Kommunalwahl Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt. Der Wahltag im Überblick

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Transkript:

Kommunalwahl 2016 Die wichtigsten Informationen zum Wahlehrenamt Der Wahltag im Überblick 7.15 Uhr Treffen im Wahlraum (alt. Wahllokal), um Vorbereitungen zu treffen, z. B. Aufbau, Ausschilderung von 8:00 bis 18:00 Uhr wird die so genannte Wahlhandlung vollzogen ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel Ergebnisübermittlung Abschlussarbeiten, der Wahlvorsteher übergibt die Wahlunterlagen im Rathaus Was ist ein Wahlvorstand? Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Die absolute Mindestbesetzung der Wahlhandlung sind drei Wahlvorstandsmitglieder. Darunter Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder die entsprechenden Stellvertreter/innen. Der Wahlvorstand umfasst insgesamt folgende Positionen: Wahlvorsteher/in stellv. Wahlvorsteher/in Schriftführer/in stellv. Schriftführer/in bis zu fünf Beisitzer/innen Was macht ein allgemeiner Wahlvorstand? Die Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort wird durch allgemeine Wahlvorstände ermöglicht. Der Wahlvorstand überprüft die Wahlberechtigung der erschienenen Wählerinnen und Wähler, gibt die Stimmzettel aus und achtet darauf, dass diese geheim hinter der Wahlkabine ausgefüllt und ordnungsgemäß in die Wahlurne geworfen werden. Nach Ende der Wahlzeit zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen in seinem Wahlbezirk aus. Weitere organisatorische Aufgaben des Wahlvorstandes:

Ausschilderung des Wahlbezirks/Wahlraumes (großzügig) Tische zusammenstellen, Wahlkabinen- und Urnen aufstellen, Wahlurnen abschließen und versiegeln Wahlunterlagen sofort nach dem Erhalt auf Vollständigkeit überprüfen (Stimmzettel, Wählerverzeichnisse, Niederschriften, etc.) Aushang der Wahlbekanntmachung sowie pro Wahl einem Musterstimmzettel im Eingangsbereich Überprüfung, ob der Wahlraum und dessen Zugangsbereich frei von politischer Werbung sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre diese umgehend zu entfernen. Was macht ein Briefwahlvorstand? Alle roten Wahlbriefe werden von der Gemeindewahlleitung gesammelt und auf die Briefwahlvorstände verteilt. Diese öffnen zunächst die Wahlbriefe und überprüfen die darin enthaltenen Wahlscheine auf ihre Gültigkeit. Anschließend (ab 18 Uhr) werden die Stimmzettel aus den Umschlägen entnommen und, wie bei den allgemeinen Wahlvorständen auch, ausgezählt. Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer? Grundsätzlich kann das Wahlbüro der Stadt Hameln jeden Wahlberechtigten gemäß 11 Abs. 1 NKWG (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz) in Verbindung 10 Abs. 3 NKWO (Niedersächsische Kommunalwahlordnung) in ein Wahlehrenamt berufen. In Hameln möchten wir gerne vermehrt auf die Freiwilligkeit der Wahlberechtigten setzen. Wenn Sie Interesse am Wahlehrenamt haben, so können Sie sich per Telefon an das Wahlbüro wenden oder neuerdings auch das Onlineformular zur Registrierung nutzen. Wer kann helfen? Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind. Allerdings darf jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Also dürfen Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen nicht auch Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl kandidieren sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Sie müssen nur wahlberechtigt sein! Eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung wird nicht gefordert. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie im Falle einer Berufung von uns oder am Wahltag von der/dem Wahlvorsteher/in. Zur Kommunalwahl ist jede Person wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat sowie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet hat und Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG (Grundgesetz) ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Muss ich mich zu jeder Wahl erneut anmelden? Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie sich einmal bereit erklärt haben, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, bleiben Sie zunächst in unserer Datenbank der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gespeichert, sofern Sie einer Datenspeicherung nicht schriftlich widersprechen. Wie erfahre ich, ob ich zur Wahl eingesetzt werde? Etwa zwei bis vier Monate vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt noch in keinen Wahlvorstand berufen wurden, werden gebeten, sich bis kurz vor der Wahl weiterhin zur Verfügung zu halten. Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden. Wo werde ich eingesetzt? Zunächst ist es unser Ziel, alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen. Falls Sie einen Wunsch-Wahlbezirk angegeben haben, versucht die Wahlorganisation dies stets zu berücksichtigen. In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Stadtteil Hamelns nicht vermeiden. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis. Wie oder wo kann ich selbst wählen? Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes natürlich dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl abstimmen. In welcher Funktion werde ich eingesetzt? Neulinge werden in der Regel zunächst als Beisitzer eingesetzt. Später erfolgt gegebenenfalls ein Einsatz als Schriftführer, als Vorsitzende oder als Stellvertretung der zuvor genannten Funktionen. Auch hier richten wir uns gern nach Ihren Wünschen, soweit dies möglich ist. Sollte es Ihnen also z.b. zu lange dauern, bis wir Sie von uns aus "befördern", teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach mit. Kann ich Wünsche zum Einsatz äußern? Ja, wir notieren Ihre Wünsche zum Einsatzort, zur Funktion oder zum Einsatz mit Bekannten oder Verwandten und werden möglichst vielen dieser Wünsche entsprechen.

