Information. der Gemeinde Gaschurn über die 24 Stunden Betreuung zu Hause

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Transkript:

Information der Gemeinde Gaschurn über die 24 Stunden Betreuung zu Hause

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Was heißt 24-Stunden-Betreuung 4-5 Betreuungs und Pflegenetz Vorarlberg 6-8 Das Selbständigenmodell 9 Das Unselbständigenmodell 9-11 Wichtige Links und Adressen 11-12

VORWORT Uns ist die Betreuung von Menschen, die eine Unterstützung benötigen, wichtig. Mit dieser Broschüre möchten wir kurz verschiedene Möglichkeiten der Hilfestellung erläutern. Mein besonderer Dank gilt allen, die sich in der Pflege engagieren. Martin Netzer, MSc Bürgermeister KONTAKT GEMEINDE GASCHURN Gemeinde Gaschurn Dorfstraße 2 6793 Gaschurn Tel.: 05558 / 8202-0 gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at

WAS HEISST 24-STUNDEN BETREUUNG Ältere und betreuungsbedürftige Menschen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Auch den Angehörigen dieser Menschen ist es ein Anliegen, dieses Stück Lebensqualität zu erhalten und zu ermöglichen. In manchen Situationen ist dies nur möglich, wenn ständig sowohl tagsüber als auch nachts eine Betreuungsperson bereit steht und hilft. Diese Art der Betreuung ist gesetzlich geregelt. Es gibt folgende Betreuungsmöglichkeiten: Selbständigen-Modell Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie schließt einen Werkvertrag mit einem Personenbetreuer ab, der einen entsprechenden Gewerbeschein besitzt. Unselbständigen-Modell Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie stellt eine Betreuungsperson an. Das Arbeitsverhältnis ist in einem Arbeitsvertrag geregelt. Träger-Modell Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisiert die Betreuung über eine Trägerorganisation. Tätigkeiten der Personenbetreuer Betreuungskräfte dürfen u.a. folgende Tätigkeiten durchführen: Hilfeleistung im Haushalt (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen erledigen, Reinigungstätigkei- (Fortsetzung auf Seite 5)

ten, etc.) Wäscheversorgung, Hilfe bei der Lebensführung Gesellschaft leisten Begleitung bei diversen Aktivitäten (Einkaufen, Unternehmungen, etc.) Solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen, dürfen auch folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Unterstützung bei oraler Nahrungs und Flüssigkeits sowie Arzneimittelaufnahme Unterstützung bei der Körperpflege sowie bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten Hilfestellung beim An und Auskleiden Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen Sobald Umstände vorliegen, die aus ärztlicher oder pflegerischer Sicht die Durchführung dieser Tätigkeiten durch Laien nicht zulassen, sind die genannten Tätigkeiten den Gesundheits und Krankenpflegeberufen vorbehalten.

BETREUUNGS UND PFLEGENETZ VORARLBERG Damit eine möglichst optimale Lösung für die Betreuung und Pflege gefunden werden kann, ist es wichtig, den tatsächlichen Betreuungs und Pflegebedarf zu erheben. Es ist zunächst zu klären, was der Betroffene noch selbständig erledigen kann und in welchem Ausmaß ihn die Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen können. Diese Ersterhebung wird vom Case Management oder von der Hauskrankenpflege durchgeführt. Institutionen mit Angeboten im Bereich Betreuung und Pflege Die Mobilen Hilfsdienste ermöglichen eine qualifizierte Betreuung alter, kranker und/oder beeinträchtigter Menschen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den örtlichen Mobilen Hilfsdienst. MOHI Innermontafon Herlinde Wachter Tel.: 05557 / 6730 Mobil: 0664 / 377 53 81 herlinde.wachter@gmx.at Finanzielle Unterstützungsangebote Pflegegeld und Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege Pflegegeld wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit (Fortsetzung auf Seite 7)

vorliegt und der ständige Betreuungs und Pflegeaufwand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Es wird ohne Berücksichtigung des Einkommens in sieben Stufen bewilligt und gebührt zwölfmal jährlich. Grundlage der Einstufung ist ein ärztliches Gutachten, worin ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden monatlich festgelegt wird. Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege Seit 1. Jänner 2010 können Bezieher eines Pflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, einen Zuschuss zum Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss b e t r ä g t m o n a t l i c h EUR 200,00 und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Die Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Gaschurn, Tel.: 05558 / 8202-0, gemeinde@gaschurn.at ODER bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, Tel.Nr.: 05 / 0303, pva-lsv@pva.sozvers.at Pensionsversicherung Der Bund übernimmt für pflegende Angehörige unbefristet die gesamten Pensionsversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Person nicht versichert ist und sich der Pflege eines (Fortsetzung auf Seite 8)

