Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 1. Hochschule für Musik Detmold

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Transkript:

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 1 Hochschule für Musik Detmold Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Hochschule für Musik Detmold vom XX. Monat 2016 Aufgrund des 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NW. S. 547), hat die Hochschule für Musik Detmold die folgende Ordnung erlassen:

2 Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften Inhaltsübersicht I Allgemeines 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen... 3 35 Studienbeginn... 3 36 Studienumfang... 3 37 Erwerb von Kompetenzen... 3 38 Module... 3 39 Praxissemester... 4 40 Profilbildung... 4 II Art und Umfang der Prüfungsleistungen 41 Zulassung zur Masterprüfung... 5 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung... 5 43 Masterarbeit... 6 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium... 6 III Schlussbestimmungen 45 Übergangsbestimmungen... 6 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Veröffentlichung... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 3 I Allgemeines 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in 45 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. 35 Studienbeginn Für des bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. 36 Studienumfang Das Studienvolumen der Bildungswissenschaften umfasst 23 Leistungspunkte (LP). 37 Erwerb von Kompetenzen Durch das bildungswissenschaftliche Masterstudium sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen und folgende schulform- und unterrichtsbezogenen Kompetenzen neu erwerben: Identifikation pädagogischer Problem- und Aufgabenstellungen sowie Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage lern- und entwicklungstheoretischer Ansätze. Entwicklung von gymnasial- und gesamtschuldidaktischen Kompetenzen bezüglich der Planung, Analyse und Reflexion eigenen und fremden Unterrichts vor dem Hintergrund aktueller didaktischer Entwicklungen. Reflexion der Bedeutung sowie praktische Erprobung pädagogischen Handelns in der Institution Gymnasium bzw. Gesamtschule vor dem Hintergrund schultheoretischer, schulgeschichtlicher und auf die institutionelle Entwicklung bezogener Kenntnisse. Entwicklung und Anwendung forschungsmethodischer Designs für die Schul- und Unterrichtsforschung. Befähigung zur Analyse und Umsetzung bildungswissenschaftlicher Forschungsergebnisse in Hinblick auf Reform- und Innovationsprozesse in Gymnasium und Gesamtschule. 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst zwei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden.

4 Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften (3) Die Studierenden erwerben die in 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module: Modul 1: Entwicklung und Lernen (insgesamt: 11 LP) a) Vorl. o. Sem.: Entwicklung und Lernen P b) Seminar: Vertiefung Entwicklung und Lernen WP (als Vorbereitung auf das Praxissemester) c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen WP (im Zusammenhang des Praxissemesters) Modul 2: Pädagogik der Schulstufen (insgesamt: 12 LP) a) Vorl. o. Sem. Schultheorie und Schulentwicklung P b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung WP c) Forschungsseminar WP (Projektseminar, Methodenwerkstatt etc.) (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen. (5) Vertiefungsveranstaltungen aus den Modulen 1 und 2 können bei entsprechender Wahl auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden. 39 Praxissemester Das Masterstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. 7 Abs. 3 und 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. 40 Profilbildung Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Vgl. 38 Abs. 5.

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 5 II Art und Umfang der Prüfungsleistungen 41 Zulassung zur Masterprüfung Die über 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden in allen Modulen Abschlussprüfungen absolviert, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen und durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet werden. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden. Modulabschlussprüfung in Form Modul 1: Entwicklung und Lernen Modul 2: Pädagogik der Schulstufen einer Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer Klausur (90-120 Minuten) Einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) (2) Darüber hinaus sind Nachweise der qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der qualifizierten Teilnahme können gemäß 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen als Kurzreferat, Sitzungsgestaltung, Seminarmoderation, schriftl. Tests oder Übungsaufgaben, Erkundungsaufgaben, Reflexionspapier oder als schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion erbracht werden. (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ umfang von Prüfungsleistungen und Nachweisen der qualifizierten Teilnahme enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt gegeben, wie die Leistung konkret zu erbringen ist.

6 Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 43 Masterarbeit (1) Wird die Masterarbeit gemäß 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 18 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten. 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist die Note der Masterarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die Berechung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend. III Schlussbestimmungen 45 Übergangsbestimmungen (1) Diese Besonderen Bestimmungen finden auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2016/2017 erstmalig für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Hochschule für Musik Detmold eingeschrieben sind oder werden. (2) Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 in den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben worden sind gelten nachfolgende Sätze. Für Masterarbeiten, deren Bearbeitungszeitbeginn vor dem 1. Oktober 2016 liegt, einschließlich mündlicher Verteidigung und Wiederholungsprüfungen, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die Regelungen der Besonderen Bestimmungen in der Fassung vom 01. Oktober 2011. Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen.

