Wahlprüfsteine zur Weiterbildung Anfrage des Paritätischen Bildungswerks



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Transkript:

Wahlprüfsteine zur Weiterbildung Anfrage des Paritätischen Bildungswerks 1. Was erwarten Sie von den nach dem Brem. Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen im Land Bremen was sollten sie leisten und wie könnten sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden? Als zentrales Element unseres Bildungssystems sichert die Weiterbildung Angebote des lebenslangen Lernens für Bremer Bürgerinnen und Bürger. Mithilfe der institutionellen Förderung, also einer Förderung auf struktureller Ebene, ist ein verlässliches Grundangebot an Weiterbildung zu sichern: Dies muss eine der zentralen Aufgaben der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen Bremens sein. Die SPD versteht Weiterbildung als ein unverzichtbares Element zur Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabechancen für alle Menschen und damit verbunden der Möglichkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit verstanden. Allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem ökonomischen Status ist der Zugang zu und die Teilhabe an Weiterbildung zu ermöglichen. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die politische Bildung ein, da diese die Haltungen und Einstellungen der Menschen für sozialen Zusammenhalt stärkt und gleichzeitig in der Lage ist, die Ausgrenzungen von Minderheiten innerhalb der Gesellschaft zu verringern. Zudem ist unser Ziel, die Zahl der Angebote zu erhöhen und so die Beteiligung an Weiterbildung insgesamt zu stärken. Mit einem verlässlichen Grundangebot wollen wir den vielfältigen Erfordernissen einer pluralen Gesellschaft gerecht werden. Hierbei sind alle Bereiche der Weiterbildung angesprochen politische, allgemeine, kulturelle ebenso wie berufliche Weiterbildung. Mit der Einführung des neuen Fördermodells konnte die erhoffte Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in den letzten drei Jahren noch nicht erreicht werden; eine Überprüfung und ggf. Nachsteuerung bezogen auf die Gesamtausrichtung des Förderkonzepts wird daher in der kommenden Legislaturperiode angestrebt. 2. Wo sehen Sie das PBW Bremen mit seinem Profil und Programm in einem koordinierten Gesamtangebot der Weiterbildung nach dem Brem. WBG Das Land Bremen zeichnet sich durch plurale und diverse Gesellschaftsstrukturen aus. Um der Vielfalt Bremens gerecht werden zu können, ist ein entsprechend umfangreiches Weiterbildungsangebot vorzuhalten. Hier ist das Paritätische Bildungswerk eine wesentliche Bereicherung im Gesamtangebot der Bremischen Weiterbildung. Besonders zeichnet sich das Paritätische Bildungswerk - als konfessionell unabhängiger, gemeinnützig organisierter Verein - durch ein breitgefächertes Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die aktive Auseinandersetzung mit Fragen von Diskriminierung und Ausschluss stehen der Einrichtung genauso nah wie der Abbau von Barrieren beim Zugang zu Weiterbildung. Hierin liegt eine besondere Stärke der Einrichtung: Denn die Stärkung inklusiver Strukturen und die damit verbundene inklusive Bildungspraxis ist ein besonderes Anliegen.

