausbildungs rahmenplan Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 2
Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Betriebliche Tätigkeiten Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 3
Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Betriebliche Tätigkeiten Lfd. Nr.: Bezug zum Ausbildungsrahmenplan Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 4
Stand: Februar 2014 Empfehlung für die Führung von Ausbildungsnachweisen 1. In den Ausbildungsordnungen der Berufe wird vom Auszubildenden die Führung eines Ausbildungsnachweises gefordert. Damit werden folgende Ziele verfolgt: - Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden. - Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung beteiligten und den zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden. 2. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß 43 Abs. 1 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. 3. Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis vor/zur Prüfung mitgebracht werden muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis wird jedoch im Rahmen der Prüfungen nicht bewertet. 4. Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen - Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. Loseblattsystem, schriftlich oder elektronisch) vom Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. - Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen der/des Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen. - Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen, betrieblicher Unterricht oder sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen die Themen des Berufsschulunterrichts angegeben werden. - Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach 90 01 55 99104 Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel. 0361 3484-0 Fax 0361 3485-950 E-Mail: info@erfurt.ihk.de Internet: www.erfurt.ihk.de FA030-074-08
5. Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter o.ä. werden dem Auszubildenden kostenlos vom Ausbildenden zur Verfügung gestellt. ( 14 Abs. 1 Nr. 3 BBIB) 6. Ausbildende oder Ausbilder/innen prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich ( 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit und Unterschrift. 7. Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein/e gesetzliche/r Vertreter/in in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis nehmen und diese unterschriftlich bestätigen. 8. Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen. 9. Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke der Aufgabenerfüllung ( 80 Absatz 1 BetrVG) nehmen. Weitere Auskünfte erteilen die Bildungsberater der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Bildungsberater/in Telefonnummer E-Mail-Adresse Jana Gräbner 0361 3484-302 graebner@erfurt.ihk.de Petra Schuchardt 0361 3484-163 schuchardt@erfurt.ihk.de Sabine Lindner 0361 3484-293 lindner@erfurt.ihk.de Dr. Roland Stößel 0361 3484-265 stoessel@erfurt.ihk.de Frank Hübner 0361 3484-157 huebner@erfurt.ihk.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben. FA030-074-08