Was bedeutet es, wenn ich nicht gleich eingesetzt werde? Auch wenn Sie nicht sofort berufen werden, erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe. Sie bieten die Gewähr für einen schnellen Ersatz bei Ausfällen und damit für einen weiterhin reibungslosen Wahlablauf. Dabei gibt es zwei Stufen: Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht gleich eingesetzt werden konnten, werden gebeten, sich bis ungefähr eine Woche vor der Wahl bereit zu halten, um bei Absagen oder Ausfällen nachberufen zu werden. Ab diesem Zeitpunkt werden sehr kurzfristige Ausfälle aus einer Gruppe von Personen besetzt, die sich speziell dazu bereit erklärt haben. Was ist, wenn mir kurzfristig etwas dazwischen kommt? Grundsätzlich ist das kein Problem bei einem wichtigen Hinderungsgrund. Wir bitten Sie aber, uns so schnell wie möglich von Ihrer Verhinderung in Kenntnis zu setzen, damit wir Sie von Ihrer Verpflichtung entbinden und eine Ersatzperson berufen können. Entsprechende Nachweise/Belege müssen jedoch zeitnah beigebracht werden. Wie ist der Tagesablauf am Wahltag? Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:15 Uhr im Wahllokal, um Material und Unterlagen zu übernehmen und den Raum einzurichten. Von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler überprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis notiert. Dabei wird auf den ordentlichen Ablauf der Wahl geachtet. Anschließend werden die Stimmen direkt im Wahllokal ausgezählt und in der Wahlniederschrift eingetragen. Sodann erfolgt die telefonische Ergebnisübermittlung. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an die Beauftragten des Wahlbüros des Rathauses. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt. Gibt es Pausen? Bei den allgemeinen Wahlvorständen, ja. In der Regel wird dort zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich während der Vorbereitungszeit am Morgen oder bereits telefonisch ein paar Tage vor der Wahl. An der Stimmzettelauszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil. Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag? Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt wurde und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u.a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Was passiert am Ende des Tages? Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur die Wahlvorsteher/-innen oder deren Stellvertreter/-innen geben noch die erhaltenen Wahlunterlagen im Rathaus ab. Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet? Mit der Berufung erhalten Sie Informationsmaterial, aus denen Sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir allen eingesetzten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern sowie deren Stellvertretungen am Freitagabend vor der Wahl ein entsprechendes Seminar an. Weitere Fragen beantworten Ihnen natürlich gern die Mitarbeiter des Wahlbüros. Werde ich für die Hilfe bezahlt? Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie am Ende des Wahltages bar ausgezahlt bekommen. Bin ich versichert? Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt Hameln tätig. Daher stehen Sie in dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für die direkten Wege hin und zurück sowie für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. Diesen Versicherungsschutz müssen Sie nicht extra beantragen und auch nichts dafür bezahlen. Sollte ein Unfall passieren, dann melden Sie diesen möglichst schnell dem Wahlbüro. Wenn Sie durch einen Arzt behandelt werden, sagen Sie diesem, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Was muss ich mitbringen? Wahlvorsteher/-innen, Schriftführer/-innen und Vertretungen bringen bitte ihr Handy mit. So können Sie über eine gebührenfreie Telefonnummer jederzeit das Wahlbüro kontaktieren, sind jederzeit erreichbar und können am Abend das Wahlergebnis übermitteln. Alles andere, was Sie für Ihre Tätigkeit benötigen, wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen Ihnen, etwas zu trinken und essen mitzunehmen. Sind wir am Wahlsonntag auf uns allein gestellt? Nein, das Team des Wahlbüros steht den ganzen Tag bereit, um auftretende Fragen zu beantworten. zurück