3. Welchen Stellenwert messen Sie der aufsuchenden Bildungsarbeit bei. (z. B. Projektansätze wie Mama-lernt-Deutsch oder Bildung ist Reichtum? Wir wertschätzen diese Angebote. Die aufsuchende Bildungsarbeit ist gerade für bildungsferne Menschen, die oft auch nur über ein geringes Einkommen verfügen, von großer Bedeutung. Deshalb unterstützen wir seit vielen Jahren Angebote in diesem Bereich. In der Stadt Bremen werden bspw. für die Kurse Mama lernt Deutsch rund 98.000 Euro im Jahr aufgewandt. Ziel dieses guten und wichtigen Projektes ist es, Mütter mit Migrationshintergrund, deren Kinder Grundschulen besuchen, mit diesem niedrigschwelligen Angebot zum Deutschlernen zu motivieren um damit auch den Schulerfolg ihrer Kinder zu fördern. 4. Das Angebot der Kinderbetreuung (KB) in Integrationskursen sichert die Möglichkeit der Teilnahme für Eltern mit kleinen Kindern. Das BAMF hat sich mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Kommunen aus der Förderung zurückgezogen. Das Land hat zunächst für 12 Monate die Förderung der KB übernommen. Wie schätzen Sie die Bedeutung der KB für das Sprachlernen der Eltern und den Integrationsprozess der Familien ein? Teilen Sie die Auffassung, dass es über das bestehende staatliche Angebot der öffentlichen Kinderbetreuung hinaus ein zusätzliches Angebot der KB in Integrationskursen geben sollte, um Eltern von kleinen Kindern die Teilnahme am Sprachkurs zu ermöglichen und dabei (z. B. über einen engen Kontakt zu PIB) die Eltern perspektivisch für eine Inanspruchnahme der öffentlichen Kinderbetreuung zu gewinnen? Wie ist die KB in Integrationskursen ab Oktober 2015 abzusichern? Wir begrüßen, dass Bremen zunächst die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen hat. Darin kommt die Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein, dass das BAMF die Kosten übernimmt, wie es ein Antrag der Integrationsministerkonferenz mit Unterstützung Bremens gefordert hat. Die Integration der Kinder in die öffentlichen Regelbetreuungsangebote hat für uns Vorrang. Dennoch ist es oft erforderlich, durch die Kinderbetreuung in den Integrationskursen diesen Weg zu öffnen, wie es auch in der Frage des Paritätischen Bildungswerks zum Ausdruck kommt. Über die Weiterführung der entsprechenden Angebote, für die wir uns einsetzen, muss im Rahmen der Haushaltsaufstellung entschieden werden. 5. Wie sollen Flüchtlinge im Land Bremen perspektivisch in das System der Deutschförderung durch Integrationskurse und Berufsbezogene Sprachkurse einbezogen werden? Wir unterstützen die Bemühungen der Staatsrätin für Integration Ulrike Hiller ausdrücklich, die sich auf Bundesebene nachdrücklich für eine Aufnahme der Flüchtlinge in die Integrationskurse einsetzt und dazu jüngst die Länder zu einem Fachgespräch eingeladen hat, um weitere Unterstützung zu mobilisieren. Bremen hat das Thema auch auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz gesetzt, die am 26. März 2015 die Forderung gestützt haben. Es ist eindeutig, dass der Bund seine Mittel von bislang 260 Millionen Euro massiv erhöhen muss. Bremen hält über die Volkshochschule ein Angebot im Umfang von 150 Stunden vor und hat die entsprechenden Mittel im Jahr 2015 erneut erhöht. Wenn der Bund seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss das Land dieses Angebot aufrecht erhalten.

