FAQs Praktikum ÖV (Stand April 2015)

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Transkript:

FAQs Praktikum ÖV (Stand April 2015) Praktikumsordnung 2011 und 2014 Ich bin im WS 2013/14 immatrikuliert worden. Gilt für mich die alte oder die neue Praktikumsordnung? Für alle Studierenden des Bachelor-Studienganges Öffentliche Verwaltung, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/2015 aufnehmen, gilt die neue Praktikumsordnung (beschlossen am 19.6.2013, HWR Mitteilungsblatt Nr. 12/2014 vom 25. Februar 2014). Wer im WS 2013/14 mit dem Studium begonnen hat und sein zweites Praktikum ablegt, kann auf Antrag in diese neue Ordnung wechseln. Nicht wechseln dürfen diejenigen Studierenden, die erst ihr erstes Praktikum (Sommersemester) ablegen, da die neue Ordnung nur angewendet werden darf, wenn dies vom Studienablauf her möglich ist. Diese neue Ordnung sieht das erste Praktikum bereits im 3. Semester (= Wintersemester) vor, weshalb keine Vereinbarkeit mit dem Studienablauf gegeben ist. Praktikumsbetrieb Wie finde ich eine Praktikumsstelle? - Initiativbewerbungen - Homepage der HWR (Studium > Beruf und Karriere > Berufseinstieg > Stellenmarkt > Stellenund Praktikumssuche - Unternehmensliste zur Orientierung (eine Auflistung von Unternehmen/Institutionen bisheriger Praktika) in moodle unter Beratungsangebote der HWR/ Praktikum/FB 3/Praktikumsliste ÖVW_Puma 7-2013) - ggf. aktuelle Aushänge vor Zimmer 1.2053 in Haus 1 Was ist eine Einrichtung der allgemeinen inneren Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) gemäß 5 (1) PrakO? Es handelt sich dabei um Behörden im Sinne des 1 (4) VerwVfG. (4) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Bsp.: Senatsverwaltungen, Ministerien, Bezirksämter, Landesvertretungen der Bundesländer, auch Akademie der Künste per Gesetz; keine Behörden sind z. B.: BSR, BVG, BWB, IHK 1

Darf ich das 2. Praktikum im gleichen Betrieb absolvieren wie das erste? Nein. Wenn Ihre derzeitige Stelle z. B. in der SenInnSport angesiedelt ist - unabhängig davon, ob Sie dabei ressortübergreifend arbeiten - können Sie Ihr zweites Praktikum nicht nochmals in der SenInnSport ableisten. Auch innerhalb eines Bezirksamtes gelten die unterschiedlichen Stellen (Standesamt, Sozialamt etc.) als EINE Behörde. Darf ich während einer Praktikumsphase von 26 Wochen in mehr als einem Betrieb arbeiten? PrakO 2011: Nein. Das gilt auch für das gestückelte Praktikum im Schnellstudium. PrakO 2014: Das zweite Praktikum kann gemäß 5 Abs. 2 PrakO in bis zu zwei verschiedenen Betrieben absolviert werden, allerdings darf die Phase in einem Betrieb 13 Wochen nicht unterschreiten. Praxisphasen Darf ich die Reihenfolge der Praktika tauschen, also Praktikum I vor Praktikum II absolvieren? Ja. Anrechnung von Berufszeiten statt eines zweiten Praktikums Welche Tätigkeiten zählen? nur Berufstätigkeit VOR Ihrer Immatrikulation! Keine Ausbildungszeiten! Keine Zeiten, für die bereits eine fachgebundene Studienberechtigung gem. 11 BerlHG anerkannt wurden Tätigkeiten äquivalent zum gehobenen nichttechnischen Dienst oder Tätigkeiten entsprechend der laufbahnadäquaten Anforderungen an Praktika Was sollte der formlose Antrag beinhalten? Exakte Auflistung Ihrer einzelnen Verwendungszeiten Zertifizierung dieser Zeiten durch die jeweilige Personalstelle Inhaltliche Beschreibung Ihrer jeweiligen Tätigkeiten Verknüpfung der jeweiligen Tätigkeiten mit den jeweiligen Modulen des Studiengangs Erklärung, dass gelistete Zeiten noch nicht für eine fachgebundene Studienberechtigung gem. 11 BerlHG angerechnet wurden Idealerweise in übersichtlicher tabellarischer Form mit Verweisen auf die beiliegenden Originaldokumente Wer entscheidet über die Anrechnung? Der/die Praktikumsbeauftragte bzw. sein/ihr Stellvertreter. 2

