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Transkript:

Leistungsbewertung im Fach Englisch Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe ( 13-17 APO - GOSt) dargestellt. Darüber hinaus gelten die Grundsätze des Kernlehrplans (Kapitel 5) und des Kernlehrplans für die Gymnasiale Oberstufe (Kapitel 3). Demgemäß sind die folgenden Beurteilungsbereiche zu unterscheiden: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Gymnasiale Oberstufe I. Schriftliche Arbeiten Klausuren II. Sonstige Leistungen im Unterricht Sonstige Mitarbeit III. Lernstandserhebungen (VERA 8) Facharbeit, Projektarbeit, Besondere Lernleistung Das Ergebnis der Lernstanderhebung wird bei der Bildung der Zeugnisnote nicht berücksichtigt. Diese besonderen Beurteilungsbereiche ersetzen entweder eine Klausur oder bilden einen Teil der Abiturprüfung. -> Die Beurteilungsbereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht [...] werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Es gelten jeweils detaillierte Vorgaben. Für die Facharbeit gilt folgende Vereinbarung: a. Formale Gestaltung (Layout, Zitatangaben, Inhalts- und Literaturverzeichnis, Selbstständigkeitserklärung) 20 % b. Inhalt (Themenwahl und -begründung, Erkenntnisinteresse, Materialgrundlage, Fachmethodik, Gliederung, sachlogische Auswahl und Abfolge, Schlussfolgerung) 40 % c. Fremdsprachliche Darstellung (Textgestaltung, Ausdrucksvermögen, Sprachrichtigkeit) 40 % Für die Beurteilung der Darstellungsleistung und der sprachlichen Leistung gelten strengere Maßstäbe als in einer Klausur. Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche [ Klausuren und Sonstige Mitarbeit ] gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen.

Für die Sekundarstufe I legt die Fachkonferenz fest, dass die Beurteilungsbereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei ist zum einen hervorzuheben, dass die Lehrkraft die pädagogische Freiheit und Verantwortung behält, individuelle Dispositionen und Situationen zu berücksichtigen. Zum anderen gilt, dass die Sonstigen Leistungen alle mündlichen und schriftlichen Leistungen umfassen, die im Zusammenhang mit Unterricht erbracht werden und sich dieser Beurteilungsbereich nicht ausschließlich auf die mündliche Beteiligung stützen darf. Auch für die Beteiligung sind sprachliche und inhaltliche Qualität sowie Kontinuität ausschlaggebend. Für alle anderen Sonstigen Leistungen ist der lernpsychologisch wichtige Grundsatz zu beachten, dass Leistungssituationen nach Möglichkeit von Lernsituationen zu unterscheiden sind. 1. Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit Grundsätzlich sind alle in Kapitel 3 des Kernlehrplans und in Kapitel 2 des Lehrplans für die Gymnasiale Oberstufe ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Gymnasiale Oberstufe Verfügbarkeit sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Orthographie, Wortschatz, Grammatik) Methodische Kompetenzen (Hör- und Leseverstehen, Sprechen und Schreiben, Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen) Interkulturelle Kompetenzen (Orientierungswissen, Werte und Einstellungen, Handeln in Begegnungssituationen) Sprache (Hör- und Leseverstehen, mündlicher Sprachgebrauch / Interaktion, schriftliche Textproduktion, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Textgestaltung und Ausdrucksvermögen, Vermittlung zwischen Sprachen, Sprachreflexion) Interkulturelles Lernen / Soziokulturelle Inhalte (Exemplarisches Wissen, Auseinandersetzung mit sprachlicher und kultureller Pluralität, Perspektivwechsel, interkulturelle Kommunikation) Umgang mit Texten und Medien (Textanalyse, literarische Texte, Sach- und Gebrauchstexte, medial vermittelte Texte) Methoden und Formen des selbstständigen Arbeitens (Verantwortung für das eigene Lernen, kooperatives Lernen, fachliche Methodenkompetenzen) Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen/Hör-Seh-Verstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung)

Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen bzw. Sonstige Mitarbeit zählen: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Gymnasiale Oberstufe Individuelle Beitrage zum Unterricht (verstehende Teilnahme sowie kommunikatives Handeln; z.b. Einzelarbeit, Unterrichtsgespräch etc.) Kooperative Leistungen in Partner- und Gruppenarbeit (als individuelle Leistung in Prozess und Ergebnis erkennbar) Punktuelle Leistungsnachweise (z.b. schriftliche Überprüfung von Hör- und Leseverstehen, Wortschatz und Grammatik, vorgetragene Hausaufgaben, Kurzreferat) Beiträge zum Unterrichtsgespräch Hausaufgaben Präsentationen Dokumentationen (Protokoll, Arbeitsmappe, Materialdossier, Lern-, Arbeits- und Lesetagebuch) Punktuelle schriftliche Übungen Gruppenarbeit und Mitarbeit in Projekten (Prozess- und Ergebnisverantwortung) Längerfristig gestellte Aufgaben (z.b. Heftführung/Dossier/Lesetagebuch, Projektarbeiten) Die Fachkonferenz Englisch beschließt die folgenden Grundsätze: 1. Auch bei der Bewertung der Sonstigen Leistungen gilt, dass die sprachliche Leistung mit einem Anteil von etwa 60 Prozent höher zu bewerten ist als die inhaltliche Leistung. Aus dem Kernlehrplan und dem Kernlehrplan für die Oberstufe ergeben sich die folgenden Richtlinien für die Beurteilung der Qualität: Inhalt: Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse; Leistungen in den drei Anforderungsbereichen; gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit Sprache: Klarheit; Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular; Komplexität und Variation des Satzbaus; phonetische, orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit (unter Berücksichtigung der Verständlichkeit); sprachliche Verknüpfungen (Textebene) 2. Die produktive mündliche Sprachverwendung hat einen besonderen Stellenwert, sodass die Beiträge zum Unterrichtsgespräch in angemessenem Umfang an der Note für die Sonstigen Leistungen ein herausgehobenes Gewicht erhalten. Die Beteiligung wird kontinuierlich qualifizierend dokumentiert (Strichliste, qualifizierende Symbole). Qualität und Kontinuität sind entscheidend. 3. Die andere Hälfte der Note für die Sonstigen Leistungen setzt sich aus den oben genannten Leistungsnachweisen zusammen. Zu beachten ist dabei, dass Lernsituationen von Leistungssituationen zu unterscheiden sind. In jedem Fall gehören zu diesem Bereich Wortschatzkontrollen und vorbereitete unterrichtliche Leistungen (vorgetragene Hausaufgaben, Kurzreferate, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Heftführung). 4. Es liegt in der pädagogischen Freiheit und Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft, unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen durch eine flexible Anwendung der Grundsätze gerecht zu werden.

2. Schriftliche Arbeiten und Klausuren 2.1. Klausuren in der Sekundarstufe II Einführungsphase: Inhalt 40% + Sprache 60% In den Klausuren sind einsprachige und zweisprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen. Wird die Kompetenz Mediation abgefragt, steht auch ein Duden zur Verfügung. Der Bereich Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen wird mit folgendem Schema bepunktet (Beispiel altes Schema Schreiben und Lesen) 1 Aufgabenbezug 4 richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus 2 Textformate 4 beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Textsorte 3 Textaufbau 6 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text 4 Ökonomie 3 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten 5 Belegtechnik belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten 3 20 6 Eigenständigkeit 3 löst sich vom Wortlaut des Textes und formuliert eigenständig 7 Allgemeiner und thematischer Wortschatz 5 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes 8 Textbesprechungs und Textproduktionswortschatz 4 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatzes 9 Satzbau 8 bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbaus 20 10 Sprachrichtigkeit beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit 10a Wortschatz 8 10b Grammatik 8 10c Orthographie 4 20 Die verschiedenen Kompetenzen werden wie folgt in Klausuren geprüft: 1. Halbjahr: 1) Mediation, Lesen+Schreiben 2) Klausur nach altem Schema (Lesen+Schreiben) 2. Halbjahr: 3) mündliche Prüfung 4) Hörverstehen; Lesen+Schreiben

