Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab 1.1.2016 Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Stadtwerke Greven GmbH und der vorgelagerten e gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. Preisbestandteile 1a. Preise für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer* Benutzungsdauer* < 2500 >= 2500 Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung MSP 7,16 /kwa 4,52 110,80 /kwa 0,37 Umspannung MSP/NSP 10,61 /kwa 7,08 177,70 /kwa 0,39 Niederspannung NSP 4,86 /kwa 4,61 70,89 /kwa 1,96 *) Die Benutzungsdauer ist der Quotient aus der gemessenen Jahresarbeit und der gemessenen Jahreshöchstleistung des Kunden. 1b. Preise für Netznutzung - Monatsleistungspreissystem Leistungspreis Arbeitspreis / kw u. Monat Mittelspannung MSP 18,47 0,37 Umspannung MSP/NSP 29,62 0,39 Niederspannung NSP 11,82 1,96 2. Messungs- und Abrechnungsentgelte Die unter Ziffer 1 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Die Entgelte für diese Dienstleistungen sind auf einem separaten Preisblatt dargestellt. 3. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze: Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV 1,59 0,61 0,11 4. KWK-Umlage Zusätzlich zu den o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. 2016 0,445 0,040 0,030
zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale KWK-Umlage von 0,040 über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale KWK-Umlage von 0,030 5. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK8-11-024 der BNetzA vom 15.12.2011 in folgender Höhe erhoben: 2016 0,378 0,050 0,025 zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 6. Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f EnWG Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach 17 f EnWG zu entrichten. Die Umlage für 2016 wird ab dem 01.01.2016 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben. 2016 0,040 0,027 0,025 zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore- Haftungsumlage von 0,05 über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wurd ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab 01.01.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weites keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten Jahr Umlage 2016 0,00 8. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung gültig ab 1.1.2016 Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Stadtwerke Greven GmbH und der vorgelagerten e gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Preise für Netznutzung Preisbestandteile Niederspannung NSP Arbeitspreis Grundpreis Kleinkunden 4,44 30,00 /Jahr Unterbrechbare Kunden 2,40 2. Messungs- und Abrechnungsentgelte Die unter Ziffer 1 aufgeführten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Die Entgelte für diese Dienstleistungen sind auf einem separaten Preisblatt dargestellt. 3. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze: Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,59 Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61 Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV 0,11 4. KWK-Umlage Zusätzlich zu den o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben. 2016 0,445 0,040 0,030 zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale KWK-Umlage von 0,040 über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale KWK-Umlage von 0,030
5. Sonderkundenumlage gemäß 19 StromNEV Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK8-11-024 der BNetzA vom 15.12.2011 in folgender Höhe erhoben: 2016 0,378 0,050 0,025 zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 6. Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f EnWG Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach 17 f EnWG zu entrichten. Die Umlage für 2016 wird ab dem 01.01.2016 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben. 2016 0,040 0,027 0,025 zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 7. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wurd ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab 01.01.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weites keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten 8. Umsatzsteuer Jahr Umlage 2016 0,00 Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für Blindstromverbrauch Preise gültig ab 1.1.2016 Preisbestandteile 1. Blindstrom Mittelspannung MSP Umspannung MSP/NSP Niederspannung NSP Arbeitspreis ct/kvarh 0,92 0,92 0,92 2. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Preisblatt Stadtwerke Greven GmbH für die Nutzung von Stromverteilungsnetzen Preisstand: 1. Januar 2016 Entgelte für Messstellenbetrieb Zählertyp MSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 418,21 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-komponente 146,22 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 199,91 NSP_Arbeitszähler, ohne Wandler, ohne TK-komponente 8,66 Entgelte für Messung (Messdienstleistung) Zählertyp Jährliche Ablesung Monatliche Ablesung MSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 21,09 253,05 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, ohne Wandler, ohne TK-komponente 14,06 168,70 NSP_mit registrierender Leistungsmessung, Drehstrom, mit Wandler, mit TK-komponente 14,06 168,70 NSP_Arbeitszähler, ohne Wandler, ohne TK-komponente 1,11 13,32 Entgelte für Abrechnung Jährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung je Zähler (mit Leistungsmessung) 13,18 158,16 je Zähler (ohne Leistungsmessung) 10,54 126,48 Mehrwertsteuer Die obengenannten Preise sind Nettopreise; die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.