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Transkript:

Cash-Tipps für SchülerInnen Wo euch finanziell geholfen wird Jugend AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1

Für Schüler/innen ist es oft nicht leicht, finanziell über die Runden zu kommen. Schwierig ist es auch, den Überblick über Beihilfen zu behalten: Was steht mir zu? An wen muss ich mich wenden? Diese Broschüre listet Beihilfen auf, die die Kosten für den Schulbesuch vermindern können. Ihr Josef Pesserl AK-Präsident Andrey Kiselev - Fotolia.com 2

SCHULBEIHILFEN Schulbeihilfe des Bundes Anspruch: Schüler/innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die sozial bedürftig sind. Bürger/innen aus EU- bzw. EWR-Staaten sind Österreicher/innen gleichgestellt, ebenso Personen aus Drittstaaten, wenn ein Elternteil 5 Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig war. Höhe: E 1.130, pro Schuljahr. Dieser Grundbetrag erhöht sich um: E 1.172,, wenn die Eltern verstorben sind, der/die Schüler/in sich selbst erhält, sich vor Schulbeginn 4 Jahre selbst erhalten hat oder verheiratet ist und nicht mit den Eltern oder Schwiegereltern zusammen wohnt E 1.298, bei einer erheblichen Behinderung Der Grundbetrag vermindert sich um die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern. Antrag: Antragsformular, Merkblätter und Formulare für Lohnbestätigungen liegen in den Direktionen der Schulen auf. Einbringung: bis spätestens 31.12. des jeweiligen Schuljahres beim Landesschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz, Tel. (0316) 345-0 Informationen: www.bmbf.gv.at www.lsr-stmk.gv.at Außerordentliche Unterstützung in Härtefällen Wenn die Anwendung des Schülerbeihilfengesetzes zu unbilligen Härten führt, d. h. wenn keine Schulbeihilfe gewährt wird, dann kann in Ausnahmefällen eine einmalige außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds gewährt werden. Auf eine außerordentliche Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung: soziale Bedürftigkeit Antrag: formlos unter Angabe der Geschäftszahl des abweisenden Bescheides beim Bundesministerium für Bildung und Frauen, Minoritenplatz 5, 1014 Wien Informationen: www.bmbf.gv.at 3

Unterstützung für Schulveranstaltungen Anspruch: Schüler/innen einer allgemeinbildenden höheren Schule oder einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die sozial bedürftig sind und an Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, die mehr als 4 Tage dauern (Skikurse, Sportwochen usw.), teilnehmen. Bürger/innen aus EU- bzw. EWR-Staaten sind Österreicher/innen gleichgestellt, ebenso Personen aus Drittstaaten, wenn ein Elternteil 5 Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig war. Höhe: bis zu E 180, pro Veranstaltung Antrag: Formulare SUA-11 bzw. SUB-11 und Erklärung C2-11 sind in der Schuldirektion erhältlich. Einbringung: vor Beginn der Schulveranstaltung bis spätestens 30. März (Schulstempel) des Schuljahres beim Landesschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz, Tel. (0316) 345-0 Informationen: www.bmbf.gv.at Schulbeihilfe der AK Steiermark Anspruch: Eltern bzw. Schüler/innen ab der 9. Schulstufe, die Mitglieder der AK Steiermark sind und auch Anspruch auf die Schulbeihilfe des Bundes haben Höhe: E 200, pro Schuljahr Antrag: Formulare sind ab Oktober auf www.akstmk.at downloadbar. Einbringung: vom 15.10. bis 31.3. des jeweiligen Schuljahres in der AK Informationen: Richtlinien und Informationsblatt ab Oktober auf www.akstmk.at 4