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 7 46 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium treten am 01. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das bildungswissenschaftliche Studium an der Hochschule für Musik Detmold vom 1.10.2011 außer Kraft. 45 bleibt unberührt. (2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule für Musik Detmold veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates 3 der Hochschule für Musik Detmold vom XX. Monat 2016 Detmold, den XX. Monat 2016 Der Rektor der Hochschule für Musik Professor Dr. Thomas Grosse

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 8 Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Master-Studium im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem. 1 1. Entwicklung und Lernen 1a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen 1b) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen 2 1. Entwicklung und Lernen 1c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) 6 LP 5 LP 3 2. Pädagogik der Schulstufen 2a) Vorlesung: Schultheorie und 6 LP Schulentwicklung 2b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung 4 2. Pädagogik der Schulstufen 2c) Forschungsseminar 6 LP 23 LP

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 9 Modulbeschreibungen Entwicklung und Lernen M.Ed. GyGe Modulnummer Modul 1 Workload 330 h Credits 11 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen b) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen (im Zusammenhang des Praxissemesters) Studiensemester 1.-2. Sem. Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Kontaktzeit Dauer 2 Semester Selbststudium 60h 60h 120h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Kenntnisse zu und Verständnis von kognitiven Grundlagen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu und Verständnis von motivationalen und emotionalen Voraussetzungen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu und Verständnis von sozialen und unterrichtlichen Bedingungen des Lehrens und Lernens Kenntnisse zu und Verständnis von psychologischen Konzepten in Bezug auf die kognitive, motivationale und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Kenntnisse zu entwicklungsrelevanten Bedingungen des Erziehens und Unterrichtens Fähigkeit, unterrichtliche und erzieherische Anwendungssituationen vor dem Hintergrund lern- und entwicklungstheoretischer Erkenntnisse zu analysieren und zu interpretieren Fähigkeit, die Nützlichkeit und Anwendbarkeit psychologischen Wissens für die Bewältigung beruflicher Aufgaben und Herausforderungen von Lehrerinnen/Lehrern einschätzen und bewerten zu können Orientierungswissen über empirisch-methodische Grundlagen sowie aktuelle wissenschaftliche Zugänge zum Lernen, Lehren und zu Entwicklungsprozessen Spezifische Schlüsselkompetenzen: Fähigkeit zur differenzierten und kriteriengeleiteten Analyse und Beurteilung psychologischer Theorien und Paradigmen Fähigkeit zur systematisch-kritischen Analyse populärwissenschaftlicher oder öffentlicher Diskurse zu Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur differenzierten und kritischen Lektüre und Analyse fachwissenschaftlicher Texte verschiedener Textarten Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung begründeter Forschungsfragen zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzung interdisziplinärer Zugänge zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen Fähigkeit zur Reflexion naiver Konzepte zum Lernen und zur Entwicklung Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung komplexer pädagogisch- und entwicklungspsychologischer Inhalte in verschiedenen akademischen Kontexten Orientierungswissen über Ansätze zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse 3 Inhalte Im Modul sollen klassische und aktuelle psychologische Theorien und Erkenntnisse zu den Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehung behandelt und unter wissenschaftlichen sowie praxisbezogenen Perspektiven diskutiert werden. In Zusammenhang damit sollen auch die empirisch-methodischen Grundlagen der psychologischen Erkenntnisgewinnung vorgestellt und reflektiert werden. Die Auseinandersetzung mit den Potentialen und Grenzen empirisch-wissenschaftlicher Forschung nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Außerdem soll anhand von Anwendungs- und Fallbeispielen der praxisbezogene Gehalt psychologischer Konzepte für die Gestaltung schulischer Lehr-/Lernprozesse sowie Entwicklungs- und Erziehungsprozesse erarbeitet und kritisch reflektiert werden. Weitere zentrale Aufgaben sind die Erarbeitung und Reflexion naiver (eigener, öffentlicher), populärwissenschaftlicher und wissenschaftlicher Konzepte, die Entwicklung der Fertigkeit, psychologische Texte, Inhalte und Methoden zu verstehen sowie die Erarbeitung eines forschungswissenschaftlichen Zugangs zu den Themen. Themen des Moduls sind: Lernen und Lehren Entwicklung, Sozialisation und Erziehung Angrenzende Themen wie Motivation, Gedächtnis, soziale Interaktion

10 Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Sozialisation und Lernen Sozialpsychologische Aspekte von Entwicklung, Lehren/Lernen und Unterricht Einsatz von Lehr-/Lernmedien im Unterricht Lehrerprofessionalität 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen, Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums. 5 Gruppengröße Vorlesungen: 120 TN, Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen: - 8 Prüfungsformen Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung in Form einer Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 Seiten) oder einer Klausur (90-120 Minuten) abgeschlossen. Näheres zur Form gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der aktiven Teilnahme vgl. 42 Besondere Bestimmungen. Näheres zur Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. für Erziehungswissenschaft,

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 11 Pädagogik der Schulstufen M.Ed. GyGe Modulnummer Modul 2 Workload 360 h Credits 12 Studiensemester 3. und 4. Sem. 1 Lehrveranstaltungen a) Vorl. o. Sem.: Schultheorie und Schulentwicklung b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung c) Forschungsseminar Häufigkeit des Angebots Sommersemester/ Wintersemester Kontaktzeit Dauer 2 Semester Selbststudium 90h 150h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Grundkenntnisse historischer Schulforschung und reformpädagogischer Schulentwicklung Grundkenntnisse über Inhalte und Methoden international vergleichender Schulforschung sowie schulischer Universalisierungsprozesse Einsicht in und Verständnis von Zusammenhängen zwischen Schulkritik und Schulreform Überblick über Akteure, Prozesse und Ziele der Bildungspolitik auf lokaler, regionaler und globaler Ebene Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den Forderungen nach pädagogischer und institutioneller Autonomie und deren Konsequenzen Kenntnis verschiedener Modelle und Konzepte der Schulentwicklung und ihrer theoretischen Prämissen Fähigkeit zur Auseinandersetzung und zum kritischen Umgang mit Evaluationsverfahren und deren Ergebnissen im Kontext empirischer Schulbegleitforschung Fähigkeit, inhaltliche Schwerpunkte eines Themenbereichs von Schulforschung bzw. Schulentwicklung selbstständig zu erschließen und strukturiert aufzubereiten sowie wesentliche Forschungsergebnisse darzustellen (Forschungsseminar) Fähigkeit, unterschiedliche forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander abzuwägen (Forschungsseminar) Fähigkeit, ein begrenztes eigenes Vorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer Methoden zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten (Forschungsseminar) Spezifische Schlüsselkompetenzen: Grundkompetenzen in Bezug auf Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsprozesse in der Schulentwicklung Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und Kompetenz in institutionellen Entwicklungs-, Kommunikations- und Konfliktbearbeitungsprozessen Bereitschaft und Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen (Forschungsseminar) Fähigkeit zur Urteilsbildung über Maßstäbe pädagogischer Qualität in Auseinandersetzung mit den Perspektiven pädagogischer Anthropologie Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen 3 Inhalte Ausgehend von der historisch und global zu betrachtenden Existenz der modernen Schule soll in Motive, Ziele, Prozesse und Instrumente der Schulentwicklung eingeführt werden. Unter näherer Betrachtung der Anlässe und Akteure schulischer Reformen und Qualitätsentwicklungsprozesse sollen Strategien und Steuerungsverfahren für eine Schulentwicklung sowohl aus Sicht der Einzelschule wie aus der Sicht der Bildungspolitik erarbeitet werden. Die Bedeutung von Kommunikation, Kooperation und Beratung in Hinblick auf die verschiedenen Akteure wird konsequent berücksichtigt. Durch die Einbeziehung aktueller Fallstudien und problembezogener Aufgabenstellungen wird eine praxisbezogene Vertiefung ermöglicht. Themen des Moduls: Theorien und Motive der Schulentwicklung, insbesondere der höheren Bildungsgänge, aus historischsystematischer Perspektive Prozesse der Schulentwicklung in international vergleichender Perspektive Aktuelle Entwicklungen in Bildungspolitik und Bildungsplanung Organisationsentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung als Säulen der Schulentwicklung Pädagogische Schulentwicklung und Pädagogisches Qualitätsmanagement Evaluationsformen und -verfahren: formativ und summativ, intern und extern Konzeption von Forschungsdesigns (Forschungsseminar) Erhebung und Auswertung von Daten/-Dokumentenmaterial (Forschungsseminar) Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung (Forschungsseminar) 4 Lehrformen Das Modul umfasst eine Vorlesung sowie Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.

12 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare: 40 TN, Forschungsseminar: 30TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen: - 8 Prüfungsformen Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung in Form einer Projektdarstellung mit Kolloquium (ca. 15 Minuten) oder einer mündlichen Prüfung (20-30 Minuten) abgeschlossen. Näheres zur Form gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulabschlussprüfung sowie qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der aktiven Teilnahme vgl. 42 Besondere Bestimmungen. Näheres zur Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. für Erziehungswissenschaft

Prüfungsordnung Master GyGe Besondere Bestimmungen Bildungswissenschaften 13