Kann ich die Laufbahnbefähigung auch ohne zweites Praktikum erlangen? Wenn Sie "ein Studium an einer Hochschule in einem Studiengang mit u berwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten mit einem Bachelorgrad abgeschlossen" ( 15 Abs.2 LVO-AVD) haben (= 6 Semester ÖVW ohne II. Praktikum) und danach mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst (als Tarifbeschäftigte) oder mindestens zwei Jahre außerhalb des öffentlichen Dienstes arbeiten, wobei die Tätigkeit aber "den fachlichen Anforderungen sowie nach ihrer Art und Bedeutung der Taẗigkeit im ersten Einstiegsamt" d.h. dem gehobenen Dienst entsprechen muss besitzen Sie nach 15 Abs. 2 Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD) auch die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt. Praktikumsvertrag und Praktikumsplan Darf ich auch einen Vertrag mit einem Betrieb abschließen, der nicht den HWR-Mustervertrag verwendet? Grundsätzlich ja. Sie sollten jedoch den Praktikumsvertrag mit dem HWR-Vertrag (siehe Homepage der HWR, FB 3) und vor allem mit den in der Praktikumsordnung festgelegten Pflichten des Praktikumsbetriebes vergleichen und selbständig beurteilen, ob hier Widersprüche oder Konflikte bestehen. Falls es keine Konflikte zwischen den Anforderungen der Praktikumsordnung und dem Ihnen vorgelegten Vertrag gibt, haben wir keine Einwände. Wann muss ich den Vertrag spätestens vorlegen? Der Vertrag sollte möglichst frühzeitig vor Praktikumsbeginn abgeschlossen und vor Beginn des Praktikums im Praktikantenamt vorgelegt werden. Falls sich die Vertragserstellung verzögert, so dass Sie den Vertrag nicht rechtzeitig vorlegen können, so müssen Sie zumindest Namen, Anschrift sowie Kontaktdaten des Ansprechpartners im Betrieb mitteilen. Muss ich ein Praktikum in der Berliner öffentlichen Verwaltung absolvieren, wenn ich eine Beamtenlaufbahn in Berlin einschlagen möchte? Das ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Es gibt allerdings ein Bewertungssystem der für die Personalrekrutierung zuständigen Stelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (diese stellt die RegierungsinspektorInnen auf Probe für alle Senatsverwaltungen Berlins ein), welches Kenntnisse der BewerberInnen auf dem Gebiet des Berliner Landesrechts, die diese mit Praktikumszeugnissen/ Arbeitzszeugnissen nachweisen, mit entsprechenden Punkten bei der Auswahl honoriert. 3

Muss ich Vertrag + Praktikumsplan im Original abgeben? Grundsätzlich muss zumindest das Original vorgelegt werden, wenn Sie kein Original oder keine beglaubigte Kopie für die HWR haben. Am Besten lassen Sie sich 3 Exemplare ausstellen für sich, für die HWR und für den Betrieb. Wie lange dauert das Praktikum? PrakO 2011: 26 Wochen, beginnend vom 01.04., endend am 30.09. PrakO 2014: 26 Wochen, beginnend vom 01.10., endend am 31.03.(Praktikum I) sowie 26 Wochen, beginnend vom 01.04., endend am 30.09.(Praktikum II) oder 2 x 13 Wochen, erster Betrieb 01.04. 30.06. und zweiter Betrieb 01.07. 30.09. Darf ich mit dem Praktikum auch schon vor Semesterbeginn starten bzw. später anfangen? Das ist aus triftigem Grund möglich. Eine Überlappung mit dem Studiensemester muss beim Praktikantenamt beantragt werden und ist bis zu 6 Wochen ohne Genehmigung der Studiengangsleitung möglich. Kann ich auch Teilzeit im Praktikum arbeiten? Aus triftigen Gründen ist das möglich, dazu ist die Zustimmung der/des Praktikumsbeauftragten erforderlich. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich in der Regel die Dauer des Praktikums entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit. Darf ich zuerst mehrere Verträge abschließen und mir dann den für mich besten auswählen? Nein. Alle privatrechtlich geschlossenen Verträge sind zu erfüllen; Sie dürfen also erst einen neuen Vertrag abschließen, wenn der alte rechtsgültig gekündigt ist. Ansonsten kann es zu erheblichen Problemen bis hin zu evtl. Schadenersatzforderungen kommen. Was ist ein Praktikumsplan? Er ist Teil des Praktikumsvertrags, wobei bei Abschluss des Vertrages meist noch kein Praktikumsplan vom Betrieb erstellt wurde. Der Praktikumsplan listet die für Sie geplanten Tätigkeiten im Praktikum auf; wichtig: diese müssen die laufbahnadäquaten Anforderungen erfüllen (siehe dazu Homepage HWR, FB 3, Praktikum). Der Plan sollte auf Firmenpapier mit Stempel und Unterschrift des Praktikumsbetriebs erstellt werden. Wird das Praktikum vergütet? Darauf besteht kein Anspruch, einige Praktikumsgeber zahlen jedoch eine Vergütung. Achtung! Die Praktikumsvergütung im Pflichtpraktikum wird voll auf das BAföG angerechnet. 4