GANZTÄGIGE SCHULEN UND SCHÜLERHEIME Heimbeihilfe Anspruch: Schüler/innen einer Polytechnischen Schule oder einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Schülerheim wohnen, weil eine tägliche Hin- und Rückfahrt zum Wohnort nicht zumutbar ist, sozial bedürftig sind, einen günstigen Schulerfolg nachweisen und die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben. Bürger/innen aus EU- bzw. EWR-Staaten sind Österreicher/innen gleichgestellt, ebenso Personen aus Drittstaaten, wenn ein Elternteil 5 Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig war. Antrag: Formulare liegen in den Direktionen der Schulen auf. Höhe: E 1.380, pro Schuljahr Einbringung: bis 31.12. des laufenden Schuljahres beim Landesschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz, Tel. (0316) 345-0 Informationen: www.bmbf.gv.at www.lsr-stmk.gv.at Fahrtkostenbeihilfe Anspruch: Schüler/innen, die Anspruch auf Heimbeihilfe haben Höhe: E 105, pro Jahr Antrag: Formulare liegen in den Direktionen der Schulen auf. Einbringung: bis 31.12. des laufenden Schuljahres beim Landesschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz, Tel. (0316) 345-0 Informationen: www.bmbf.gv.at 5

Ermäßigung für Betreuungs- und Nächtigungsbeiträge Anspruch: Schüler/innen, die bedürftig sind und in vom Bund erhaltenen Schülerheimen oder in vom Bund erhaltenen ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen (Unterstufe) zur Betreuung angemeldet sind. Für den Betreuungsbeitrag kann um Ermäßigung angesucht werden, nicht für einen Verpflegungsbeitrag Höhe: Ermäßigung von 10% bis 100% Antrag: Formulare GSF-11 und C2-11 liegen in den Direktionen der Schulen auf. Einbringung: zu Beginn des Schuljahres bzw. innerhalb eines Monats nach Beginn der Nachmittagsbetreuung bzw. der Aufnahme in das Schülerheim in den Direktionen der Schulen Informationen: www.lsr-stmk.gv.at 6

FAHRTENBEIHILFEN Schüler/innenfreifahrt Anspruch: Schüler/innen bis zum 24. Lebensjahr, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die mindestens an 4 Tagen (Ausnahme: BerufsschülerInnen bei tageweisem Besuch der Berufsschule) mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule und zurück fahren. Kosten: Selbstbehalt von E 19,60 pro Schuljahr Antrag: Formular Beih 89 ist auf www.bmf.gv.at (Formulardatenbank), bei der AK und jedem Verkehrsunternehmen erhältlich. Für die Einzahlung des Selbstbehaltes darf nur der dafür vorgesehene Erlagschein verwendet werden. Einbringung: bei den Verkehrsunternehmen mit Schulbesuchsbestätigung und Einzahlungsbeleg Informationen: Familienservice-Hotline, 0800/24 02 62 (zum Nulltarif), Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, www.bmwfw.gv.at Schulfahrtbeihilfe Anspruch: Eltern, deren Kinder mindestens 2 km des Schulweges nicht im Rahmen einer Schülerfreifahrt zurücklegen können und die Familienbeihilfe beziehen Höhe: Schultage/Woche: 1 2 3 4 mehr als 4 bis 10 km Wegstr. E 4,40 E 8,80 E 13,10 monatl. über 10 km Wegstr. E 6,60 E 13,10 E 19,70 monatl. Steht für die Fahrt kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung, werden die Beträge um 100% erhöht. Wird ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, können gegen Nachweis höhere Kosten erstattet werden. Antrag: Formular Beih 85 ist auf www.bmf.gv.at (Formulardatenbank) oder beim Finanzamt erhältlich. Einbringung: beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom/von der Familienbeihilfenbezieher/in Auskünfte: Finanzämter 7

