Dienstcharta des Dienstes für Menschen mit Behinderung Wohngemeinschaften Zu wem gehört unser Dienst und für wen sind wir da? In den Einrichtungen des Dienstes für Menschen mit Behinderung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt leben, arbeiten und wohnen erwachsene Menschen mit Behinderung. Wir führen verschiedene Wohngemeinschaften: Wohngemeinschaft Schaffer in Meran Wohngemeinschaft Burggräfler in Meran Wohngemeinschaft St. Leonhard im Passeiertal Wohngemeinschaft Martinshaus in Lana. Wie arbeitet unser Dienst? Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch mit seinen Stärken, Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen. Wir unterstützen und begleiten die Menschen mit Behinderung in ihrem alltäglichen Leben und in der Arbeit. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Kommunikationsmethoden, wie Symbolen, Bildern und Gegenständen. Im Alltag bieten wir unseren Klient/innen möglichst viele Erfahrungs- und Wahlmöglichkeiten und unterstützen sie in eigenen Entscheidungen. Jeder Klient und jede Klientin hat eine Bezugsperson, welche ihn bei der Erarbeitung und Umsetzung persönlicher Wünsche intensiv unterstützt. Wir beziehen die Klient/innen in alle Entscheidungen, die sie betreffen, soweit wie möglich ein. Wir fördern Projekte, bei denen die Klient/innen - 1 -
in das Gemeinwesen eingebunden werden. Die Angehörigen unserer Klient/innen werden von uns laufend über unsere Arbeit informiert. Wie sehen die Wohngemeinschaften aus? Wohngemeinschaft Schaffer Die Wohngemeinschaft befindet sich in der Schafferstrasse 59 in Obermais. Es sind sieben Zimmer und eine Einliegerwohnung vorhanden. Es gibt es eine gemeinsame Küche, die ebenfalls als Aufenthaltsraum dient und ein gemeinsames Wohnzimmer. Die Bäder werden jeweils zu zweit benutzt. Die Einliegerwohnung dient als Trainingswohnung. Der schöne Garten wird von allen gemeinsam genutzt. In der Nähe befinden sich verschiedene Bars, Geschäfter, ein Postamt und eine Haltestelle für den öffentlichen Bus. Der Arbeitsplatz der Klient/innen im Pastor Angelicus kann zu Fuß erreicht werden. Die Wohngemeinschaft ist unter der Telefonnr. 0473 270777 erreichbar. Wohngemeinschaft Burggräfler Die Wohngemeinschaft befindet sich in der Burggräflerstraße 16. Es stehen drei Einzelzimmer mit eigenem Bad zur Verfügung. Es gibt eine gemeinsame Küche und ein gemeinsames Wohnzimmer; ebenso kann der Garten von allen benutzt werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel. Die Wohngemeinschaft ist unter der Telefonnr. 0473 200792 erreichbar. Wohngemeinschaft St. Leonhard - 2 -
Die Wohngemeinschaft befindet sich sehr zentral im Dorf. Dort können drei Personen leben. Es gibt drei Einzelzimmer; die Bewohner/innen teilen sich Bad, Küche und Wohnzimmer. Gemeinsam mit dem Betreuerteam meistern sie den Wohnalltag und auch die Freizeit. Die nahegelegenen Einkaufs - und Unterhaltungsmöglichkeiten werden sehr geschätzt. Die Wohngemeinschaft ist unter der Telefonnr. 0473 656729 erreichbar. Wohngemeinschaft Martinshaus Die Wohngemeinschaft befindet sich in der Martinsstraße 8 in Lana. Es sind sechs Einzelzimmer vorhanden. Einige haben eine eigenes Bad und einige teilen sich das Bad zu zweit. Gemeinsam benutzt werden die Küche und der große Aufenthaltsraum. In der Nähe gibt es verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, ebenso ist die Bibliothek sehr nahe. Die Wohngemeinschaft ist unter der Telefonnr. 0473 563317 erreichbar. Wie funktioniert unser Wohnbereich? Die Wohngemeinschaften verfügen über 19 Fixplätze, diese sind auf vier Wohngemeinschaften aufgeteilt und über einen Platz in der Trainingswohnung in der Wohngemeinschaft Schaffer. Die Wohngemeinschaft ist das Zuhause der Bewohner. Alle haben ein Einzelzimmer und können dieses selbst gestalten; ebenso werden die Bewohner/innen in die Gestaltung der Gemeinschaftsräume sowie in alle Entscheidungen, die das gemeinsame Wohnen betreffen, miteinbezogen. Je nach Begleitungs- und Unterstützungsbedarf werden die Bewohner/innen in den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Wohnalltag, ärztl. Visiten, usw.) begleitet. Einkauf, Wäsche, Kochen, Reinigung ihrer Zimmer und Bäder usw. werden von den Bewohner/innen mit Unterstützung selbst getätigt. Alle Bewohner/innen haben Bezugsbetreuer/innen, welche sie bei der Erarbeitung und Umsetzung persönlicher Wünsche intensiv unterstützen. Jeder Bewohner hat Recht auf: Privatsphäre - 3 -
