START ERFOLG PRAKTIKUM STUDIUM KARRIERE WISSEN WEITERBILDUNG ZUKUNFT MOTIVATION CHANCE BERATUNG BERUFSWAHL BINNENARBEITSMARKT Bw UNTERSTÜTZUNG BILDUNG ARBEIT ZIELE AUSBILDUNG SCHULE BERUFSFÖRDERUNGSDIENST SaZ < 4 und FWDL Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit von weniger als 4 Jahren und Freiwillig Wehrdienst Leistenden
Weitere Informationsbroschüren des Berufsförderungsdienstes BF 0 Altes Recht Berufsförderung für SaZ und BO4, deren Dienstverhältnis vor dem 26.07.202 begründet wurde BF 02 Neues Recht Berufsförderung für SaZ und BO4, deren Dienstverhältnis nach dem 25.07.202 begründet wurde BF 04 Eingliederungs- und Zulassungsschein - Eingliederung in den öffentlichen Dienst mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein Bundeswehrfachschulen Wege zum Erfolg Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) Die Informationsbroschüren des Berufsförderungsdienstes sind als PDF-Dateien auch im Internet zu finden: www.bfd.bundeswehr.de Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen. Es kann die Beratung nicht ersetzen. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) mit einer Verpflichtungszeit von weniger als vier Jahren und für Freiwillig Wehrdienst Leistende bieten sich viele Möglichkeiten, um während des Wehrdienstes in Ihrem erlernten Beruf up to date zu bleiben und den Anschluss an die neuesten Entwicklungen nicht zu verpassen. Aber auch berufliche Veränderungen sind möglich. Der BFD unterstützt Sie maßgeblich bei der Planung und Durchführung Ihrer beruflichen Zukunft nach der Zeit als SaZ oder FWDL. Wir bieten ein umfangreiches Angebot an Informationen, Beratung und Förderung an, um Sie auf diesem Weg in das zukünftige Erwerbsleben kompetent und vertrauensvoll zu begeleiten. Unseren Service bieten wir auch in der Nähe Ihres Standortes an. Die Kontaktdaten aller BFD-Teams finden Sie unter www.bfd.bundeswehr.de unter dem Stichwort Organisation. Neugierig geworden? Dann rufen Sie Ihren BFD an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die Beratungen sind vertraulich und Grundlage Ihrer individuellen Berufsförderung. Wichtig: Die Beratung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung. 3 3 2
4 Mit Erfolg in den Zivilberuf Während Ihrer Wehrdienstzeit können Sie Ihre zivile Karriere vorbereiten, indem Sie vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen, erweitern oder neue Kompetenzen erwerben. Interne Maßnahmen Der BFD richtet in Zusammenarbeit mit namhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung interne Maßnahmen ein. Dieses Lehrgangsangebot ist nicht überall gleich, sondern unterscheidet sich von Ort zu Ort etwas. Die Lehrgangskataloge erhalten Sie entweder bei Ihrem BFD oder als downloadfähiges pdf unter www.bfd.bundeswehr.de unter dem Stichwort Maßnahmen/Seminare. Selbstverständlich werden bei Planung und Durchführung interner Maßnahmen die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Besonderheiten des militärischen Dienstes berücksichtigt. Der Besuch von internen Maßnahmen ist kostenfrei. Lediglich die evtl. Fahrt- und Unterkunftskosten müssen Sie selbst tragen. Externe Maßnahmen Kann das konkrete Bildungsvorhaben im Einzelfall durch die Teilnahme an internen Maßnahmen nicht realisiert werden, unterstützt Sie der BFD bei der Suche nach geeigneten Alternativen (externe Bildungsmaßnahmen). Die Teilnahmevoraussetzung und das weitere Verfahren erläutert Ihnen der BFD im Beratungsgespräch. Für die Erstattung der Lehrgangskosten (inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühren) steht Ihnen ein bestimmter Höchstbetrag (Kostenrichtwert) zur Verfügung. Da Sie bei externen Maßnahmen Vertragspartner sind, müssen Sie in Vorleistung treten. Der BFD erstattet die bewilligten Leistungen erst nach Abschluss der ex ternen Maßnahme, maximal bis zum Höchstbetrag. So erhalten Sie Ihre Förderung Beratungsgespräch führen, Lehrgang auswählen, Antrag stellen. So einfach ist das. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem BFD oder auf der Internet-/Intranetseite des BFD unter der Rubrik Formulardownload. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, auf jeden Fall rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Sie erhalten dann von Ihrem BFD ein Schreiben, dem Sie alles Weitere entnehmen können. Starker Einsatz für Ihre Zukunft Berücksichtigung der Tätigkeit in der Bundeswehr Bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen in Ihrem Beruf, z.b. Meister-/Technikerprüfung, oder als Praktikum für ein späteres Studium kann Ihre Tätigkeit bei der Bundeswehr Berücksichtigung finden. Den Nachweis Ihrer militärfachlichen Ausbildung und Verwendung führen Sie durch das Dienstzeugnis, das Ihnen am Ende Ihrer Wehrdienstzeit der Disziplinarvorgesetzte ausstellt und/oder im Falle eines beabsichtigten Studiums zusätzlich durch ein Praktikantenbuch, von Beginn der Wehrdienstzeit an in Absprache mit Ihrer Einheit. Ihre Wehrdienstzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise angerechnet werden auf Ihre zivile Berufs- und Betriebszugehörigtkeit, oder auf Ihre Beschäftigungs- und Dienstzeit im öffentlichen Dienst. 5 5
Einarbeitungszuschuss Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Ihres Arbeitsgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen. Weitere Informationen erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber bei Ihrem Berater des BFD. Übergangsbeihilfe Nach Ende Ihrer Wehrdienstzeit erhalten Sie eine steuerpflichtige Übergangsbeihilfe. Sie beträgt bei einer Dienstzeit von 7 7 weniger als 8 Monaten 8 Monaten und weniger als 2 Jahren 2 und weniger als 4 Jahren der Dienstbezüge des letzten Monats. das,5fache das,8fache das 2,0fache 6 Nähere Informationen rund um den BFD finden Sie unter www.bfd.bundeswehr.de Fragen zum Sozial-, Sozialversicherungs-, Versorgungs- und Unterhaltsrecht beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes der Bundeswehr. Herausgeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Brühler Str. 309 50968 Köln Redaktion: RAmtfr Hübscher Entwurf, Layout und Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr DL I 4 Zentraldruckerei BAIUDBw Stand: 206
Anschriften der Berufsförderungsdienste Karrierecenter der Bundes wehr Berlin Oberspreestraße 6 L 2439 Berlin Tel.: +49 (0)30 6794 253 BwKz: 90 8200 253 Dresden August-Bebel-Straße 9 029 Dresden Tel.: +49 (0)35 4654 48 BwKz: 90 89 48 Düsseldorf - Berufsförderungsdienst Köln - Brühler Straße 309 50968 Köln Tel.: +49 (0)22 934503 4484 BwKz: 90 383 4484 Düsseldorf - Berufsförderungsdienst Münster - Nieberdingstraße 24 4855 Münster Tel.: +49 (0)25 60948 304 BwKz: 90 3324 304 Erfurt Zeppelinstraße 8 99096 Erfurt Tel.: +49 (0)36 342 85803 BwKz: 90 8700 85803 Hannover Fliegerstraße 3079 Hannover Tel.: +49 (0)5 6798 447 BwKz: 90 2225 447 Kassel Ludwig-Mond-Straße 4 342 Kassel Tel.: +49(0) 56 2077 325 BwKz: 90 435 325 Kiel Rostocker Straße 2 2406 Kiel Tel.: +49 (0)43 384 796 BwKz: 90 7400 796 Magdeburg August-Bebel-Damm 2 3926 Magdeburg Tel.: +49 (0)39 3005 5305 BwKz: 90 8235 5305 Mainz - Berufsförderungsdienst Koblenz - Ellingshohl 69-75 56076 Koblenz Tel.: +49 (0)26 679992 578 BwKz: 90 483 578 München Dachauer Straße 28 80637 München Tel.: +49 (0)89 249 583 BwKz: 90 6227 583 Nürnberg Allersberger Straße 90 9046 Nürnberg Tel: +49 (0)9 4396 202 BwKz: 90 6723 202 Saarlouis Wallerfanger Straße 3 66740 Saarlouis Tel.: +49 (0)683 27 2538 BwKz: 90 4730 2538 Schwerin Schlossgartenallee 66 906 Schwerin Tel.: +49 (0)385 305 40 BwKz: 90 8637 40 Stuttgart Heilbronner Straße 88 709 Stuttgart Tel.: +49 (0)7 2540 2556 BwKz: 90 5824 2556 Wilhelmshaven Ebertstraße 74 26382 Wilhelmshaven Tel.: +49 (0)442 4838 32 BwKz: 90 283 32 Stempel BFD