10.43-6 INCOTERMS 2010 INternation COmmercial TERMS Die Incoterms 2010 treten am 01.01.2011 in Kraft. Incoterms haben keinen Gesetzesstatus, ältere Versionen verlieren durch Neufassungen NICHT ihre Gültigkeit und können daher theoretisch weiterhin angewendet werden, daher: Ist es wichtig, immer die gewählte Fassung mit anzugeben: 2010. Müssen sie ähnlich wie AGB übereinstimmend zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart werden. Die Incoterms finden sowohl im internationalen als auch im nationalen Handel Anwendung. Allerdings existieren noch deutsche Handelsklauseln, die häufig in Gebrauch sind und von den Incoterms abweichen. Hier ist v.a. Frei Haus zu beachten. Aufgrund der häufigen Nutzung behalten wir diese Klausel bei. Neben dem Namen der Klausel in der Form ihrer aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzung (wir haben sie zur Vereinfachung/Erläuterung aber auch noch ausgeschrieben) ist auch die Angabe des Ortes unentbehrlich. Die Incoterms regeln nicht nur den Kosten-, sondern auch den Gefahrenübergang Aus diesem Grund müssen die genannten Orte so genau wie möglich bestimmt werden. Ziel und Funktion der Incoterms ist die eindeutige Regelung der Aufgaben bei einem Versendungskauf: Hauptfunktionen: Welche Parteien (Verkäufer oder Käufer? ) übernimmt welche Pflicht für seinen Abschnitt des Transports? Welche Kosten trägt jede Partei? Wer trägt bis wann/ab wann das Risiko für die Ware (zufällige Verschlechterung Untergang, Verlust)? Nebenfunktionen: Warendokumente wer muss sie besorgen? Transportdokument - wer muss sie besorgen? Wer trägt die Kosten hierfür? Versicherung - wer versichert, was wird versichert, wer trägt die Kosten hierfür? Information wer informiert wen, worüber und wann? Warenprüfung wer kümmert sich darum? Wer trägt die Kosten hierfür? Verpackung - wie muss verpackt werden? Wer trägt die Kosten hierfür? Incoterms2010 05.12.2013 1/6
Wichtige Veränderungen gegenüber der vorherigen Version (Incoterms 2000): 1. Mangels Anwendung wurden folgende Klauseln gestrichen: DAF Delivered at Frontier / Geliefert Frei Grenze DES - Delivered ex Ship / Geliefert ab Schiff DEQ - Delivered ex Quai / Geliefert ab Kai DDU Delivered Duty Unpaid / Geliefert unverzollt DEQ wird in den Incoterms 2010 durch DAT Delivered at Terminal / Geliefert Terminal & DES / DAF & DDU werden in den Incoterms 2010 durch DAP Delivered at Place / Geliefert benannter Ort ersetzt. 2. Die Terms sind nicht mehr nach Klauselgruppen (E/F/C/D Gruppe), sondern nach ihrer Anwendbarkeit im Hinblick auf die Transportartaufgeteilt: (Für HF wichtige Terms in fett) Für alle Transportarten: EXW - Ex Works / Ab Werk (benannter Lieferort) FCA Free Carrier / Frei Frachtführer (benannter Lieferort) CPT Carriage Paid to / Frachtfrei (benannter Bestimmungsort) CIP Carriage, Insurance Paid to / Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort) DAT- Delivered at Terminal / Geliefert Terminal(benannter Terminal im Bestimmungshafen/-ort) DAP- Delivered at Place / Geliefert benannter Ort (benannter Bestimmungsort) DDP- Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) Klauseln NUR für den See- und Binnenschiffsverkehr: FAS Free alongside Ship / Frei Längseite Schiff (benannter Verschiffungshafen) FOB Free on Board / Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen) damit findet FOB KEINE Anwendung bei Luftfracht => dafür wird FCA genutzt CFR Cost and Freight / Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen) CIF Cost, Insurance and freight/ Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Durch diese Aufteilung soll verhindert werden, dass Klauseln deren Inhalte nur für den Seeverkehr zugeschnitten sind, bei anderen Verkehrsarten Anwendung finden. 3. Die elektronische Form der Kommunikation ist in den Incoterms 2010 der Papierform gleichgestellt. Somit können sämtliche Dokumente in elektronischer Form bereitgestellt werden, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde oder solches Vorgehen üblich ist. 4. In den Incoterms 2010 wird auch geregelt welcher Vertragspartner für die Erlangung bzw. Unterstützung bei der Erlangung von sicherheitsrelevanten Informationen verpflichtet ist. Incoterms2010 05.12.2013 2/6