Top-Ticket Das Top-Ticket ist eine uneingeschränkte Jahres-Netzkarte für Bus, Bahn und Bim (Verbundlinien) in der ganzen Steiermark und gilt von 1. September bis 30. September des Folgejahres an allen Tagen der Woche. Anspruch: alle SchülerInnen und Lehrlinge bis zum 24. Lebensjahr, die die österreichische Familienbeihilfe beziehen. Der Hauptwohnsitz oder die Schule bzw. Lehrstelle muss in der Steiermark liegen (für SchülerInnen und Lehrlinge, die keine österreichische Staatsbürgerschaft oder keine EWR Staatsbürgerschaft haben, muss der Familienbeihilfenbezug vom Finanzamt auf dem Antragsformular bestätigt werden). Kosten: E 102,- (inkl. Selbstbehalt) Antrag: Formular ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen Einbringung: bei den Verkehrsunternehmen mit Bestellformular, Zahlungsbelege und Passbild Informationen: www.verbundlinie.at Schulfahrtbeihilfe bei Zweitwohnsitz Anspruch: Eltern, deren Kinder notwendigerweise eine Zweitunterkunft am Schulort bewohnen müssen, an Wochenenden heimfahren, kein öffentliches Verkehrsmittel unentgeltlich benützen können, wenn der kürzeste Weg in eine Richtung mindestens 2 km lang ist. Die Beihilfe wird höchstens für 9 Monate pro Jahr gewährt. Höhe: bis 50 km Wegstrecke E 19, monatlich über 50 km bis 100 km E 32, monatlich über 100 km bis 300 km E 42, monatlich über 300 km bis 600 km E 50, monatlich über 600 km E 58, monatlich Antrag: Formular Beih 85 ist auf www.bmf.gv.at (Formulardatenbank) oder beim Finanzamt erhältlich. Einbringung: beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom/von der Familienbeihilfenbezieher/in Auskünfte: Finanzämter 8

Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika Anspruch: Eltern, deren Kinder, für die sie Familienbeihilfe beziehen, ein Pflichtpraktikum außerhalb der schulischen Unterrichtszeit besuchen, wenn der Schulweg in eine Richtung mindestens 2 km lang ist und keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden kann Höhe: Schultage/Woche: 1 2 bis 10 km Wegstr. E 4,40 über 10 km Wegstr. E 6,60 3 4 E 8,80 E 13,10 mehr als 4 E 13,10 monatl. E 19,70 monatl. Steht für die Fahrt kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung, werden die Beträge um 100% erhöht. Wird ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, können gegen Nachweis höhere Kosten erstattet werden. Antrag: Formular Beih 85 ist auf www.bmf.gv.at (Formulardatenbank) oder beim Finanzamt erhältlich. Einbringung: beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom/von der Familienbeihilfenbezieher/in Auskünfte: Finanzämter Vorteilscard <26 der ÖBB Anspruch: Personen bis zum 26. Lebensjahr Höhe: Die Vorteilscard kostet E 19, jährlich. Damit besteht Anspruch auf bis zu 50% Ermäßigung auf alle Bahnfahrten im Inland. Einbringung: Bahnhöfe; mit einem amtlichen Lichtbildausweis und einem Foto Auskünfte: Service-Line 05 1717 www.oebb.at 9

Steuerliche Absetzbarkeit der Berufsausbildung der Kinder Anspruch: Steuerpflichtige Eltern, deren Kinder eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes machen, weil im Umkreis von 80 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, bzw. deren Kinder in einem Internat wohnen, das mehr als 25 km vom Wohnort entfernt ist, weil keine nähere Ausbildungsstätte vorhanden ist, bzw. die Fahrtzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als eine Stunde beträgt, können Ausbildungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Höhe: Pro Monat der Berufsausbildung, auch während der Ferien, kann ein Pauschalbetrag von E 110, geltend gemacht werden, der die Steuerbemessungsgrundlage reduziert. Antrag: Formular L 1 für die Arbeitnehmerveranlagung ist auf www.bmf.gv.at oder bei Finanzämtern erhältlich. Einbringung: bei den Wohnsitzfinanzämtern im Folgejahr Informationen: www.bmf.gv.at, Bürgerservice des Finanzministeriums, Tel. 0810 001 228 10

SONSTIGE BEIHILFEN Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte Anspruch: Arbeitnehmer/innen, die ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (2015: E 405,98 monatlich) erhalten und in Österreich ihren Wohnsitz haben. Damit besteht in der Krankenversicherung ein voller Anspruch auf Leistungen (Krankengeld, Wochengeld, Krankenhausaufenthalte usw.) und in der Pensionsversicherung auf volle Pensionszeiten. Kosten: E 57,30 monatlich Antrag: Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung auf www.sozialversicherung.at oder beim Krankenversicherungsträger erhältlich Einbringung: Krankenversicherungsträger, z. B. Stmk. GKK, Josef-Pongratz-Platz 1, 8011 Graz, Tel. 0316/8035 4000, www.stgkk.at Informationen: zuständige Krankenversicherungsträger, www.sozialversicherung.at Zuschuss für Projekttage/Schulveranstaltungen für Eltern für städtische Schulen im Raum Graz Anspruch: Eltern deren Kind an einer Schulveranstaltung oder Projekttagen an einer städtischen Pflichtschule in Graz teilnimmt. Höhe: Zuschusshöhe hängt von den im Budget der Stadt Graz bereit gestellten Mitteln ab und wird jährlich neu festgelegt. Antrag: An das Referat für Schulfinanzen. Wird an die jeweilige Schule zur Bearbeitung weitergeleitet und auch direkt ausbezahlt. Information: www.graz.at Abteilung Bildung und Integration 11

FÖRDERUNGEN FÜR VOLLJÄHRIGE SCHÜLER/INNEN Besondere Schulbeihilfe Anspruch: berufstätige Schüler/innen, die ca. 6 Monate vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z. B. Abendschule) stehen, vor dem Schulbesuch zumindest 1 Jahr berufstätig waren und die Berufstätigkeit wegen des Schulabschlusses aufgeben, in Bildungskarenz sind oder unbezahlten Urlaub konsumieren Höhe: monatlich E 715,. Bei verehelichten Schüler/innen, deren Ehepartner/innen keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich E 335, sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere E 127, monatlich. Antrag: Formulare liegen in den Direktionen der Schulen auf. Einbringung: rechtzeitig, jedenfalls vor der Abschlussprüfung beim Landesschulrat für Steiermark, Körblergasse 23, 8011 Graz, Tel. (0316) 345-0 Informationen: www.bmbf.gv.at www.lsr-stmk.gv.at Mitversicherung bei Eltern oder Großeltern Anspruch: Schüler/innen während einer schul- oder berufsmäßigen Ausbildung bis längstens zur Vollendung des 29. Lebensjahres Kosten: keine Antrag: Formular ist auf www.sozialversicherung.at oder bei den Krankenkassen erhältlich. Einbringung: bei Krankenkassen bzw. Versicherungsanstalten der Eltern Informationen: www.sozialversicherung.at 12

Familienbeihilfe und Schulstartgeld Anspruch: Eltern von Kindern, die sich in Ausbildung befinden, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres darf das Gesamteinkommen des Kindes E 10.000, nicht übersteigen (Schulbeihilfen, Waisenpensionen usw. sind ausgenommen). Höhe: Familienbeihilfenrechner: www.arbeiterkammer.at Schulstartgeld für 6 15-Jährige E 100, (Auszahlung mit der Familienbeihilfe für September) Antrag: Formular Beih 1 (www.bmf.gv.at) ab Mai 2015 antragslose Familienbeihilfe bei Geburt des Kindes in allen anderen Fällen ist nach wie vor ein Antrag nötig. Einbringung: Wohnsitzfinanzamt Informationen: www.bmwfj.gv.at, Finanzämter Achtung: die Familienbeihilfe wird seit 1. September 2014 nachträglich ausbezahlt Steuerliche Absetzbarkeit Anspruch: Steuerpflichtige Erwerbstätige, die eine Ausoder Fortbildung oder Umschulung machen, können Kurskosten, Lernbehelfe, Fahrt- und Nächtigungskosten usw. als Werbungskosten absetzen. Höhe: Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um die Weiterbildungskosten. Antrag: Formular L 1 für die Arbeitnehmerveranlagung ist auf www.bmf.gv.at oder bei den Finanzämtern erhältlich. Einbringung: bei den Wohnsitzfinanzämtern im Folgejahr Informationen: www.bmf.gv.at, Bürgerservice des Finanzministeriums, Tel. 0810 001 228, Mo Fr 8 17 Uhr 13

