(EDV-Version: siehe www.fleischerei-bg.de)
Zuständigkeiten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sicherheitsbeauftragte(r): Gefährdungsbeurteilungen: Lärmkataster: PSA-Überprüfung: PSA-Beschaffung: Unterweisungen: Einweisungen:
Technischer Lärmschutz Aufgabe ja nein delegiert an Sind die lauten Maschinen in separaten Räumen aufgestellt? Sind laute Maschinen durch Lärm dämmende Stellwände abgeschirmt? Sind die Wände bei/hinter lauten Maschinen mit Lärm dämmendem Material beschichtet? Werden in lauten Räumen Lärmschutzelemente an der Decke eingesetzt (so genannte Baffeln)? Werden durchgehend Lärm gedämmte Transportbehälter verwendet? Sind Maßnahmen zur Dämmung von Transportlärm umgesetzt (Haken, Rohrbahn, Kutterwagen, Transportbänder)?
Technischer Lärmschutz Fortsetzung Aufgabe ja nein delegiert an Sind alle pneumatisch arbeitenden Maschinen gegen Austritts- und Ansauggeräusche Lärm gedämmt? Sind Strömungsgeräusche (Lüftung, Ventilator, Exhaustor) Lärm gedämmt? Sind Arbeitsverfahren, bei denen Impulsgeräusche (Schuss, Schlag, Abwurf) auftreten können, lärmarm gestaltet? Können ersatzweise lärmärmere Verfahren eingesetzt werden? Entsprechen die eingesetzten Maschinen dem Stand der Lärmminderungstechnik (bei Neuanschaffungen wichtig)?
Organisatorischer Lärmschutz Aufgabe ja nein delegiert an Verfügt der Betrieb über ein Lärmkataster? Wurden aus dem Lärmkataster Lärmminderungspläne entwickelt? Werden Lärmminderungspläne umgesetzt und die Wirkung dokumentiert? Sind verbleibende Lärmbereiche gekennzeichnet? Ist erfasst, welche Personen in Lärmbereichen arbeiten? Gibt es im Betrieb eine Betriebsanweisung Lärm? Wird Jobrotation bei lärmbelasteten Mitarbeitern zur Verminderung der Lärmexposition eingesetzt? Werden besonders lärmbelastete Mitarbeiter durch Lärmpausen entlastet? Können Arbeitsplätze aus den Lärmbereichen verlagert werden? Sind die betrieblichen Vorgesetzten über die Lärmproblematik informiert? Sind die betrieblichen Vorgesetzten angehalten, auf lärmarme Arbeitsweisen zu achten? Sind die betrieblichen Vorgesetzten angehalten, die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durchzusetzen?
Organisatorischer Lärmschutz Fortsetzung Aufgabe ja nein delegiert an Wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit/der Sicherheitsbeauftragte an der Erprobung und der Auswahl von persönlichem Gehörschutz beteiligt? Wird der Betriebsarzt an der Erprobung und der Auswahl von persönlichem Gehörschutz beteiligt? Werden die Vorgesetzten und Mitarbeiter an der Erprobung und der Auswahl von persönlichem Gehörschutz beteiligt? Ist klar geregelt, wer die Einweisungen/jährlichen Unterweisungen zum Lärmschutz durchführt und dokumentiert (Thema, Unterweisender, Unterwiesener, Datum)? Ist der Betriebsrat in Arbeitsschutzfragen/beim Lärmschutz und deren/dessen Durchsetzung eingebunden? Existiert ein Vorschlagswesen, das sich für Arbeitsschutzfragen/Lärmschutzfragen nutzen lässt? Wird wirklich die Maßnahmenhierarchie: STOP (Substitution/Technik/Organisation/Persönliche Maßnahmen) durchgesetzt?
Personenbezogener Lärmschutz Aufgabe ja nein delegiert an Stellt der Betrieb persönlichen Gehörschutz zur Verfügung? Wird vor der Auswahl von persönlichem Gehörschutz eine Lärmmessung (Beachtung der Geräuschklasse tieffrequenter bzw. mittel- und hochfrequenter Lärm) durchgeführt? Besitzt der verwendete Gehörschutz die notwendige Mindestschalldämmung? Stellt der Betrieb Gehörschutz zur Verfügung (mehrfachverwendbar; gegen Verlust gesichert; mit Metalldetektion)? Stellt der Betrieb individuell angepassten Gehörschutz (Otoplasten) zur Verfügung? Stellt der Betrieb aktiven Kapsel-Gehörschutz zur Verfügung (Elektronik verstärkt Dämmung bei Lärm)? Sind die Mitarbeiter über Benutzung, Pflege, Prüfung, Handhabung und Grenzen der Gehörschutz-PSA unterwiesen? Sind die Mitarbeiter unterwiesen, was bei Beschädigungen/Abhandenkommen der Gehörschutz-PSA zu veranlassen ist? Haben die Mitarbeiter diese jährliche Unterweisung unterschrieben?
Arbeitsmedizin Aufgabe ja nein delegiert an Werden die Mitarbeiter bei der Einstellung für Tätigkeiten in Lärmbereichen untersucht? Werden Personen, die in Lärmbereichen arbeiten, regelmäßig der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G20) zugeführt? Werden die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen in einer Vorsorgekartei dokumentiert? Sind die Mitarbeiter informiert, bei Gehörproblemen den Betriebsarzt zu informieren und sich audiometrisch untersuchen zu lassen? Werden die Untersuchnungen für Mitarbeiter besonderer Empfindlichkeit und bei Tätigkeit ab 90 db(a) in verkürzten Abständen durchgeführt?
Zuständigkeit FBG Zuständiger FBG-Mitarbeiter: Name: Adresse: FBG-Hotline Tel.: 06131/785-389 Fax: 06131/785-342 E-Mail: praev@fleischerei-bg.de Telefon: Telefax: E-Mail: