Postmortale Organ- und Gewebespende

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Transkript:

Postmortale Organ- und Gewebespende

Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten (durch schriftliche Dokumentation der Entscheidung z. B. im Organspendeausweis) oder durch Mitteilung der Entscheidung an die Angehörigen. Liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende einer verstorbenen Person vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen basierend auf dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person. Ist der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person nicht feststellbar, müssen die Angehörigen nach ihrem Willen entscheiden. 1

Der Organspendeausweis 2

Ausschlusskriterien für eine Organspende Systemische Infektion (nicht behandelbar) Prionenerkrankung (Creutzfeld-Jakob) Florider Tuberkulose Tumorerkrankung HIV-Infektion Das Alter ist k e i n e Kontraindikation! 3

Verpflichtung der Krankenhäuser Nach 13 (3) des Transplantationsgesetzes sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, potentielle Organspender und -spenderinnen zu melden. Ergänzend wird im Gesetz zur Änderung des TPG die anonymisierte Rückverfolgbarkeit der Organe festgeschrieben. 4

Ablauf der postmortalen Organund Gewebetransplantation www.dso.de 5

Hirntoddiagnostik: Die drei Säulen zur Feststellung des Hirntodes 1. Prüfung der Voraussetzungen - Grundvoraussetzung: - zweifelsfreier Nachweis einer primären Hirnschädigung - Ausschluss anderer Faktoren, die die Beurteilung des neurologischen Befunds einschränken 2. Nachweis der klinischen Ausfallsymptome des Gehirns - Tiefes Koma - Verlust der Hirnstammreflexe - Ausfall der Spontanatmung (Apnoe-Test) 3. Nachweis der Irreversibilität - durch festgelegte Beobachtungszeiträume, die je nach Art der vorliegenden Hirnschädigung variieren oder - durch apparative Zusatzuntersuchungen (EEG, evozierte Potentiale, Dopplersonographie, Gehirn-Szinitgraphie) 6

Hirntoddiagnostik: Darstellung der Blutgefäße mittels Hirngefäß-Angiografie Normalbefund Bei einem gesunden Menschen erkennt man den Verlauf und die Verästelungen der Blutgefäße im Gehirn. Befund bei einer hirntoten Person Beim Hirntod zeigt sich ein völlig anderes Bild: Das Gehirn ist vollständig von der Durchblutung abgeschnitten. Abb.: Feldkamp, M. A. (2011) Kein Weg zurück Informationen zum Hirntod. DSO [Hrsg.], 6. Aufl., Frankfurt am Main 7

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 8

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Seit Juni 2000 nach 11 TPG Koordinierungsstelle für die Organtransplantation. Organisiert (mit Ausnahme der Organvermittlung) alle Schritte des Organspendeprozesses: - Intensivmedizinische Betreuung eines potenziellen Spenders bzw. einer potenziellen Spenderin - Meldung eines möglichen Spenders bzw. einer möglichen Spenderin - Organentnahme und -transport sowie Übergabe der Organe an die Transplantationszentren. www.dso.de 9

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Das Bundesgebiet ist in 7 organisatorische Regionen unterteilt mit je einer Organisationszentrale und mehrerer Organisationsschwerpunkte. In jeder Region arbeiten Koordinatoren und Koordinatorinnen unter der Leitung eines Geschäftsführenden Arztes oder einer Geschäftsführenden Ärztin. DSO stimmt die Zusammenarbeit zwischen den bundesweit etwa 1.400 Krankenhäusern und den rund 50 Transplantationszentren ab. Abb.: DSO (2009) Jahresbericht 2010, Frankfurt/Main. 10

Koordinatoren und Koordinatorinnen der DSO Sie unterstützen den Organspendeablauf in den Krankenhäusern. Sie führen gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin das Gespräch mit den Angehörigen des potenziellen Spenders bzw. der potenziellen Spenderin. Sie informieren, im Falle einer Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme, die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant. Sie stehen in Kontakt mit den Transplantationszentren. Sie stimmen die Entnahme der zur Spende freigegebenen und medizinisch für eine Transplantation infrage kommenden Organe und Gewebe mit den Chirurgen-Teams ab. 11

Gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (ET) 12

Eurotransplant Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden ist die zentrale Vermittlungsstelle für die Organtransplantation nach 12 TPG. Sie nimmt Organvermittlung nach Vorschriften des Gesetzes vor. Sie ist finanziell und organisatorisch unabhängig. Organvermittlung erfolgt nach objektiven medizinischen Verteilungskriterien: - Dringlichkeit - Erfolgsaussicht - Chancengleichheit www.eurotransplant.nl 13

Eurotransplant Zusammenschluss der Länder und zentrale Registrierung von Wartepatienten und -patientinnen erhöhen die Chance, auf ein passendes Organ und eine schnelle Transplantation. Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland wurden von der Bundesärztekammer erstellt. Ungarn Deutschland Belgien Niederlande Luxemburg Österreich Kroatien Slowenien 14

Organentnahme Im Operationssaal (OP) Anästhesie-Team (Ärzte bzw. Ärztinnen und Pflegekräfte) OP-Pflegepersonal Team für abdominelle Organe Team für Herzentnahme Team für Lungenentnahme Koordinator bzw. Koordinatorin der DSO ggf. Chirurg oder Chirurgin aus dem Haus Abb.: DSO (2009) Einsatz für Organspende, Frankfurt am Main 15

Maximale Zeitspanne zwischen Organentnahme und Transplantation Herz 4-6 h Lunge 4-6 h Leber 10-12 h 10-12 h Bauchspeicheldrüse Dünndarm 8 (- 12) h Niere bis zu 24 h Abb.: RV RealtimeVision 16

Nach der Organ- und Gewebeentnahme Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei Pflegenden, Ärzten und Ärztinnen per Brief und informiert über Ergebnisse der Transplantation. Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei den Angehörigen per Brief. Organempfänger bzw. Organempfängerinnen und Spender bzw. Spenderinnen bleiben anonym. Jedoch: Möglichkeit eines anonymen Dankbriefes des Organempfängers bzw. der Organempfängerin an Spenderfamilie. 17