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Foto: Fotolia Jung sein in der Arbeitswelt Die Zukunft der Jugend liegt in einer guten Bildung und Ausbildung. Die AK hilft bei der Wahl von richtiger Schule und Beruf, informiert über Pflichtpraktikum und Sommerjob, unterstützt bei Problemen in der Schule und der Lehre und gibt finanzielle Tipps. AK-Hotline T 05 7799-0 AK. Gerechtigkeit muss sein. 15

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8 14, 8020 Graz T 05 7799-0 Fax: 05 7799-2387 Auskünfte arbeitsrechtliche Fragen...DW 2475...arbeitsrecht@akstmk.at Auskünfte sozialrechtliche Fragen...DW 2442...soziaversicherungsrecht@akstmk.at Auskünfte Wirtschaftspolitik und Statistik...DW 2501...wirtschaft@akstmk.at Auskünfte zu Konsumentenschutzfragen...DW2396...konsumentenschutz@akstmk.at Auskünfte in Betriebsratsangelegenheiten und in ArbeitnehmerInnenschutzfragen...DW 2448...arbeitnehmerschutz@akstmk.at Auskünfte Bildung, Jugend und Betriebssport...DW 2427... bjb@akstmk.at AK-Saalverwaltung...DW 2267...saalverwaltung@akstmk.at AK-Broschürenzentrum...DW 2296...broschuerenzentrum@akstmk.at Präsidialbüro/Presse...DW 2205...praesidium@akstmk.at Marketing und Kommunikation...DW 2234...marketing@akstmk.at Bibliothek und Infothek...DW 2371...bibliothek@akstmk.at.. AUSSENSTELLEN 8600 Bruck/Mur, Schillerstraße 22...DW 3100...bruck-mur@akstmk.at 8530 Deutschlandsberg,.Rathausgasse 3...DW 3200...deutschlandsberg@akstmk.at 8330 Feldbach (Südoststeiermark),.Ringstraße 5...DW 3300...suedoststeiermark@akstmk.at 8280 Fürstenfeld,.Hauptplatz 12...DW 3400...fuerstenfeld@akstmk.at 8230 Hartberg,.Ressavarstraße 16...DW 3500...hartberg@akstmk.at 8430 Leibnitz, Karl-Morre-Gasse 6...DW 3800...leibnitz@akstmk.at 8701 Leoben, Buchmüllerplatz 2...DW 3900...leoben@akstmk.at 8940 Liezen,.Ausseer Straße 42...DW 4000...liezen@akstmk.at 8850 Murau,.Bundesstraße 7...DW 4100...murau@akstmk.at 8680 Mürzzuschlag,.Bleckmanngasse 8...DW 4200...muerzzuschlag@akstmk.at 8570 Voitsberg, Schillerstraße 4...DW 4300...voitsberg@akstmk.at 8160 Weiz,.Birkfelder Straße 22...DW 4400...weiz@akstmk.at 8740 Zeltweg (Murtal),.Hauptstraße 82...DW 4500...murtal@akstmk.at klickerminth - Fotolia.com AK-VOLKSHOCHSCHULE Hans-Resel-Gasse 6, 8020 Graz...DW 5000...vhs@akstmk.at OTTO-MÖBES-AKADEMIE Stiftingtalstraße 240, 8010 Graz...DW 6000...omak@akstmk.at SIE KÖNNEN SICH AUCH AN IHRE GEWERKSCHAFT WENDEN! Stand: Jänner 2016, Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, 8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8 14, Layout und Produktion: A. Weissensteiner 16