6. Die Berufsbezogene Deutschförderung des Bundes (ESF BAMF-Programm) hat sich bewährt und findet eine anhaltend große und steigende Nachfrage. Gleichwohl kam es durch die Budgetierung seit Mitte 2014 zu einem deutlichen Rückgang der Fördermittel. Während im Jahr 2013 insgesamt 24 Kurse begonnen werden konnten, werden 2015 max. 13 Kurse möglich sein. Wie kann das Land sicherstellen, dass der tatsächliche Bedarf (ca. 15 Kurse für ca. 300TN p.a.) in 2015 und den Folgejahren gedeckt werden? Wir teilen den Befund, dass die finanzielle Ausstattung der ESF-BAMF-Kurse angesichts wachsender Zuwanderungszahlen und damit verbundener gestiegener Aufgaben der beruflichen Integration von Geflüchteten und MigrantInnen derzeit nicht ausreichend ist. Das Land Bremen setzt sich daher gegenüber dem Bund für eine bedarfsgerechte Aufstockung der ESF-BAMF-Kurse ein. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat Bundesministerin Andrea Nahles in einem offiziellen Schreiben im März 2015 aufgefordert, den Bedarf zur Unterstützung der beruflichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aufzugreifen und eine angemessene Sprachförderung für geflüchtete und eingewanderte Menschen abzusichern. Zugleich setzt sich Bremen gegenüber dem Bund für eine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete sowie eine zielgruppengerechte finanzielle und personelle Ausstattung der Jobcenter und Agenturen für Arbeit ein, um eine möglichst frühzeitige Integration von geflüchteten und eingewanderten Menschen in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Unabhängig von den politischen Bemühungen hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen das Jobcenter gebeten, zu prüfen, inwieweit ergänzende sprachfördernde und berufsorientierende Förderangebote aus dem EGT aufgelegt werden können. 7. Durch die Integrationskurse und die Berufsbezogene Sprachförderung (ESF BAMF- Programm) des Bundes können zugewanderte Menschen mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus eine gute sprachliche Grundlage im Deutschen erwerben. Diese sprachliche Basis reicht in der Regel für die Integration in den Arbeitsmarkt nicht aus. Die ARGE Reißverschluss als trägerübergreifender Verbund hat festgestellt, dass es eine Lücke im Angebotssystem gibt: Im Anschluss an die vom Bund geförderten I-und B-Kurse fehlen im Land Bremen öffentlich geförderte Deutschkurse, die zum Sprachniveau B2 (samt Sprachprüfung) führen. Ohne B2 ist ein Übergang in Ausbildung, Umschulung oder Arbeit in der Regel nicht möglich. Wie kann der Aufbau eines solchen Angebotes im Land sichergestellt werden? Reine Sprachkurse, die zum Sprachniveau B2 führen, werden im Bremen zurzeit von der VHS angeboten und über das IQ-Netzwerk (angesiedelt beim RKW Bremen) finanziert. Ob es dort Wartelisten gibt, ist nicht bekannt. Ggf,. müssen diese Kurse ausgeweitet werden. Im Rahmen der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms und vor dem Hintergrund der Querschnittsziel der EU steht die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich im Focus. Bei Fördervorhaben, die sich schwerpunktmäßig an Menschen mit Migrationshintergrund richten, wird darauf Wert gelegt, die sprachlichen Kompetenzen in Bezug auf die berufliche Integration zu verbessern. Deshalb hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in enger Kooperation mit dem Jobcenter Bremen bereits Maßnahmen zur Förderung vorgeschlagen, die auch die Hinführung auf das Sprachniveau B2 enthalten.

8. Die ARGE Reißverschluss kritisiert, dass es bezüglich der Erwerbsintegration von Migrant_innen nach wie vor ein Nebeneinander von singulären Ansätzen und zeitlich befristeten Projekten gibt. Es fehlt eine in sich stringente und nachhaltig wirksame Strategie zur Erwerbsintegration von Bremer_innen aus aller Welt. Wie kann es gelingen, ein abgestimmtes bedarfsgerechtes und systematisches Angebot von Qualifizierungs- Bausteinen (Fördertreppen) für Bremer_innen aus aller Welt zu entwickeln? Wer sollte in einem solchen Prozess der Motor sein? Wer sollte beteiligt werden? Für das Jobcenter Bremen soll mit Blick auf