5. Neu aufgenommen wurde eine klare Regelung der THC: Bei CPT, CIP, CFR, CIF, DAP und DDP gehen die THC zu Lasten des Käufers sofern dies im Beförderungsvertrag nicht anders geregelt wird. Bei DAT ist der Verkäufer auch für das Entladen des Beförderungsmittel verantwortlich und muss daher auch die THC übernehmen. Nachfolgend befinden sich die für uns wichtigsten Incoterms im Kurzüberblick (weitere Rechte & Pflichten sind den Büchern zu entnehmen) 1. EXW - Ex Works / Ab Werk (benannter Lieferort) Lieferort: Zur Verfügungstellung an einem bestimmten Ort: Fabrik, Lager etc. Transportart: alle Gefahrübergang: Bereitstellungsort Kostenübergang: Bereitstellungsort Für nationalen Transport eher geeignet als für internationalen Transport Die Ware muss nicht vom Verkäufer verladen werden, tut er dies doch, dann auf Kosten und Gefahr des Käufers. EXW stellt die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar und ist mit Vorsicht anzuwenden, da der Verkäufer bspw. keine Verpflichtung hat die Ware zu verladen, selbst wenn er dazu besser in der Lage wäre. Zahlung des Kaufpreises Übernahme der Ware, wenn sie bereitgestellt wurde und die Info hierüber erfolgt ist Incoterms2010 05.12.2013 3/6
2. FCA Free Carrier / Frei Frachtführer (benannter Lieferort) Lieferort: Zur Verfügungstellung an einem bestimmten Ort Transportart: alle => FOB Alternative bei Luftfracht Gefahrübergang: Bereitstellungsort Kostenübergang: Bereitstellungsort Passende Klausel, wenn der Verkäufer noch die Verladung übernimmt, alles weitere aber vom Käufer organisiert werden soll. Freimachung der Ware zur Ausfuhr falls zutreffend Lieferung an eine vom Käufer benannte Person am benannten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums Bezahlung des Kaufpreises Abschluss eines Vertrags zur Beförderung von benanntem Ort auf eigene Kosten 3. DAP- Delivered at Place / Geliefert benannter Ort (benannter Bestimmungsort) Lieferort: Lieferung bis zum Bestimmungsort und zur Verfügungstellung, entladebereit auf dem ankommenden Verkehrsmittel an einem bestimmten Ort. Transportart: alle Gefahrübergang: Bestimmungsort Kostenübergang: Bestimmungsort Lieferung auf dem ankommenden Beförderungsmittel, entladebereit am benannten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums (die Kosten für die Entladung trägt der Käufer) Zahlung des Kaufpreises Übernahme der Ware, wenn die Lieferung wie vereinbart erfolgt ist. Incoterms2010 05.12.2013 4/6
4. FOB Free on Board / Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen) Lieferort: Lieferung auf ein Schiff in einem vom Käufer bestimmten Verschiffungshafen Transportart: SCHIFF Gefahrübergang: NEU erst wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, d.h. dort abgesetzt ist. Kostenübergang: NEU erst wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, d.h. dort abgesetzt ist. Anm. Übergang Reling Seeschiff war nicht mehr zeitgemäß, da die Ware nicht mehr zwingend am Haken über die Reling gehievt wird (z.b. RoRo) KEINE Anwendung bei Luftfracht Lieferung in einen vom Käufer benannten Verschiffungshafen in der im Verschiffungshafen üblichen Weise Zahlung des Kaufpreises Abschluss eines Beförderungsvertrages. Ggf. Abschluss einer Versicherung 5. CFR Cost and Freight / Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Zweipunktklausel, d.h. der Ort für Gefahrenübergang und Kosterübergang UNTERSCHEIDEN sich. Lieferort: Lieferung per Schiff zu einem vom Käufer genannten Bestimmungshafen Transportart: SCHIFF Gefahrübergang: NEU erst wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet (Verschiffungshafen), d.h. dort abgesetzt ist. Kostenübergang: NEU erst wenn die Ware von Bord des Schiffes gelöscht wird (Bestimmungshafen). Achtung: Zwar ist der Bestimmungshafen benannt, der Verschiffungshafen aber nicht. Wenn dieser für den Käufer von Bedeutung ist, bspw. wg. Abfahrtsterminen, Lademöglichkeiten oder Klima, so ist er gesondert zu vereinbaren KEINE Anwendung bei Luftfracht Lieferung zu einen vom Käufer benannten Bestimmungshafen Abschluss eines Beförderungsvertrages Zahlung des Kaufpreises Übernahme der Ware, wenn die Lieferung wie vereinbart erfolgt ist. Zahlung der Kosten ab Entladung (z.b. THC) Ggf. Abschluss einer Versicherung Incoterms2010 05.12.2013 5/6
6. CIF Cost, Insurance and freight/ Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Zweipunktklausel, d.h. der Ort für Gefahrenübergang und Kosterübergang UNTERSCHEIDEN sich. Lieferort: Lieferung per Schiff zu einem vom Käufer genannten Bestimmungshafen Transportart: SCHIFF Gefahrübergang: NEU erst wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet (Verschiffungshafen), d.h. dort abgesetzt ist. Kostenübergang: NEU erst wenn die Ware von Bord des Schiffes gelöscht wird (Bestimmungshafen). Achtung: Zwar ist der Bestimmungshafen benannt, der Verschiffungshafen aber nicht. Wenn dieser für den Käufer von Bedeutung ist, bspw. wg. Abfahrtsterminen, Lademöglichkeiten oder Klima, so ist er gesondert zu vereinbaren Lieferung zu einen vom Käufer benannten Bestimmungshafen Abschluss eines Beförderungsvertrages Abschluss einer Versicherung Zahlung des Kaufpreises Übernahme der Ware, wenn die Lieferung wie vereinbart erfolgt ist. Zahlung der Kosten ab Entladung (z.b. THC) Incoterms2010 05.12.2013 6/6