Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kennzeichen Bernd 1
Zulassung 8 FZV Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bernd 2
Zulassung 8 FZV Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Bernd 3
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus Unterscheidungszeichen Erkennungsnummer Bernd 4
10 III FZV Das Kennzeichen muss abgestempelt werden. Nur die Kennzeichen, die mit einer Stempelplakette versehen sind, sind auch amtliche Kennzeichen. Bernd 5
Kennzeichen alter Art gelten weiter. 50 II FZV Bernd 6
9 I, II FZV Kennzeichen sind auch Oldtimerkennzeichen Grüne Kennzeichen Bernd 7
9 III FZV Saisonkennzeichen Das Fahrzeug darf nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden. Bernd 8
E - Kennzeichen 9a FZV Bernd 9
8 Ia FZV Wechselkennzeichen Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter. Nur eines darf jeweils geführt werden. Das Kennzeichen besteht aus einem den beiden Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Bernd 10
Behördenkennzeichen 8 I S. 5 FZV 10FZV Bernd 11
Bundeswehr 8 I S. 5 FZV Bernd 12
NATO Bernd 13
Diplomtisches Korps Bernd 14
Kurzzeitkennzeichen 16a FZV Probe-, Prüfung-, Überführungsfahrt Einmalige befristete Verwendung Anbringung Besonderer Fahrzeugschein Bernd 15
Rote Dauerkennzeichen 16IIIFZV Probe-, Prüfung-, Überführungsfahrt Wiederkehrende Verwendung Händler Anbringung Besonderes Fahrzeugscheinheft Bernd 16
Rote Dauerkennzeichen 16 IIIa FZV Prüfungsfahrten Zuteilung durch Zulassungsbehörde Technische Prüfstellen, TÜV, Dekra u.ä. Befristet oder widerruflich Wiederkehrende Verwendung unterschiedlicher Fahrzeuge Anbringung Besonderes Fahrzeugscheinheft Bernd 17
Oldtimerkennzeichen 17IFZV Oldtimer Veranstaltungen Probe-, Überführungsfahrt Fahrten zur Reparatur und Wartung Wiederkehrende Verwendung Anbringung Besonderer Fahrzeugschein Bernd 18
Ausfuhrkennzeichen 19IFZV Fahrzeug soll dauerhaft in einen anderen Staat ausgeführt werden. Das Fahrzeug darf nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen werden. Bernd 19
Versicherungskennzeichen 26FZV Gültigkeit ist zeitlich begrenzt auf das Verkehrsjahr Versicherungsbestätigung Zulassungsfreie Kfz Kleinkrafträder Mofa, Leichtmofa Krankenfahrstühle Leichtkraftfahrzeuge (Quad) Segway Bernd 20
Versicherungskennzeichen 4 III FZV Die Beschriftung ist im Verkehrsjahr 2010 grün, 2011 schwarz und 2012 blau; die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren. 26 II FZV 27 FZV 28 FZV Bernd 21
Versicherungskennzeichen 28FZV Priviligierter Kreis zuverlässiger Kfz Händler u.a. Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten Wiederkehrende Verwendung unterschiedlicher Fahrzeuge Kleinkrafträder (Mofa) Krankenfahrstühle Leichtkraftfahrzeuge (Quad) Anbringung Besonderes Fahrzeugscheinheft Bernd 22
Lookalike - Kennzeichen Bernd 23
NATO Bernd 24
Nationalitätszeichen 10XFZV Im Bereich der EU/EWR und der Schweiz nicht vorgeschrieben Bernd 25
Diplomatisches Korps Artikel 37 WÜ Zulässig, aber nicht vorgeschrieben Bernd 26
Wiederholungskennzeichen 10VIIIFZV Zulassungsfreie Anhänger Lof Anhänger Schausteller Fahrbahre Baubuden Anhänger- Arbeitsmaschinen Sportanhänger Bernd 27