die Bildungszielplanung 2016 geklärt werden, für welche Kernberufe mit guten Beschäftigungsperspektiven es möglich erscheint eine nennenswerte Zahl von SGB II Beziehende für berufsabschlussorientierende Qualifizierungsmaßahmen zu gewinnen. Darüber hinaus soll geklärt werden, in welcher Form diese Angebote erfolgversprechend organisiert werden können (Module, Ausbildungsbausteine, betriebliche Umschulungen?). Für die Altersgruppe bis 25 Jahren, die aus welchen Gründen auch immer, alleine den Weg in eine Ausbildung oder Studium nicht finden, wird zum 1.5 2015 eine Jugendberufsagentur eingerichtet. (siehe nächster Punkt.) Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beabsichtigt die Senatsvorlage zum Entwicklungsplan Partizipation und Integration und die in der Anlage veröffentlichte kritische Kommentierung zum Anlass nehmen, mit der AG Berufliche Qualifikation und Arbeitsmarkt des Bremer Rates für Integration und dem federführenden Referat Integrationspolitik in der Senatskanzlei über die arbeitsmarktliche Situation von Zuwanderer- _innen zu sprechen. Gerne können Träger die sich mit der Thematik befassen hinzugezogen werden, um ihre Vorstellungen eines abgestimmten, bedarfsgerechten und systematischen Angebots von Qualifizierungs-Bausteinen zu erläutern. Ggf. kann auch der Vadib (Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister) hinzugezogen werden. 9. Teilen Sie unsere Wahrnehmung, dass es eine wachsende Diskrepanz gibt zwischen der symbolischen Bedeutung, die der Erwerbsintegration von Zugewanderten zugesprochen wird, und dem tatsächlichen Stillstand auf der Ebene der praktischen Arbeitsmarktpolitik? Nein, diese Einschätzung teilen wir nicht. Ganz im Gegenteil, in der laufenden Legislaturperiode sind große Weichenstellungen für eine verbesserte Erwerbsintegration von Zugewanderten vorgenommen worden. Gerade in den letzten zwei Jahren wurde die Arbeitsförderung im Rahmen des ESFfinanzierten Beschäftigungspoltischen Aktionsprogramm auf An- und Ungelernte Menschen fokussiert, um so auch dem hohen Anteil von Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund an den (Langzeit)-Arbeitslosen etwas entgegenzusetzen. Beispielhaft nennen wir hier nur einige Maßnahmen: Die entschlossen ergriffenen Reformvorhaben Jugendberufsagentur und Ausbildungsgarantie sollen Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bei ihrem Übergang in Ausbildung oder Studium und einem erfolgreichen Berufsabschluss unterstützen und das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit damit deutlich reduziert werden. Die konsequente Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf Abschlussbezogenheit und das dezidierte Nachfassen bei jungen Menschen ohne berufliche Perspektive

zielt auf die Vermeidung eines dauerhaften Einstiegs in Transferleistungsempfänger- Biographien, wovon leider zurzeit viel zu viele zugewanderte Menschen betroffen sind. Mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen (JBA) werden die staatlichen und kommunalen Maßnahmen und Leistungen besser koordiniert und aufeinander bezogen. Die Agentur für Arbeit, die kommunalen Jobcenter, die Senatsressorts Arbeit, Bildung, Soziales/Jugend sowie der Magistrat Bremerhaven arbeiten in den Standorten der Jugendberufsagentur künftig rechtskreisübergreifend enger zusammen, um für alle jungen Menschen unter 25 Jahren eine passgenaue Beratung und Vermittlung beim Übergang von der Schule in den Beruf bis zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu gewährleisten. Für Jugendliche, die keinen dualen Ausbildungsplatz in einem Betrieb finden konnten, werden zur Realisierung der Ausbildungsgarantie des Bremer Senats Haushaltsmittel des Landes eingesetzt, um u.a. zusätzliche betriebliche, schulische und außerschulische Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen und Jugendliche seitens der JBA in diese zu vermitteln. Durch die geplanten Maßnahmen, die in einem breiten Beteiligungsbündnis aus Senatsressorts, Kammern, Gewerkschaften, Unternehmensverbänden, Agentur für Arbeit und Jobcentern erarbeitet wurden, können in den kommenden Jahren 