Intimssphähre respektvollen Umgang Teilhabe an der Gestaltung des Zusammenlebens in der Wohngruppe Information über die Organisation der Begleitung Wahlmöglichkeiten Die Wohngemeinschaften gestatten den Bewohnern ein soweit wie möglich selbstständiges Leben; die Lage der Wohnungen befinden sich in der Nähe von Geschäften sowie von Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln. In der Wohngemeinschaft ist immer ein/e pädagogische Mitarbeiter/in anwesend; während der Nachtstunden schläft ein/e Mitarbeiter/in im Bereitschaftsdienst in der Wohngemeinschaft, welche die Bewohner/innen bei Notfällen oder bei Unterstützungsbedarf rufen können. Die Wohngemeinschaften sind an 365 Tagen im Jahr geöffnet. Die Strukturleiterin der Wohngemeinschaften ist unter der Telefonnummer 0473 272800 erreichbar. Was kostet unser Dienst? Für unseren Dienst muss bezahlt werden. Die Höhe des Betrages hängt von der individuellen Pflegestufe ab und richtet sich nach den Richtlinien des Landes, die jährlich neu überarbeitet werden. Bei einer Aufnahme muss die Pflegeeinstufung des Klienten abgegeben werden. Sie sind verpflichtet, Änderungen der Pflegeeinstufung dem Dienst mitzuteilen. Bei gleichzeitiger Nutzung einer teilstationären und einer stationären Einrichtung wird nur der Tarif der stationären Einrichtung verrechnet. Bei einer Aufnahme in eine Wohneinrichtung haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialsprengel ein Ansuchen um Mitbeteiligung je nach wirtschaftlicher Lage zu stellen. In der Anlage finden Sie die derzeit gültige Tabelle. - 4 -
Können unsere Klienten und die Angehörigen mitreden? Mit den Klient/innen finden regelmäßige Bewohner/innen- Versammlungen statt, um das Zusammenleben zu besprechen und Aktivitäten zu planen. Die Angehörigen laden wir laden regelmäßig ein, z.b. zu Ferien oder zu Versammlungen, in denen wir Informationen geben und die Angehörigen bitten, Ihre Anliegen und Meinungen uns mitzuteilen. In Einzelgesprächen erfolgt enger Austausch zwischen den Familien und den Mitarbeiter/innen in der Werkstatt. Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Diensten? Unser Dienst pflegt enge Kontakte mit den Diensten des Sprengels, dem Psychologischen Dienst, dem Psychiatrischen Dienst, den jeweiligen Hausärzten und den Ärzten des Krankenhauses. Bei Bedarf wird mit diesen Diensten und Experten aus den unterschiedlichen Bereichen zusammengearbeitet. Wie kann ich um Aufnahme in diesen Dienst ansuchen? Wenn Sie an einer Aufnahme in eine unserer Einrichtungen interessiert sind, ist es notwendig, ein Gesuch einzureichen. Wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Dienstes für Menschen mit Behinderung im Pastor Angelicus (Tel. 0473 / 272800), um einen Termin mit der Pädagogin zu vereinbaren. Sie wird mit Ihnen ein Erstgespräch führen, um Ihre Erwartungen und Ihren Bedarf kennenzulernen und Ihnen unser Angebot zu erläutern. Sie gibt Ihnen die erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Gesuchsstellung. Wenn ein Ihrem Bedarf entsprechender Platz Platz frei ist, werden Sie oder Ihr Familienangehöriger nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens vorerst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit wird individuell festgelegt. Anschließend daran erfolgt die endgültige Aufnahme. Sollte kein Platz frei sein, wird Ihr Gesuch auf der Warteliste behandelt. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Antwort. Wie erhalten wir Rückmeldung über die Qualität unserer Arbeit? Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldungen geben: bei individuellen Gesprächen oder bei Elternversammlungen. Zudem werden in - 5 -
regelmäßigen Abständen Fragebögen zur Erhebung der Zufriedenheit an die Eltern und Angehörigen ausgegeben. Diese Fragebögen werden anschließend ausgewertet und bilden eine gute Grundlage für Ansätze zur Verbesserung. Wo kann man sich beschweren? Eltern, Angehörige, KlientInnen haben das Recht, Beschwerde einzureichen oder Vorschläge zur Verbesserung zu machen. Ansprechpartner dafür sind alle Mitarbeiter/innen des Pastor Angelicus, d.h. die VerwaltungsmitarbeiterInnen, die Begleitpersonen, die ErzieherInnen, die StrukturleiterInnen, die Pädagogin und die Leiterin des Dienstes. Beschwerden oder Vorschläge werden sowohl schriftlich als auch mündlich entgegengenommen und mündlich oder schriftlich beantwortet. - 6 -