Zu Grunde liegt ein 100-Punkte-Schema. Die Bepunktung des Bereichs kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen wird je nach abgefragter Kompetenz angepasst (s.u.). Hörverstehen zählt 20% (d.h. 20 Punkte), Mediation 30% (d.h. 30 Punkte); das Schema für Darstellungsleistungen berechnet sich jeweils wie folgt: HV M 1 Aufgabenbezug 2 2 richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus 2 Textformate 4 4 beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Textsorte 3 Textaufbau 4 4 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text 4 Ökonomie 3 2 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten 5 Belegtechnik 3 2 belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten 16 14 6 Eigenständigkeit 3 3 löst sich vom Wortlaut des Textes und formuliert eigenständig 7 Allgemeiner und thematischer Wortschatz 4 3 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes 8 Textbesprechungs und Textproduktionswortschatz 4 3 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatzes 9 Satzbau 5 5 bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbaus 16 14 10 Sprachrichtigkeit beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit: 10a Wortschatz 7 6 10b Grammatik 7 6 10c Orthographie 2 2 16 14 I Hörverstehen/Mediation 20 30 II Kommunikative Textgestaltung/Ausdrucksvermögen/Sprachrichtigkeit 48 42 Inhalt 32 28 100 100 Bei der Bewertung des Bereichs Hörverstehens zählen sprachliche und orthographische Fehler nicht.

Inhalt Weiteres Kriterium (2) Kommunikative Textgestaltung Der Prüfling richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus und beachtet den situativen Kontext beachtet die Textsortenmerkmale des geforderten Zieltextformats erstellt einen sachgerecht strukturierten Text gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten Teilaufgabe 1: Sprachmittlung 30% Darstellungsleistung Ausdrucksvermögen Der Prüfling löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig, ggf. unter Verwendung von Kompensationsstrate gien verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und differenzierten thematischen Wortschatz verwendet einen variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbau Sprachrichtigkeit Der Prüfling Beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit im Sinne einer gelingenden Kommunikation: Wortschatz Grammatik Orthographie /12 /6 /6 /6 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 95-90- 85-80- 75-70- 65-60- 55-50- 45-39- 33-27- 20-0- 100 94 89 84 79 74 69 64 59 54 49 44 38 32 26 19 Qualifikationsphase: Es wird das Abiturschema angewandt (150 Punkte). Bei der Bewertung des Inhaltsbereiches wird eine flexible Handhabung der Punkteverteilung beschlossen, wobei die Aufgabe II (Analysis) mindestens 20 Punkte erhält. Im GK bildet der Anforderungsbereich II, im Leistungskurs der Anforderungsbereich III den Schwerpunkt. Die Kompetenzen werden nach einem festgelegten Raster abgefragt, angepasst an den jeweiligen Abiturschwerpunkt des Jahrgangs (siehe Curriculum Oberstufe).

2.2 Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Für die Sekundarstufe I gilt: Die schriftlichen Noten werden wie folgt festgelegt: Ab ca. 75% wird in der Regel die Note gut gegeben, bei ca. 50% der erbrachten Leistung die Note ausreichend. Registerfehler gehen in die Bewertung im Bereich kommunikative Textgestaltung/ Ausdrucksvermögen ein. Wiederholungs- und Folgefehler in den Bereichen Orthographie, Wortschatz und Grammatik: Fehler im Bereich Orthographie und Wortschatz werden bei freien Texten nur einmal als Fehler gezählt, danach als Wiederholungsfehler angestrichen. Bei Grammatikfehlern kommt es recht selten vor, dass derselbe Fehler durchgängig gemacht wird. Wird aber z.b. ein Text durchgängig im falschen Tempus verfasst, so sollte man dies als Folgefehler mit s.o. kennzeichnen, die grundsätzlich falsche Tempuswahl als Kurzkommentar am Rand vermerken. Andere Grammatikfehler (z.b. 3. Pers. Sg. Präsens ohne 's'; Adjektiv-Adverb) kommen meist nicht durchgängig vor. Hier wird in der Regel so verfahren, dass Fehler in Folge mit s.o. gekennzeichnet werden (he come and leave whenever he want), dass jedoch Fehler, die erneut gemacht werden, nachdem die Struktur zuvor auch richtig gebraucht wurde, wiederum als Fehler angestrichen werden. Führen Fehler dazu, dass eine Aussage für den Leser nicht klar verständlich ist (das kommt vor allem bei Satzbaufehlern vor), so wird dies am Rande vermerkt (unklar, unverständlich). Bei Einsetzübungen (v.a. bei neu eingeführter Grammatik) zählt jeder Fehler. Die kommunikative Textgestaltung und das Ausdrucksvermögen werden gemessen an den sprachlichen Fähigkeiten der jeweiligen Jahrgangsstufe bewertet. Je nach Aufgabenstellung sind Schwerpunktsetzungen in der sprachlichen Bewertung möglich, d.h. einzelne Aspekte können herausgenommen/betont werden. Bei der Bewertung von Leistungen zu offenen Aufgabenstellungen wird die sprachliche Leistung mit 60 %, die inhaltliche Leistung mit 40 % gewichtet. Jahrgänge 5 bis 7: Es wird beschlossen, dass in den Klassen 5-7 der Anteil offener Aufgaben in zunehmendem Maße berücksichtigt wird. Die Kompetenzen werden in der Regel wie folgt abgefragt: Klasse 7 Klasse 6 Klasse 5 mindestens einmal Hörverstehen, mindestens zweimal Mediation mindestens zweimal Hörverstehen, mindestens zweimal Mediation mindestens zweimal Hörverstehen, mindestens einmal Mediation

Jahrgänge 8-9: Beispiel für Klasse 8 (Punktzahlen können abweichen): Darstellungsleistung und sprachliche Richtigkeit Die Darstellung ist klar und verständlich. Der Gedankengang ist schlüssig strukturiert und enthält keine Wiederholungen und Umständlichkeiten. Die Darstellung verwendet angemessen und differenziert den zur Verfügung stehenden Wortschatz der Jahrgangsstufe 8. Die zur Verfügung stehenden Strukturen der Jahrgangsstufe 8 (Grammatik, Syntax) werden angemessen und variabel verwendet. Von komplexen Satzstrukturen wird erkennbar Gebrauch gemacht. Sprachliche Richtigkeit Orthografie, Grammatik und Wortschatz* 15 Summe Darstellung und Sprache 30 5 5 5 Beispiel für eine Beurteilung anhand differenzierterer Kriterien (z.b. Ende Klasse 9; Punktzahlen können abweichen): Darstellungsleistung und sprachliche Richtigkeit Die Darstellung ist klar und verständlich. Der Gedankengang ist schlüssig 6 strukturiert und enthält keine Wiederholungen und Umständlichkeiten. Die Darstellung verwendet angemessen und differenziert den zur Verfügung stehenden allgemeinen und thematischen Wortschatz der 6 Jahrgangsstufe 9 sowie textsortenspezifische Redemittel (Interpretationswortschatz, Redemittel der Meinungsäußerung). Die zur Verfügung stehenden Strukturen der Jahrgangsstufe 9 (Grammatik, Syntax) werden angemessen und variabel verwendet. Von 6 komplexen Satzstrukturen wird erkennbar Gebrauch gemacht. Eigenständigkeit bei der Verwendung von Wortschatz und Satzmustern 4 Beachtung der Konventionen der jeweils geforderten Textsorte 3 Sprachliche Richtigkeit Orthografie, Grammatik und Wortschatz* 15 Summe Darstellung und Sprache 40 *Die Beurteilung der sprachlichen Richtigkeit kann anhand differenzierterer Kriterien erfolgen, wie sie z.b. in den ZP 10 Verwendung fanden: Orthographie 0 Punkte 1-2 Punkte 3 Punkte Es sind durchaus Rechtschreibfehler feststellbar. Jedoch sind Abschnitte bzw. Textpassagen (mehrere Sätze in Folge) weitgehend ohne Verstoß gegen die Rechtschreibnormen. Das Lesen des Textes wird durch die In jedem Satz ist wenigstens ein Verstoß gegen die Regeln der Rechtschreibung feststellbar. Die falschen Schreibungen erschweren das Lesen erheblich und verursachen Missverständnisse. Der gesamte Text ist weitgehend frei von Verstößen gegen Rechtschreibnormen. Wenn Rechtschreibfehler auftreten, haben sie den Charakter von Flüchtigkeitsfehlern, d.h. sie deuten nicht auf Unkenntnis von Regeln hin.