Bekomme ich während des Praktikums Urlaub? PrakO 2011: Ja, 5 Tage pro Praktikumssemester PrakO 2014: Ja, mindestens 5 Tage pro Praktikumssemester. Ein höherer Urlaubsanspruch kann mit dem Praktikumsbetrieb im Rahmen des Praktikumsvertrages schriftlich vereinbart werden. Des Weiteren kann mit dem Praktikumsbetrieb eine Freistellung von bis zu 4 Tagen zur Formulierung des Praktikumsberichts beantragt werden. Diese darf nur mit Hinweis auf eine hierdurch verursachte Störung des Betriebsablaufs verweigert werden. Lehrveranstaltungen in Praktikum I Was passiert, wenn ich die vorbereitende oder die nachbereitende Lehrveranstaltung versäumt habe? Diese müssen nachgeholt werden, da sonst die Praxismodule nicht anerkannt werden. Ist die Veranstaltung Einführung in die Verfügungs- und Bescheidtechnik auch Pflicht? Ja, es besteht Teilnahmepflicht, Ausnahmen kann der oder die Praktikumsbeauftragte zulassen. Fragen während des Praktikums Wer ist bei Krankheit zu informieren? Es müssen unverzüglich der Praktikumsbetrieb und das Praktikantenamt der HWR benachrichtigt werden; dies gilt auch für die Nutzung der Drei-Tage-Regelung (ärztliches Attest ist ab dem 4. Krankheitstag Pflicht). Muss ich die Zeit einer Erkrankung nacharbeiten? Fehlzeiten ab dem 16. Arbeitstag - bezogen auf die Gesamtpraxiszeit von 2 Praktika - müssen nachgeholt werden. Bei nachgewiesener Krankheit des eigenen Kindes kann eine Fehlzeit bis zu 32 Arbeitstagen akzeptiert werden (Praktikumsbeauftragte/r muss zustimmen). Was ist bei eventuellen Änderungen während des Praktikums zu bedenken? Sie sollten Änderungen z. B. Verlängerung der Praktikumszeit wegen krankheitsbedingten Ausfalls durch einen Vertragszusatz mit dem Praktikumsvertrieb vereinbaren (eine Ausfertigung davon für die HWR). 5

Praktikumszeugnis In welcher Form ist das qualifizierte Zeugnis einzureichen? Reichen Sie es im Original oder als beglaubigte Kopie ein oder legen Sie im Praktikantenamt sowohl Original als auch Kopie vor, so dass die Kopie nach Prüfung der Übereinstimmung mit dem Original auch akzeptiert werden kann. Praktikumsbericht Wann und wo ist der Bericht abzugeben? Spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende im Praktikantenamt. Wenn Ihre Praktikumsdauer abweichend ist von der regulären (aufgrund Verkürzung/Verlängerung/Verschiebung des Praktikums), so ändert sich für Sie auch dementsprechend der Abgabetermin. Wird der Bericht benotet? Nein. Der Bericht wird vom Betreuer HWR nur entweder als bestanden oder nicht bestanden beurteilt. Mein PK-Betreuer hat meinen Bericht beanstandet und ich soll ihn innerhalb einer vorgesehenen Frist überarbeiten. Muss ich den überarbeiteten Bericht auch von meinem(r) betrieblichen Ansprechpartner(in) nochmals unterschreiben lassen? Nein. Die Anerkennung des Praktikums nimmt die HWR vor, dazu gehört ein Bericht, der nach dem Standard der HWR als bestanden gelten kann. Diese Entscheidung ist unabhängig von der Unterschrift des betrieblichen Ansprechpartners auf dem Bericht bzw. der Erstfassung des Berichts. Die Unterschrift des betrieblichen Ansprechpartners ist somit notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Beurteilung "bestanden". 6