nahen Angehörigen (Vater, Mutter, Gatte, Gattin, etc.) widmet. Der nahe Angehörige befindet sich zumindest in der Pflegestufe 3. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer haben im Rahmen der Pflegekarenz oder der Pflegeteilzeit die Möglichkeit, nahe Angehörige zu pflegen und/oder zu betreuen. Sie können das Arbeitsverhältnis für diesen Zweck für eine gewisse Dauer karenzieren oder die Arbeitszeit unter bestimmten Rahmenbedingungen herabsetzen. Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit besteht für: A r b e i t ne h m e r i nnen oder Arbeitnehmer mit p r i v a t r e c h t l i c h e n Arbeitsverhältnissen Bundes-, Landes und Gemeindebedienstete nach gleichartigen gesetzlichen Regelungen B e z i e h e n d e e i n e s Arbeitslosengeldes oder einer Notstandshilfe

DAS SELBSTÄNDIGENMODELL DER GEWERBLICHE PERSONENBETREUER Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Betreuer aus EU und EWR- Staaten sowie Schweizer Staatsbürger brauchen keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die Anmeldung des freien Gewerbes der Personenbetreuung in Österreich. Wohnsitz in Österreich anmelden Der Personenbetreuer muss seinen Wohnsitz in Österreich binnen drei Tagen beim Gemeindeamt anmelden. Anmeldung einer Gewerbeberechtigung Die Personenbetreuer benötigen eine Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe der Personenbetreuung. Zuständig hierfür ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. DAS UNSELBSTÄNDIGENMODELL DER UNSELBSTÄNDIGE PERSONENBETREUER Die wichtigsten Schritte im Überblick Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Wohnsitz in Österreich anmelden (Fortsetzung auf Seite 10)

Abschluss eines Dienstvertrages Lohnnebenkosten Anmeldung bei der Sozialversicherung Meldung beim Finanzamt Prüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes Betreuer aus EU und EWR- Staaten brauchen keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sofern die zu betreuende Person Pflegegeld bezieht und die Tätigkeit im Rahmen einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung (also über der Geringfügigkeit) ausgeführt wird. Arbeitsmarktservice Bludenz Tel.: 05552 / 623 71 ams.bludenz@ams.at Wohnsitz in Österreich anmelden Die Betreuungskraft muss ihren Wohnsitz in Österreich binnen drei Tagen beim Gemeindeamt anmelden. Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Meldezettel vom Unterkunftgeber unterschrieben Reisepass Geburtsurkunde Für Personen aus allen anderen Staaten hat der zu Betreuende die entsprechenden Bewilligungen einzuholen.

Abschluss eines Dienstvertrages Zwischen dem Betreuer und der betreuungsbedürftigen Person bzw. einem Angehörigen oder einem Sachwalter im Namen der zu betreuenden Person ist ein Dienstvertrag abzuschließen. WICHTIGE LINKS UND ADRESSEN IM ÜBERLICK Wirtschaftskammer Vorarlberg Tel.: 05522 / 305 1144 gruenderservice@wkv.at Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Landesstelle Vorarlberg Tel.: 05 / 0808-2029 vs.vbg@svagw.at Amt der Vorarlberger Landesregierung Tel.: 05574 / 511 24129 anita.kresser@vorarlberg.at Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Dienststelle Schruns Tel.: 050 / 8455 6422 vgkk@vgkk.at (Fortsetzung auf Seite 12)

WICHTIGE LINKS UND ADRESSEN IM ÜBERLICK Bezirkshauptmannschaft Bludenz Tel.: 05552 / 6136 0 bhbludenz@vorarlberg.at Krankenpflegeverein Innermontafon Tel.: 05558 / 422 58 kpv.innermontafon@aon.at Mobiler Hilfsdienst Innermontafon, Einsatzleiterin Herlinde Wachter Tel.: 05557 / 6730 oder Mobil: 0664 / 377 53 81 herlinde.wachter@gmx.at Hauskrankenpflege Vorarlberg Tel.: 05572 / 34 935 office@hauskrankenpflegevlbg.at