auftretenden Rechtschreibfehler nicht wesentlich beeinträchtigt. Grammatik 0 Punkte 1-2 Punkte 3-4 Punkte 5-6 Punkte Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen Normen der grundlegenden Grammatik des einfachen Satzes. Fehler treten allerdings nicht so häufig auf, dass das Lesen und Verstehen des Textes beeinträchtigt wird. In jedem Satz ist wenigstens ein Verstoß gegen die Regeln der grundlegenden Grammatik des einfachen Satzes feststellbar. Diese erschweren das Lesen erheblich und verursachen Missverständnisse. Wortschatz Es sind vereinzelt Verstöße gegen die Regeln der grundlegenden Grammatik (für den einfachen Satz) feststellbar. Jedoch sind Abschnitte bzw. Textpassagen (mehrere Sätze in Folge) weitgehend fehlerfrei. Das Lesen des Textes wird durch die auftretenden Grammatikfehler nicht erschwert. Der Text ist weit-gehend frei von Verstößen gegen Regeln der grundlegenden Grammatik. Wenn Grammatikfehler auftreten, betreffen sie den komplexen Satz und sind ein Zeichen dafür, dass der Prüfling Risiken beim Verfassen des Textes eingeht, um sich dem Leser differenziert mitzuteilen. 0 Punkte 1-2 Punkte 3-4 Punkte 5-6 Punkte In (nahezu) jedem Satz sind Schwächen im korrekten und angemessenen Gebrauch der Wörter feststellbar. Die Mängel im Wortgebrauch erschweren das Lesen und Textverständnis erheblich und verursachen Missverständnisse. Einzelne Sätze sind frei von lexikalischen Verstößen. Der Wortgebrauch ist jedoch nicht so fehlerhaft, dass das Lesen und Verstehen des Textes beeinträchtigt wird. Vereinzelt ist eine falsche bzw. nicht angemessene Wortwahl feststellbar. Einzelne Abschnitte bzw. Textpassagen (mehrere Sätze in Folge) sind weitgehend frei von lexikalischen Verstößen. Der Wortgebrauch (Struktur- und Inhaltswörter) ist über den gesamten Text hinweg treffend und angemessen. In der Klasse 9 wird eine Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt. In den Jahrgängen 8 und 9 beträgt der Anteil offener Aufgaben mindestens 50%. In der Sekundarstufe I werden keine Wörterbücher in den Klassenarbeiten als Hilfsmittel zugelassen. Die Kompetenzen werden in der Regel wie folgt abgefragt: Klasse 9 Klasse 8 mindestens einmal Hörverstehen, mindestens einmal Mediation mindestens einmal Hörverstehen, mindestens einmal Mediation