2015-2018 rund 1.400 Ausbildungsplätze entstehen und über 2.000 Jugendliche erreicht werden. Für eine gelingende Integration ist gerade für junge Flüchtlinge eine Berufsausbildung eine wichtige Voraussetzung. Eine der ersten Stationen der jungen Flüchtlinge sind Vorkurse für das Erlernen der deutschen Sprache sowie die Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung in der Allgemeinen Berufsschule und anderer berufsbildenden Schulen. Derzeit werden dort über 250 junge Männer und Frauen mit monatlich steigender Tendenz auf das Leben in der hiesigen Gesellschaft und ihre späteren persönlichen und beruflichen Perspektiven vorbereitet. Anfang Mai 2015 soll ein Sofortprogramm der Bremer Handwerkskammer beginnen. Im Rahmen einer viermonatigen Vorqualifizierung ist vorgesehen, dass 30 jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer sowohl eine theoretische Lehrunterweisung, als auch praktische Erfahrungen in vier verschiedenen Berufsfeldern des Handwerks sammeln: Gesundheits-, Lebensmittel-, Bau- sowie Metall-/Elektro-/KFZ-Handwerk. Ein entsprechendes Konzept liegt der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in ihrer April- Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Finanziert werden soll das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Sowohl die verstärkte berufliche Orientierung als auch eine gezielte sprachliche und sozialpädagogische Unterstützung soll den Zugewanderten einen möglichst direkten Zugang in den dualen Ausbildungsmarkt ermöglichen. Im Rahmen der Vorqualifikation möchte die Handwerk ggmbh daher Kontakte zu späteren Ausbildungsbetrieben herstellen, etwa durch Betriebsbesuche. Bereits zum Ausbildungsjahr 2015/2016 soll darüber ein Großteil der teilnehmenden Jugendlichen in eine duale Ausbildung im Handwerk vermittelt werden. Durch den Wechsel der Schülerinnen und Schüler in eine fachpraktische Ausbildung werden in der Allgemeinen Berufsschule Schulplätze frei, auf die andere junge Flüchtlinge nachrücken können.

Bereits im Juni 2014 haben 23 junge Flüchtlinge einen Vorbereitungskurs für eine duale Ausbildung im bremischen öffentlichen Dienst begonnen. Der öffentliche Dienst und die Handwerkskammer wollen dieses erfolgreiche Modell im Rahmen einer Kooperation zum 1. September 2015 fortsetzen: 50 junge Flüchtlinge sollen auf eine duale Ausbildung im Handwerk und im öffentlichen Dienst über eine einjährige Einstiegsqualifizierung vorbereitet werden. Betriebe der Privatwirtschaft vermitteln 30 jungen Flüchtlingen die erforderlichen Praxisanteile, der öffentliche Dienst vermittelt weiteren 20 Flüchtlingen die Praxisanteile. Ziel ist es, dass die Träger der jeweiligen Praktika die jungen Flüchtlinge nach der Einstiegsqualifizierung in die duale Ausbildung übernehmen. Das Landesprogramm Weiter mit Bildung und Beratung umfasst die Weiterbildungsberatung und die Hinführung zum Berufsabschluss über eine Externenprüfung. Es integriert außerdem das neu zu schaffende Angebot zur Beratung und Begleitung von Anerkennungsverfahren nach dem Bremischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BremBQFG) vom 28. Januar 2014. Aufgrund des in 15a BremBQFG gesetzlich normierten Beratungsanspruchs hat sich das Land Bremen verpflichtet, eine unabhängige Beratungsstelle einzurichten. In Kooperation mit dem beim RKW angesiedelten IQ-Netzwerk konnten hierfür 2,5 Stellen für die Anerkennungsberatung für drei Jahre aus ESF-Bundesmitteln bewilligt werden. 10. Weiterbildungseinrichtungen brauchen Ressourcen für Experimente - so das Statement der SPD beim Öffentlichen Wahlhearing von VADIB am 05.03.2015. Wie wollen Sie sicherstellen, dass WB-Einrichtungen auf der Basis ihrer besonderen Expertise und Erfahrung mehr Raum für Entwicklung und Innovation erhalten? Die Weiterbildung im Land Bremen muss auch weiterhin gestärkt und die Entwicklung innovativer Angebote vorangetrieben werden. Da Innovation Raum für experimentelles Handeln außerhalb des Regelgeschäfts benötigt, sind dafür auch finanzielle Mittel notwendig. Im Jahr 2015 werden deshalb hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.